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Gebührenordnung für Ärtze (GOÄ)

GOÄ 228: Gipsschienenverband oder Gipspantoffel

18.01.2026
|
6
Minuten
Autor(en):
Niklas Tyler
Co-Founder | Doctario
Leander Löw
Co-Founder | Doctario
Samuel Pemsel
Co-Founder | Doctario

Zusammenfassung

Abschnitt:
C
  
Einfachsatz:
1
11.07
Regelhöchstsatz:
2.3
25.47
Höchstsatz:
3.5
38.76
Ausschlüsse:
200, 208, 210, 211, 212, 213, 214, 237, 238

Die GOÄ 228: Definition des Gipsschienenverbands

Die GOÄ-Ziffer 228 beschreibt die Anlage eines Gipsschienenverbands für den Unterarm, den Unterschenkel oder für einzelne Finger bzw. eines Gipspantoffels. Diese Leistung gehört zum Abschnitt C III der GOÄ (Verbände) und ist eine der zentralen Ziffern in der konservativen Traumatologie und Orthopädie.

Die Leistungslegende der GOÄ 228 lautet schlicht: "Gipsschienenverband oder Gipspantoffel."

Entscheidend für die korrekte Anwendung ist das Verständnis der einzelnen Leistungsbestandteile:

  • Gipsschienenverband: Im Gegensatz zum zirkulären Gipsverband (GOÄ 227) umschließt die Gipsschiene das betroffene Körperteil nicht vollständig. Sie dient der Ruhigstellung und Schienung, lässt aber Raum für Schwellungen, was sie besonders in der Akutversorgung wertvoll macht. Die Legende spezifiziert die Lokalisationen: Unterarm, Unterschenkel oder einzelne Finger.
  • Gipspantoffel: Dies ist eine spezielle Form der Gipsschiene zur Ruhigstellung des Fußes, typischerweise bei Verletzungen im Bereich der Metatarsalia.

Die Kommentarliteratur zur GOÄ präzisiert die Rahmenbedingungen für eine revisionssichere Abrechnung. Diese Auslegungen sind für die Praxis von hoher Relevanz:

Nach der Nr. 228 werden Gipsschienen des Unterarmes, des Unterschenkels oder einzelner Finger abgerechnet. Die Legende enthält keine Formulierung, wie viele Gelenke ein Schienenverband einbeziehen muss. Die Leistung nach Nr. 228 kann nicht als Wundverband abgerechnet werden. An demselben Tag sind neben der Leistung nach Nr. 228 erforderliche Veränderungen des Gipsverbandes, wie Fensterung, Spaltung, Gehbügel, Abrollsohle nicht berechnungsfähig. Eine ggf. vor dem Gipsverband erforderliche Abdeckung der Haut (Mullbinden, Trikotschlauch) oder Polsterung ist nicht gesondert abrechenbar.

Das bedeutet im Klartext: Alle zur Anlage des Verbandes notwendigen Materialien wie Polsterwatte oder Trikotschlauch sind integraler Bestandteil der Leistung und können nicht separat berechnet werden. Ebenso sind unmittelbare Anpassungen am selben Tag mit der Gebühr abgegolten.

GOÄ 228 im Praxisalltag: Anwendung und Fallstricke

Die Anlage einer Gipsschiene ist eine Standardprozedur, doch in der Abrechnung lauern einige Fallstricke. Eine saubere Dokumentation und die Kenntnis der Abgrenzungen zu anderen Ziffern sind der Schlüssel zur Vermeidung von Rückfragen durch Kostenträger.

Praxisbeispiele für die GOÄ 228

In diesen typischen Behandlungssituationen kommt die GOÄ 228 zur Anwendung:

  • Distale Radiusfraktur: Ein Patient stürzt auf das Handgelenk. Nach der radiologischen Diagnostik einer nicht dislozierten distalen Radiusfraktur wird zur initialen Ruhigstellung und zur Berücksichtigung der zu erwartenden Schwellung eine dorsale Unterarm-Gipsschiene angelegt.
  • Metatarsale-Fraktur: Nach einem Umknicktrauma wird eine Fraktur des Os metatarsale V diagnostiziert. Zur Entlastung und Ruhigstellung wird ein Gipspantoffel angelegt, der den Vor- und Mittelfuß stabilisiert.
  • Fingerfraktur: Bei einer unkomplizierten Fraktur einer Mittelphalanx wird eine Gipsfingerschiene (z.B. eine Stack'sche Schiene aus Gipsmaterial) zur Immobilisierung des betroffenen Fingers angelegt.
  • Postoperative Ruhigstellung: Nach einer operativen Versorgung einer Sprunggelenksverletzung wird postoperativ eine Unterschenkel-Gipsschiene zur Sicherung des Operationsergebnisses und zur Schwellungsprophylaxe angelegt.

Häufige Fehler und Abgrenzungen

Die häufigsten Beanstandungen bei der Abrechnung der GOÄ 228 resultieren aus einer falschen Abgrenzung oder der unzulässigen Kombination mit anderen Ziffern.

  • Verwechslung mit GOÄ 227: Die GOÄ 228 ist für Schienenverbände vorgesehen. Ein zirkulärer, also vollständig geschlossener Gipsverband, wird nach GOÄ 227 abgerechnet. Die Dokumentation muss klar zwischen „Schiene“ und „zirkulärem Gips“ unterscheiden.
  • Zusätzliche Berechnung von Material: Polstermaterial, Trikotschlauchbinden oder Mullbinden, die unter dem Gips angelegt werden, sind nach herrschender Kommentarmeinung Bestandteil der Leistung und nicht separat berechnungsfähig.
  • Abrechnung von Modifikationen am selben Tag: Wird der frisch angelegte Gips am selben Tag noch gefenstert, gespalten oder mit einem Gehbügel versehen, sind diese Leistungen mit der Gebühr für die GOÄ 228 abgegolten und können nicht zusätzlich angesetzt werden.

Abrechnungsrelevanter Hinweis: Die GOÄ 228 ist am selben Behandlungstag nicht neben den Ziffern 200 (Verband), 208 (Zirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes), 210-214 (Kompressionsverbände), 237 (Entfernung eines Gipsverbandes) oder 238 (Verbandswechsel) berechnungsfähig. Diese Leistungen sind entweder inhaltlich inkludiert oder stellen einen anderen Behandlungskontext dar.

Tipps für eine revisionssichere Dokumentation

Eine präzise Dokumentation ist Ihr bester Schutz bei Nachfragen. Sie sollte die Indikation und die durchgeführte Leistung unmissverständlich wiedergeben.

Mini-Dokumentationsbeispiel:

Datum: TT.MM.JJJJ
Diagnose: Nicht dislozierte distale Radiusfraktur links (S52.50 G L)
Therapie: Anlage einer dorsalen Unterarm-Gipsschiene links zur Ruhigstellung. Polsterung mittels Trikotschlauch und Watte. Handgelenk in Funktionsstellung immobilisiert. Patient über Schonung und Kontrolltermine aufgeklärt.
Nächster Schritt: Röntgenkontrolle in einer Woche.

Steigerung und Kombinationsmöglichkeiten

Steigerungsfaktoren

Die Leistung nach GOÄ 228 ist als persönliche ärztliche Leistung grundsätzlich steigerungsfähig. Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz) kann ohne Begründung angesetzt werden. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes bis zum 3,5-fachen Höchstsatz ist möglich, erfordert jedoch eine nachvollziehbare, patientenbezogene Begründung. Mögliche Gründe sind:

  • Erhöhter Zeitaufwand: z. B. bei stark unruhigen oder ängstlichen Patienten (insbesondere Kinder) oder bei Patienten mit kognitiven Einschränkungen.
  • Besondere Schwierigkeit: z. B. bei massiver Schwellung, die eine besonders aufwändige Polsterung und Anpassung der Schiene erfordert, oder bei komplexen anatomischen Verhältnissen.
  • Besondere Umstände bei der Ausführung: z. B. die Anlage unter schwierigen Lagerungsbedingungen.

Die Begründung muss stichwortartig, aber verständlich auf der Rechnung angegeben werden.

Typische Kombinationspartner

Die GOÄ 228 wird in der Praxis häufig sinnvoll mit anderen Ziffern kombiniert:

  • Beratung und Untersuchung: GOÄ 1, GOÄ 3, GOÄ 5, GOÄ 6, GOÄ 7.
  • Röntgendiagnostik: z.B. GOÄ 5020/5021 (Röntgen von Teilen des Skeletts in zwei Ebenen).
  • Injektionen/Infiltrationen: z.B. GOÄ 255 bei begleitender Schmerztherapie.

Achten Sie stets auf die Einhaltung der allgemeinen Bestimmungen der GOÄ, insbesondere bei der Kombination von Leistungen innerhalb eines Arzt-Patienten-Kontakts.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der genaue Unterschied in der Abrechnung zwischen einer Gipsschiene (GOÄ 228) und einem zirkulären Gips (GOÄ 227)?

Der wesentliche Unterschied liegt in der Bauart des Verbandes, was sich direkt auf die Wahl der GOÄ-Ziffer auswirkt. Die GOÄ 228 wird für einen Gipsschienenverband verwendet, der das Körperteil nur teilweise umschließt und oft mit Binden fixiert wird. Dies ermöglicht eine Expansion bei Schwellungen. Die GOÄ 227 ist für den zirkulären (vollständig geschlossenen) Gipsverband vorgesehen. Für eine revisionssichere Abrechnung ist es unerlässlich, in der Patientendokumentation exakt zu vermerken, welcher Verbandstyp angelegt wurde, z.B. „dorsale Unterarm-Gipsschiene“ für GOÄ 228 oder „zirkulärer Unterarmgips“ für GOÄ 227.

Darf ich das Polstermaterial oder den Trikotschlauch unter dem Gips separat als Sachkosten nach § 10 GOÄ abrechnen?

Nein, das ist nach herrschender Auffassung und Kommentarlage nicht zulässig. Materialien wie Polsterwatte, Trikotschlauch oder Mullbinden, die direkt zur Anlage des Gipsverbandes nach GOÄ 228 notwendig sind, gelten als integraler Bestandteil der Leistung. Sie sind mit der Gebühr für die Ziffer 228 abgegolten und können nicht zusätzlich als Auslagen oder Sachkosten gemäß § 10 GOÄ berechnet werden. Dies gilt als Standardmaterial, das zur ordnungsgemäßen Durchführung der Leistung gehört.

Wann ist eine Steigerung der GOÄ 228 über den 2,3-fachen Satz hinaus gerechtfertigt?

Eine Steigerung über den Regelhöchstsatz (Faktor 2,3) bis zum Höchstsatz von 3,5 ist bei Vorliegen besonderer, patientenbezogener Umstände möglich. Diese müssen in der Rechnung schriftlich begründet werden. Praxisbewährte Begründungen sind beispielsweise ein erhöhter Zeitaufwand durch einen sehr unruhigen oder adipösen Patienten, eine besondere Schwierigkeit durch eine massive Weichteilschwellung, die eine aufwändige Polsterung und mehrfache Anpassung der Schiene erfordert, oder besondere Umstände wie die Anlage bei einem Kleinkind, das nicht kooperieren kann.

Warum kann ich am selben Tag neben der GOÄ 228 keinen Verband nach GOÄ 200 abrechnen?

Der gleichzeitige Ansatz der GOÄ 200 (Verband, ausgenommen Augen-, Ohrenklappen- oder Schielverbände) neben der GOÄ 228 ist ausgeschlossen, da der Gipsschienenverband eine höher bewertete und spezifischere Verbandleistung darstellt. Die Leistungen, die mit der GOÄ 200 beschrieben werden (z.B. das Anlegen eines einfachen Mullverbandes), sind in der komplexeren Leistung der Gipsanlage bereits enthalten. Die GOÄ folgt hier dem Prinzip, dass die umfassendere Leistung die kleinere, inkludierte Leistung konsumiert. Ein separater Ansatz wäre eine unzulässige Doppelberechnung.

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