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Gebührenordnung für Ärtze (GOÄ)

GOÄ 1063: Vaginoskopie bei einem Kind bis zum vollendeten 10. Lebensjahr

17.12.2025
|
6
Minuten
Autor(en):
Niklas Tyler
Co-Founder | Doctario
Leander Löw
Co-Founder | Doctario
Samuel Pemsel
Co-Founder | Doctario

Zusammenfassung

Abschnitt:
H
  
Einfachsatz:
1
13.99
Regelhöchstsatz:
2.3
32.17
Höchstsatz:
3.5
48.96
Ausschlüsse:
GOÄ 1062

GOÄ 1063: Definition und Leistungsumfang

Die GOÄ-Ziffer 1063 beschreibt die Vaginoskopie bei einem Kind bis zum vollendeten 10. Lebensjahr. Es handelt sich hierbei um eine spezifische endoskopische Untersuchung, die auf eine sehr junge und vulnerable Patientengruppe zugeschnitten ist. Die Leistungslegende ist kurz und präzise, enthält jedoch wichtige abrechnungsrelevante Abgrenzungen.

Der offizielle Leistungstext lautet: „Vaginoskopie bei einem Kind bis zum vollendeten 10. Lebensjahr“

Analyse der Leistungslegende

Für eine revisionssichere Abrechnung ist es essenziell, die einzelnen Bestandteile der Legende zu verstehen:

  • Vaginoskopie: Dies definiert die Methode. Es handelt sich um die endoskopische Inspektion der Vagina. Die Leistung umfasst die Vorbereitung, die eigentliche Durchführung mit dem Endoskop und die visuelle Befundung der vaginalen Schleimhäute.
  • bei einem Kind: Der Leistungsinhalt ist klar auf pädiatrische Patientinnen beschränkt. Die Untersuchung erfordert oft spezielles instrumentelles Vorgehen und einen besonders sensiblen Umgang.
  • bis zum vollendeten 10. Lebensjahr: Dies ist eine harte Altersgrenze. Die Ziffer ist nur bis zum Tag vor dem 10. Geburtstag des Kindes anwendbar. Ab dem 10. Geburtstag müssen andere Ziffern, wie beispielsweise die GOÄ 1062 für die Kolposkopie, geprüft werden.

Ein zentraler Punkt bei der Abrechnung der GOÄ 1063 ist ihr Charakter als technische Leistung. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Faktorisierung.

Praxisrelevanter Hinweis: Für die GOÄ-Ziffer 1063 gilt nach herrschender Kommentarlage und Praxis der Kostenträger der 1-fache Gebührensatz. Eine Steigerung ist hier nicht vorgesehen, da es sich um eine Leistung aus dem Abschnitt H der GOÄ handelt, die nicht zu den in § 5 Abs. 3 GOÄ genannten persönlichen ärztlichen Leistungen zählt.

Die GOÄ 1063 im Praxisalltag: Anwendung und Fallstricke

Die Vaginoskopie bei einem jungen Mädchen ist keine Routineuntersuchung und wird nur bei spezifischen Indikationen durchgeführt. Sie erfordert viel Einfühlungsvermögen, oft die Anwesenheit eines Elternteils und manchmal sogar eine Sedierung oder kurze Narkose. Die korrekte Abrechnung und Dokumentation sind daher entscheidend, um Nachfragen von Kostenträgern zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die Anwendung

In folgenden Szenarien wird die GOÄ 1063 in der Praxis häufig angesetzt:

  • Verdacht auf Fremdkörper: Ein 6-jähriges Mädchen klagt über anhaltenden, teils übelriechenden Ausfluss. Die Anamnese ergibt, dass möglicherweise ein kleines Spielzeugteil oder Toilettenpapier in die Vagina gelangt sein könnte. Die Vaginoskopie dient der visuellen Suche und ggf. der Vorbereitung zur Entfernung.
  • Abklärung von Blutungen: Bei einer 8-Jährigen tritt eine unklare vaginale Blutung auf, die nicht mit der Pubertätsentwicklung in Verbindung gebracht werden kann. Die Vaginoskopie wird zur Inspektion der Schleimhaut auf Verletzungen, Polypen oder andere Blutungsquellen durchgeführt.
  • Diagnostik nach Trauma: Ein 5-jähriges Kind ist auf eine Stange gefallen (z. B. am Klettergerüst). Zur Beurteilung des Verletzungsausmaßes im Inneren der Vagina und zum Ausschluss innerer Läsionen ist eine endoskopische Untersuchung indiziert.
  • Therapieresistente Vulvovaginitis: Bei wiederkehrenden Entzündungen, die auf übliche Behandlungen nicht ansprechen, kann eine Vaginoskopie zur Abklärung seltener Ursachen wie anatomischer Anomalien oder chronischer Reizzustände sinnvoll sein.

Häufige Fehler und Abrechnungsausschlüsse

Die Seltenheit der Leistung führt in der Praxis immer wieder zu Unsicherheiten und Fehlern. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:

Der häufigste Fehler: Die Steigerung

Der Versuch, die GOÄ 1063 über den 1,0-fachen Satz hinaus zu steigern, führt regelmäßig zu Beanstandungen. Die Ziffer ist im Abschnitt H der GOÄ verortet und wird nach allgemeiner Auffassung als technische Leistung mit fixem Satz behandelt. Eine Begründung für einen erhöhten Aufwand wird hier von den Kostenträgern nicht anerkannt.

Abrechnungsausschluss beachten

Die GOÄ legt klare Kombinationsverbote fest, um eine Doppelhonorierung für inhaltlich ähnliche Leistungen zu verhindern.

Achtung: Neben der GOÄ-Ziffer 1063 ist die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 1062 (Kolposkopie) im selben Behandlungsfall ausgeschlossen. Die GOÄ 1063 ist die spezifischere Leistung für die Untersuchung der kindlichen Vagina, während die Kolposkopie auf die Untersuchung von Portio und Zervix, meist bei älteren Patientinnen, abzielt.

Tipps für eine prüfsichere Dokumentation

Eine lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation ist Ihr bester Schutz bei Rückfragen. Sie sollte immer die medizinische Notwendigkeit belegen.

Praxisbewährter Dokumentationshinweis: Notieren Sie stichpunktartig die wesentlichen Elemente. Ein Minimalbeispiel:

Datum: TT.MM.JJJJ
Patientin: [Name, Geb. Datum]
Anlass/Indikation: 7-jähriges Mädchen mit V.a. retinierten Fremdkörper (Toilettenpapier) bei seit 2 Wochen bestehendem Fluor genitalis.
Durchführung: Vaginoskopie in Anwesenheit der Mutter. Verwendung eines pädiatrischen Endoskops.
Befund: Schleimhäute leicht gerötet, im hinteren Scheidengewölbe kleiner Fremdkörper (als Papierrest identifiziert), der entfernt wurde.
Nächster Schritt: Lokale pflegende Maßnahmen, Kontrolle bei Bedarf.

Steigerung, Kombinationen und Ausschlüsse im Detail

Steigerungsfähigkeit

Wie bereits erwähnt, ist eine Steigerung der GOÄ 1063 über den 1,0-fachen Satz nach herrschender Meinung nicht möglich. Die Leistung wird als technische Leistung mit einem festen Gebührensatz betrachtet. Dies vereinfacht die Abrechnung, schließt aber die Abbildung eines besonderen Aufwands über den Faktor aus.

Sinnvolle Kombinationsmöglichkeiten

Die GOÄ 1063 kann und muss oft mit anderen Ziffern kombiniert werden, um den gesamten Behandlungsaufwand abzubilden. Typische Begleitleistungen sind:

  • Beratungsziffern (z. B. GOÄ 1, 3, 4): Die ausführliche Beratung der Eltern vor dem Eingriff ist unerlässlich und separat berechnungsfähig.
  • Untersuchungsziffern (z. B. GOÄ 6): Eine vollständige pädiatrische Untersuchung zur Einordnung der Symptomatik.
  • GOÄ 298: Entnahme und Aufbereitung von Abstrichmaterial (z. B. zur mikrobiologischen Untersuchung).
  • GOÄ 1064: Operative Entfernung eines Fremdkörpers aus der Vagina. Diese Ziffer ist neben der GOÄ 1063 berechnungsfähig, wenn tatsächlich ein Fremdkörper entfernt wird.
  • Zuschläge für ambulante Narkose/Sedierung: Falls der Eingriff eine Sedierung oder Narkose erfordert, können die entsprechenden Ziffern (z. B. durch einen Anästhesisten) zusätzlich abgerechnet werden.

Ausschlüsse

Der einzige explizit genannte Ausschluss ist die GOÄ 1062 (Kolposkopie). Dies ist logisch, da die Vaginoskopie bei einem Kind die umfassendere und spezifischere Untersuchung für diese Altersgruppe darstellt.

Häufig gestellte Fragen

Muss für die GOÄ 1063 immer eine Narkose erfolgen und kann diese gesondert abgerechnet werden?

Nein, eine Narkose oder Sedierung ist nicht zwingender Bestandteil der Leistung nach GOÄ 1063. Die Notwendigkeit hängt vom Alter, der Kooperationsfähigkeit des Kindes und der vermuteten Diagnose ab. Die GOÄ 1063 bildet lediglich die endoskopische Untersuchung selbst ab. Wird eine Sedierung oder Narkose medizinisch notwendig, wird diese als eigenständige Leistung erbracht und kann separat abgerechnet werden. In der Regel wird dies durch einen hinzugezogenen Anästhesisten erfolgen, der seine Leistungen (z.B. nach den Ziffern des Abschnitts D der GOÄ) eigenständig liquidiert.

Was genau ist der Unterschied zur GOÄ 1062 (Kolposkopie) und warum sind sie nebeneinander ausgeschlossen?

Der Unterschied liegt im Untersuchungsfokus und der Zielgruppe. Die GOÄ 1063 (Vaginoskopie bei einem Kind) zielt auf die Inspektion der gesamten Vagina bei Mädchen bis zum 10. Lebensjahr ab, oft zur Suche nach Fremdkörpern, Verletzungen oder Entzündungsursachen. Die GOÄ 1062 (Kolposkopie) hingegen ist die mikroskopische Untersuchung der Portiooberfläche und des Zervikalkanals, typischerweise bei Jugendlichen und Erwachsenen zur Krebsfrüherkennung (Dysplasie-Screening). Der Ausschluss verhindert eine doppelte Abrechnung für eine endoskopische Untersuchung des unteren Genitaltrakts in einer Sitzung, wobei die GOÄ 1063 die spezifischere und altersgerechte Leistung darstellt.

Ich habe gehört, die GOÄ 1063 sei eine technische Leistung. Was bedeutet das für die Steigerung und Begründung?

Diese Einordnung ist korrekt. Nach herrschender Auffassung und Kommentarlage wird die GOÄ 1063 als technische Leistung aus dem Abschnitt H der GOÄ behandelt. Das hat eine direkte Konsequenz für die Abrechnung: Eine Steigerung über den 1,0-fachen Satz ist nicht möglich. Die Gebühr ist ein Festbetrag, der die Kosten für die Durchführung, die Instrumente und die Vorhaltung der Technik pauschal abdeckt. Eine Begründung für einen erhöhten Zeitaufwand oder besondere Schwierigkeiten ist daher bei dieser Ziffer nicht vorgesehen und würde von Kostenträgern mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht anerkannt werden.

Zählt die alleinige Inspektion des äußeren Genitals bereits zur GOÄ 1063?

Nein, die GOÄ 1063 umfasst ausschließlich die endoskopische Untersuchung der Vagina. Die vorausgehende oder begleitende alleinige visuelle Inspektion des äußeren Genitals (Vulva) ist nicht Bestandteil der Ziffer 1063. Diese Inspektion ist vielmehr Teil der symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ 5 oder 6 oder der gynäkologischen Untersuchung nach GOÄ 10. Diese Untersuchungsleistungen können in der Regel neben der GOÄ 1063 abgerechnet werden, sofern sie als eigenständige Leistungen mit entsprechender Dokumentation erbracht werden. Eine saubere Trennung in der Dokumentation ist hier für eine revisionssichere Abrechnung entscheidend.

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