GOÄ 15 Koordination: Chroniker-Pauschale korrekt abrechnen | Doctario GmbH

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GOÄ 15: Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen während der kontinuierlichen ambulanten Betreuung eines chronisch Kranken
B Grundleistungen und allgemeine Leistungen > I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen
Punktzahl
Einfachsatz
17,49 €
1,0x
Regelhöchstsatz
40,23 €
2,3x
Höchstsatz
61,21 €
3,5x
Ausschlüsse
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Offizielle Beschreibung der GOÄ Ziffer 15

Die GOÄ-Ziffer 15 trägt den offiziellen Titel "Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen während der kontinuierlichen ambulanten Betreuung eines chronisch Kranken". Sie honoriert den erheblichen organisatorischen Aufwand, der über die rein medizinische Behandlung hinausgeht und für die umfassende Versorgung von Langzeitpatienten unerlässlich ist.

Kernvoraussetzung für die Abrechnung ist eine kontinuierliche ambulante Betreuung. In der Praxis bedeutet "kontinuierlich" in der Regel, dass der Patient über einen Behandlungsfall (einen Monat) hinweg von Ihnen betreut wird. Die Leistung darf ausdrücklich nicht im Krankenhaus erbracht werden.

Die Ziffer 15 ist als eine Art Jahrespauschale konzipiert und darf daher nur einmal pro Kalenderjahr für denselben Patienten angesetzt werden. Sie deckt eine Vielzahl von Koordinationsleistungen ab, die oft im Hintergrund stattfinden und keinen direkten Arzt-Patienten-Kontakt erfordern.

Der Kommentar von Wezel/Liebold verdeutlicht den Umfang: "...die Gebühr soll die laufenden Gespräche mit Erziehungsberechtigten, mit Pflegeperson und ggf. mit Lebenspartnern, Angehörigen der Heilberufe, die an der medizinischen Versorgung mitwirken (Krankengymnastinnen, Masseure, Logopäden etc.) sowie mit Betriebs- und Amtsärzten, Sozialbetreuern abgelten. Außerdem ist damit der Aufwand für die Erstellung von Anträgen, Ausfüllung von Fragebögen etc. [...] mit abgegolten..."

Auch die Bundesärztekammer betont die Bedeutung dieser Ziffer zur Honorierung von Koordinationsaufgaben, wie Gespräche mit anderen Ärzten, die Vor- und Nachbereitung von Klinikaufenthalten oder die Kontaktaufnahme zu sozialen Einrichtungen. Dabei ist es unerheblich, ob der Schwerpunkt der Tätigkeit auf therapeutischen oder sozialen Maßnahmen liegt.

Warum Sie unter Wert abrechnen – Leitfaden zu den GOÄ-Steigerungsfaktoren
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Warum Sie unter Wert abrechnen – Leitfaden zu den GOÄ-Steigerungsfaktoren

Die GOÄ erlaubt höhere Steigerungsfaktoren – und die Bundesärztekammer empfiehlt, sie öfter zu nutzen. Dieser Leitfaden zeigt, wann eine Steigerung geboten ist und wie Sie sie korrekt begründen.

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So setzen Sie die GOÄ 15 im Praxisalltag richtig ein

Die GOÄ 15 ist eine jener Ziffern, die den wahren Wert ärztlicher Arbeit als „Lotse“ im Gesundheitssystem abbildet. Doch gerade weil sie so umfassend ist, wird sie oft vergessen oder aus Unsicherheit nicht abgerechnet. Mit den folgenden Tipps und Beispielen bringen Sie Licht ins Dunkel und sichern Ihr verdientes Honorar.

Praxisbeispiele: Wann die GOÄ 15 greift

Diese Ziffer ist nicht für eine einmalige Verordnung gedacht, sondern für die Steuerung eines komplexen Versorgungsnetzes. Hier einige typische Szenarien:

  • Der multimorbide Diabetes-Patient: Sie betreuen einen älteren Patienten mit Diabetes mellitus, KHK und einer beginnenden Niereninsuffizienz. Im Laufe des Jahres organisieren Sie Termine beim Kardiologen und Nephrologen, koordinieren die Medikationsanpassungen, veranlassen eine podologische Behandlung und führen ein langes Telefonat mit der Tochter, um die Einrichtung eines Pflegedienstes für die Medikamentengabe zu besprechen. All diese Koordinationsleistungen erfüllen den Tatbestand der GOÄ 15.
  • Die Patientin nach Schlaganfall: Eine Patientin wird nach einem Apoplex aus der Reha entlassen. Sie leiten die notwendige Physiotherapie und Logopädie ein, füllen Anträge für Hilfsmittel (z.B. Rollator) aus und stehen im Austausch mit dem Sanitätshaus und der Krankenkasse. Diese Bündelung und Steuerung der Maßnahmen ist die Kernleistung der Ziffer 15.
  • Der onkologische Patient: Ein Patient mit einem Malignom wird ambulant von Ihnen weiterbetreut. Sie koordinieren die Nachsorgetermine, besprechen Befunde mit dem behandelnden Onkologen, leiten eine psychoonkologische Unterstützung ein und helfen bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises.
  • Das chronisch kranke Kind: Ein Kind mit einer schweren geistigen Behinderung und Epilepsie wird von Ihnen hausärztlich betreut. Sie stehen im ständigen Austausch mit dem betreuenden Neurologen, der Frühförderstelle, der Schule und den Therapeuten (Ergo-, Physiotherapie).

Häufige Fehler und Abrechnungsausschlüsse – Hier ist Vorsicht geboten!

Bei der GOÄ 15 lauern einige Fallstricke, die zu Beanstandungen durch die Kostenträger führen können. Vermeiden Sie diese typischen Fehler:

  1. Falscher Abrechnungszeitpunkt: Die Ziffer darf nur einmal pro Kalenderjahr abgerechnet werden. Eine Abrechnung im Januar und erneut im Dezember desselben Jahres ist nicht möglich.
  2. Versuch der Steigerung: Die GOÄ 15 ist grundsätzlich steigerungsfähig und kann mit dem 2,3-fachen Regelsatz und mit entsprechender Begründung auch bis zum 3,5-fachen Höchstsatz abgerechnet werden.
  3. Fehlende Dokumentation: Auch wenn kein Patientenkontakt nötig ist, müssen Sie die erbrachte Leistung nachweisen können. Ein kurzer Vermerk wie „Koordination Pflegedienst + Physio für Pat. Mustermann“ mit Datum in der Akte ist im Zweifelsfall Gold wert.

Achtung, Abrechnungsausschluss!
Neben der GOÄ 15 dürfen im selben Behandlungsfall die GOÄ 4 (Fremdanamnese) sowie die Ziffern 20, 33, 34, 45, 46, 60 und 435 nicht berechnet werden. Prüfen Sie Ihre Abrechnung sorgfältig auf diese Kombinationen.

Unsere Top-Abrechnungstipps für die GOÄ 15

  • Tipp 1: Der Jahreswechsel-Trick
    Da die Abrechnung pro Kalenderjahr gilt, können Sie die Leistung bei fortlaufender Betreuung geschickt platzieren. Erbringen Sie die Leistung beispielsweise am 30. Dezember eines Jahres, können Sie sie bei erneutem Aufwand direkt am 2. Januar des Folgejahres wieder abrechnen.
  • Tipp 2: Kein Patientenkontakt erforderlich
    Machen Sie sich und Ihrem Team klar: Die Ziffer 15 kann auch an einem Tag abgerechnet werden, an dem Sie den Patienten gar nicht gesehen haben. Entscheidend ist der Tag, an dem Sie die koordinierende Tätigkeit (z.B. das entscheidende Telefonat mit dem Pflegeheim) erbracht haben.
  • Tipp 3: Abrechnung durch mehrere Ärzte möglich
    In komplexen Fällen können auch zwei Ärzte die GOÄ 15 für denselben Patienten abrechnen. Die Bundesärztekammer nennt das Beispiel eines behinderten Kindes, bei dem sowohl der Kinderarzt (allgemeine Koordination) als auch der Neurologe (spezifische Koordination der neurologischen Therapien) die Ziffer ansetzen können, da sie unterschiedliche Schwerpunkte in der Koordination haben.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 15

Nein, das ist einer der wichtigsten Aspekte der GOÄ 15 und wird häufig missverstanden. Die Leistung honoriert explizit den Koordinationsaufwand, der oft im Hintergrund stattfindet. Dazu gehören Telefonate mit anderen Ärzten, Therapeuten, Pflegediensten oder Behörden sowie das Ausfüllen von Anträgen. Diese Tätigkeiten erfordern keinen direkten Arzt-Patienten-Kontakt. Dokumentieren Sie einfach das Datum, an dem Sie die maßgebliche Koordinationsleistung erbracht haben, und rechnen Sie die Ziffer an diesem Tag ab.

Unter „sozialen Maßnahmen“ versteht man alle organisatorischen Tätigkeiten, die die Lebens- und Versorgungssituation des Patienten außerhalb der rein medizinischen Therapie verbessern. Konkrete Beispiele sind:

  • Die Organisation eines ambulanten Pflegedienstes.
  • Die Kontaktaufnahme mit dem Sozialdienst eines Krankenhauses oder einer Reha-Einrichtung.
  • Hilfestellung beim Ausfüllen von Anträgen für einen Pflegegrad, einen Schwerbehindertenausweis oder für soziale Leistungen.
  • Gespräche mit Betreuern oder Mitarbeitern von Ämtern, um die Versorgung des Patienten sicherzustellen.

Ja, die GOÄ 15 ist grundsätzlich steigerungsfähig. Wie die meisten GOÄ-Ziffern kann sie mit dem 2,3-fachen Regelsatz und mit entsprechender Begründung auch bis zum 3,5-fachen Höchstsatz abgerechnet werden. Eine detaillierte und patientenbezogene Begründung ist erforderlich, wenn Sie den Regelsatz von 2,3 überschreiten möchten, um den erhöhten Aufwand zu rechtfertigen.

Ja, das ist in begründeten Ausnahmefällen möglich. Die Voraussetzung ist, dass beide Ärzte nachweislich unterschiedliche und voneinander unabhängige Koordinationsleistungen für den Patienten erbringen. Ein klassisches Beispiel der Bundesärztekammer ist ein schwer behindertes Kind: Der Kinderarzt koordiniert die allgemeine Versorgung, Impfungen und die Zusammenarbeit mit der Schule. Gleichzeitig koordiniert der Neurologe die spezifischen antiepileptischen Therapien, Hilfsmittel und die Anbindung an spezialisierte Zentren. Beide können die GOÄ 15 abrechnen, da ihre Koordinationsschwerpunkte klar getrennt sind.

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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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