Neuer Entwurf vom 15.07.2026 · analysiert im August 2026

GOÄ neu: Der aktuelle
Entwurf im Zahlen-Check

Die erste GOÄ-Reform seit 1982 liegt in überarbeiteter Fassung beim Ministerium: 1.049 Seiten, 5.580 Gebührenziffern. Wir haben den Entwurf Ziffer für Ziffer ausgewertet — hier steht, was in keiner Pressemitteilung auftaucht.

5.580
Ziffern im Entwurf
41 %
Neue Nummern
2028
Geplanter Start
  • Was sich im Juli-2026-Entwurf wirklich geändert hat — gemessen, nicht behauptet
  • Welche Leistungen neu abrechenbar sind und welche ersatzlos entfallen
  • Warum sich alte Abrechnungen nicht 1:1 übersetzen lassen — und was das für Ihre Dokumentation heißt
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Basierend auf einer vollständigen Doctario-Analyse der Entwurfsfassungen vom 30.04.2025 und 15.07.2026 (BÄK/PKV-Verband).

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Die neue GOÄ —
Ihr Praxis-Leitfaden

Was ändert sich. Was bleibt. Was jetzt zählt.

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„Die neue GOÄ ist ein historischer Schritt für die Privatmedizin in Deutschland."

— Bundesärztekammer

01

Was ist die neue GOÄ?

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt seit 1982 die Vergütung privatärztlicher Leistungen. Sie gilt für die Abrechnung gegenüber Privatpatienten, PKV-Versicherten, Selbstzahlern und Beihilfeempfängern. Die letzte substanzielle Anpassung des Punktwerts erfolgte 1996 — seitdem sind die Praxiskosten erheblich gestiegen, die Vergütung weitgehend nicht.

Die GOÄ neu ist die erste umfassende Reform seit über 40 Jahren. Sie ersetzt das bisherige Drei-Faktoren-System durch direkte Eurobeträge, ordnet die gesamte Leistungsstruktur neu und bildet erstmals die Medizin der letzten zwei Jahrzehnte ab — von der Telemedizin bis zur robotischen Chirurgie.

Grundlage ist eine Einigung zwischen Bundesärztekammer (BÄK) und PKV-Verband. Im Juli 2026 haben beide dem Bundesgesundheitsministerium eine überarbeitete Entwurfsfassung übergeben: 1.049 Seiten, 5.580 Gebührenziffern. Das Ministerium erarbeitet daraus den Referentenentwurf; ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 gilt als möglich.

Eckdaten GOÄ neu

Gültig seit 1982 (Punktwert 1996)
Aktueller Entwurf 15. Juli 2026
Umfang 5.580 Ziffern · 197 Abschnitte
Inkrafttreten Geplant 2028
Gilt für PKV · Selbstzahler · Beihilfe

02

Aktueller Stand & Zeitplan

Wo steht die Reform — und wann müssen Praxen handlungsfähig sein?

Okt. 2023

Grundsatzeinigung

BÄK und PKV-Verband einigen sich auf die Grundstruktur

Apr. 2025

Konsentierter Entwurf

Vollständiger Entwurf von BÄK und PKV (5.512 Ziffern)

Mai 2025

Ärztetag stimmt zu

Der Deutsche Ärztetag empfiehlt die Annahme des Entwurfs

Juli 2026

Überarbeitete Fassung

BÄK und PKV übergeben dem BMG die aktualisierte Fassung (5.580 Ziffern)

2026/27

Referentenentwurf BMG

Laufend

Das Ministerium erarbeitet die Verordnung; danach Bundesrat

2028

Inkrafttreten

Ein Start zum 01.01.2028 gilt bei beiden Verhandlungspartnern als möglich

03

Was ändert sich mit der neuen GOÄ?

5 Kernänderungen
01

Feste Europreise statt Faktorsystem

Die Kombination aus Punktzahl × Punktwert × Steigerungsfaktor wird durch direkte Eurobeträge ersetzt. Der Gebührensatz ist künftig der im Verzeichnis je Leistung genannte Eurobetrag — Rechnungen werden transparenter, für Patienten und für die PKV.

02

Neue Kapitelstruktur mit über 5.500 Ziffern

Die Leistungsziffern werden vollständig neu geordnet (Kapitel A–S, 197 Abschnitte). Der aktuelle Entwurf umfasst 5.580 Gebührenziffern — die Ziffernwelt der alten GOÄ hat damit ausgedient.

03

Hunderte erstmals abrechenbare Leistungen

Telemedizin, DiGA-Beratung, robotische Chirurgie, Liquid Biopsy, geriatrisches Assessment, Koordinationsleistungen: Der Entwurf bildet die Medizin der letzten 20 Jahre ab. Über 550 Leistungen des Entwurfs haben in der alten GOÄ keinen regulären Vorgänger.

04

Zuschläge statt Steigerungsfaktoren

Der Gebührenrahmen (1,0- bis 3,5-fach nach §5 GOÄ) entfällt. Stattdessen gibt es definierte Zuschläge für Komplexität, Zeitaufwand und besondere Patientengruppen — mit klaren Voraussetzungen je Zuschlag.

05

Maschinenlesbare Abrechnung

Die GOÄ neu schreibt ein standardisiertes digitales Rechnungsformat vor und öffnet die Telematikinfrastruktur als Übermittlungsweg. Das soll Rückfragen und Kürzungen reduzieren — und setzt aktualisierte Praxissoftware voraus.

04

Der Juli-2026-Entwurf in Zahlen

Die Pressemitteilung zur überarbeiteten Fassung nennt Beispiele. Wir wollten wissen, was sich insgesamt geändert hat — und haben beide Entwurfsfassungen vollständig ausgewertet: jede Ziffer, jeder Leistungstext, jeder Preis, jeder Paragraph. Verglichen über die Leistungsinhalte, nicht über die Nummern. Warum das entscheidend ist, zeigt gleich der erste Befund.

Befund 1 · Der Umbau, der nirgendwo steht

41 % der Ziffern bedeuten
etwas anderes als vorher

2.225 von 5.378 fortgeführten Ziffern tragen im neuen Entwurf unter derselben Nummer eine andere Leistung. Der Grund ist harmlos: Wo Leistungen eingeschoben wurden, rückt die Nummerierung blockweise auf. Die Folge ist es nicht — denn nichts geht hörbar kaputt. Wer Ziffern aus dem Entwurf 2025 gespeichert hat, bekommt keine Fehlermeldung. Die Nummern existieren alle weiter. Sie bedeuten nur etwas anderes.

Wie stark ein Fach betroffen ist, unterscheidet sich enorm: In der konservativen Urologie sind 90 % der Ziffern gewandert, im Labor nur 12 %.

Dieselbe Nummer, andere Leistung

Entwurf 2025 → 2026

708
Injektion in Harn- oder Geschlechtsorgane · 22,05 € Verödung von Krampfadern · 48,41 €
8572
Zuschlag: weiteres Wirbelsäulensegment Steißbeinresektion · 1.062,38 €
4334
Programmierung eines Impulsgenerators Posturographie

Anteil umnummerierter Ziffern je Kapitel

Leistung wandert auf eine andere Nummer · Entwurf 04/2025 → 07/2026

Konservative Urologie
90 %
Radiologie & Strahlentherapie
73 %
Sonderleistungen (u. a. Sono)
66 %
Gynäkologie & Geburtshilfe
65 %
Anästhesie & Schmerzmedizin
57 %
Neurologie & Psychiatrie
54 %
Konservative HNO
51 %
Grundleistungen & Allgemeinmedizin
46 %
Innere Medizin
45 %
Chirurgie
44 %
Konservative Augenheilkunde
27 %
Physikalische Medizin
26 %
Labor
12 %

Ein naiver Vergleich über die Ziffernnummern würde 2.573 „Preisänderungen" melden — tatsächlich sind es 502. Der Rest ist keine Preisänderung, sondern eine andere Leistung hinter derselben Nummer.

Preisentwicklung der 5.378 fortgeführten Leistungen

Verglichen über die Leistung, nicht über die Nummer

Preis unverändert · 4.876
gestiegen · 398
gesunken · 104

Die größten Sprünge: Transplantationsmedizin

Lungenimplantation, einseitig 895,72 €6.030,00 €
Herzimplantation beim Empfänger 1.231,83 €5.500,00 €
En-bloc-Implantation Herz + Lungen 1.599,42 €7.150,00 €

Befund 2 · Preise

91 % der Preise stehen still —
der Rest bewegt sich heftig

4.876 von 5.378 fortgeführten Leistungen behalten ihren Gebührensatz exakt bei. 398 werden teurer, 104 günstiger — 339 Leistungen ändern sich um mehr als ein Viertel. Die Bewegung konzentriert sich auf zwei Kapitel: die Chirurgie (222 geänderte Bewertungen, im Median +27 %) und das Labor (188, im Median +29 %).

Die spektakulärsten Sprünge macht die Transplantationsmedizin mit Anhebungen um das Fünf- bis Siebenfache. Am anderen Ende korrigiert der Entwurf Kleinstbeträge im Labor: Das Agardiffusionsverfahren je Pilz steigt von 1,08 € auf 6,83 €. Die Summe aller Gebührensätze im Katalog wächst um rund 5,6 %.

Befund 3 · Neu und gestrichen

202 Leistungen neu,
134 ersatzlos oder umgebaut

Die Liste der Neuzugänge liest sich wie ein Katalog der Medizin der letzten Jahre: robotisch assistierte Eingriffe, Liquid Biopsy, Molekularpathologie, Frakturensonographie bei Kindern, Messung der Lebersteifigkeit, DiGA-Beratung, das neu gegliederte geriatrische Assessment.

Zugleich verschwinden 134 Leistungen des Entwurfs 2025 — die Pressemitteilung nennt sechs davon. Vorsicht bei eigenen Vergleichen: Manches wirkt gestrichen, ist aber nur umgezogen. Osteopathie, kardiologisches Telemonitoring und sämtliche Schrittmacher-Eingriffe existieren weiter — an anderer Stelle, mit anderen Nummern.

  • Die Arbeitsmedizin verliert ihre Einzelziffern (betriebsärztliche Beratung, Arbeitsschutz, Schulungen) — ersatzlos.
  • Dutzende Labor-Einzelziffern (Autoantikörper-Profile, KBR, einzelne Virusnachweise) gehen in neuen Profilziffern auf.
  • Protonen- und Schwerionenbestrahlung wechselt das Modell: statt Pauschale je Indikation künftig Vergütung je Gray.
  • Die postmortalen Organentnahmen werden gestrichen — künftig über Pauschalen der DSO vergütet.

Ausgewählte Neuzugänge im Entwurf 2026

Ohne Vorgänger in der Fassung 2025 · Gebührensatz (1,0-fach entfällt — fester Satz)

13125 Liquorbasierte Bestimmung eines Methylierungsprofils (Liquid Biopsy)
3.987,30 €
10644 Robotisch assistierte totale Ösophagektomie
3.200,00 €
10741 Robotisch assistierte komplexe Leberresektion
2.440,00 €
13638 Bestrahlung mit schweren Teilchen, je 1 Gy
832,00 €
119–121 Geriatrisches Screening & Assessment (neu strukturiert)
7, 4432 Beratung zu digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Gemessen an der alten GOÄ von 1982 ist der Sprung noch größer: über 550 Leistungen des Entwurfs haben dort keinen regulären Vorgänger.

Wegegeld je Besuch (Tagessatz)

Entwurf 2025
Entwurf 2026

Stufe 1

4,30 €
7,00 €

Stufe 2

8,00 €
13,00 €

Stufe 3

12,30 €
20,00 €

Stufe 4

18,40 €
30,00 €

Nachts jeweils höhere Sätze (Stufe 1: 14,00 € statt 8,60 €). Die Reiseentschädigung steigt von 56,00 € auf 100,00 € je angefangene acht Stunden.

Befund 4 · Der Rechtsteil

Kein Paragraph blieb wortgleich —
drei Änderungen stechen heraus

Der Stichtag für Analogabrechnungen ist weg

Der Entwurf 2025 erlaubte analoge Berechnung nur für Leistungen, die nach dem 01.01.2018 neu aufgekommen waren. Dieser Halbsatz ist ersatzlos gestrichen — analog berechenbar ist künftig jede selbstständige Leistung, die nicht im Verzeichnis steht. Analogleistungen erhalten das Rechnungspräfix „A".

Wegegeld und Reiseentschädigung steigen um 54–79 %

Die Pressemitteilung kündigt die Anhebung an — die Beträge stehen nur im Entwurf selbst (siehe Grafik).

Die minutengenaue Rechnungsangabe entfällt

Bei Beratungsleistungen muss künftig nur noch die in der Leistungslegende genannte (Mindest-)Dauer auf der Rechnung stehen, nicht mehr die tatsächliche Dauer auf die Minute. Zudem öffnet §12 die Telematikinfrastruktur als Übermittlungsweg.

Auch das Kleingedruckte wächst: Die Übergeordneten Allgemeinen Bestimmungen steigen von 21 auf 23 Regeln. Neu ist u. a. die Klarstellung, dass bei geschlechtsspezifischen Leistungen der individuelle medizinische Bedarf zählt, nicht der Personenstandseintrag — und dass Zuschläge auch bei analog berechneter Hauptleistung ansetzbar bleiben.

05

Warum sich alte Abrechnungen nicht 1:1 übersetzen lassen

Die naheliegende Frage jeder Praxis lautet: „Was wäre meine heutige Abrechnung unter der neuen GOÄ wert?" Wir haben sie an 7.236 realen Abrechnungspositionen aus 23 Fachrichtungen untersucht — mit einem ernüchternden und zugleich erklärbaren Ergebnis: Nur rund jede fünfte Position lässt sich aus der Rechnung allein eindeutig in eine neue Ziffer übersetzen.

Das liegt nicht an schlechten Übersetzungstabellen, sondern am alten Katalog selbst. Die alte GOÄ musste nicht unterscheiden, was gleich viel kostete — und führt deshalb verwandte Eingriffe unter einer Nummer. Der neue Katalog trennt genau diese Bündel in eigene Ziffern. Die alte Rechnung belegt, dass eine der Varianten erbracht wurde. Aber nicht, welche.

Diese Information gab es auf der Rechnung nie — sie steht nur in der medizinischen Dokumentation. Wer sie sauber führt, kann ab Tag 1 präzise abrechnen. Wer nicht, verschenkt Honorar oder riskiert Rückfragen.

Die „oder"-Falle: eine alte Nummer, mehrere neue Ziffern

764 Krampfadern oder Hämorrhoidalknoten
497 Lumbaler Grenzstrang oder Ganglion stellatum
2171 Fingerstrahl oder Zehenstrahl oder Pirogow oder Gritti
1358 Zyklodialyse oder Iridektomie

Warum eine Position mehrere Zielziffern hat

Analyse von 7.236 realen Abrechnungspositionen (436 Altziffern, 23 Fachrichtungen)

Der Entwurf differenziert neu, wo die alte GOÄ pauschal war

37,7 %

Der alte Leistungstitel ist selbst unbestimmt („z. B.", „ggf.")

23,8 %

Die alte Legende bündelt Alternativen mit „oder"

18,2 %

Eindeutig — keine Rückfrage nötig

19,2 %

Braun = die Rechnung allein reicht nicht, erst die Dokumentation entscheidet. Zusammen 79,7 % aller Positionen.

Nebenbefund: Manche vertrauten Positionen kennt der Entwurf gar nicht mehr. Der Zuschlag für das Operationsmikroskop (alt: Ziffer 440) entfällt als eigene Position — stattdessen schließen 17 neue Leistungen das Mikroskop ausdrücklich in ihre Legende ein. Solche Beträge sind nicht verloren, sie stecken in den neuen Bewertungen.

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zur neuen GOÄ.

Was ändert sich Was bleibt Je Praxistyp Die Kontroverse Zeitplan Checkliste FAQ
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06

Was bleibt wie bisher?

Die Reform ist tiefgreifend — aber sie verändert nicht das Fundament der Privatmedizin.

Privatärztliche Abrechnung mit PKV & Selbstzahlern

Die Grundstruktur der Privatmedizin bleibt vollständig erhalten. Patienten zahlen direkt oder werden von ihrer PKV erstattet.

Honorarvereinbarungen (§2 GOÄ)

Schriftliche individuelle Honorarvereinbarungen mit dem Patienten bleiben möglich — auch über die Regelvergütung hinaus.

Analoge Abrechnung — sogar erleichtert

Leistungen ohne eigene Ziffer bleiben analog berechenbar. Der aktuelle Entwurf streicht sogar den bisher geplanten Stichtag: Analog berechnet werden kann jede selbstständige Leistung, die nicht im Verzeichnis steht.

Keine Budgetierung

Anders als in der GKV gibt es keine Deckelung. Jede erbrachte privatärztliche Leistung wird vergütet.

Die Kontroverse —
fair eingeordnet

BÄK spricht von historischem Fortschritt. Mehrere Fachverbände üben scharfe Kritik.

BÄK & PKV-Verband

  • +Historischer Schritt nach 40 Jahren ohne Reform
  • +Durchschnittliche Honorarerhöhung ca. 5–10 %
  • +Gemeinsam getragener Entwurf beider Verhandlungspartner
  • +Klarere Regeln reduzieren Abrechnungsstreitigkeiten

Kritik der Fachverbände

  • Honorarerhöhungen für einige Fachgruppen nicht ausreichend
  • Bestimmte Leistungen (z.B. Hausarzt) weiterhin unterbewertet
  • Umstellungsaufwand für Praxen unterschätzt
  • Einzelne Verbände lehnen den Entwurf ab

Unser Whitepaper ordnet die Kritik nach Fachgruppen ein und zeigt, was sie für Ihre Praxis bedeutet.

07

Was bedeutet das für Ihre Praxis?

Die Auswirkungen sind je nach Praxistyp sehr unterschiedlich.

Honorarerhöhung erwartet

Privatpraxis

Die neuen Europreise entsprechen einer durchschnittlichen Honorarerhöhung von ca. 5–10 %. Hunderte neu abrechenbare Leistungen eröffnen zusätzliche Potenziale.

  • Direkter Vergütungsanstieg durch neu kalkulierte Europreise
  • Erstmals abrechenbar: Telemedizin, DiGA-Beratung, Koordination
  • Wegegeld und Reiseentschädigung steigen um 54–79 %
  • Vereinfachte Rechnungsstellung durch digitales Standardformat

Privatanteil-Potenzial steigt

GKV-Praxis mit Privatanteil

Selbstzahler-Leistungen werden durch neue Ziffern attraktiver. Die digitale Abrechnung erleichtert die Parallelführung von GKV und GOÄ.

  • IGeL- und Selbstzahlerleistungen mit höherer Vergütung
  • Neue Ziffern für Prävention, Geriatrie und Telemedizin nutzbar
  • Praxissoftware muss die komplett neue Ziffernwelt abbilden
  • Parallelabrechnung GKV/GOÄ wird durch Digitalformat vereinfacht

Wahlleistungen neu strukturiert

Klinik & Chefarzt

Wahlärztliche Leistungen werden durch ambulant-stationäre Konvergenzziffern präziser geregelt. Chefambulanzen profitieren von klareren Abrechnungsregeln.

  • Neue ambulant-stationäre Konvergenzziffern für Grenzfälle
  • Robotische Chirurgie und Transplantationsmedizin deutlich aufgewertet
  • Klarere Regelungen für Privatpatienten in Chefambulanzen
  • Wahlärztliche Leistungen bleiben vollständig bestehen
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08

5 Dinge, die sich jetzt schon lohnen

Ohne auf das Inkrafttreten zu warten — diese Schritte zahlen sich ab sofort aus.

01
Keine Ziffernnummern aus Entwürfen einlernen
41 % der Nummern haben zwischen den Entwurfsfassungen 2025 und 2026 die Bedeutung gewechselt — und bis zum Inkrafttreten wird es weitere Fassungen geben. Wer heute Nummern in Schulungsunterlagen, Verträge oder Excel-Listen schreibt, lernt Fehler ein, die später niemand bemerkt.
02
Praxissoftware-Anbieter konkret befragen
Nicht nur „kommt ein Update?", sondern: Wird die Zuordnung alt → neu über Leistungsinhalte gepflegt oder über Nummern? Letzteres bricht bei jeder neuen Entwurfsfassung unbemerkt.
03
Neue Leistungen der eigenen Fachrichtung identifizieren
202 Ziffern des aktuellen Entwurfs haben keinen Vorgänger in der Fassung 2025, über 550 keinen in der alten GOÄ. Prüfen Sie, welche davon Sie heute schon erbringen, aber nicht abrechnen können — das sind Zusatzeinnahmen ab Tag 1.
04
Dokumentation aufrüsten — sie entscheidet künftig die Ziffer
Der neue Katalog differenziert, wo der alte pauschal war: nach Variante, Ausmaß, Technik, Dauer. Diese Angaben stehen nicht auf der Rechnung, sondern nur in der Dokumentation. Wer sie heute sauber führt, verliert bei der Umstellung kein Honorar.
05
Honorarvereinbarungen überprüfen
Bestehende §2-GOÄ-Vereinbarungen sollten auf ihre Gültigkeit unter der neuen GOÄ geprüft werden — idealerweise mit juristischem Beistand.

09

Häufige Fragen zur neuen GOÄ

Die wichtigsten Fragen — klar beantwortet.

01 Was ist die neue GOÄ?
+
Die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ neu) ist die erste umfassende Reform der privatärztlichen Gebührenordnung seit 1982. Sie ersetzt das bisherige System aus Punktwert, Faktor und Punktzahl durch direkte Eurobeträge, ordnet alle Leistungen in einer neuen Kapitelstruktur mit 5.580 Gebührenziffern und schreibt eine maschinenlesbare Rechnungsstellung vor. Die GOÄ regelt die Abrechnung privatärztlicher Leistungen gegenüber PKV-Versicherten, Selbstzahlern und Beihilfeempfängern.
02 Wann tritt die neue GOÄ in Kraft?
+
Im Juli 2026 haben Bundesärztekammer und PKV-Verband dem Bundesgesundheitsministerium eine überarbeitete Entwurfsfassung übergeben. Das Ministerium erarbeitet daraus den Referentenentwurf; anschließend muss der Bundesrat zustimmen. Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 halten beide Verhandlungspartner für möglich. Für Praxissoftware und Abrechnungssysteme sind Übergangszeiträume eingeplant.
03 Was hat sich im überarbeiteten Entwurf vom Juli 2026 geändert?
+
Die auffälligste Änderung steht in keiner Pressemitteilung: 41 % der Gebührenziffern tragen unter derselben Nummer eine andere Leistung, weil neue Leistungen eingeschoben wurden und die Nummerierung blockweise aufgerückt ist. Inhaltlich bleiben 91 % der fortgeführten Leistungen im Preis unverändert; 202 Leistungen sind neu hinzugekommen (u. a. robotische Chirurgie, Liquid Biopsy), 134 entfallen (u. a. die arbeitsmedizinischen Einzelziffern). Wegegeld und Reiseentschädigung steigen um 54–79 %, der Stichtag für Analogabrechnungen wurde gestrichen.
04 Warum kann man Ziffern aus dem Entwurf 2025 nicht weiterverwenden?
+
Weil dieselbe Nummer nicht mehr dieselbe Leistung bedeutet. Beispiel: Ziffer 708 war im Entwurf 2025 die Injektion in Harn- oder Geschlechtsorgane (22,05 €), im Entwurf 2026 ist sie die Verödung von Krampfadern (48,41 €). Solche Verschiebungen betreffen 2.225 von 5.378 fortgeführten Ziffern. Gefährlich ist das, weil nichts hörbar kaputtgeht: Die Nummern existieren alle weiter — sie bedeuten nur etwas anderes.
05 Was passiert mit dem Steigerungsfaktor?
+
Der Gebührenrahmen von 1,0- bis 3,5-fach entfällt. An seine Stelle treten feste Eurobeträge je Leistung plus definierte Zuschläge für besondere Umstände (Komplexität, Zeitaufwand, besondere Patientengruppen). Für die Praxis heißt das: Die Begründung eines erhöhten Faktors entfällt, dafür müssen die Voraussetzungen des jeweiligen Zuschlags dokumentiert sein.
06 Was ändert sich bei der Analogabrechnung?
+
Sie wird einfacher. Der Entwurf 2025 erlaubte Analogabrechnungen nur für Leistungen, die nach dem 01.01.2018 neu aufgekommen waren; dieser Stichtag ist im aktuellen Entwurf ersatzlos gestrichen. Analog berechnet werden kann künftig jede selbstständige ärztliche Leistung, die nicht im Verzeichnis steht. Analogleistungen erhalten auf der Rechnung ein eigenes Präfix „A", und Zuschläge bleiben auch bei analog berechneter Hauptleistung ansetzbar.
07 Lassen sich alte Abrechnungen 1:1 in die neue GOÄ übersetzen?
+
Nur teilweise — und das liegt am alten Katalog, nicht am neuen. Die alte GOÄ bündelt häufig mehrere Eingriffe unter einer Nummer („Krampfadern oder Hämorrhoidalknoten"), weil sie gleich vergütet wurden. Der neue Katalog trennt diese Varianten in eigene Ziffern. Die alte Rechnung belegt, dass eine der Varianten erbracht wurde — aber nicht welche. Diese Information steht nur in der medizinischen Dokumentation. In einer Auswertung realer Abrechnungen führten rund 80 % der Positionen auf mehrere mögliche Zielziffern.
08 Bleibt die Abrechnung mit PKV-Patienten bestehen?
+
Ja. Die privatärztliche Abrechnung gegenüber PKV-Versicherten und Selbstzahlern bleibt vollständig erhalten. Die neue GOÄ ist eine gemeinsame Entwicklung von Bundesärztekammer und PKV-Verband. Honorarvereinbarungen nach §2 GOÄ bleiben weiterhin möglich.
09 Müssen Praxen ihre Software aktualisieren?
+
Ja, zwingend. Die GOÄ neu schreibt eine maschinenlesbare Abrechnung vor, und die Ziffernstruktur wird vollständig neu geordnet. Wichtig bei der Anbieterauswahl: Die Zuordnung von alter zu neuer GOÄ muss über Leistungsinhalte gepflegt werden, nicht über Ziffernnummern — die Nummern haben sich allein zwischen den beiden Entwurfsfassungen bei 41 % der Ziffern verschoben und können sich bis zum Inkrafttreten weiter ändern.
10 Gilt die neue GOÄ auch für Chefärzte und Kliniken?
+
Ja. Wahlärztliche Leistungen im stationären Bereich werden durch die GOÄ neu miterfasst. Neue ambulant-stationäre Konvergenzziffern präzisieren die Abrechenbarkeit im Grenzbereich, und die Klinik-relevanten Bereiche (robotische Chirurgie, Transplantationsmedizin, Intensivmedizin) wurden im aktuellen Entwurf deutlich aufgewertet.

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