GOÄ neu: Der aktuelle
Entwurf im Zahlen-Check
Die erste GOÄ-Reform seit 1982 liegt in überarbeiteter Fassung beim Ministerium: 1.049 Seiten, 5.580 Gebührenziffern. Wir haben den Entwurf Ziffer für Ziffer ausgewertet — hier steht, was in keiner Pressemitteilung auftaucht.
- Was sich im Juli-2026-Entwurf wirklich geändert hat — gemessen, nicht behauptet
- Welche Leistungen neu abrechenbar sind und welche ersatzlos entfallen
- Warum sich alte Abrechnungen nicht 1:1 übersetzen lassen — und was das für Ihre Dokumentation heißt
Basierend auf einer vollständigen Doctario-Analyse der Entwurfsfassungen vom 30.04.2025 und 15.07.2026 (BÄK/PKV-Verband).
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„Die neue GOÄ ist ein historischer Schritt für die Privatmedizin in Deutschland."
— Bundesärztekammer
01
Was ist die neue GOÄ?
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt seit 1982 die Vergütung privatärztlicher Leistungen. Sie gilt für die Abrechnung gegenüber Privatpatienten, PKV-Versicherten, Selbstzahlern und Beihilfeempfängern. Die letzte substanzielle Anpassung des Punktwerts erfolgte 1996 — seitdem sind die Praxiskosten erheblich gestiegen, die Vergütung weitgehend nicht.
Die GOÄ neu ist die erste umfassende Reform seit über 40 Jahren. Sie ersetzt das bisherige Drei-Faktoren-System durch direkte Eurobeträge, ordnet die gesamte Leistungsstruktur neu und bildet erstmals die Medizin der letzten zwei Jahrzehnte ab — von der Telemedizin bis zur robotischen Chirurgie.
Grundlage ist eine Einigung zwischen Bundesärztekammer (BÄK) und PKV-Verband. Im Juli 2026 haben beide dem Bundesgesundheitsministerium eine überarbeitete Entwurfsfassung übergeben: 1.049 Seiten, 5.580 Gebührenziffern. Das Ministerium erarbeitet daraus den Referentenentwurf; ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 gilt als möglich.
Eckdaten GOÄ neu
02
Aktueller Stand & Zeitplan
Wo steht die Reform — und wann müssen Praxen handlungsfähig sein?
Okt. 2023
Grundsatzeinigung
BÄK und PKV-Verband einigen sich auf die Grundstruktur
Apr. 2025
Konsentierter Entwurf
Vollständiger Entwurf von BÄK und PKV (5.512 Ziffern)
Mai 2025
Ärztetag stimmt zu
Der Deutsche Ärztetag empfiehlt die Annahme des Entwurfs
Juli 2026
Überarbeitete Fassung
BÄK und PKV übergeben dem BMG die aktualisierte Fassung (5.580 Ziffern)
2026/27
Referentenentwurf BMG
LaufendDas Ministerium erarbeitet die Verordnung; danach Bundesrat
2028
Inkrafttreten
Ein Start zum 01.01.2028 gilt bei beiden Verhandlungspartnern als möglich
03
Was ändert sich mit der neuen GOÄ?
Feste Europreise statt Faktorsystem
Die Kombination aus Punktzahl × Punktwert × Steigerungsfaktor wird durch direkte Eurobeträge ersetzt. Der Gebührensatz ist künftig der im Verzeichnis je Leistung genannte Eurobetrag — Rechnungen werden transparenter, für Patienten und für die PKV.
Neue Kapitelstruktur mit über 5.500 Ziffern
Die Leistungsziffern werden vollständig neu geordnet (Kapitel A–S, 197 Abschnitte). Der aktuelle Entwurf umfasst 5.580 Gebührenziffern — die Ziffernwelt der alten GOÄ hat damit ausgedient.
Hunderte erstmals abrechenbare Leistungen
Telemedizin, DiGA-Beratung, robotische Chirurgie, Liquid Biopsy, geriatrisches Assessment, Koordinationsleistungen: Der Entwurf bildet die Medizin der letzten 20 Jahre ab. Über 550 Leistungen des Entwurfs haben in der alten GOÄ keinen regulären Vorgänger.
Zuschläge statt Steigerungsfaktoren
Der Gebührenrahmen (1,0- bis 3,5-fach nach §5 GOÄ) entfällt. Stattdessen gibt es definierte Zuschläge für Komplexität, Zeitaufwand und besondere Patientengruppen — mit klaren Voraussetzungen je Zuschlag.
Maschinenlesbare Abrechnung
Die GOÄ neu schreibt ein standardisiertes digitales Rechnungsformat vor und öffnet die Telematikinfrastruktur als Übermittlungsweg. Das soll Rückfragen und Kürzungen reduzieren — und setzt aktualisierte Praxissoftware voraus.
04
Der Juli-2026-Entwurf in Zahlen
Die Pressemitteilung zur überarbeiteten Fassung nennt Beispiele. Wir wollten wissen, was sich insgesamt geändert hat — und haben beide Entwurfsfassungen vollständig ausgewertet: jede Ziffer, jeder Leistungstext, jeder Preis, jeder Paragraph. Verglichen über die Leistungsinhalte, nicht über die Nummern. Warum das entscheidend ist, zeigt gleich der erste Befund.
Befund 1 · Der Umbau, der nirgendwo steht
41 % der Ziffern bedeuten
etwas anderes als vorher
2.225 von 5.378 fortgeführten Ziffern tragen im neuen Entwurf unter derselben Nummer eine andere Leistung. Der Grund ist harmlos: Wo Leistungen eingeschoben wurden, rückt die Nummerierung blockweise auf. Die Folge ist es nicht — denn nichts geht hörbar kaputt. Wer Ziffern aus dem Entwurf 2025 gespeichert hat, bekommt keine Fehlermeldung. Die Nummern existieren alle weiter. Sie bedeuten nur etwas anderes.
Wie stark ein Fach betroffen ist, unterscheidet sich enorm: In der konservativen Urologie sind 90 % der Ziffern gewandert, im Labor nur 12 %.
Dieselbe Nummer, andere Leistung
Entwurf 2025 → 2026
Anteil umnummerierter Ziffern je Kapitel
Leistung wandert auf eine andere Nummer · Entwurf 04/2025 → 07/2026
Ein naiver Vergleich über die Ziffernnummern würde 2.573 „Preisänderungen" melden — tatsächlich sind es 502. Der Rest ist keine Preisänderung, sondern eine andere Leistung hinter derselben Nummer.
Preisentwicklung der 5.378 fortgeführten Leistungen
Verglichen über die Leistung, nicht über die Nummer
Die größten Sprünge: Transplantationsmedizin
Befund 2 · Preise
91 % der Preise stehen still —
der Rest bewegt sich heftig
4.876 von 5.378 fortgeführten Leistungen behalten ihren Gebührensatz exakt bei. 398 werden teurer, 104 günstiger — 339 Leistungen ändern sich um mehr als ein Viertel. Die Bewegung konzentriert sich auf zwei Kapitel: die Chirurgie (222 geänderte Bewertungen, im Median +27 %) und das Labor (188, im Median +29 %).
Die spektakulärsten Sprünge macht die Transplantationsmedizin mit Anhebungen um das Fünf- bis Siebenfache. Am anderen Ende korrigiert der Entwurf Kleinstbeträge im Labor: Das Agardiffusionsverfahren je Pilz steigt von 1,08 € auf 6,83 €. Die Summe aller Gebührensätze im Katalog wächst um rund 5,6 %.
Befund 3 · Neu und gestrichen
202 Leistungen neu,
134 ersatzlos oder umgebaut
Die Liste der Neuzugänge liest sich wie ein Katalog der Medizin der letzten Jahre: robotisch assistierte Eingriffe, Liquid Biopsy, Molekularpathologie, Frakturensonographie bei Kindern, Messung der Lebersteifigkeit, DiGA-Beratung, das neu gegliederte geriatrische Assessment.
Zugleich verschwinden 134 Leistungen des Entwurfs 2025 — die Pressemitteilung nennt sechs davon. Vorsicht bei eigenen Vergleichen: Manches wirkt gestrichen, ist aber nur umgezogen. Osteopathie, kardiologisches Telemonitoring und sämtliche Schrittmacher-Eingriffe existieren weiter — an anderer Stelle, mit anderen Nummern.
- —Die Arbeitsmedizin verliert ihre Einzelziffern (betriebsärztliche Beratung, Arbeitsschutz, Schulungen) — ersatzlos.
- —Dutzende Labor-Einzelziffern (Autoantikörper-Profile, KBR, einzelne Virusnachweise) gehen in neuen Profilziffern auf.
- —Protonen- und Schwerionenbestrahlung wechselt das Modell: statt Pauschale je Indikation künftig Vergütung je Gray.
- —Die postmortalen Organentnahmen werden gestrichen — künftig über Pauschalen der DSO vergütet.
Ausgewählte Neuzugänge im Entwurf 2026
Ohne Vorgänger in der Fassung 2025 · Gebührensatz (1,0-fach entfällt — fester Satz)
Gemessen an der alten GOÄ von 1982 ist der Sprung noch größer: über 550 Leistungen des Entwurfs haben dort keinen regulären Vorgänger.
Wegegeld je Besuch (Tagessatz)
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Nachts jeweils höhere Sätze (Stufe 1: 14,00 € statt 8,60 €). Die Reiseentschädigung steigt von 56,00 € auf 100,00 € je angefangene acht Stunden.
Befund 4 · Der Rechtsteil
Kein Paragraph blieb wortgleich —
drei Änderungen stechen heraus
Der Stichtag für Analogabrechnungen ist weg
Der Entwurf 2025 erlaubte analoge Berechnung nur für Leistungen, die nach dem 01.01.2018 neu aufgekommen waren. Dieser Halbsatz ist ersatzlos gestrichen — analog berechenbar ist künftig jede selbstständige Leistung, die nicht im Verzeichnis steht. Analogleistungen erhalten das Rechnungspräfix „A".
Wegegeld und Reiseentschädigung steigen um 54–79 %
Die Pressemitteilung kündigt die Anhebung an — die Beträge stehen nur im Entwurf selbst (siehe Grafik).
Die minutengenaue Rechnungsangabe entfällt
Bei Beratungsleistungen muss künftig nur noch die in der Leistungslegende genannte (Mindest-)Dauer auf der Rechnung stehen, nicht mehr die tatsächliche Dauer auf die Minute. Zudem öffnet §12 die Telematikinfrastruktur als Übermittlungsweg.
Auch das Kleingedruckte wächst: Die Übergeordneten Allgemeinen Bestimmungen steigen von 21 auf 23 Regeln. Neu ist u. a. die Klarstellung, dass bei geschlechtsspezifischen Leistungen der individuelle medizinische Bedarf zählt, nicht der Personenstandseintrag — und dass Zuschläge auch bei analog berechneter Hauptleistung ansetzbar bleiben.
05
Warum sich alte Abrechnungen nicht 1:1 übersetzen lassen
Die naheliegende Frage jeder Praxis lautet: „Was wäre meine heutige Abrechnung unter der neuen GOÄ wert?" Wir haben sie an 7.236 realen Abrechnungspositionen aus 23 Fachrichtungen untersucht — mit einem ernüchternden und zugleich erklärbaren Ergebnis: Nur rund jede fünfte Position lässt sich aus der Rechnung allein eindeutig in eine neue Ziffer übersetzen.
Das liegt nicht an schlechten Übersetzungstabellen, sondern am alten Katalog selbst. Die alte GOÄ musste nicht unterscheiden, was gleich viel kostete — und führt deshalb verwandte Eingriffe unter einer Nummer. Der neue Katalog trennt genau diese Bündel in eigene Ziffern. Die alte Rechnung belegt, dass eine der Varianten erbracht wurde. Aber nicht, welche.
Diese Information gab es auf der Rechnung nie — sie steht nur in der medizinischen Dokumentation. Wer sie sauber führt, kann ab Tag 1 präzise abrechnen. Wer nicht, verschenkt Honorar oder riskiert Rückfragen.
Die „oder"-Falle: eine alte Nummer, mehrere neue Ziffern
Warum eine Position mehrere Zielziffern hat
Analyse von 7.236 realen Abrechnungspositionen (436 Altziffern, 23 Fachrichtungen)
Der Entwurf differenziert neu, wo die alte GOÄ pauschal war
Der alte Leistungstitel ist selbst unbestimmt („z. B.", „ggf.")
Die alte Legende bündelt Alternativen mit „oder"
Eindeutig — keine Rückfrage nötig
Braun = die Rechnung allein reicht nicht, erst die Dokumentation entscheidet. Zusammen 79,7 % aller Positionen.
Nebenbefund: Manche vertrauten Positionen kennt der Entwurf gar nicht mehr. Der Zuschlag für das Operationsmikroskop (alt: Ziffer 440) entfällt als eigene Position — stattdessen schließen 17 neue Leistungen das Mikroskop ausdrücklich in ihre Legende ein. Solche Beträge sind nicht verloren, sie stecken in den neuen Bewertungen.
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06
Was bleibt wie bisher?
Die Reform ist tiefgreifend — aber sie verändert nicht das Fundament der Privatmedizin.
Privatärztliche Abrechnung mit PKV & Selbstzahlern
Die Grundstruktur der Privatmedizin bleibt vollständig erhalten. Patienten zahlen direkt oder werden von ihrer PKV erstattet.
Honorarvereinbarungen (§2 GOÄ)
Schriftliche individuelle Honorarvereinbarungen mit dem Patienten bleiben möglich — auch über die Regelvergütung hinaus.
Analoge Abrechnung — sogar erleichtert
Leistungen ohne eigene Ziffer bleiben analog berechenbar. Der aktuelle Entwurf streicht sogar den bisher geplanten Stichtag: Analog berechnet werden kann jede selbstständige Leistung, die nicht im Verzeichnis steht.
Keine Budgetierung
Anders als in der GKV gibt es keine Deckelung. Jede erbrachte privatärztliche Leistung wird vergütet.
06
Die Kontroverse —
fair eingeordnet
BÄK spricht von historischem Fortschritt. Mehrere Fachverbände üben scharfe Kritik.
BÄK & PKV-Verband
- +Historischer Schritt nach 40 Jahren ohne Reform
- +Durchschnittliche Honorarerhöhung ca. 5–10 %
- +Gemeinsam getragener Entwurf beider Verhandlungspartner
- +Klarere Regeln reduzieren Abrechnungsstreitigkeiten
Kritik der Fachverbände
- —Honorarerhöhungen für einige Fachgruppen nicht ausreichend
- —Bestimmte Leistungen (z.B. Hausarzt) weiterhin unterbewertet
- —Umstellungsaufwand für Praxen unterschätzt
- —Einzelne Verbände lehnen den Entwurf ab
Unser Whitepaper ordnet die Kritik nach Fachgruppen ein und zeigt, was sie für Ihre Praxis bedeutet.
07
Was bedeutet das für Ihre Praxis?
Die Auswirkungen sind je nach Praxistyp sehr unterschiedlich.
Honorarerhöhung erwartet
Privatpraxis
Die neuen Europreise entsprechen einer durchschnittlichen Honorarerhöhung von ca. 5–10 %. Hunderte neu abrechenbare Leistungen eröffnen zusätzliche Potenziale.
- Direkter Vergütungsanstieg durch neu kalkulierte Europreise
- Erstmals abrechenbar: Telemedizin, DiGA-Beratung, Koordination
- Wegegeld und Reiseentschädigung steigen um 54–79 %
- Vereinfachte Rechnungsstellung durch digitales Standardformat
Privatanteil-Potenzial steigt
GKV-Praxis mit Privatanteil
Selbstzahler-Leistungen werden durch neue Ziffern attraktiver. Die digitale Abrechnung erleichtert die Parallelführung von GKV und GOÄ.
- IGeL- und Selbstzahlerleistungen mit höherer Vergütung
- Neue Ziffern für Prävention, Geriatrie und Telemedizin nutzbar
- Praxissoftware muss die komplett neue Ziffernwelt abbilden
- Parallelabrechnung GKV/GOÄ wird durch Digitalformat vereinfacht
Wahlleistungen neu strukturiert
Klinik & Chefarzt
Wahlärztliche Leistungen werden durch ambulant-stationäre Konvergenzziffern präziser geregelt. Chefambulanzen profitieren von klareren Abrechnungsregeln.
- Neue ambulant-stationäre Konvergenzziffern für Grenzfälle
- Robotische Chirurgie und Transplantationsmedizin deutlich aufgewertet
- Klarere Regelungen für Privatpatienten in Chefambulanzen
- Wahlärztliche Leistungen bleiben vollständig bestehen
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08
5 Dinge, die sich jetzt schon lohnen
Ohne auf das Inkrafttreten zu warten — diese Schritte zahlen sich ab sofort aus.
09
Häufige Fragen zur neuen GOÄ
Die wichtigsten Fragen — klar beantwortet.
01 Was ist die neue GOÄ? +
02 Wann tritt die neue GOÄ in Kraft? +
03 Was hat sich im überarbeiteten Entwurf vom Juli 2026 geändert? +
04 Warum kann man Ziffern aus dem Entwurf 2025 nicht weiterverwenden? +
05 Was passiert mit dem Steigerungsfaktor? +
06 Was ändert sich bei der Analogabrechnung? +
07 Lassen sich alte Abrechnungen 1:1 in die neue GOÄ übersetzen? +
08 Bleibt die Abrechnung mit PKV-Patienten bestehen? +
09 Müssen Praxen ihre Software aktualisieren? +
10 Gilt die neue GOÄ auch für Chefärzte und Kliniken? +
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