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Gebührenordnung für Ärtze (GOÄ)

GOÄ 208: Stärke- oder Gipsfixation, zusätzlich zu einem Verband

17.12.2025
|
6
Minuten
Autor(en):
Niklas Tyler
Co-Founder | Doctario
Leander Löw
Co-Founder | Doctario
Samuel Pemsel
Co-Founder | Doctario

Zusammenfassung

Abschnitt:
C
  
Einfachsatz:
1
1.75
Regelhöchstsatz:
2.3
4.02
Höchstsatz:
3.5
6.12
Ausschlüsse:
GOÄ 210, GOÄ 211, GOÄ 212, GOÄ 213, GOÄ 214, GOÄ 215, GOÄ 216, GOÄ 217, GOÄ 218, GOÄ 219, GOÄ 220, GOÄ 221, GOÄ 222, GOÄ 223, GOÄ 224, GOÄ 225, GOÄ 226, GOÄ 227, GOÄ 228, GOÄ 229, GOÄ 230, GOÄ 231, GOÄ 232, GOÄ 233, GOÄ 234, GOÄ 235, GOÄ 236, GOÄ 237, GOÄ 238, GOÄ 239, GOÄ 240, GOÄ 435

GOÄ Ziffer 208: Die offizielle Definition

Die GOÄ-Ziffer 208 beschreibt die Stärke- oder Gipsfixation, zusätzlich zu einem Verband. Sie gehört zum Abschnitt C (Nicht-operative Leistungen) der Gebührenordnung für Ärzte und ist eine häufig anzutreffende, aber in den Details prüfungsrelevante Leistung.

Der offizielle Leistungstext ist kurz, hat es aber in sich: "Stärke- oder Gipsfixation, zusätzlich zu einem Verband". Für eine korrekte Abrechnung müssen wir die einzelnen Bestandteile präzise verstehen:

  • Stärke- oder Gipsfixation: Dies definiert das verwendete Material. Es handelt sich um eine Verstärkung mittels Stärke- oder Gipsbinden, die eine stabilisierende und ruhigstellende Funktion hat. Moderne Kunststoffmaterialien (Casts) werden hier in der Regel analog angesetzt.
  • zusätzlich zu: Dieser unscheinbare Zusatz ist der Dreh- und Angelpunkt der Ziffer. Die GOÄ 208 ist keine eigenständige Leistung. Sie kann und darf nur als Ergänzung, also als Verstärkung, einer anderen Leistung abgerechnet werden.
  • einem Verband: Die Basisleistung, auf der die GOÄ 208 aufbaut, ist ein bereits angelegter oder in derselben Sitzung angelegter Verband. Typischerweise sind dies Verbände nach den Nrn. 200, 201 oder 204. Ohne diesen Basis-Verband ist die Abrechnung der Ziffer 208 nicht statthaft.

Ein zentraler Punkt, der immer wieder zu Rückfragen führt, ist die Abgrenzung zu einem vollständigen Gipsverband. Die Kommentarliteratur stellt dies unmissverständlich klar:

Die Leistungslegende schreibt nur die Verstärkung eines bestehenden Verbandes mit Stärke- oder Gipsbinden vor. Es wird keine Herstellung eines Gipsverbandes gefordert. Ein zirkulärer Gipsverband wäre nach den Nrn. 225ff abzurechnen.

Somit ist die GOÄ 208 für Schienen, Verstärkungen oder unvollständige Fixationen vorgesehen, die einen einfachen Verband in seiner Stützfunktion erheblich verbessern, aber keinen vollständigen, zirkulären Gips darstellen.

So wenden Sie die GOÄ 208 im Praxisalltag korrekt an

Nach der Theorie folgt die Praxis. Die GOÄ 208 ist ein wertvolles Instrument zur temporären Ruhigstellung, aber ihre Abrechnung birgt Fallstricke. Mit den folgenden Beispielen und Hinweisen navigieren Sie sicher durch den Abrechnungsdschungel.

Praxisbeispiele für die GOÄ 208

In diesen typischen Szenarien ist der Ansatz der GOÄ 208 in der Regel gut begründet:

  • Distale Radiusfraktur (Verdacht): Nach einer Verletzung wird zur Schmerzlinderung und zum Schutz vor weiteren Dislokationen ein einfacher Polsterverband (GOÄ 200) angelegt. Zur besseren Ruhigstellung bis zur endgültigen Versorgung wird eine palmare Gipsschiene angelegt. Hier wird GOÄ 200 neben GOÄ 208 abgerechnet.
  • Schwere Sprunggelenksdistorsion: Ein Patient knickt um. Zur Abschwellung und Stabilisierung wird ein Kompressionsverband (GOÄ 204) angelegt. Um eine Teilbelastung zu ermöglichen und die Bänder zu schonen, wird dieser Verband mit einer U-förmigen Gipsschiene (sog. Malleolengabel) verstärkt. Die Kombination von GOÄ 204 und GOÄ 208 ist hier sachgerecht.
  • Fingerverletzung: Bei einer Kapselverletzung am Finger wird ein kleiner Verband angelegt und dieser mit einer kleinen, individuell angepassten Gipsschiene fixiert, um das Gelenk ruhigzustellen.
  • Reparatur eines Gipses: Ein praxisbewährter Hinweis: Auch die Verstärkung oder Reparatur eines bereits bestehenden Gipsverbandes, zum Beispiel nach einer Rissbildung, kann nach herrschender Kommentarmeinung mit der GOÄ 208 abgerechnet werden, da hier ebenfalls Gipsmaterial zur Stabilisierung aufgetragen wird.

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

Der häufigste und kostspieligste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 208 betrifft den Steigerungsfaktor. Hier gibt es keinerlei Spielraum.

Achtung: Kein Steigerungsfaktor anwendbar!
Die GOÄ 208 ist eine der wenigen Ziffern in der GOÄ, für die explizit nur der 1,0-fache Satz abgerechnet werden darf. Jeglicher Versuch einer Steigerung, auch mit noch so guter Begründung, wird von Kostenträgern konsequent gestrichen. Dies ist keine Auslegungssache, sondern eine klare Vorgabe der Gebührenordnung.

Weitere typische Fehlerquellen:

  • Abrechnung ohne Basis-Verband: Die GOÄ 208 darf niemals allein stehen. In der Rechnung muss immer eine Verbandsziffer (z.B. 200, 204) aus derselben Sitzung ersichtlich sein.
  • Verwechslung mit zirkulärem Gips: Wird ein Gelenk oder eine Extremität vollständig und zirkulär eingegipst, handelt es sich um eine Leistung nach den Nrn. 225 ff. Der Ansatz der GOÄ 208 wäre hier falsch und würde zu Beanstandungen führen.

Tipps für eine revisionssichere Dokumentation

Eine saubere Dokumentation ist Ihr bester Schutz bei Rückfragen. Sie sollte die medizinische Notwendigkeit und die getrennte Erbringung von Verband und Fixation klar belegen.

Mini-Dokumentationsbeispiel:

  • Datum/Uhrzeit: 15.03.2024, 10:15 Uhr
  • Anamnese/Befund: Patient nach Sturz auf re. Handgelenk, starke Schmerzen, Schwellung, Bewegungseinschränkung. V.a. distale Radiusfraktur.
  • Therapie/Leistung: Anlage eines gut gepolsterten Watteverbands (GOÄ 200) zur Druckprophylaxe. Zusätzliche Anlage einer palmaren Gipsschiene aus 3 Longuetten zur provisorischen Ruhigstellung (GOÄ 208).
  • Anordnung: Röntgenaufnahme zur Frakturdiagnostik, Wiedervorstellung mit Befund.

Diese Dokumentation trennt klar den Verband von der zusätzlichen Fixation und begründet beide Maßnahmen nachvollziehbar.

Steigerung und Kombinationsmöglichkeiten

Steigerbarkeit

Wie bereits erwähnt, ist eine Steigerung der GOÄ 208 nicht möglich. Die Gebührenordnung legt hierfür ausnahmslos den 1,0-fachen Satz fest.

Typische Kombinationen

Die GOÄ 208 ist eine Zusatzleistung. Sinnvolle und abrechnungsrelevante Kombinationen sind daher:

  • GOÄ 200 (Verband): Die häufigste Kombination.
  • GOÄ 201 (Druckverband)
  • GOÄ 204 (Kompressionsverband)
  • Beratungs- und Untersuchungsziffern (z.B. GOÄ 1, 3, 5, 7) sind selbstverständlich je nach Behandlungsfall ebenfalls neben der GOÄ 208 berechnungsfähig.

Abrechnungsausschlüsse

Die GOÄ schließt die gemeinsame Abrechnung der Nr. 208 mit bestimmten anderen Leistungen aus. Dies ist logisch, da diese Ziffern bereits eine Form der Fixation beinhalten.

Neben der GOÄ 208 sind folgende Ziffern nicht abrechenbar:

  • GOÄ 210 - 240: Diese Ziffern beschreiben diverse Schienen- und Stützverbände sowie zirkuläre Gipsverbände. Sie sind der GOÄ 208 übergeordnet und schließen diese daher aus.
  • GOÄ 435: Großer Tapeverband am Rumpf.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der genaue Unterschied zwischen einer Gipsfixation nach GOÄ 208 und einem Gipsverband nach GOÄ 225 ff.?

Der entscheidende Unterschied liegt im Umfang der Ruhigstellung. Die GOÄ 208 beschreibt eine zusätzliche Verstärkung eines bereits bestehenden Verbandes, typischerweise in Form einer Schiene (Longuette). Der Verband ist nicht zirkulär geschlossen. Stellen Sie sich eine Gipsschiene vor, die mit elastischen Binden an der Extremität befestigt wird.

Die Ziffern GOÄ 225 ff. hingegen beschreiben die Anlage eines vollständigen, zirkulären Gipsverbandes, der die Extremität komplett umschließt. Dies ist eine wesentlich umfassendere Leistung und wird daher höher bewertet. Die saubere Trennung in der Dokumentation (z.B. "Anlage dorsale Gipsschiene" vs. "Anlage Unterarm-Gipszirkulärverband") ist für eine korrekte Abrechnung unerlässlich.

Kann ich die GOÄ 208 auch für die Reparatur eines bereits bestehenden Gipsverbandes abrechnen?

Ja, nach herrschender Auffassung und gängiger Kommentarliteratur ist dies möglich und sachgerecht. Wenn ein Patient mit einem beschädigten (z.B. gebrochenen oder aufgeweichten) Gipsverband in die Praxis kommt und dieser durch das Anbringen weiterer Gipsbinden repariert und stabilisiert wird, erfüllt dies den Tatbestand der Ziffer 208.

Es handelt sich hierbei um eine Verstärkung einer bestehenden Fixation. Dokumentieren Sie in diesem Fall den Zustand des Gipses (z.B. "Bruchstelle am Gipsverband Handgelenk") und die durchgeführte Maßnahme ("Reparatur und Verstärkung durch 2 Gipsbinden"), um die Leistung nachvollziehbar zu machen.

Warum darf die GOÄ 208 unter keinen Umständen gesteigert werden, selbst bei hohem Aufwand?

Die GOÄ 208 ist eine sogenannte "einfache Gebühr" oder Festgebühr. Im Gegensatz zu den meisten anderen GOÄ-Ziffern, bei denen der Gebührenrahmen durch einen Steigerungsfaktor (in der Regel bis zum 2,3-fachen oder 3,5-fachen Satz) angepasst werden kann, ist dies bei der Nr. 208 explizit ausgeschlossen.

Der Grund liegt in der Gebührenordnung selbst, die für diese Leistung einen festen Satz vorschreibt. Kostenträger (PKV, Beihilfe) prüfen dies maschinell und kürzen jeden höheren Ansatz automatisch auf den 1,0-fachen Satz. Ein eventueller Mehraufwand kann hier nicht über einen Steigerungsfaktor, sondern allenfalls über die Abrechnung zusätzlich erbrachter, selbstständiger Leistungen abgebildet werden, sofern deren Voraussetzungen erfüllt sind.

Ist die GOÄ 208 neben einem Tapeverband nach GOÄ 207 (z.B. am Sprunggelenk) abrechenbar?

Die gemeinsame Abrechnung ist grundsätzlich möglich, erfordert aber eine plausible medizinische Begründung und eine saubere Dokumentation. Die Abrechnungsausschlüsse der GOÄ 208 nennen die Ziffern 210-240 und 435, nicht jedoch die GOÄ 207 (Tapeverband an Gelenken).

Ein denkbares Szenario wäre die Anlage eines Tapeverbandes zur funktionellen Stabilisierung (GOÄ 207) und eine zusätzliche, temporäre Gipsschiene (GOÄ 208) für die Nacht oder für Phasen, in denen eine stärkere Immobilisierung gewünscht ist. Wichtig ist, dass beide Maßnahmen medizinisch indiziert sind und nicht dieselbe Funktion doppelt erfüllen. Die Dokumentation muss den Grund für die kombinierte Anwendung klar darlegen, um Nachfragen von Kostenträgern vorzubeugen.

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