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Fachgebietsfremde Leistungen und Abrechnung

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Inhaltsverzeichnis:

Das Urteil in KürzeKernaussageDatenWorum ging es?Was hat das Gericht entschieden?PraxisrelevanzDo's & Don'tsDoctario's KommentarFAQ

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Das Urteil in Kürze

Ein Facharzt für Orthopädie rechnete MRT-Untersuchungen ab, obwohl er keine spezifische Weiterbildung hierfür besaß. Der private Krankenversicherer forderte die Honorare zurück.

Kernaussage

Das BayObLG entschied, dass die Abrechnung fachgebietsfremder Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist und nicht zur Nichtigkeit des Behandlungsvertrags führt.

Daten

Gericht:
BayObLG
Aktenzeichen:
1 ZRR 40/20
Entscheidungsdatum:
January 18, 2022
Streitwert:
19193.85
Quelle:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2022-N-1234?hl=true

Worum ging es?

Der beklagte Facharzt für Orthopädie führte MRT-Untersuchungen durch und rechnete diese ab, ohne die spezifische Weiterbildung absolviert zu haben. Der klagende private Krankenversicherer sah darin einen Verstoß gegen das Gebietsbeschränkungsgebot und forderte die Honorare zurück.

Was hat das Gericht entschieden?

Das BayObLG wies die Klage ab. Es sah in der Durchführung der MRT-Untersuchungen keinen Verstoß gegen das Beschränkungsgebot, solange diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst und für eine medizinisch notwendige Versorgung erforderlich sind.

Praxisrelevanz für Abrechnung

Das Urteil bestätigt, dass Ärzte auch fachgebietsfremde Leistungen abrechnen dürfen, wenn sie die fachliche Qualifikation hierfür besitzen und die Leistungen medizinisch notwendig sind.

Do's & Don'ts für die Praxis

✅ Do's:
❌ Don'ts:
["Stellen Sie sicher, dass fachgebietsfremde Leistungen medizinisch notwendig sind.","Dokumentieren Sie Ihre Qualifikation und Befähigung für die erbrachten Leistungen.","Überprüfen Sie regelmäßig die aktuelle Rechtsprechung zur Abrechnung."]
["Rechnen Sie keine Leistungen ab, für die Sie nicht qualifiziert sind.","Vernachlässigen Sie nicht die Weiterbildung in den Bereichen, in denen Sie häufig Leistungen erbringen."]

Doctario's Kommentar

Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung der fachlichen Qualifikation und der medizinischen Notwendigkeit bei der Abrechnung von Leistungen. Ärzte sollten ihre Qualifikationen entsprechend dokumentieren und sich regelmäßig weiterbilden.

Häufig gestellte Fragen

Dürfen Ärzte fachgebietsfremde Leistungen abrechnen?
Führt die Erbringung fachgebietsfremder Leistungen zur Nichtigkeit des Behandlungsvertrags?
Müssen Ärzte für die Abrechnung fachgebietsfremder Leistungen eine spezifische Weiterbildung absolviert haben?
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