GOÄ 1063: Definition und Leistungsumfang
Die GOÄ-Ziffer 1063 beschreibt die Vaginoskopie bei einem Kind bis zum vollendeten 10. Lebensjahr. Es handelt sich hierbei um eine spezifische endoskopische Untersuchung, die auf eine sehr junge und vulnerable Patientengruppe zugeschnitten ist. Die Leistungslegende ist kurz und präzise, enthält jedoch wichtige abrechnungsrelevante Abgrenzungen.
Der offizielle Leistungstext lautet: „Vaginoskopie bei einem Kind bis zum vollendeten 10. Lebensjahr“
Analyse der Leistungslegende
Für eine revisionssichere Abrechnung ist es essenziell, die einzelnen Bestandteile der Legende zu verstehen:
- Vaginoskopie: Dies definiert die Methode. Es handelt sich um die endoskopische Inspektion der Vagina. Die Leistung umfasst die Vorbereitung, die eigentliche Durchführung mit dem Endoskop und die visuelle Befundung der vaginalen Schleimhäute.
- bei einem Kind: Der Leistungsinhalt ist klar auf pädiatrische Patientinnen beschränkt. Die Untersuchung erfordert oft spezielles instrumentelles Vorgehen und einen besonders sensiblen Umgang.
- bis zum vollendeten 10. Lebensjahr: Dies ist eine harte Altersgrenze. Die Ziffer ist nur bis zum Tag vor dem 10. Geburtstag des Kindes anwendbar. Ab dem 10. Geburtstag müssen andere Ziffern, wie beispielsweise die GOÄ 1062 für die Vaginoskopie bei einer Virgo oder die GOÄ 1070 für die Kolposkopie, geprüft werden.
Ein zentraler Punkt bei der Abrechnung der GOÄ 1063 ist ihr Charakter als persönliche ärztliche Leistung. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Faktorisierung.
Praxisrelevanter Hinweis: Für die GOÄ-Ziffer 1063 gilt der allgemeine Steigerungsrahmen von 1,0- bis 3,5-fach gemäß § 5 Abs. 1 GOÄ. Eine Steigerung bei entsprechendem Begründungsaufwand ist somit möglich, da es sich um eine Leistung aus dem Abschnitt H der GOÄ handelt, die zu den persönlichen ärztlichen Leistungen zählt.
Warum Sie unter Wert abrechnen – Leitfaden zu den GOÄ-Steigerungsfaktoren
Die GOÄ erlaubt höhere Steigerungsfaktoren – und die Bundesärztekammer empfiehlt, sie öfter zu nutzen. Dieser Leitfaden zeigt, wann eine Steigerung geboten ist und wie Sie sie korrekt begründen.
Kostenlos herunterladenDie GOÄ 1063 im Praxisalltag: Anwendung und Fallstricke
Die Vaginoskopie bei einem jungen Mädchen ist keine Routineuntersuchung und wird nur bei spezifischen Indikationen durchgeführt. Sie erfordert viel Einfühlungsvermögen, oft die Anwesenheit eines Elternteils und manchmal sogar eine Sedierung oder kurze Narkose. Die korrekte Abrechnung und Dokumentation sind daher entscheidend, um Nachfragen von Kostenträgern zu vermeiden.
Typische Praxisbeispiele für die Anwendung
In folgenden Szenarien wird die GOÄ 1063 in der Praxis häufig angesetzt:
- Verdacht auf Fremdkörper: Ein 6-jähriges Mädchen klagt über anhaltenden, teils übelriechenden Ausfluss. Die Anamnese ergibt, dass möglicherweise ein kleines Spielzeugteil oder Toilettenpapier in die Vagina gelangt sein könnte. Die Vaginoskopie dient der visuellen Suche und ggf. der Vorbereitung zur Entfernung.
- Abklärung von Blutungen: Bei einer 8-Jährigen tritt eine unklare vaginale Blutung auf, die nicht mit der Pubertätsentwicklung in Verbindung gebracht werden kann. Die Vaginoskopie wird zur Inspektion der Schleimhaut auf Verletzungen, Polypen oder andere Blutungsquellen durchgeführt.
- Diagnostik nach Trauma: Ein 5-jähriges Kind ist auf eine Stange gefallen (z. B. am Klettergerüst). Zur Beurteilung des Verletzungsausmaßes im Inneren der Vagina und zum Ausschluss innerer Läsionen ist eine endoskopische Untersuchung indiziert.
- Therapieresistente Vulvovaginitis: Bei wiederkehrenden Entzündungen, die auf übliche Behandlungen nicht ansprechen, kann eine Vaginoskopie zur Abklärung seltener Ursachen wie anatomischer Anomalien oder chronischer Reizzustände sinnvoll sein.
Häufige Fehler und Abrechnungsausschlüsse
Die Seltenheit der Leistung führt in der Praxis immer wieder zu Unsicherheiten und Fehlern. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:
Der häufigste Fehler: Die Steigerung
Die GOÄ 1063 ist im Abschnitt H der GOÄ verortet und zählt zu den persönlichen ärztlichen Leistungen. Daher ist eine Steigerung über den 1,0-fachen Satz hinaus bis zum 3,5-fachen Satz bei entsprechendem Begründungsaufwand möglich. Eine Begründung für einen erhöhten Aufwand wird von den Kostenträgern bei korrekter Darlegung anerkannt.
Abrechnungsausschluss beachten
Die GOÄ legt klare Kombinationsverbote fest, um eine Doppelhonorierung für inhaltlich ähnliche Leistungen zu verhindern.
Achtung: Neben der GOÄ-Ziffer 1063 ist die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 1062 (Vaginoskopie bei einer Virgo) im selben Behandlungsfall ausgeschlossen. Die GOÄ 1063 ist die spezifischere Leistung für die Untersuchung der kindlichen Vagina, während die GOÄ 1062 die Vaginoskopie bei einer Jungfrau beschreibt.
Tipps für eine prüfsichere Dokumentation
Eine lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation ist Ihr bester Schutz bei Rückfragen. Sie sollte immer die medizinische Notwendigkeit belegen.
Praxisbewährter Dokumentationshinweis: Notieren Sie stichpunktartig die wesentlichen Elemente. Ein Minimalbeispiel:
Datum: TT.MM.JJJJ
Patientin: [Name, Geb. Datum]
Anlass/Indikation: 7-jähriges Mädchen mit V.a. retinierten Fremdkörper (Toilettenpapier) bei seit 2 Wochen bestehendem Fluor genitalis.
Durchführung: Vaginoskopie in Anwesenheit der Mutter. Verwendung eines pädiatrischen Endoskops.
Befund: Schleimhäute leicht gerötet, im hinteren Scheidengewölbe kleiner Fremdkörper (als Papierrest identifiziert), der entfernt wurde.
Nächster Schritt: Lokale pflegende Maßnahmen, Kontrolle bei Bedarf.
Steigerung, Kombinationen und Ausschlüsse im Detail
Steigerungsfähigkeit
Für die GOÄ 1063 gilt der allgemeine Steigerungsrahmen von 1,0- bis 3,5-fach gemäß § 5 Abs. 1 GOÄ. Eine Steigerung über den 1,0-fachen Satz hinaus ist bei entsprechendem Begründungsaufwand möglich. Die Leistung wird als persönliche ärztliche Leistung betrachtet, und ein besonderer Aufwand kann über den Faktor abgebildet werden.
Sinnvolle Kombinationsmöglichkeiten
Die GOÄ 1063 kann und muss oft mit anderen Ziffern kombiniert werden, um den gesamten Behandlungsaufwand abzubilden. Typische Begleitleistungen sind:
- Beratungsziffern (z. B. GOÄ 1, 3, 4): Die ausführliche Beratung der Eltern vor dem Eingriff ist unerlässlich und separat berechnungsfähig.
- Untersuchungsziffern (z. B. GOÄ 6): Eine vollständige pädiatrische Untersuchung zur Einordnung der Symptomatik.
- GOÄ 298: Entnahme und Aufbereitung von Abstrichmaterial (z. B. zur mikrobiologischen Untersuchung).
- GOÄ 1080: Operative Entfernung eines Fremdkörpers aus der Scheide eines Kindes. Diese Ziffer ist neben der GOÄ 1063 berechnungsfähig, wenn tatsächlich ein Fremdkörper entfernt wird.
- Zuschläge für ambulante Narkose/Sedierung: Falls der Eingriff eine Sedierung oder Narkose erfordert, können die entsprechenden Ziffern (z. B. durch einen Anästhesisten) zusätzlich abgerechnet werden.
Ausschlüsse
Der einzige explizit genannte Ausschluss ist die GOÄ 1062 (Vaginoskopie bei einer Virgo). Dies ist logisch, da die Vaginoskopie bei einem Kind die umfassendere und spezifischere Untersuchung für diese Altersgruppe darstellt.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1063
Nein, eine Narkose oder Sedierung ist nicht zwingender Bestandteil der Leistung nach GOÄ 1063. Die Notwendigkeit hängt vom Alter, der Kooperationsfähigkeit des Kindes und der vermuteten Diagnose ab. Die GOÄ 1063 bildet lediglich die endoskopische Untersuchung selbst ab. Wird eine Sedierung oder Narkose medizinisch notwendig, wird diese als eigenständige Leistung erbracht und kann separat abgerechnet werden. In der Regel wird dies durch einen hinzugezogenen Anästhesisten erfolgen, der seine Leistungen (z.B. nach den Ziffern des Abschnitts D der GOÄ) eigenständig liquidiert.
Der Unterschied liegt im Untersuchungsfokus und der Zielgruppe. Die GOÄ 1063 (Vaginoskopie bei einem Kind) zielt auf die Inspektion der gesamten Vagina bei Mädchen bis zum 10. Lebensjahr ab, oft zur Suche nach Fremdkörpern, Verletzungen oder Entzündungsursachen. Die GOÄ 1062 (Vaginoskopie bei einer Virgo) hingegen ist die endoskopische Untersuchung der Vagina bei einer Jungfrau. Die mikroskopische Untersuchung der Portiooberfläche und des Zervikalkanals, typischerweise bei Jugendlichen und Erwachsenen zur Krebsfrüherkennung (Dysplasie-Screening), wird durch die GOÄ 1070 (Kolposkopie) abgebildet. Der Ausschluss verhindert eine doppelte Abrechnung für eine endoskopische Untersuchung des unteren Genitaltrakts in einer Sitzung, wobei die GOÄ 1063 die spezifischere und altersgerechte Leistung darstellt.
Diese Einordnung ist nicht vollständig korrekt. Die GOÄ 1063 wird zwar als Leistung aus dem Abschnitt H der GOÄ behandelt, zählt aber zu den persönlichen ärztlichen Leistungen. Das hat eine direkte Konsequenz für die Abrechnung: Eine Steigerung über den 1,0-fachen Satz ist möglich, und zwar bis zum 3,5-fachen Satz gemäß § 5 Abs. 1 GOÄ. Die Gebühr ist kein Festbetrag. Eine Begründung für einen erhöhten Zeitaufwand oder besondere Schwierigkeiten ist daher bei dieser Ziffer grundsätzlich vorgesehen und kann von Kostenträgern bei entsprechender Darlegung anerkannt werden.
Nein, die GOÄ 1063 umfasst ausschließlich die endoskopische Untersuchung der Vagina. Die vorausgehende oder begleitende alleinige visuelle Inspektion des äußeren Genitals (Vulva) ist nicht Bestandteil der Ziffer 1063. Diese Inspektion ist vielmehr Teil der symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ 5 oder 6 oder der gynäkologischen Untersuchung nach GOÄ 10. Diese Untersuchungsleistungen können in der Regel neben der GOÄ 1063 abgerechnet werden, sofern sie als eigenständige Leistungen mit entsprechender Dokumentation erbracht werden. Eine saubere Trennung in der Dokumentation ist hier für eine revisionssichere Abrechnung entscheidend.
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