Definition und Leistungsinhalt der GOÄ-Ziffer 1125
Die GOÄ-Ziffer 1125 beschreibt die Vordere Scheidenplastik. Hierbei handelt es sich um einen operativen Eingriff zur Korrektur einer Senkung der vorderen Scheidenwand, die medizinisch als Zystozele oder Blasensenkung bezeichnet wird. Ziel des Eingriffs ist die Wiederherstellung der anatomisch korrekten Lage der Harnblase und die Stabilisierung des vorderen Scheidengewölbes.
Die Leistungslegende der GOÄ 1125 ist zwar kurz, umfasst jedoch den gesamten operativen Eingriff in seinen wesentlichen Schritten. Eine prüferlogische Aufschlüsselung der Leistungskomponenten sieht wie folgt aus:
- Eröffnung der vorderen Scheidenwand: Dies beinhaltet den operativen Zugang zum betreffenden anatomischen Bereich.
- Präparation und Darstellung der Blase: Das sorgfältige Freilegen der Harnblase und der darunterliegenden Faszienschicht (Fascia vesicovaginalis) ist ein zentraler Bestandteil.
- Plastische Rekonstruktion: Der Kern der Leistung ist die Raffung und Verstärkung der geschwächten Faszien unterhalb der Blase, um diese wieder anzuheben und zu stützen.
- Resektion überschüssiger Scheidenhaut und Wundverschluss: Nach der Rekonstruktion wird die Scheidenwand angepasst und die Wunde fachgerecht verschlossen.
Eine Besonderheit dieser Ziffer ist ihre Abrechnungsmodalität. Sie ist gemäß § 5 GOÄ steigerungsfähig.
Für persönliche ärztliche Leistungen, zu denen die GOÄ Nr. 1125 gehört, kann der Steigerungsfaktor bis zum 2,3-fachen Satz ohne Begründung und bis zum 3,5-fachen Satz mit entsprechender patientenbezogener Begründung angesetzt werden.
Dies bedeutet, dass eine Steigerung des Faktors über den 1,0-fachen Satz hinaus bei Vorliegen besonderer Umstände, wie einer überdurchschnittlichen Schwierigkeit oder einem erhöhten Zeitaufwand des Eingriffs, möglich ist.
Warum Sie unter Wert abrechnen – Leitfaden zu den GOÄ-Steigerungsfaktoren
Die GOÄ erlaubt höhere Steigerungsfaktoren – und die Bundesärztekammer empfiehlt, sie öfter zu nutzen. Dieser Leitfaden zeigt, wann eine Steigerung geboten ist und wie Sie sie korrekt begründen.
Kostenlos herunterladenDie GOÄ 1125 in der Praxis: Anwendung, Kombinationen und Dokumentation
Die vordere Scheidenplastik ist ein Standardeingriff in der Gynäkologie und Urologie zur Behandlung von Beckenbodensenkungen. Die korrekte Abrechnung nach GOÄ 1125 erfordert jedoch die Kenntnis einiger wichtiger Details, um Beanstandungen durch Kostenträger zu vermeiden.
Praxisbeispiele für die Anwendung der GOÄ 1125
In den folgenden Szenarien ist der Ansatz der Ziffer 1125 nach herrschender Auffassung indiziert und abrechenbar:
- Szenario 1: Symptomatische Zystozele: Eine 55-jährige Patientin klagt über ein starkes Druckgefühl im Unterleib, unvollständige Blasenentleerung und eine leichte Belastungsinkontinenz. Die gynäkologische Untersuchung bestätigt eine Zystozele Grad II. Es wird die Indikation zur operativen Korrektur mittels vorderer Scheidenplastik gestellt und der Eingriff entsprechend durchgeführt.
- Szenario 2: Rezidiv-Zystozele: Eine Patientin wurde bereits vor einigen Jahren am Beckenboden operiert. Nun tritt erneut eine Senkung der vorderen Scheidenwand auf. Nach entsprechender Diagnostik wird eine erneute vordere Kolporrhaphie (vordere Scheidenplastik) durchgeführt und nach GOÄ 1125 abgerechnet.
- Szenario 3: Kombinierter Eingriff: Im Rahmen einer Hysterektomie (Gebärmutterentfernung) wird eine bereits bestehende, klinisch relevante Zystozele mitversorgt. Die vordere Scheidenplastik wird als eigenständige, zusätzliche operative Maßnahme erbracht und ist neben der Hysterektomie nach GOÄ 1125 abrechenbar.
Häufige Fehler und abrechnungsrelevante Hinweise
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 1125 ist das Ansetzen eines erhöhten Steigerungsfaktors ohne entsprechende patientenbezogene Begründung. Dies kann zu Kürzungen führen. Ebenfalls fehlerhaft ist der separate Ansatz von Einzelschritten der Operation, wie z.B. der Wundnaht (GOÄ 2000 ff.), da diese bereits Bestandteil der Komplexleistung nach Ziffer 1125 sind.
Achtung – Abrechnungsausschluss: Laut den Abrechnungsbestimmungen sind folgende Ziffern nicht neben der GOÄ 1125 im selben Behandlungsfall berechnungsfähig: GOÄ 1126, 1127, 1128, 1165, 1780. Prüfen Sie vor der Rechnungsstellung sorgfältig, ob eine dieser Leistungen erbracht wurde.
Tipp für eine prüfsichere Dokumentation
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der Schlüssel zur Vermeidung von Rückfragen. Der Operationsbericht sollte die Indikation und die durchgeführten Schritte klar beschreiben und die Begrifflichkeiten der GOÄ-Legende aufgreifen.
Mini-Dokumentationsbeispiel (Auszug aus OP-Bericht):
- Datum: 15.10.2023
- Präoperative Diagnose: Symptomatische Zystozele Grad II-III
- Durchgeführter Eingriff: Vordere Scheidenplastik (vordere Kolporrhaphie) nach GOÄ 1125.
- OP-Verlauf: ... Mediane Längsinzision der vorderen Vaginalwand. Stumpfe und scharfe Präparation und Abschieben der Blase vom Scheidenepithel. Darstellung der Fascia vesicovaginalis. Raffung der Faszie mittels zentraler fortlaufender Naht zur Anhebung und Stabilisierung der Zystozele. Reduktion und Entfernung überschüssiger Scheidenhaut. Schichtweiser Wundverschluss...
- Postoperativer Befund: Anatomisch korrekte Lage der vorderen Scheidenwand, Zystozele vollständig behoben.
Steigerung und Kombinationsmöglichkeiten
Steigerungsfähigkeit
Ja. Die GOÄ 1125 ist eine steigerungsfähige Ziffer. Gemäß § 5 GOÄ kann der Steigerungsfaktor für persönliche ärztliche Leistungen bis zum 2,3-fachen Satz ohne Begründung und bis zum 3,5-fachen Satz mit entsprechender patientenbezogener Begründung angesetzt werden. Eine Begründung für einen erhöhten Aufwand ist bei Überschreitung des 2,3-fachen Satzes erforderlich und wird von Kostenträgern bei entsprechender Plausibilität anerkannt.
Typische und sinnvolle Kombinationen
Die GOÄ 1125 kann und muss je nach Behandlungssetting mit anderen Ziffern kombiniert werden:
- Präoperative Diagnostik: z.B. GOÄ 1 (Beratung), GOÄ 8 (Gynäkologische Untersuchung), GOÄ 410/420 (Ultraschall).
- Anästhesieleistungen: Ziffern aus dem Abschnitt D der GOÄ.
- Postoperative Betreuung: z.B. Visiten nach GOÄ 45/46 bei stationärer Behandlung.
- Ambulante Operation: Ein sehr wichtiger, praxisbewährter Hinweis ist der Ansatz des Zuschlags nach GOÄ 444 (Zuschlag für ambulante Operationen der Kategorie C), wenn der Eingriff ambulant erfolgt. Dieser Zuschlag ist zwingend anzusetzen, um den erhöhten organisatorischen Aufwand abzubilden.
Abrechnungsausschlüsse
Die im Input genannten Ausschlüsse (1126, 1127, 1128, 1165, 1780) sind strikt zu beachten. Dies bedeutet, dass diese Leistungen nicht in derselben operativen Sitzung zusammen mit der GOÄ 1125 abgerechnet werden dürfen. Beispielsweise ist die GOÄ 1126 die hintere Scheidenplastik. Werden vordere und hintere Plastik in einer Sitzung durchgeführt, muss geprüft werden, welche Ziffer den Eingriff am besten abbildet oder ob eine Analogbewertung nach § 6 Abs. 2 GOÄ in Betracht kommt, was jedoch einer sorgfältigen Begründung bedarf und mit Kostenträgern vorab geklärt werden sollte.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1125
Die GOÄ-Ziffer 1125 ist entgegen der Annahme kein Festbetrag, sondern eine steigerungsfähige Leistung. Gemäß § 5 GOÄ können für persönliche ärztliche Leistungen, zu denen die GOÄ 1125 gehört, Steigerungsfaktoren bis zum 2,3-fachen Satz ohne Begründung und bis zum 3,5-fachen Satz mit entsprechender patientenbezogener Begründung angesetzt werden. Wenn die Operation außergewöhnlich schwierig war oder einen erhöhten Zeitaufwand erforderte, kann dies eine Begründung für einen höheren Steigerungsfaktor über dem 1,0-fachen Satz darstellen. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erkennen solche Begründungen bei Plausibilität an.
Die GOÄ 1125 bezieht sich ausschließlich auf die vordere Scheidenplastik zur Korrektur einer Blasensenkung (Zystozele). Die GOÄ 1126 beschreibt hingegen die hintere Scheidenplastik zur Korrektur einer Darmsenkung (Rektozele). Obwohl beide Eingriffe oft kombiniert werden (anteriore und posteriore Kolporrhaphie), sehen die Abrechnungsbestimmungen einen Nebeneinander-Ausschluss vor. Nach Kommentarlage ist bei einer kombinierten Operation in einer Sitzung zu prüfen, welche der Ziffern den Schwerpunkt des Eingriffs darstellt oder ob eine höher bewertete Ziffer (z.B. GOÄ 1127 bei zusätzlicher Beckenbodenplastik) den gesamten Eingriff umfasst. Eine separate Abrechnung beider Ziffern ist in der Regel nicht möglich und führt zu Beanstandungen.
Bei der ambulanten Durchführung der vorderen Scheidenplastik ist der Ansatz des Zuschlags nach GOÄ-Ziffer 444 entscheidend. Dieser Zuschlag ist für ambulante Operationen der Kategorie C (zu denen die GOÄ 1125 gehört) vorgesehen und gleicht den erhöhten organisatorischen und personellen Aufwand einer ambulanten OP aus. Das Vergessen dieses Zuschlags ist ein häufiger Abrechnungsfehler, der zu erheblichen Honorarverlusten führt. Je nach Eingriff können zusätzlich Sachkosten (z.B. für spezielles Nahtmaterial) oder weitere Zuschläge (z.B. für die Anwendung eines Lasers nach GOÄ 441, falls zutreffend) berechnungsfähig sein.
Nein, das ist laut den Abrechnungsbestimmungen nicht zulässig. Die GOÄ-Ziffer 1780 (Plastischer Ersatz der vorderen Harnröhrenwand) ist explizit von der gemeinsamen Abrechnung mit der GOÄ 1125 ausgeschlossen. Der Grundgedanke dahinter ist, dass kleinere, im selben Operationsgebiet durchgeführte Korrekturen als im Leistungsumfang der Hauptoperation (hier die vordere Scheidenplastik) enthalten gelten. Die operative Versorgung der Zystozele schließt Eingriffe an der unmittelbar benachbarten Urethra mit ein. Der separate Ansatz würde als unzulässige Doppelberechnung gewertet und von den Kostenträgern gestrichen werden.
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