Privatabrechnungs-Check:
Finden Sie heraus, wie viel Honorar Sie verlieren
Gebührenordnung für Ärtze (GOÄ)

GOÄ 208: Stärke- oder Gipsfixation, zusätzlich zu einem Verband

18.01.2026
|
6
Minuten
Autor(en):
Niklas Tyler
Co-Founder | Doctario
Leander Löw
Co-Founder | Doctario
Samuel Pemsel
Co-Founder | Doctario

Zusammenfassung

Abschnitt:
C
  
Einfachsatz:
1
1.75
Regelhöchstsatz:
2.3
4.02
Höchstsatz:
3.5
6.12
Ausschlüsse:
GOÄ 210 bis GOÄ 240, GOÄ 435

Definition und Leistungsinhalt der GOÄ-Ziffer 208

Die GOÄ-Ziffer 208 beschreibt die „Stärke- oder Gipsfixation, zusätzlich zu einem Verband“. Sie gehört zum Abschnitt C II. (Verbände) der Gebührenordnung für Ärzte und ist eine nichtgebietsbezogene Sonderleistung. Die korrekte Anwendung dieser Ziffer erfordert ein genaues Verständnis ihrer Abgrenzung zu anderen Verbandsleistungen, insbesondere den Gipsverbänden.

Die Leistungslegende lässt sich in folgende prüferlogische Bestandteile zerlegen:

  • Stärke- oder Gipsfixation: Dies definiert das verwendete Material. Es handelt sich um Binden, die mit Gips oder Stärke imprägniert sind, um eine aushärtende und stabilisierende Wirkung zu erzielen. Moderne Kunststoffmaterialien (Casts) werden analog hierzu abgerechnet.
  • zusätzlich zu einem Verband: Dies ist der entscheidende Punkt. Die GOÄ 208 ist keine eigenständige Leistung zur alleinigen Ruhigstellung, sondern immer eine Ergänzung. Sie setzt das vorherige Anlegen eines anderen Verbandes (z.B. nach GOÄ 200 oder 204) voraus, der durch die Gips- oder Stärkebinde verstärkt wird.

Die Kommentarlage grenzt die Ziffer klar von der vollständigen Gipsversorgung ab:

Die Leistungslegende schreibt nur die Verstärkung eines bestehenden Verbandes mit Stärke- oder Gipsbinden vor. Es wird keine Herstellung eines kompletten, zirkulären Gipsverbandes gefordert. Ein solcher Gipsverband wäre nach den Nrn. 225 ff. abzurechnen.

Somit ist die GOÄ 208 für alle Maßnahmen vorgesehen, bei denen eine partielle, schienenartige Verstärkung oder eine Reparatur ausreicht, aber kein vollständiger, zirkulärer Cast angelegt wird. Dies können beispielsweise Gipslonguetten, Schienen oder die Verstärkung von Weich- oder Stützverbänden sein.

GOÄ 208 im Praxisalltag: Anwendungsfälle und Abgrenzung

Die GOÄ-Ziffer 208 ist ein häufig genutzter, aber auch oft missverstandener Bestandteil der Abrechnung bei Verletzungen des Bewegungsapparates. Während die Definition klar scheint, liegt der Teufel im Detail der praktischen Anwendung. Hier erfahren Sie, wie Sie die Ziffer rechtssicher anwenden und typische Beanstandungen durch Kostenträger vermeiden.

Praxisbeispiele für die GOÄ 208

In den folgenden Szenarien ist die Abrechnung der GOÄ 208 nach herrschender Auffassung korrekt:

  • Verstärkung eines Kompressionsverbandes: Nach einer Sprunggelenksdistorsion wird ein Kompressionsverband (GOÄ 204) angelegt. Um die Ruhigstellung zu verbessern, wird zusätzlich eine dorsale Gipslonguette (eine Gipsschiene) angebracht. Diese zusätzliche Fixation wird mit GOÄ 208 abgerechnet.

  • Reparatur eines bestehenden Gipses: Ein Patient stellt sich mit einem gebrochenen oder aufgeweichten Unterarmgips vor. Zur Wiederherstellung der Stabilität werden mehrere Lagen frischer Gipsbinden auf den bestehenden Cast aufgetragen. Diese Reparaturleistung ist der klassische Fall für die GOÄ 208.

  • Partielle Ruhigstellung am Finger: Bei einer Kapselverletzung am Finger wird zunächst ein einfacher Verband (GOÄ 200) angelegt. Zur Schienung wird eine kleine, individuell angepasste Gipsschiene auf dem Verband fixiert.

  • Anlage eines Gehstollens: An einem bestehenden Unterschenkel-Gipsverband wird nachträglich eine Gehsohle oder ein Gehstollen angebracht, um die Belastbarkeit zu verbessern. Auch diese Modifikation kann über die GOÄ 208 abgerechnet werden.

Häufige Fehler und Abrechnungsausschlüsse

Der häufigste Fehler in der Praxis ist die Verwechslung der GOÄ 208 mit den Ziffern für zirkuläre Gipsverbände (GOÄ 225 ff.). Die GOÄ 208 beschreibt explizit keinen kompletten Gips, sondern nur eine partielle Verstärkung.

Achtung – Abrechnungsausschluss: Die GOÄ 208 ist nicht neben den Ziffern GOÄ 210 bis 240 sowie GOÄ 435 abrechenungsfähig. Der Grund für den Ausschluss der Gipsziffern (z.B. GOÄ 227 für den Unterarmgips) ist, dass deren Leistungsinhalt die Fixation bereits vollständig umfasst. Eine zusätzliche Berechnung wäre eine unzulässige Doppelabrechnung.

Ein weiterer Fallstrick ist die alleinige Abrechnung der Ziffer 208 ohne einen zugrundeliegenden Verband. Die Leistungslegende „zusätzlich zu einem Verband“ ist zwingend. Fehlt in der Rechnung eine Basisleistung wie die GOÄ 200 (Verband) oder GOÄ 204 (Kompressionsverband), führt dies regelmäßig zu Rückfragen und Kürzungen.

Tipps für die rechtssichere Dokumentation

Eine saubere Dokumentation ist Ihr bester Schutz vor Beanstandungen. Sie sollte den zweistufigen Prozess klar abbilden: erst der Verband, dann die Verstärkung.

Mini-Dokumentationsbeispiel:

Datum: 15.10.2023
Anamnese/Befund: Patient mit schmerzhafter Schwellung Handgelenk re. nach Sturz. V.a. Distorsion.
Therapie: Anlage Kompressionsverband (GOÄ 204). Zur besseren Ruhigstellung zusätzlich Anlage einer volaren Gipslonguette aus 8-cm-Gipsbinde (GOÄ 208).
Ergebnis: Schmerzreduktion, stabile Fixation.
Weiteres Vorgehen: Kontrolle in 3 Tagen.

Steigerung und typische Kombinationen

Steigerung des Faktors

Die GOÄ 208 ist eine technische Leistung und kann bei Vorliegen besonderer Umstände bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden. Eine Begründung ist ab dem 2,4-fachen Satz erforderlich. Mögliche Gründe sind beispielsweise:

  • Besonders schwierige anatomische Verhältnisse, die eine aufwendige Anpassung der Schiene erfordern.

  • Erhöhter Zeitaufwand durch mangelnde Kooperation des Patienten (z.B. bei Kindern oder desorientierten Personen).

  • Anlage der Verstärkung an einer schwer zugänglichen Körperstelle.

Sinnvolle Ziffernkombinationen

Die GOÄ 208 steht selten allein. Praxisbewährte Kombinationen sind:

  • GOÄ 1/3: Beratung

  • GOÄ 5/7: Symptombezogene Untersuchung / Untersuchung des Organsystems Stütz- und Bewegungsorgane

  • GOÄ 200: Verband

  • GOÄ 201: Druckverband

  • GOÄ 204: Kompressionsverband

Häufig gestellte Fragen

Wann genau darf ich GOÄ 208 ansetzen und nicht die Ziffern für einen kompletten Gipsverband (z.B. GOÄ 227)?

Die GOÄ 208 ist ausschließlich für die partielle Verstärkung eines bereits bestehenden Verbandes vorgesehen. Denken Sie dabei an eine Gipsschiene (Longuette), die auf einen Kompressionsverband gelegt wird, um die Stabilität zu erhöhen. Die GOÄ 227 (zirkulärer Unterarmgips) und andere Ziffern aus dem Bereich 225 ff. beschreiben hingegen einen vollständigen, zirkulären Gipsverband, der die Extremität umschließt. Die GOÄ 208 ist also die Ziffer für die „Schiene“, während die GOÄ 225 ff. für den „geschlossenen Gips“ stehen.

Kann ich die GOÄ 208 auch für die Reparatur eines bereits bestehenden Gipsverbandes abrechnen?

Ja, das ist ein klassischer und korrekter Anwendungsfall. Wenn ein Patient mit einem beschädigten, beispielsweise gebrochenen oder aufgeweichten Gips in die Praxis kommt und Sie diesen durch das Auftragen neuer Gips- oder Kunststoffbinden stabilisieren, ist dies die Leistung nach GOÄ 208. Wichtig ist, dass Sie keinen komplett neuen Gips anlegen, sondern den vorhandenen instand setzen. Dokumentieren Sie in diesem Fall „Reparatur des bestehenden Gipsverbandes durch Anbringen von X Lagen Gips“.

Mit welchem Faktor kann ich die GOÄ 208 steigern und wie begründe ich das rechtssicher?

Die GOÄ 208 ist bis zum 3,5-fachen Satz steigerbar. Eine Begründung ist ab Überschreiten des Regelhöchstsatzes (2,3-fach) erforderlich. Praxisbewährte Begründungen, die von Kostenträgern in der Regel akzeptiert werden, beziehen sich auf einen überdurchschnittlichen Aufwand. Beispiele sind:

  • „Erhöhter Zeitaufwand wegen starker Schmerzhaftigkeit bei der Anlage“
  • „Besonders aufwendige Modellation der Gipsschiene bei komplexer Gelenkstellung“
  • „Erschwerte Anlage bei stark unruhigem Kind“
Vermeiden Sie pauschale Begründungen und beschreiben Sie immer den individuellen Mehraufwand.

Welche Ziffern darf ich auf keinen Fall zusammen mit GOÄ 208 in derselben Sitzung berechnen?

Der Abrechnungsausschluss ist in der GOÄ klar geregelt. Die GOÄ 208 darf nicht neben den Ziffern 210 bis 240 und der Ziffer 435 abgerechnet werden. Der Ausschluss der Nummern 210-240 ist logisch, da diese Ziffern bereits umfangreichere Verbände oder komplette Gipsverbände beschreiben, deren Leistungsinhalt die Fixation bereits einschließt. Eine zusätzliche Berechnung der GOÄ 208 wäre hier eine unzulässige Doppelabrechnung. Der Ausschluss der GOÄ 435 (Intraartikuläre Injektion) ist eine spezifische Vorgabe der Gebührenordnung.

Disclaimer: Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen wurden mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Dennoch übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte. Unsere Beiträge dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung dar. Sie können eine individuelle Beratung durch qualifizierte Fachpersonen nicht ersetzen. Änderungen der gesetzlichen Grundlagen (z. B. der Gebührenordnung für Ärzte – GOÄ) können dazu führen, dass einzelne Angaben nicht mehr aktuell sind. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.