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Gebührenordnung für Ärtze (GOÄ)

GOÄ 1045: Naht eines vollkommenen Dammrisses (III. Grades)

17.12.2025
|
6
Minuten
Autor(en):
Niklas Tyler
Co-Founder | Doctario
Leander Löw
Co-Founder | Doctario
Samuel Pemsel
Co-Founder | Doctario

Zusammenfassung

Abschnitt:
H
  
Einfachsatz:
1
53.86
Regelhöchstsatz:
2.3
123.87
Höchstsatz:
3.5
188.50
Ausschlüsse:
GOÄ 1044, GOÄ 1121, GOÄ 3219

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1045

Die GOÄ-Ziffer 1045 beschreibt die operative Versorgung einer schweren Geburtsverletzung, der „Naht eines vollkommenen Dammrisses (III. Grades)“. Diese Leistung ist im Abschnitt H (Chirurgie, Orthopädie) der Gebührenordnung für Ärzte verortet, obwohl sie in der Praxis fast ausschließlich im geburtshilflichen Kontext der Gynäkologie zur Anwendung kommt.

Die Leistungslegende der Ziffer 1045 lässt sich in ihre wesentlichen Bestandteile zerlegen, um die Anforderungen an die Abrechnung präzise zu verstehen:

  • Naht: Dies bezeichnet den eigentlichen operativen Wundverschluss. Die Leistung umfasst die chirurgische Vorbereitung, die schichtweise Rekonstruktion der verletzten Strukturen und das verwendete Nahtmaterial.
  • Vollkommener Dammriss (III. Grades): Dies ist die entscheidende diagnostische Voraussetzung. Ein Dammriss III. Grades liegt nach medizinischer Definition vor, wenn neben der Dammhaut und der Beckenbodenmuskulatur auch der äußere anale Schließmuskel (Musculus sphincter ani externus) teilweise oder vollständig gerissen ist. Die Darmschleimhaut muss dabei intakt sein. Eine Verletzung der Darmschleimhaut würde einen Dammriss IV. Grades darstellen, der gesondert zu bewerten wäre.

Die korrekte Klassifizierung des Risses ist somit die Grundlage für die Abrechnungsfähigkeit dieser Ziffer. Die GOÄ trifft hierzu eine klare Abgrenzung zur Versorgung einfacherer Verletzungen.

Laut der amtlichen Gebührenordnung gilt folgender Ausschluss: „Neben der Leistung nach Nummer 1045 ist die Leistung nach Nummer 1044 [Naht eines unvollkommenen Dammrisses] nicht berechnungsfähig.“

Dieser offizielle Hinweis unterstreicht, dass nur eine der beiden Ziffern für die Dammrissversorgung angesetzt werden kann, abhängig vom festgestellten Schweregrad der Verletzung. Die GOÄ 1045 stellt dabei die höher bewertete und komplexere Leistung dar.

Die GOÄ 1045 im Praxisalltag: Anwendung und Fallstricke

Die Versorgung eines Dammrisses III. Grades ist ein anspruchsvoller Eingriff, der höchste Konzentration und chirurgisches Geschick erfordert. Die korrekte Abrechnung nach GOÄ 1045 ist dabei ebenso wichtig, um die erbrachte Leistung adäquat abzubilden und Rückfragen von Kostenträgern von vornherein zu vermeiden. Hier erfahren Sie, wie Sie diese Ziffer revisionssicher anwenden.

Praxisbeispiele für die Anwendung der GOÄ 1045

In folgenden typischen geburtshilflichen Situationen kommt die GOÄ 1045 zur Anwendung:

  • Versorgung nach Spontangeburt: Eine Patientin erleidet unter einer Spontangeburt einen Dammriss. Bei der anschließenden Untersuchung im Kreißsaal wird eine Verletzung des äußeren Analsphinkters bei intakter Rektumschleimhaut festgestellt. Die Versorgung erfolgt unmittelbar postpartal durch eine schichtweise Naht.
  • Nach vaginal-operativer Entbindung: Im Rahmen einer notwendigen Vakuumextraktion (Saugglocken-Entbindung) kommt es zu einem ausgedehnten Dammriss. Die Untersuchung ergibt auch hier einen Riss des Schließmuskels, was die Kriterien für einen Dammriss III. Grades erfüllt.
  • Versorgung bei erweiterter Episiotomie: Eine zunächst angelegte Episiotomie (Dammschnitt) reißt im weiteren Geburtsverlauf unkontrolliert weiter und bezieht den Schließmuskel mit ein. Die Versorgung dieses kombinierten Risses wird als Dammriss III. Grades klassifiziert und nach GOÄ 1045 abgerechnet.

Häufige Fehler und Abrechnungsausschlüsse

Der häufigste und gravierendste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 1045 ist der Versuch, die Ziffer zu steigern. Ein weiterer kritischer Punkt ist die unzulässige Kombination mit anderen Ziffern, deren Leistungsinhalt bereits durch die GOÄ 1045 abgedeckt ist.

Achtung – Fester Gebührensatz: Die GOÄ 1045 ist eine sogenannte „feste Gebühr“. Das bedeutet, sie ist nicht steigerungsfähig und muss immer mit dem 1,0-fachen Satz abgerechnet werden. Der hohe Punktwert der Ziffer trägt dem durchschnittlichen Aufwand bereits pauschal Rechnung. Eine Begründung für einen höheren Faktor ist hier unwirksam und führt unweigerlich zu Beanstandungen.

Achtung – Abrechnungsausschlüsse: Neben der GOÄ 1045 sind folgende Ziffern für dieselbe Sitzung nicht berechnungsfähig, da ihre Leistungen als integraler Bestandteil der Dammrissversorgung gelten:

  • GOÄ 1044: Naht eines unvollkommenen Dammrisses (logischer Ausschluss, da geringere Leistung).
  • GOÄ 1121: Episiotomie und Naht (die Versorgung der Episiotomie ist in der Naht des umfassenderen Risses enthalten).
  • GOÄ 3219: Naht eines Risses des Analsphinkters (die Sphinkternaht ist definitionsgemäß der Kern der Leistung nach GOÄ 1045).

Tipp für eine revisionssichere Dokumentation

Eine präzise Dokumentation ist der Schlüssel zur Abwehr von Rückfragen. Der Befund muss die Klassifizierung als Dammriss III. Grades zweifelsfrei belegen.

Mini-Dokumentationsbeispiel:

Datum/Uhrzeit: [Datum], [Uhrzeit]
Befund: Dammriss III. Grades nach Spontangeburt. Inspektion zeigt Riss der Dammhaut, der tiefen Dammuskulatur sowie eine vollständige Ruptur des M. sphincter ani externus. Rektumschleimhaut intakt.
Maßnahme: Versorgung in [Anästhesieart]. Schichtweise Rekonstruktion des Analsphinkters mit [Nahtmaterial], gefolgt von der Naht der Dammuskulatur und Haut.
Ergebnis: Anatomisch korrekte Rekonstruktion, gute Adaptation der Wundränder.

Steigerung und sinnvolle Kombinationsmöglichkeiten

Steigerungsfähigkeit

Wie bereits erwähnt, ist die GOÄ 1045 nicht steigerungsfähig. Der Ansatz eines Faktors über 1,0 ist unzulässig und wird von allen Kostenträgern (PKV, Beihilfe) korrigiert.

Mögliche Kombinationen

Obwohl die Leistung selbst klar abgegrenzt ist, können je nach Behandlungssituation weitere Ziffern hinzutreten:

  • Zuschläge für ambulantes Operieren: Wird der Eingriff ambulant in der Praxis oder als Belegarzt im Krankenhaus durchgeführt, ist nach herrschender Kommentarlage der Zuschlag nach GOÄ 444 (Zuschlag für ambulante Operationen zu den Nrn. 1004 bis 1156) berechnungsfähig. Dies ist ein praxisbewährter Hinweis, der häufig übersehen wird.
  • Anästhesieleistungen: Notwendige Anästhesien (z.B. Pudendusblock, Spinal- oder Periduralanästhesie) werden separat nach den entsprechenden Ziffern des Abschnitts D der GOÄ abgerechnet.
  • Beratungen und Untersuchungen: Außerhalb des unmittelbaren Eingriffs durchgeführte Beratungen (z.B. zur Nachsorge, GOÄ 1/3) oder Kontrolluntersuchungen an Folgetagen (GOÄ 5) sind bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit und Dokumentation berechnungsfähig.

Häufig gestellte Fragen

Warum darf ich die GOÄ 1045 nicht steigern, obwohl der Eingriff sehr aufwendig und zeitintensiv war?

Die GOÄ 1045 stellt eine Ausnahme in der Gebührenordnung dar. Sie ist als sogenannte „feste Gebühr“ konzipiert und nicht als „Honorar“. Das bedeutet, der Verordnungsgeber hat den durchschnittlichen Aufwand, die Schwierigkeit und den Zeitaufwand bereits in die hohe Punktzahl der Ziffer eingerechnet. Ein individueller Mehraufwand kann daher nicht über einen Steigerungsfaktor abgebildet werden. Der Ansatz ist für alle Kostenträger und Behandlungsfälle verbindlich auf den 1,0-fachen Satz festgelegt. Jeder Versuch einer Steigerung wird von den Prüfstellen der PKV und Beihilfe konsequent gestrichen.

Ich habe eine Episiotomie durchgeführt, die dann zu einem Dammriss III. Grades weitergerissen ist. Kann ich die GOÄ 1121 und 1045 kombinieren?

Nein, eine Kombination der GOÄ 1121 (Episiotomie und Naht) und der GOÄ 1045 ist nicht zulässig. Hier greift das Zielleistungsprinzip. Die Versorgung des Dammrisses III. Grades ist die umfassendere und höher bewertete Leistung. Sie schließt die Versorgung der Episiotomie-Wunde logisch mit ein, da diese Teil des gesamten Wundgebietes ist. Die separate Abrechnung der Episiotomie-Versorgung würde eine unzulässige Doppelberechnung eines Teils der Gesamtleistung darstellen und wird von Kostenträgern regelmäßig beanstandet.

Welche Zuschläge kann ich bei einer ambulanten Versorgung eines Dammrisses III. Grades ansetzen?

Für die ambulante Durchführung der Leistung nach GOÄ 1045 ist in der Regel der Zuschlag nach GOÄ 444 berechnungsfähig. Dieser Zuschlag ist für ambulante Operationen aus dem Ziffernbereich 1004 bis 1156 vorgesehen. Voraussetzung ist, dass die Operation in der Praxis oder in einer anderen Einrichtung durchgeführt wird, die die Kriterien für ambulantes Operieren erfüllt. Dieser abrechnungsrelevante Hinweis ist besonders wichtig, da der Zuschlag die zusätzlichen Kosten für die Infrastruktur (z.B. Operationsraum, Sterilisation, Personal) abdeckt und nicht vergessen werden sollte.

Wieso ist die GOÄ 3219 (Naht eines Risses des Analsphinkters) neben der GOÄ 1045 ausgeschlossen?

Der Ausschluss der GOÄ 3219 neben der GOÄ 1045 ist in der Definition der Leistung selbst begründet. Ein Dammriss III. Grades ist medizinisch dadurch charakterisiert, dass der Analsphinkter verletzt ist. Die operative Versorgung dieses Risses – also die Naht des Schließmuskels – ist somit der zentrale und namensgebende Bestandteil der Leistung nach GOÄ 1045. Die GOÄ 3219 würde exakt dieselbe ärztliche Tätigkeit beschreiben. Eine zusätzliche Abrechnung wäre eine Doppelhonorierung für ein und dieselbe Handlung und ist daher nach den allgemeinen Grundsätzen der GOÄ ausgeschlossen.

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