GOÄ 1126 Beckenbodenplastik: Sicher abrechnen | Doctario GmbH

1126
GOÄ 1126: Hintere Scheidenplastik mit Beckenbodenplastik
H Geburtshilfe und Gynäkologie
Punktzahl
Einfachsatz
75,19 €
1,0x
Regelhöchstsatz
172,94 €
2,3x
Höchstsatz
263,16 €
3,5x
Ausschlüsse

GOÄ 1126: Die Leistungslegende im Detail

Die GOÄ-Ziffer 1126 beschreibt die Hintere Scheidenplastik mit Beckenbodenplastik. Diese Ziffer gehört zum Abschnitt H der Gebührenordnung für Ärzte (Gynäkologie, Geburtshilfe und Urologie) und deckt einen spezifischen operativen Eingriff zur Rekonstruktion des weiblichen Beckenbodens ab.

Der offizielle Leistungstext lautet: "Hintere Scheidenplastik mit Beckenbodenplastik".

Diese Leistungslegende umfasst zwei untrennbare Bestandteile, die für eine korrekte Abrechnung beide erbracht werden müssen:

  • Hintere Scheidenplastik (hintere Kolporrhaphie): Hierbei handelt es sich um die operative Straffung der hinteren Vaginalwand. Dies ist häufig bei einer sogenannten Rektozele indiziert, einer Ausstülpung der Mastdarmvorderwand in die Scheide.
  • Beckenbodenplastik: Dieser Teil des Eingriffs bezieht sich auf die Rekonstruktion und Raffung der Beckenbodenmuskulatur (insbesondere der Levatormuskulatur) sowie des Dammes (Perineum). Ziel ist die Stabilisierung des Beckenbodens und die Wiederherstellung der anatomischen und funktionellen Integrität.

Ein zentrales Merkmal dieser Ziffer, das in der Praxis unbedingt zu beachten ist, betrifft den Gebührenrahmen. Die GOÄ 1126 ist keine Festgebühr, sondern eine steigerungsfähige Leistung. Gemäß § 5 Abs. 1 GOÄ kann die Gebühr bis zum 3,5-fachen des Gebührensatzes bemessen werden, wobei der 2,3-fache Satz der Regelhöchstsatz ist. Die Bemessung erfolgt unter Berücksichtigung von Schwierigkeit, Zeitaufwand oder besonderen Umständen. Die GOÄ 1126 ist im Gebührenverzeichnis mit Punktzahl und entsprechenden Steigerungssätzen (1,0, 2,3, 3,5) aufgeführt.

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Die GOÄ erlaubt höhere Steigerungsfaktoren – und die Bundesärztekammer empfiehlt, sie öfter zu nutzen. Dieser Leitfaden zeigt, wann eine Steigerung geboten ist und wie Sie sie korrekt begründen.

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Die GOÄ 1126 im Praxisalltag: Anwendung und Fallstricke

Die korrekte Anwendung der GOÄ 1126 ist für eine revisionssichere Abrechnung entscheidend. Während die Definition klar erscheint, lauern die Herausforderungen im Detail – insbesondere bei der Abgrenzung, den Ausschlüssen und der Dokumentation.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1126

In folgenden klinischen Szenarien kommt die Abrechnung der Ziffer 1126 nach herrschender Auffassung in Betracht:

  • Korrektur einer symptomatischen Rektozele: Eine Patientin leidet unter Stuhlentleerungsstörungen und einem Druckgefühl im Becken aufgrund einer ausgeprägten Rektozele. Der operative Eingriff umfasst die Raffung der Rektumfaszie und die Rekonstruktion der hinteren Vaginalwand sowie die Stärkung der Levatormuskulatur.
  • Zustand nach Dammriss höheren Grades: Nach einer traumatischen Geburt klagt eine Patientin über eine klaffende Vagina (Introitus) und mangelnde Stabilität im Beckenboden. Die GOÄ 1126 wird für die geplante, sekundäre Rekonstruktion des Dammes und der Beckenbodenmuskulatur angesetzt.
  • Behandlung der Perinealinsuffizienz: Bei einer Insuffizienz des Dammes, die zu funktionellen Beschwerden oder sexuellen Funktionsstörungen führt, kann eine hintere Kolpoperineoplastik indiziert sein, die unter diese Ziffer fällt.
  • Teil einer umfassenden Senkungsoperation: Im Rahmen einer Operation zur Behebung eines Deszensus genitalis wird neben einer vorderen Plastik oder einer Hysterektomie auch der hintere Beckenbodenbereich mittels hinterer Scheiden- und Beckenbodenplastik stabilisiert.

Häufige Fehler und Abrechnungsausschlüsse

Die Anwendung eines Steigerungsfaktors bei der Abrechnung der GOÄ 1126 ist zulässig und bei entsprechendem Aufwand auch geboten. Eine fehlende Begründung bei Überschreitung des Regelhöchstsatzes kann jedoch zu Beanstandungen durch Kostenträger führen. Ein weiterer Fehler ist die Abrechnung für eine primäre Naht eines Dammrisses direkt nach der Geburt; diese Leistung ist Bestandteil der geburtshilflichen Pauschalen.

Achtung – Absolute Ausschlüsse: Neben der GOÄ 1126 sind die folgenden Ziffern im selben Behandlungsfall nicht berechnungsfähig: GOÄ 1121 (Operation eines alten vollkommenen Dammrisses), 1125 (Vordere Scheidenplastik mit Beckenbodenplastik), 1127 und 1128 (Scheiden- und Portioplastik - gegebenenfalls auch mit Zervixamputation mit Elevation des Uterus auf vaginalem Wege (z.B. Manchester-Fothergill, Interposition), auch mit Beckenbodenplastik -), 1163 (Fisteloperation an den Geschlechtsteilen - gegebenenfalls einschließlich der Harnblase und/oder Operation einer Darmscheiden- oder Darmharnröhrenfistel auch mit hinterer Scheidenplastik und Beckenbodenplastik -), 1165 (Radikaloperation des Scheiden- und Vulvakrebses) sowie 1780 (Episiotomie).

Praxisbewährter Hinweis zur Dokumentation

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz vor Rückfragen. Der OP-Bericht muss klar erkennen lassen, dass sowohl eine hintere Scheidenplastik als auch eine Beckenbodenplastik durchgeführt wurden. Eine reine Dammnaht reicht nicht aus.

Mini-Dokumentationsbeispiel:

  • Datum: 15.10.2023
  • Präoperative Diagnose: Symptomatische Rektozele Grad II bei Beckenbodenschwäche.
  • Durchgeführter Eingriff: Hintere Kolporrhaphie mit medianer Faszienraffung und Levator-Plastik zur Rekonstruktion des Perinealkörpers.
  • Befund intraoperativ: Erschlaffte Rektovaginalfaszie, auseinandergewichene Levatorenschenkel.
  • Ergebnis: Anatomisch korrekte Rekonstruktion der hinteren Vaginalwand und des Beckenbodens.

Steigerung, Kombinationen und Ausschlüsse im Detail

Steigerungsfähigkeit: Ein klares Ja

Die GOÄ 1126 ist keine Festgebühr, sondern eine steigerungsfähige Leistung. Gemäß § 5 Abs. 1 GOÄ kann die Vergütung bis zum 3,5-fachen des Gebührensatzes bemessen werden. Der 2,3-fache Satz gilt als Regelhöchstsatz, dessen Überschreitung einer verständlichen und nachvollziehbaren schriftlichen Begründung bedarf, die sich auf die Schwierigkeit, den Zeitaufwand oder die Umstände bei der Ausführung der einzelnen Leistung bezieht. Eine Steigerung über den 1,0-fachen Satz ist somit bei entsprechendem Aufwand nicht nur möglich, sondern auch geboten.

Sinnvolle Kombinationen

Obwohl es strikte Ausschlüsse gibt, kann die GOÄ 1126 mit anderen Leistungen kombiniert werden, sofern diese einen anderen Bereich betreffen und nicht durch die Legende der GOÄ 1126 bereits abgedeckt sind. Typische Beispiele sind:

  • GOÄ 1136: Vordere und/oder hintere Kolpozöliotomie (auch Eröffnung eines Douglas-Abszesses)
  • GOÄ 1156: Operation bei Harninkontinenz (z.B. TVT-Band)
  • Zuschläge: Bei ambulanter Durchführung ist nach Kommentarlage der Zuschlag nach GOÄ 445 (Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind) zusätzlich berechnungsfähig.

Die Logik der Ausschlüsse

Die Ausschlussziffern sind logisch begründet. Beispielsweise ist die GOÄ 1125 (Vordere Scheidenplastik mit Beckenbodenplastik) das Pendant für den vorderen Bereich. Werden beide Eingriffe kombiniert, ist die dafür vorgesehene Ziffer GOÄ 1127 anzusetzen. Die GOÄ 1163 (Fisteloperation an den Geschlechtsteilen... auch mit hinterer Scheidenplastik und Beckenbodenplastik) ist die umfassendere Leistung, die die Bestandteile der GOÄ 1126 bereits einschließt. Daher schließt GOÄ 1163 die GOÄ 1126 aus.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1126

Die GOÄ-Ziffer 1126 ist keine Festgebühr, sondern eine steigerungsfähige Leistung. Gemäß § 5 Abs. 1 GOÄ kann die Vergütung bis zum 3,5-fachen des Gebührensatzes bemessen werden. Der 2,3-fache Satz gilt als Regelhöchstsatz. Eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes ist bei Vorliegen besonderer Umstände, wie außergewöhnlicher Schwierigkeit, erhöhtem Zeitaufwand oder besonderen Umständen bei der Ausführung, zulässig und kann durch eine verständliche und nachvollziehbare schriftliche Begründung gerechtfertigt werden. Es ist daher nicht zutreffend, dass die Abrechnung zwingend und ausnahmslos mit dem 1,0-fachen Satz erfolgen muss. Eine sachgerechte Begründung für einen höheren Steigerungsfaktor ist entscheidend, um Beanstandungen durch Kostenträger zu vermeiden.

Hierbei handelt es sich um zwei völlig unterschiedliche medizinische und abrechnungstechnische Sachverhalte. Die Versorgung eines frischen Dammrisses (egal welchen Grades) unmittelbar nach einer Geburt ist Bestandteil der geburtshilflichen Leistungen (z.B. GOÄ 1085, 1086) und kann nicht separat abgerechnet werden. Die GOÄ 1126 hingegen ist für eine geplante, sekundäre Operation vorgesehen. Sie wird angesetzt, wenn zu einem späteren Zeitpunkt (Wochen, Monate oder Jahre nach einer Geburt) eine Rekonstruktion des Beckenbodens und der hinteren Scheidenwand aufgrund von funktionellen oder anatomischen Defekten (z.B. Rektozele, klaffender Introitus) medizinisch notwendig wird.

Bei einer ambulanten Durchführung der Leistung nach GOÄ 1126 ist nach herrschender Kommentarlage der Zuschlag nach GOÄ 445 (Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind) berechnungsfähig. Dieser Zuschlag dient der Abgeltung des erhöhten Aufwandes bei ambulanten Operationen, die normalerweise vollstationär erbracht werden. Voraussetzung ist, dass die Praxis die entsprechenden sachlichen und personellen Anforderungen für ambulantes Operieren erfüllt. Vergessen Sie nicht, auch die Kosten für Sachmittel (z.B. Nahtmaterial, Anästhetika) nach § 10 GOÄ gesondert in Rechnung zu stellen, sofern sie die Kleinmaterialgrenze überschreiten.

Nein, die gemeinsame Abrechnung von GOÄ 1126 und GOÄ 1125 ist explizit ausgeschlossen. Die Gebührenordnung sieht für den Fall, dass sowohl eine vordere als auch eine hintere Scheidenplastik mit Beckenbodenplastik in einer Operation durchgeführt werden, eine eigene, höher bewertete Ziffer vor: die GOÄ 1127 (Vordere und hintere Scheidenplastik mit Beckenbodenplastik). Der Ansatz der beiden Einzelziffern wäre ein Verstoß gegen das Zielleistungsprinzip und die in der GOÄ festgelegten Ausschlüsse und würde von den Kostenträgern korrigiert werden. Es ist daher zwingend die Kombinationsziffer 1127 zu verwenden.

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