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Gebührenordnung für Ärtze (GOÄ)

GOÄ 1043: Naht des Gebärmutterhalses - einschließlich der vorangegangenen Erweiterung durch Schnitt oder Naht eines frischen Mutterhalsrisses

17.12.2025
|
7
Minuten
Autor(en):
Niklas Tyler
Co-Founder | Doctario
Leander Löw
Co-Founder | Doctario
Samuel Pemsel
Co-Founder | Doctario

Zusammenfassung

Abschnitt:
H
  
Einfachsatz:
1
36.14
Regelhöchstsatz:
2.3
83.12
Höchstsatz:
3.5
126.48
Ausschlüsse:
1032, 1097, 1122

Definition und Leistungsinhalt der GOÄ-Ziffer 1043

Die GOÄ-Ziffer 1043 beschreibt die "Naht des Gebärmutterhalses - einschließlich der vorangegangenen Erweiterung durch Schnitt oder Naht eines frischen Mutterhalsrisses". Diese Ziffer gehört zum Abschnitt H (Gynäkologie und Geburtshilfe) der Gebührenordnung für Ärzte und umfasst einen spezifischen chirurgischen Eingriff an der Zervix uteri.

Um die Leistung korrekt und revisionssicher abzurechnen, ist es entscheidend, die einzelnen Bestandteile der Leistungslegende genau zu verstehen:

  • Naht des Gebärmutterhalses: Dies ist die Kernleistung – der chirurgische Wundverschluss an der Zervix. Dies kann nach einer Verletzung oder einem gezielten Eingriff notwendig sein.
  • einschließlich der vorangegangenen Erweiterung durch Schnitt: Dieser Passus stellt klar, dass eine eventuell notwendige Inzision zur Erweiterung des Zervikalkanals, um den Eingriff überhaupt durchführen zu können, bereits Bestandteil der Leistung ist. Eine separate Abrechnung dieser vorbereitenden Maßnahme ist somit ausgeschlossen.
  • oder Naht eines frischen Mutterhalsrisses: Hier wird die häufigste Indikation präzisiert. Die Ziffer ist für die Versorgung akuter, also "frischer" Rissverletzungen vorgesehen, wie sie typischerweise unter oder nach einer Geburt (postpartal) auftreten. Diese Abgrenzung zu älteren Verletzungen ist abrechnungstechnisch von höchster Relevanz.

Eine Besonderheit der Ziffer 1043 ist ihre Abrechnungsmodalität. Nach herrschender Kommentarlage und Praxis handelt es sich um eine sogenannte Festgebühr.

Für alle Kostenträger gilt bei dieser Leistung (GOÄ Nr. 1043) der 1-fache Satz!

Dies bedeutet, dass eine Steigerung des Gebührensatzes über den 1,0-fachen Satz hinaus, auch bei erhöhtem Aufwand, nicht möglich ist. Diese Regelung ist eine Ausnahme innerhalb der GOÄ und muss zwingend beachtet werden, um Beanstandungen durch Kostenträger zu vermeiden.

Praxisnahe Anwendungsfälle der GOÄ 1043

Die GOÄ 1043 kommt in verschiedenen klinischen Situationen zur Anwendung, die eine chirurgische Versorgung der Zervix erfordern. Das Verständnis dieser Szenarien hilft, die Ziffer im Praxisalltag korrekt zuzuordnen.

  • Klassischer Fall: Postpartaler Zervixriss: Direkt nach einer vaginalen Entbindung wird bei der Untersuchung ein frischer, blutender Riss am Muttermund festgestellt. Die Versorgung durch eine Naht zur Blutstillung und Wiederherstellung der Anatomie wird mit der GOÄ 1043 abgerechnet.
  • Iatrogene Verletzung bei Eingriffen: Während einer Ausschabung (Kürettage) oder eines anderen intrauterinen Eingriffs kommt es zu einer unbeabsichtigten Verletzung des Gebärmutterhalses mit einem Instrument. Die sofortige Nahtversorgung dieses frischen Risses fällt unter die Ziffer 1043.
  • Versorgung nach operativer Erweiterung: Im Rahmen einer Konisation oder eines anderen Eingriffs, der eine Dilatation des Zervikalkanals erfordert, kann es zu Einrissen kommen, die einer primären Naht bedürfen. Auch hier ist die GOÄ 1043 die zutreffende Ziffer.
  • Naht nach diagnostischer Biopsie: Entsteht nach einer größeren Keilbiopsie an der Portio eine signifikante Blutung, die eine Naht erfordert, kann dies ebenfalls nach GOÄ 1043 abgerechnet werden, da es sich um die Versorgung einer frischen Wunde handelt.

Häufige Fehlerquellen und Abrechnungsausschlüsse sicher vermeiden

Gerade bei operativen Ziffern lauern Fallstricke. Bei der GOÄ 1043 sind es vor allem zwei Bereiche, die regelmäßig zu Rückfragen und Kürzungen führen: die Verwechslung der Indikation und die fehlerhafte Anwendung des Steigerungsfaktors.

Achtung: Frischer Riss vs. alter Riss!
Die GOÄ 1043 ist ausschließlich für die Naht eines frischen Mutterhalsrisses vorgesehen. Die operative Korrektur eines alten, vernarbten Risses (z. B. eine Emmet-Plastik) stellt eine andere Leistung dar und muss mit der GOÄ-Ziffer 1122 (Plastische Operation am Muttermund) abgerechnet werden. Eine falsche Zuordnung führt unweigerlich zur Beanstandung.

Der zweite Kardinalfehler ist der Versuch, die Ziffer zu steigern. Wie bereits erwähnt, handelt es sich um eine Festgebühr. Eine Begründung für einen höheren Aufwand ist hier nicht vorgesehen und wird von keinem Kostenträger anerkannt.

Tipps für eine revisionssichere Dokumentation und Abrechnung

Eine saubere Dokumentation ist Ihr bester Schutz vor Honorarkürzungen. Sie muss die medizinische Notwendigkeit und die korrekte Anwendung der Ziffer widerspiegeln.

  • Dokumentationsbeispiel: Führen Sie in der Patientenakte präzise auf, warum es sich um einen frischen Riss handelt. Ein guter Eintrag könnte lauten:
    "[Datum, Uhrzeit]: Unmittelbar postpartal nach Spontangeburt Feststellung eines frischen, aktiv blutenden Zervixrisses bei 4 Uhr SSL, Länge ca. 3 cm. Versorgung in Lokalanästhesie mittels fortlaufender Naht (Vicryl 2-0). Inspektion: Bluttrockenheit, anatomische Rekonstruktion erfolgreich. Nächster Schritt: Postpartale Kontrolle in 6 Wochen."
  • Praxisbewährter Hinweis bei ambulanter OP: Wird der Eingriff ambulant durchgeführt, denken Sie an den Ansatz des entsprechenden Zuschlags. Nach herrschender Auffassung ist der Zuschlag nach GOÄ-Ziffer 443 (Zuschlag für ambulante Operationen bei Durchführung in der Praxis) neben der GOÄ 1043 berechnungsfähig.

Steigerungsfaktoren, Kombinationen und Ausschlüsse im Detail

Steigerungsfaktor

Die GOÄ 1043 ist eine der wenigen Leistungen der GOÄ, die nicht steigerungsfähig ist. Es gilt zwingend und ausnahmslos der 1,0-fache Satz. Dies ist in den Kommentaren zur GOÄ eindeutig festgelegt und wird von allen Kostenträgern so gehandhabt.

Typische Kombinationen

Die Ziffer 1043 steht selten allein. Sinnvolle und in der Praxis häufige Kombinationen sind:

  • GOÄ 1030: Leitung einer regelwidrigen Geburt
  • GOÄ 1042: Naht eines Scheidenrisses II. Grades
  • GOÄ 5/6: Untersuchungen vor oder nach dem Eingriff
  • GOÄ 1/3: Beratungsleistungen
  • GOÄ 443: Zuschlag für ambulantes Operieren
  • Leistungen der Anästhesie (Abschnitt D), falls erforderlich

Abrechnungsausschlüsse

Die gleichzeitige Abrechnung bestimmter Ziffern neben der GOÄ 1043 ist nach Kommentarlage ausgeschlossen. Besondere Vorsicht ist geboten bei:

  • GOÄ 1122: Wie bereits erwähnt, schließen sich 1043 (frischer Riss) und 1122 (alter Riss) durch die unterschiedliche Indikation gegenseitig aus.
  • GOÄ 1097 (Abrasio uteri): Nach herrschender Auffassung ist die Naht eines iatrogen während der Kürettage entstandenen Risses als Teil der Gesamtleistung zu sehen. Eine Nebeneinanderberechnung wird regelmäßig kritisch geprüft und oft abgelehnt.
  • GOÄ 1032 (Entfernung von Polypen): Ähnlich wie bei der GOÄ 1097 gilt die Versorgung einer dabei entstehenden Verletzung oft als im Leistungsumfang enthalten.

Diese Ausschlüsse, insbesondere für die Nummern 1032 und 1097, werden in der Kommentarliteratur im Kontext der verwandten Ziffer 1042 diskutiert, finden aber nach gängiger Auslegung auch auf die GOÄ 1043 Anwendung, da die Logik der Leistungsüberlappung hier identisch ist.

Häufig gestellte Fragen

Warum wird die GOÄ 1043 immer nur mit dem 1,0-fachen Satz abgerechnet, auch wenn der Eingriff kompliziert war?

Die GOÄ-Ziffer 1043 ist eine sogenannte Festgebühr. Im Gegensatz zu den meisten anderen GOÄ-Ziffern ist hier von der Gebührenordnung kein Spielraum für eine Steigerung vorgesehen. Der Grund dafür liegt in der Kalkulation der Leistung, bei der ein durchschnittlicher Aufwand bereits im einfachen Gebührensatz abgebildet ist. Selbst bei außergewöhnlichen Schwierigkeiten, wie starker Blutung oder schlechter Sicht, darf der Faktor nicht erhöht werden. Jeder Versuch einer Steigerung wird von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen konsequent auf den 1,0-fachen Satz gekürzt. Dies ist eine verbindliche Regel, die in allen gängigen GOÄ-Kommentaren bestätigt wird.

Was ist der genaue Unterschied in der Abrechnung zwischen einem frischen und einem alten Gebärmutterhalsriss?

Der Unterschied ist fundamental und entscheidet über die korrekte Ziffernwahl. Die GOÄ 1043 ist explizit für die Naht eines frischen Risses reserviert, also einer akuten Verletzung, die z.B. unter der Geburt oder bei einem Eingriff entsteht. Für die operative Korrektur eines alten, vernarbten Risses, der beispielsweise von einer früheren Geburt stammt und nun Probleme bereitet, ist die GOÄ 1122 (Plastische Operation am Muttermund, z.B. Emmet-Plastik) anzusetzen. Die GOÄ 1122 ist im Gegensatz zur GOÄ 1043 eine regulär bis zum 3,5-fachen Satz steigerungsfähige Leistung. Die korrekte Dokumentation des Befundes (z.B. "frische, glatte Wundränder" vs. "vernarbte, eingezogene Rissränder") ist entscheidend für die revisionssichere Abrechnung.

Kann ich den Zuschlag für ambulantes Operieren (Nr. 443) neben der GOÄ 1043 ansetzen?

Ja, das ist nach herrschender Auffassung möglich und ein wichtiger, praxisrelevanter Hinweis. Wenn die Naht des Gebärmutterhalses als ambulanter Eingriff in Ihrer Praxis oder in einem praxisklinischen Umfeld durchgeführt wird, kann der Zuschlag nach GOÄ-Ziffer 443 zusätzlich zur GOÄ 1043 abgerechnet werden. Voraussetzung ist, dass die Kriterien für ambulantes Operieren gemäß den Allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts C VIII der GOÄ erfüllt sind. Dieser Zuschlag dient dem Ausgleich für den erhöhten Aufwand (z.B. Vorhaltung von Instrumenten, Sterilisation, Personal). Vergessen Sie diesen Zuschlag nicht, um Ihre erbrachte Leistung vollständig abzubilden.

Ich habe während einer Kürettage (GOÄ 1097) eine Zervixverletzung verursacht und genäht. Kann ich GOÄ 1097 und 1043 zusammen abrechnen?

Die gemeinsame Abrechnung von GOÄ 1097 (Abrasio uteri) und GOÄ 1043 ist nach gängiger Kommentarlage und Rechtsprechung in der Regel nicht möglich. Die Versorgung einer iatrogenen, also während des Eingriffs entstandenen Komplikation, wird als integraler Bestandteil der Hauptleistung (hier der Kürettage) angesehen. Die Argumentation der Kostenträger lautet, dass die Behebung einer Komplikation nicht als eigenständige, zusätzliche Leistung abgerechnet werden kann. Eine solche Kombination wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Streichung der GOÄ 1043 führen. Es wird empfohlen, in solchen Fällen nur die Hauptleistung (GOÄ 1097) abzurechnen und den erhöhten Aufwand durch die Komplikation in der Begründung zur Steigerung der GOÄ 1097 darzulegen.

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