GOÄ A7019: Prismenadaptionstest richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A7019
Prismenadaptionstest vor Augenmuskeloperationen, je Sitzung
Punktzahl 121  
Einfachsatz 7,05 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,21 € 2,3x
Höchstsatz 24,68 € 3,5x

Der Prismenadaptionstest nach GOÄ-Ziffer A7019 ist ein wichtiges Instrument der Schieldiagnostik. Erfahren Sie alles zur korrekten Abrechnung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A7019

A 7019: Prismenadaptionstest vor Augenmuskeloperationen, je Sitzung (analog Nr. 1215)

Die Ziffer A7019 beschreibt eine Analogbewertung, die auf Beschluss des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer etabliert wurde. Sie dient der Abrechnung einer weiterführenden Schieldiagnostik vor operativen Eingriffen an den geraden Augenmuskeln. Ziel dieser Untersuchung ist die genaue Analyse von vertikalen und horizontalen Fehlstellungen unter prismatischer Belastung.

Die zugrundeliegende Referenzziffer ist die Ziffer 1215 der GOÄ. Durch die Analogbewertung wird der besondere zeitliche und apparative Aufwand gewürdigt, der mit der Durchführung eines Prismenadaptionstests verbunden ist. Die Leistung umfasst die Anpassung, Überwachung und Auswertung der Prismen über einen definierten Zeitraum hinweg.

GOÄ A7019 in der Praxis: Indikation und klinischer Nutzen

Der Prismenadaptionstest kommt primär dann zum Einsatz, wenn eine Augenmuskeloperation zur Korrektur eines Strabismus geplant ist. Durch das zeitweise Tragen von Prismen wird die postoperative Situation simuliert. Dies ermöglicht es, das Risiko für postoperative Doppelbilder (Diplopie) präzise einzuschätzen und den optimalen Operationswinkel zu bestimmen.

Klinisch relevant ist dieses Verfahren insbesondere bei Patienten mit dekompensierender Heterophorie oder manifestem Begleitschielen. Die Untersuchung erfordert eine engmaschige Überwachung des Patienten während der Adaptationsphase. Nur so lassen sich verlässliche Aussagen über die sensorische und motorische Reaktion des visuellen Systems treffen.

Achtung: Die Abrechnung der Ziffer A7019 setzt eine konkrete Operationsindikation voraus. Reine Routineuntersuchungen ohne chirurgische Konsequenz rechtfertigen diese Ziffer nicht.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A7019

Fallbeispiel 1: Präoperative Planung bei Strabismus concomitans

Ein Patient mit manifestem Einwärtsschielen stellt sich zur Operationsplanung vor. Zur Bestimmung des maximalen Schielwinkels und zur Vermeidung einer postoperativen Überkorrektur wird ein mehrstündiger Prismenadaptionstest in der Praxis durchgeführt. Nach erfolgreicher Adaptation erfolgt die Auswertung der Messergebnisse.

Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer A7019 zum Regelsatz (2,3-fach). Zusätzlich können die ophthalmologische Grunduntersuchung sowie notwendige Beratungsleistungen in Ansatz gebracht werden.

Fallbeispiel 2: Abklärung einer vertikalen Fehlstellung

Bei einer Patientin mit einer kombinierten horizontalen und vertikalen Fehlstellung soll eine operative Korrektur erfolgen. Um die sensorische Stabilität zu prüfen, wird ein Prismenadaptionstest über mehrere Stunden durchgeführt. Die Messungen zeigen eine stabile Fusion unter Prismenwirkung.

Neben der Ziffer A7019 wird die ophthalmologische Diagnostik dokumentiert. Da die Untersuchung eine hohe Komplexität aufweist, ist eine sorgfältige Dokumentation der Schielwinkeländerungen essenziell.

Fallbeispiel 3: Erhöhter Aufwand bei dekompensierter Heterophorie

Ein Patient leidet unter asthenopischen Beschwerden bei dekompensierter Heterophorie. Vor der geplanten Operation wird ein aufwendiger Prismenadaptionstest durchgeführt, der aufgrund stark schwankender Messergebnisse eine verlängerte Überwachungszeit erfordert. Der Arzt muss mehrfach nachjustieren.

In diesem Fall wird die Ziffer A7019 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor (z. B. 2,8-fach) abgerechnet. Die Begründung in der Rechnung verweist auf den außergewöhnlichen Zeitaufwand und die schwierige Messbarkeit.

Häufige Fehler bei der GOÄ A7019: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der zeitgleichen Abrechnung der Ziffer A7019 neben der Referenzziffer 1215 am selben Behandlungstag. Da es sich bei A7019 um eine Analogbewertung der Ziffer 1215 handelt, ist eine Nebeneinanderberechnung für dieselbe Fragestellung in der Regel ausgeschlossen. Prüfstellen der privaten Krankenversicherungen kürzen solche Rechnungen konsequent.

Zudem beanstanden Prüfer oft das Fehlen einer dokumentierten Operationsindikation. Da der Leistungstext explizit den Bezug zu Augenmuskeloperationen herstellt, muss aus der Dokumentation hervorgehen, dass ein chirurgischer Eingriff geplant oder zumindest ernsthaft in Erwägung gezogen wird.

Ein weiterer Schwachpunkt ist die mangelnde Abgrenzung zu einfachen orthoptischen Übungen oder Standardmessungen. Die bloße Bestimmung des Schielwinkels ohne systematische Adaptationsphase rechtfertigt die Ziffer A7019 nicht.

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Dokumentation der GOÄ A7019: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen der Ausgangsschielwinkel, die Stärke der applizierten Prismen sowie die exakte Dauer der Adaptationsphase festgehalten werden. Auch die sensorischen Reaktionen des Patienten, wie das Auftreten von Doppelbildern, sind zu protokollieren.

Zusätzlich sollte das Ergebnis des Tests und die daraus resultierende chirurgische Konsequenz (z. B. Festlegung der Operationsstrecke) klar formuliert sein. Dies belegt die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme zweifelsfrei.

Dokumentation: Prismenadaptionstest vor geplanter Strabismus-OP bei Esotropie. Ausgangswinkel: +14 PrisDpt. Applikation von Prismenfolie. Tragezeit: 4 Stunden unter klinischer Aufsicht. Endwinkel nach Adaptation: +18 PrisDpt. Keine Diplopie. OP-Planung bestätigt.

GOÄ A7019: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Ziffer A7019 kann bei Vorliegen besonderer Umstände über den Schwellenwert von 2,3 gesteigert werden. Ein erhöhter Zeitaufwand, der durch eine besonders langwierige Anpassung oder engmaschige Kontrollen entsteht, rechtfertigt einen höheren Faktor. Auch eine erschwerte Kooperation, beispielsweise bei Kleinkindern oder dementen Patienten, stellt einen validen Steigerungsgrund dar.

Die Begründung muss stets patientenbezogen und nachvollziehbar auf der Rechnung vermerkt werden. Pauschale Formulierungen sollten vermieden werden, um Rückfragen der Kostenträger vorzubeugen.

Tipp: Dokumentieren Sie bei einer Steigerung über den 2,3-fachen Satz hinaus immer die genaue Trage- und Überwachungszeit des Patienten.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer A7019 wird häufig mit den ophthalmologischen Basisziffern kombiniert. Dazu gehören die Ziffer 1200 (Augenspiegelung) oder die Ziffer 1201 (Spaltlampenuntersuchung). Auch die Kombination mit neurologisch-ophthalmologischen Untersuchungen kann je nach Krankheitsbild sinnvoll sein.

Nicht zulässig ist hingegen die Kombination mit anderen Ziffern der Schieldiagnostik für denselben Untersuchungsschritt. Eine saubere Trennung der diagnostischen Einheiten ist hierbei zwingend erforderlich.

Ziffer A7019 in der neuen GOÄ

Der Prismenadaptationstest vor Augenmuskeloperationen findet seinen Nachfolger in der neuen Nummer 4817 — „Dynamische Bestimmung des maximalen Schielwinkels, z. B. mittels Prismenadaptationstest" — mit 11,86 € je Sitzung.

Titel und Inhalt entsprechen der bisherigen Analogziffer; die neue Legende nennt den Prismenadaptationstest ausdrücklich als Beispielverfahren. Der alte 2,3-fache Satz lag bei 16,21 €; die neue Ziffer liegt darunter.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A7019

Die GOÄ-Ziffer A7019 ist eine Analogziffer zur Abrechnung des Prismenadaptionstests vor Augenmuskeloperationen. Sie basiert auf der Ziffer 1215 und bewertet die weiterführende Schieldiagnostik bei vertikalen und horizontalen Fehlstellungen.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz) für die GOÄ-Ziffer A7019 beträgt 16,21 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 7,05 Euro, während der Höchstsatz (3,5-fach) mit 24,68 Euro liquidiert werden kann.
Eine gleichzeitige Abrechnung am selben Behandlungstag ist in der Regel nicht zulässig, da A7019 eine Analogbewertung der Ziffer 1215 darstellt. Werden die Leistungen an unterschiedlichen Tagen oder für völlig getrennte Fragestellungen erbracht, ist eine Kombination möglich.
Es muss eine konkrete Operationsindikation für eine Augenmuskeloperation vorliegen. Zudem dient der Test der Untersuchung vertikaler oder horizontaler Fehlstellungen mittels Prismen über einen definierten Zeitraum.
Ja, ein erhöhter Zeitaufwand oder eine erschwerte Kooperation bei Kindern kann eine Steigerung des Gebührensatzes rechtfertigen. Dies muss in der Rechnung mit einer patientenbezogenen Begründung dargelegt werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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