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Gebührenordnung für Ärtze (GOÄ)

Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie)

01.11.2025
|
Minuten
Autor(en):
Leander Löw
Co-Founder | Doctario
Niklas Tyler
Co-Founder | Doctario
Samuel Pemsel
Co-Founder | Doctario

Zusammenfassung

Abschnitt:
  
Einfachsatz:
1
7.58
Regelhöchstsatz:
2.3
17.43
Höchstsatz:
3.5
26.52
Ausschlüsse:

In Arztpraxen wird täglich eine Vielzahl an Dokumenten ausgestellt. Neben Berichten und Attesten sind dies auch Bescheinigungen, Arztbriefe und Gutachten. Dabei stellt sich die Frage, welches Dokument nach welcher GOÄ-Ziffer abgerechnet wird. Die GOÄ-Ziffer 75 kann für ausführliche schriftliche Krankheits- und Befundberichte abgerechnet werden.

Zusammenfassung:

GOÄ 75 steht für den ausführlichen schriftlichen Krankheits- und Befundbericht.

  • Bewertung: 130 Punkte → 7,58 € (1,0-fach), 17,43 € (2,3-fach), 26,52 € (3,5-fach). Höhere Faktoren nur mit individueller Begründung.
  • Inhaltlich zwingend: Anamnese, Befunde, epikritische Bewertung (Therapieempfehlung in der Praxis häufig fakultativ).
  • Abgrenzung zu GOÄ 70: GOÄ 70 = Befundmitteilung/kurze Bescheinigung; GOÄ 75 = deutlich ausführlicher (Längsschnitt durch den Krankheitsverlauf).
  • Porto für postalischen Versand kann zusätzlich berechnet werden.

Was genau ist die GOÄ-Ziffer 75?

Die Ziffer 75 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vergütet einen ausführlichen schriftlichen Krankheits- und Befundbericht.
Sie geht deutlich über eine einfache Mitteilung von Untersuchungsergebnissen hinaus. Rechtlich wurde klargestellt, dass hierfür ein „Längsschnitt durch den Krankheitsverlauf“ erforderlich ist – also eine zusammenhängende, bewertende Darstellung von Anamnese, Befunden und Verlauf.

Zwingende Inhalte

Für die Berechnung der GOÄ 75 sind Angaben zu Anamnese, Befunden und einer epikritischen Bewertung erforderlich.
In der Praxis wird eine klare Struktur empfohlen.

GOÄ 75 vs. GOÄ 70: Wo verläuft die Grenze?

  • GOÄ 70: Befundmitteilung/kurzer Bericht – knapp, ohne umfassende Verlaufsschilderung.
  • GOÄ 75: Ausführlicher Bericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; umfasst den Krankheitsverlauf und ggf. Therapieempfehlungen.

Praxisregel:
Geht der Text deutlich über eine kurze Befundmitteilung hinaus (z. B. mehrseitig, mit Verlauf, Bewertung, Therapiehinweisen), ist GOÄ 75 sachgerecht.

Häufige Abrechnungssituationen

  • Anfrage einer privaten Krankenversicherung zu zurückliegenden Behandlungen: Beschreibung mit Daten aus der Akte, zusammenhängender Verlauf und Bewertung → GOÄ 75 (kein umfassendes Gutachten).
  • Radiologie: Wenn der schriftliche Bericht über eine kurze Bescheinigung hinausgeht (z. B. ausführliche Bewertung, differenzialdiagnostische Einordnung) → GOÄ 75 kann neben CT/MRT-Leistungen in Betracht kommen.

Dokumentations-Checklist für GOÄ 75 (für revisionssichere Begründungen)

  1. Anforderung und Zweck (z. B. Versicherungsanfrage, Überweiserbericht).
  2. Anamnese (relevant): Ersterfassung + wesentliche Änderungen.
  3. Befunde: Objektive Ergebnisse (Labor, Bildgebung, Scores) und zeitlicher Verlauf.
  4. Epikritische Bewertung: Zusammenhang, Gewichtung, Differenzialdiagnosen, Risiko-/Nutzen-Abwägung.
  5. Therapieempfehlung / -bewertung (falls angezeigt)
  6. Zeitaufwand / Besonderheit: Bei Faktor > 2,3 kurze, fallspezifische Begründung.
  7. Formalia: Datum, Unterschrift, Versandweg (Porto ggf. ansetzen).

Typische Fehler – und wie man sie vermeidet

  • Zu kurzer Text ohne verlauf → führt zur Herabstufung auf GOÄ 70. Achten Sie auf Anamnese, Befunde, Epikrise.
  • Faktor > 2,3 ohne Begründung: kann gestrichen werden – konkrete Umstände anführen (z. B. umfangreiche Vorbefunde, Multimorbidität).
  • Vermischung mit GOÄ 3 am selben Datum ohne Trennung: Uhrzeit / Datum sauber dokumentieren.
  • Verwechslung Bericht vs. Gutachten: GOÄ 75 deckt nur den ausführlichen Bericht ab.

Häufig gestellte Fragen

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