GOÄ 4005: Höchstwert bei Allergietests richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4005
Höchstwert für die Leistung nach Nummer 4004
Punktzahl 3000  
Einfachsatz 174,86 € 1,0x
Regelhöchstsatz 201,09 € 1,1x
Höchstsatz 227,32 € 1,3x

Die GOÄ-Ziffer 4005 deckelt als Höchstwert die Abrechnung von spezifischen IgE- und IgG-Antikörpertests nach Ziffer 4004. Erfahren Sie alles zur korrekten Anwendung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4005

Höchstwert für die Leistungen nach Nummer 4004

Die GOÄ-Ziffer 4005 stellt einen sogenannten laborärztlichen Höchstwert dar. Sie begrenzt das Honorar für die quantitative oder semiquantitative Bestimmung von spezifischen Immunglobulinen gegen einzelne Allergene aus einer Serumprobe nach der Ziffer 4004. Sobald eine größere Anzahl an Allergenen im Labor untersucht wird, greift diese Kappungsgrenze, um die Gesamtkosten der Diagnostik zu limitieren.

Die Ziffer 4005 ist mit 3000 Punkten bewertet. Da die zugrundeliegende Einzelleistung nach GOÄ 4004 mit 220 Punkten bewertet ist, wird dieser Höchstwert rechnerisch ab der 14. Allergenbestimmung relevant. Die Abrechnung erfolgt dann nicht mehr über die Multiplikation der Einzelziffer, sondern über den pauschalen Ansatz der Höchstwertziffer 4005.

GOÄ 4005 in der Praxis: Deckelung bei allergologischen Serumuntersuchungen

In der allergologischen Praxis ist die Bestimmung spezifischer IgE-Antikörper ein zentraler Baustein der In-vitro-Diagnostik. Häufig müssen Patienten auf eine Vielzahl von potenziellen Allergenen, wie Pollen, Hausstaubmilben, Tierhaare oder Nahrungsmittel, untersucht werden. Bei einem solch breiten Allergenscreening summiert sich die Anzahl der Einzelbestimmungen schnell.

Die Anwendung der GOÄ 4005 ist immer dann obligatorisch, wenn die Summe der Einzelansätze der GOÄ 4004 den Schwellenwert von 3000 Punkten überschreitet. Dies schützt den Kostenträger vor übermäßigen Laborkosten bei sehr breiten Testprofilen. Für die Praxis bedeutet dies, dass ab dem 14. Allergen automatisch die Abrechnungssystematik umgestellt werden muss.

Achtung: Eine Aufteilung der Allergene auf unterschiedliche Labortage oder getrennte Anforderungsscheine zur Umgehung des Höchstwerts ist unzulässig, sofern es sich um dieselbe klinische Fragestellung und dieselbe Serumprobe handelt.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4005

Fallbeispiel 1: Umfassendes Inhalationsallergie-Screening

Ein Patient stellt sich mit ganzjährigen asthmatischen Beschwerden vor. Zur Abklärung wird eine Serumprobe auf insgesamt 16 spezifische IgE-Antikörper untersucht. Da 16 Bestimmungen nach GOÄ 4004 rechnerisch 3520 Punkte ergeben würden, greift hier der Höchstwert nach GOÄ 4005. Abgerechnet wird die GOÄ 4005 zum 1,15-fachen Satz mit 201,09 €.

Fallbeispiel 2: Verdacht auf multiple Nahrungsmittelallergien

Bei einem Patienten mit rezidivierender Urtikaria besteht der Verdacht auf Nahrungsmittelunverträglichkeiten. Das Labor führt eine quantitative Bestimmung von spezifischen IgE-Antikörpern gegen 20 verschiedene Nahrungsmittelallergene durch. Auch in diesem Fall wird die Kappungsgrenze überschritten, weshalb anstelle der Einzelziffern die GOÄ-Ziffer 4005 als Höchstwert angesetzt wird.

Fallbeispiel 3: Erfolgskontrolle einer Hyposensibilisierung

Zur Verlaufskontrolle einer spezifischen Immuntherapie gegen Insektengifte werden spezifische IgG- und IgE-Antikörper gegen insgesamt 15 Einzelallergene und Rekombinanten bestimmt. Da die Gesamtzahl der Analysen über der kritischen Grenze liegt, erfolgt die Liquidation über den laborchemischen Höchstwert GOÄ 4005.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4005: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die fehlerhafte Nebeneinanderberechnung von GOÄ 4004 und GOÄ 4005. Die Ziffer 4005 ersetzt die Einzelberechnungen vollständig; es dürfen also keinesfalls verbleibende Allergene zusätzlich zur Höchstwertziffer liquidiert werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Ausschlüsse sehr genau und kürzen Rechnungen bei Verstößen konsequent.

Zudem wird oft übersehen, dass der Höchstwert pro Untersuchungsgang und Serumprobe gilt. Werden zeitlich versetzt neue Proben für andere Fragestellungen entnommen, kann die Ziffer 4005 erneut anfallen, was jedoch im Einzelfall detailliert begründet werden muss. Unzulässige Splittungen von Aufträgen führen regelmäßig zu Beanstandungen durch medizinische Dienste.

Achtung: Die Abrechnung von Screening-Tests darf nicht mit der GOÄ 4005 kombiniert werden, um denselben diagnostischen Pfad abzubilden. Prüfer achten streng auf die Einhaltung der methodischen Abgrenzung.

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Dokumentation der GOÄ 4005: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das Fundament für eine rechtssichere Abrechnung des Höchstwerts. In der Patientenakte müssen alle angeforderten und bestimmten Einzelallergene namentlich und mit dem entsprechenden Testergebnis aufgeführt sein. Nur so kann im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung nachgewiesen werden, dass tatsächlich mindestens 14 Einzelbestimmungen durchgeführt wurden.

Zusätzlich sollte die medizinische Indikation für das breite Allergenspektrum dokumentiert werden. Dies erleichtert die Argumentation gegenüber Kostenträgern, falls diese die medizinische Notwendigkeit der umfangreichen In-vitro-Diagnostik anzweifeln.

Dokumentation: Serumprobe vom 15.10.2023. Indikation: V. a. multiple Inhalationsallergien bei therapierektärem Asthma bronchiale. Bestimmung von 18 spezifischen IgE-Antikörpern. Befundung und Erstellung des Gesamtberichts. Abrechnung nach GOÄ 4005.

GOÄ 4005: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Obwohl es sich bei der GOÄ 4005 um einen Höchstwert handelt, ist dieser grundsätzlich steigerungsfähig. Bei Vorliegen besonderer Umstände kann der Schwellenwert vom 1,15-fachen bis zum 1,3-fachen Satz angehoben werden. Typische Begründungen für eine Überschreitung des Regelsatzes sind ein extrem hoher Aufwand bei der Probenvorbereitung, schwierige Differenzierungen bei Kreuzreaktivitäten oder die manuelle Auswertung hochkomplexer Allergenkomponenten.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4005 wird häufig mit Ziffern für die Blutentnahme und die Beratung des Patienten kombiniert. Auch die Kombination mit anderen laborärztlichen Leistungen aus anderen Abschnitten, die nicht der Allergiediagnostik unterliegen, ist zulässig. Wichtig ist, dass keine unzulässigen Doppelberechnungen mit anderen allergologischen Suchtests stattfinden.

Tipp: Achten Sie bei der Steigerung der GOÄ 4005 auf eine patientenindividuelle und detaillierte Begründung auf der Rechnung. Pauschale Formulierungen wie ein erhöhter Zeitaufwand werden von den privaten Krankenversicherungen meist nicht anerkannt.

Ziffer 4005 in der neuen GOÄ

Der Höchstwert zur Leistung nach Nummer 4004 entfällt in der neuen GOÄ ersatzlos. Der Entwurf sieht für diese Höchstwertregelung keine eigene Nachfolgeleistung vor; der alte Deckel auf Mehrfachabrechnungen des HLA-Einzelnachweises wurde durch das neue Mengenlimit von bis zu viermal je Patientenprobe bei 11782 und 11781 strukturell ersetzt. Heute liegt der 2,3-fache Satz bei 201,09 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4005

Der Höchstwert nach GOÄ 4005 greift automatisch, wenn die Summe der Einzelabrechnungen nach GOÄ 4004 den Betrag von 174,86 € überschreitet. Dies ist ab der Bestimmung von mehr als 13 Einzelallergenen der Fall. Die Abrechnungssoftware muss den Betrag dann automatisch auf den Höchstwert deckeln.
Ja, auch der Höchstwert nach GOÄ 4005 kann mit einem Begründungsfaktor bis zum 1,3-fachen Satz gesteigert werden. Hierfür müssen außergewöhnlich komplexe Laboranalysen oder erschwerende Umstände bei der Probenaufbereitung vorliegen. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz.
Die GOÄ 4005 umfasst als Höchstwert alle allergologischen Untersuchungen an einer Serumprobe auf spezifische Immunglobuline nach der Ziffer 4004. Sie deckelt somit die quantitative oder semiquantitative Bestimmung von spezifischen IgE- oder IgG-Antikörpern gegen einzelne Allergene. Weitere Laborleistungen außerhalb der Allergiediagnostik fallen nicht unter diesen Höchstwert.
Da eine Einzelbestimmung nach GOÄ 4004 mit 220 Punkten bewertet ist, wird der Höchstwert von 3000 Punkten ab dem 14. Allergen erreicht. Ab dieser Anzahl an Einzelbestimmungen darf nicht mehr die Ziffer 4004 multipliziert, sondern muss die Ziffer 4005 angesetzt werden. Dies gilt pro Serumprobe und Untersuchungsgang.
Nein, für sogenannte Multiallergentests, bei denen mehrere Allergene in einem gemeinsamen Ansatz bestimmt werden, gilt die GOÄ-Ziffer 4005 nicht. Diese werden in der Regel nach anderen Ziffern wie der GOÄ 4003 abgerechnet. Die GOÄ 4005 bezieht sich ausschließlich auf die Einzelbestimmungen nach Nummer 4004.
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