GOÄ-Ziffer 2: Abrechnung für Wiederholungsrezepte & Co.

2
2: Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen und/oder Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen - auch mittels Fernsprecher - durch die Arzthelferin und/oder Messung von Körperzuständen (z.B. Blutdruck, Temperatur) ohne Beratung, bei einer Inanspruchnahme des Arztes
B Grundleistungen und allgemeine Leistungen > I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen
Punktzahl
Einfachsatz
1,75 €
1,0x
Regelhöchstsatz
3,15 €
1,8x
Höchstsatz
4,38 €
2,5x
Ausschlüsse
Neben der GOÄ-Ziffer 2 sind keine weiteren Gebührenpositionen der GOÄ oder GOZ am selben Behandlungstag berechnungsfähig.

GOÄ-Ziffer 2: Die offizielle Beschreibung und ihre Bedeutung

Die GOÄ-Ziffer 2 gehört zu den Grundleistungen im Abschnitt B der Gebührenordnung für Ärzte und beschreibt Leistungen, die typischerweise von Medizinischen Fachangestellten (MFA) auf ärztliche Anweisung hin erbracht werden, ohne dass ein direkter Arzt-Patienten-Kontakt stattfindet. Der offizielle Leistungstext lautet:

"Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen und/oder Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen – auch mittels Fernsprecher – durch die Arzthelferin und/oder Messung von Körperzuständen (z.B. Blutdruck, Temperatur) ohne Beratung, bei einer Inanspruchnahme des Arztes."

Was wird mit der GOÄ 2 abgerechnet?

Die Ziffer deckt eine Reihe von häufigen, alltäglichen Praxisleistungen ab, die für einen reibungslosen Ablauf unerlässlich sind. Dazu gehören konkret:


     

     

     

     


Wann ist die Ziffer anwendbar? – Die entscheidende Voraussetzung

Die wichtigste Regel für die Abrechnung der GOÄ 2 ist in der Anmerkung zur Ziffer festgelegt: "Die Leistung nach Nummer 2 darf anlässlich einer Inanspruchnahme des Arztes nicht zusammen mit anderen Gebühren berechnet werden."

Dies bedeutet, dass die GOÄ 2 eine reine Einzelleistung ist. Sie kann nur dann abgerechnet werden, wenn am selben Behandlungstag keine andere ärztliche Leistung (wie z.B. eine Beratung nach GOÄ 1, eine Untersuchung nach GOÄ 5 etc.) stattfindet. Der Beschluss des Gebührenausschusses der Bundesärztekammer präzisiert, dass "Inanspruchnahme des Arztes" als "Inanspruchnahme der Praxis" zu verstehen ist. Die MFA handelt auf Weisung des Arztes, aber der Patient muss den Arzt für die Abrechnung der GOÄ 2 nicht persönlich treffen.

Warum Sie unter Wert abrechnen – Leitfaden zu den GOÄ-Steigerungsfaktoren
Kostenloser Praxis-Leitfaden herunterladen!

Warum Sie unter Wert abrechnen – Leitfaden zu den GOÄ-Steigerungsfaktoren

Die GOÄ erlaubt höhere Steigerungsfaktoren – und die Bundesärztekammer empfiehlt, sie öfter zu nutzen. Dieser Leitfaden zeigt, wann eine Steigerung geboten ist und wie Sie sie korrekt begründen.

Kostenlos herunterladen

GOÄ-Ziffer 2 im Praxisalltag: So rechnen Sie richtig ab

Die GOÄ-Ziffer 2 ist eine der am häufigsten genutzten Ziffern im Praxisalltag, aber auch eine Quelle für wiederkehrende Abrechnungsfehler. Ihre korrekte Anwendung ist essenziell, um den Verwaltungsaufwand für die Praxis vergütet zu bekommen, ohne in die Falle von Abrechnungsausschlüssen zu tappen. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie die GOÄ 2 sicher und korrekt anwenden.

Praktische Anwendungsfälle der GOÄ 2

Stellen Sie sich folgende typische Szenarien in Ihrer Praxis vor, in denen die GOÄ 2 die korrekte Abrechnungsziffer ist:

  • Fall 1: Das telefonisch bestellte Rezept: Ein chronisch kranker Patient ruft an und bittet um ein Wiederholungsrezept für sein Blutdruckmedikament. Die MFA prüft die Patientenakte, der Arzt hat die Weiterverordnung bereits genehmigt. Die MFA stellt das Rezept aus und der Patient holt es später ab, ohne den Arzt zu sprechen. → Abrechnung: 1x GOÄ 2.
  • Fall 2: Die Routine-Blutdruckmessung: Ein Patient mit bekannter Hypertonie kommt vereinbarungsgemäß nur zur Blutdruckkontrolle in die Praxis. Die MFA führt die Messung durch, dokumentiert den Wert in der Akte und der Patient verlässt die Praxis wieder. Es findet keine ärztliche Beratung statt. → Abrechnung: 1x GOÄ 2.
  • Fall 3: Mitteilung unauffälliger Laborwerte: Die Laborergebnisse eines Patienten sind eingetroffen. Der Arzt sichtet sie und vermerkt "o.B., Patientin informieren". Die MFA ruft die Patientin an und teilt ihr mit, dass alle Werte in Ordnung sind. → Abrechnung: 1x GOÄ 2.
  • Fall 4: Abholung einer Überweisung: Ein Patient benötigt eine Routine-Überweisung zum Augenarzt zur jährlichen Kontrolle. Er kommt an der Rezeption vorbei und holt diese ab. → Abrechnung: 1x GOÄ 2.

Wichtig ist hierbei: Selbst wenn mehrere der genannten Leistungen (z.B. Rezept abholen UND Blutdruck messen) bei einem einzigen Patientenkontakt erbracht werden, kann die GOÄ 2 nur einmal abgerechnet werden. Der Leistungstext mit "und/oder" schließt eine mehrfache Abrechnung aus.

Häufige Fehler und Fallstricke: Der Ausschluss als alleinige Leistung

Der mit Abstand häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 2 ist die Missachtung des AlleLeistungs-Prinzips. Sobald am selben Tag ein Arzt-Patienten-Kontakt stattfindet, der eine andere GOÄ-Ziffer auslöst, entfällt die GOÄ 2.

Beispiel für einen häufigen Fehler:

Ein Patient kommt, um sein Wiederholungsrezept abzuholen (potenziell GOÄ 2). An der Rezeption trifft er den Arzt, der fragt: "Ah, Herr Meier, wie kommen Sie mit den neuen Tabletten zurecht?". Herr Meier antwortet kurz. Dieser kurze Austausch stellt bereits eine ärztliche Beratung dar und muss mit der GOÄ-Ziffer 1 abgerechnet werden. In diesem Fall darf die GOÄ 2 nicht zusätzlich angesetzt werden, da die Leistung der Rezeptausstellung im Rahmen der ärztlichen Inanspruchnahme erfolgt.

Best Practices für die Abrechnung der GOÄ 2

  1. Klare Dokumentation: Vermerken Sie unmissverständlich in der Patientenakte, dass der Kontakt ausschließlich mit der MFA stattfand. Beispiel: "Patientenkontakt nur durch MFA zur Abholung Wiederholungsrezept" oder "Telefonat durch MFA zur unauffälligen Befundmitteilung auf ärztl. Anweisung."
  2. Abrechnung zum Einfachsatz (1,0): Obwohl die GOÄ einen Regelhöchstsatz von 1,8 vorsieht, hat es sich für die GOÄ 2 etabliert, diese nur zum Einfachsatz (1,75 €) abzurechnen. Aufgrund des geringen Aufwands und der Delegation der Leistung wird eine Steigerung von den meisten Kostenträgern nicht anerkannt und führt zu Rückfragen.
  3. Schulung des Praxisteams: Stellen Sie sicher, dass alle MFAs und Abrechnungskräfte die Regel "GOÄ 2 nur als alleinige Leistung" kennen und anwenden. Dies verhindert systematische Abrechnungsfehler und aufwändige Korrekturen.
  4. Abgrenzung zur GOÄ 1: Die Trennlinie ist die Person, die handelt. Übermittelt die MFA auf Anweisung eine ärztliche Anordnung, ist es GOÄ 2. Übermittelt der Arzt selbst (auch telefonisch) eine Anordnung oder einen Befund, ist dies eine Beratung nach GOÄ 1.

Sonderfall: Stationäre Behandlung

Im Rahmen der wahlärztlichen Behandlung im Krankenhaus ist die GOÄ 2 in der Regel nicht berechnungsfähig. Der Gebührenausschuss der BÄK argumentiert, dass Leistungen wie die Messung von Körperzuständen im stationären Bereich als persönliche Leistung des Wahlarztes (oder seines Vertreters) gelten und nicht an das Pflegepersonal delegiert und dann über die GOÄ 2 abgerechnet werden können.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2

Theoretisch lässt die GOÄ eine Steigerung bis zum Regelhöchstsatz (1,8-fach) oder mit Begründung sogar bis zum Höchstsatz (2,5-fach) zu. In der Praxis hat sich für die GOÄ-Ziffer 2 jedoch die Abrechnung zum Einfachsatz (1,0) als Standard durchgesetzt. Kostenträger beanstanden Steigerungen bei dieser Ziffer sehr häufig, da es sich um eine delegierte, einfache Leistung mit minimalem Zeitaufwand handelt. Eine Begründung für einen erhöhten Faktor wäre kaum plausibel darzulegen. Um Nachfragen und Kürzungen zu vermeiden, wird daher dringend empfohlen, die GOÄ 2 ausschließlich mit dem 1,0-fachen Satz abzurechnen.

Diese Formulierung ist auf den ersten Blick irreführend, wurde aber durch einen Beschluss der Bundesärztekammer (BÄK) klargestellt. „Inanspruchnahme des Arztes“ ist im Kontext der GOÄ 2 als „Inanspruchnahme der Praxis“ zu verstehen. Das bedeutet, der Patient muss nicht den Arzt persönlich konsultieren. Die Leistung wird zwar auf ärztliche Anweisung und unter ärztlicher Verantwortung erbracht, aber von der MFA durchgeführt. Genau diese Auslegung ist die Grundlage dafür, dass die GOÄ 2 als alleinige Leistung ohne direkten Arzt-Patienten-Kontakt abrechenbar ist.

Nein, die GOÄ-Ziffer 2 kann pro Patientenkontakt nur einmal abgerechnet werden. Der Leistungstext ist mit „und/oder“ formuliert. Das bedeutet, die Ziffer deckt eine oder mehrere der genannten Tätigkeiten (Rezeptausstellung, Überweisung, Messung etc.) innerhalb eines einzigen Kontakts ab. Selbst wenn die MFA ein Rezept ausstellt, eine Überweisung vorbereitet und den Blutdruck misst, bleibt es bei einer einmaligen Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2. Eine mehrfache Abrechnung an einem Tag wäre ein Abrechnungsfehler.

Die Abgrenzung kann im Detail schwierig sein. Ein reiner Gruß oder eine höfliche Floskel ohne medizinischen Inhalt begründet noch keine ärztliche Beratung nach GOÄ 1. Der entscheidende Punkt ist, ob ein berufsbezogener Arzt-Patienten-Kontakt stattfindet. Sobald der Arzt eine medizinische Frage stellt (z.B. „Wie geht es Ihnen?“, „Wirken die Tabletten?“) und der Patient darauf antwortet, kann dies bereits als kurze Beratung gewertet werden. In diesem Fall wäre die GOÄ 1 anzusetzen und die GOÄ 2 würde entfallen. Für eine saubere Abrechnung ist es ratsam, solche kurzen Kontakte zu vermeiden oder sie klar als Beratung zu dokumentieren und entsprechend abzurechnen.

War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen — kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert — persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich