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Gebührenordnung für Ärtze (GOÄ)

2: Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen und/oder Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen - auch mittels Fernsprecher - durch die Arzthelferin und/oder Messung von Körperzuständen (z.B. Blutdruck, Temperatur) ohne Beratung, bei einer Inanspruchnahme des Arztes

13.12.2025
|
9
Minuten
Autor(en):
Niklas Tyler
Co-Founder | Doctario
Leander Löw
Co-Founder | Doctario
Samuel Pemsel
Co-Founder | Doctario

Zusammenfassung

Abschnitt:
  
Einfachsatz:
1
1.75
Regelhöchstsatz:
1.8
3.15
Höchstsatz:
2.5
4.37
Ausschlüsse:

GOÄ-Ziffer 2: Die offizielle Beschreibung und ihre Bedeutung

Die GOÄ-Ziffer 2 gehört zu den Grundleistungen im Abschnitt B der Gebührenordnung für Ärzte und beschreibt Leistungen, die typischerweise von Medizinischen Fachangestellten (MFA) auf ärztliche Anweisung hin erbracht werden, ohne dass ein direkter Arzt-Patienten-Kontakt stattfindet. Der offizielle Leistungstext lautet:

"Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen und/oder Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen – auch mittels Fernsprecher – durch die Arzthelferin und/oder Messung von Körperzuständen (z.B. Blutdruck, Temperatur) ohne Beratung, bei einer Inanspruchnahme des Arztes."

Was wird mit der GOÄ 2 abgerechnet?

Die Ziffer deckt eine Reihe von häufigen, alltäglichen Praxisleistungen ab, die für einen reibungslosen Ablauf unerlässlich sind. Dazu gehören konkret:

  • Wiederholungsrezepte: Die Ausstellung eines Rezepts für ein bereits bekanntes und verordnetes Dauermedikament.
  • Überweisungen: Das Ausstellen einer Überweisung zu einem anderen Facharzt, wenn dies keiner erneuten ärztlichen Konsultation bedarf.
  • Befund- oder Anordnungsübermittlung: Die telefonische oder persönliche Mitteilung von z.B. unauffälligen Laborergebnissen oder die Weitergabe einer ärztlichen Anweisung (z.B. zur Medikamenteneinnahme) durch eine MFA.
  • Messung von Körperzuständen: Einfache Messungen wie Blutdruck, Puls, Temperatur oder Gewicht, die von einer MFA durchgeführt und dokumentiert werden.

Wann ist die Ziffer anwendbar? – Die entscheidende Voraussetzung

Die wichtigste Regel für die Abrechnung der GOÄ 2 ist in der Anmerkung zur Ziffer festgelegt: "Die Leistung nach Nummer 2 darf anlässlich einer Inanspruchnahme des Arztes nicht zusammen mit anderen Gebühren berechnet werden."

Dies bedeutet, dass die GOÄ 2 eine reine Einzelleistung ist. Sie kann nur dann abgerechnet werden, wenn am selben Behandlungstag keine andere ärztliche Leistung (wie z.B. eine Beratung nach GOÄ 1, eine Untersuchung nach GOÄ 5 etc.) stattfindet. Der Beschluss des Gebührenausschusses der Bundesärztekammer präzisiert, dass "Inanspruchnahme des Arztes" als "Inanspruchnahme der Praxis" zu verstehen ist. Die MFA handelt auf Weisung des Arztes, aber der Patient muss den Arzt für die Abrechnung der GOÄ 2 nicht persönlich treffen.

GOÄ-Ziffer 2 im Praxisalltag: So rechnen Sie richtig ab

Die GOÄ-Ziffer 2 ist eine der am häufigsten genutzten Ziffern im Praxisalltag, aber auch eine Quelle für wiederkehrende Abrechnungsfehler. Ihre korrekte Anwendung ist essenziell, um den Verwaltungsaufwand für die Praxis vergütet zu bekommen, ohne in die Falle von Abrechnungsausschlüssen zu tappen. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie die GOÄ 2 sicher und korrekt anwenden.

Praktische Anwendungsfälle der GOÄ 2

Stellen Sie sich folgende typische Szenarien in Ihrer Praxis vor, in denen die GOÄ 2 die korrekte Abrechnungsziffer ist:

  • Fall 1: Das telefonisch bestellte Rezept: Ein chronisch kranker Patient ruft an und bittet um ein Wiederholungsrezept für sein Blutdruckmedikament. Die MFA prüft die Patientenakte, der Arzt hat die Weiterverordnung bereits genehmigt. Die MFA stellt das Rezept aus und der Patient holt es später ab, ohne den Arzt zu sprechen. → Abrechnung: 1x GOÄ 2.
  • Fall 2: Die Routine-Blutdruckmessung: Ein Patient mit bekannter Hypertonie kommt vereinbarungsgemäß nur zur Blutdruckkontrolle in die Praxis. Die MFA führt die Messung durch, dokumentiert den Wert in der Akte und der Patient verlässt die Praxis wieder. Es findet keine ärztliche Beratung statt. → Abrechnung: 1x GOÄ 2.
  • Fall 3: Mitteilung unauffälliger Laborwerte: Die Laborergebnisse eines Patienten sind eingetroffen. Der Arzt sichtet sie und vermerkt "o.B., Patientin informieren". Die MFA ruft die Patientin an und teilt ihr mit, dass alle Werte in Ordnung sind. → Abrechnung: 1x GOÄ 2.
  • Fall 4: Abholung einer Überweisung: Ein Patient benötigt eine Routine-Überweisung zum Augenarzt zur jährlichen Kontrolle. Er kommt an der Rezeption vorbei und holt diese ab. → Abrechnung: 1x GOÄ 2.

Wichtig ist hierbei: Selbst wenn mehrere der genannten Leistungen (z.B. Rezept abholen UND Blutdruck messen) bei einem einzigen Patientenkontakt erbracht werden, kann die GOÄ 2 nur einmal abgerechnet werden. Der Leistungstext mit "und/oder" schließt eine mehrfache Abrechnung aus.

Häufige Fehler und Fallstricke: Der Ausschluss als alleinige Leistung

Der mit Abstand häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 2 ist die Missachtung des AlleLeistungs-Prinzips. Sobald am selben Tag ein Arzt-Patienten-Kontakt stattfindet, der eine andere GOÄ-Ziffer auslöst, entfällt die GOÄ 2.

Beispiel für einen häufigen Fehler:

Ein Patient kommt, um sein Wiederholungsrezept abzuholen (potenziell GOÄ 2). An der Rezeption trifft er den Arzt, der fragt: "Ah, Herr Meier, wie kommen Sie mit den neuen Tabletten zurecht?". Herr Meier antwortet kurz. Dieser kurze Austausch stellt bereits eine ärztliche Beratung dar und muss mit der GOÄ-Ziffer 1 abgerechnet werden. In diesem Fall darf die GOÄ 2 nicht zusätzlich angesetzt werden, da die Leistung der Rezeptausstellung im Rahmen der ärztlichen Inanspruchnahme erfolgt.

Best Practices für die Abrechnung der GOÄ 2

  1. Klare Dokumentation: Vermerken Sie unmissverständlich in der Patientenakte, dass der Kontakt ausschließlich mit der MFA stattfand. Beispiel: "Patientenkontakt nur durch MFA zur Abholung Wiederholungsrezept" oder "Telefonat durch MFA zur unauffälligen Befundmitteilung auf ärztl. Anweisung."
  2. Abrechnung zum Einfachsatz (1,0): Obwohl die GOÄ einen Regelhöchstsatz von 1,8 vorsieht, hat es sich für die GOÄ 2 etabliert, diese nur zum Einfachsatz (1,75 €) abzurechnen. Aufgrund des geringen Aufwands und der Delegation der Leistung wird eine Steigerung von den meisten Kostenträgern nicht anerkannt und führt zu Rückfragen.
  3. Schulung des Praxisteams: Stellen Sie sicher, dass alle MFAs und Abrechnungskräfte die Regel "GOÄ 2 nur als alleinige Leistung" kennen und anwenden. Dies verhindert systematische Abrechnungsfehler und aufwändige Korrekturen.
  4. Abgrenzung zur GOÄ 1: Die Trennlinie ist die Person, die handelt. Übermittelt die MFA auf Anweisung eine ärztliche Anordnung, ist es GOÄ 2. Übermittelt der Arzt selbst (auch telefonisch) eine Anordnung oder einen Befund, ist dies eine Beratung nach GOÄ 1.

Sonderfall: Stationäre Behandlung

Im Rahmen der wahlärztlichen Behandlung im Krankenhaus ist die GOÄ 2 in der Regel nicht berechnungsfähig. Der Gebührenausschuss der BÄK argumentiert, dass Leistungen wie die Messung von Körperzuständen im stationären Bereich als persönliche Leistung des Wahlarztes (oder seines Vertreters) gelten und nicht an das Pflegepersonal delegiert und dann über die GOÄ 2 abgerechnet werden können.

Häufig gestellte Fragen

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