GOÄ A7020: Bulbushypotonie korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ A7020
Präoperative kontrollierte Bulbushypotonie mittels Okulopression
Punktzahl 242  
Einfachsatz 14,11 € 1,0x
Regelhöchstsatz 25,39 € 1,8x
Höchstsatz 35,26 € 2,5x

Die präoperative Bulbushypotonie mittels Okulopression nach GOÄ-Ziffer A7020 optimiert Operationsbedingungen. Erfahren Sie alles zur korrekten Abrechnung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A7020

Präoperative kontrollierte Bulbushypotonie mittels Okulopression (analog Nr. 1257)

Die Ziffer A7020 beschreibt eine wichtige präoperative Maßnahme in der Augenheilkunde. Durch gezielten, kontrollierten Druck auf den Augapfel wird der Augeninnendruck vor einem chirurgischen Eingriff gesenkt. Diese Methode dient dazu, die Vorderkammertiefe zu vergrößern und den Glaskörper zu dehydrieren. Dadurch entstehen deutlich verbesserte Bedingungen für den Operateur während des anschließenden Eingriffs.

GOÄ A7020 in der Praxis: Indikation und klinischer Nutzen

Die kontrollierte Okulopression wird vor allem bei intraokularen Eingriffen eingesetzt. Typische Anwendungsbereiche sind die operative Behandlung des grauen Stars oder des grünen Stars. Durch die physikalische Drucksenkung wird das Risiko für einen gefährlichen Glaskörpervorfall während der Operation minimiert. Die Maßnahme dauert in der Regel bis zu 30 Minuten und erfordert eine kontinuierliche Überwachung des Patienten.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A7020

Fallbeispiel 1: Vorbereitung einer Katarakt-OP bei engem Kammerwinkel

Bei einem Patienten mit fortgeschrittener Katarakt und anatomisch engem Kammerwinkel wird präoperativ eine 20-minütige Okulopression durchgeführt. Dies dient der gezielten Vertiefung der Vorderkammer, um das Verletzungsrisiko der Iris zu minimieren. Die Abrechnung erfolgt über die Analogziffer A7020 neben der eigentlichen Operationsziffer. Die medizinische Notwendigkeit wird in der Dokumentation klar begründet.

Fallbeispiel 2: Kombinierte Glaukom- und Kataraktoperation

Ein Patient mit primärem Offenwinkelglaukom benötigt eine kombinierte Operation. Zur Vermeidung eines plötzlichen intraoperativen Druckabfalls wird eine kontrollierte Bulbushypotonie durchgeführt. Diese physikalische Vorbereitung optimiert die Operationsbedingungen erheblich. Die Leistung wird mit dem Regelsatz von 2,3 abgerechnet.

Fallbeispiel 3: Erschwerte Okulopression bei unruhigem Patienten

Bei einem sehr unruhigen, älteren Patienten ist eine kontinuierliche manuelle Überwachung des Kompressionsdrucks erforderlich. Der erhöhte zeitliche und personelle Aufwand rechtfertigt eine Faktorerhöhung. Die Abrechnung erfolgt mit dem Höchstsatz von 3,5 unter Angabe der entsprechenden Begründung.

Häufige Fehler bei der GOÄ A7020: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist das Fehlen der Kennzeichnung als Analogbewertung auf der Liquidation. Da es sich um eine Analogziffer handelt, muss dies formal korrekt ausgewiesen werden. Zudem darf die Ziffer nicht berechnet werden, wenn die Drucksenkung ausschließlich auf medikamentösem Weg erfolgt. Die physikalische Kompression ist zwingende Voraussetzung für die Abrechnung.

Achtung: Die Ziffer A7020 darf nur bei tatsächlicher physikalischer Okulopression (z. B. mittels Honan-Ballon oder Kompressorium) abgerechnet werden. Eine rein medikamentöse präoperative Drucksenkung rechtfertigt diese Ziffer nicht.

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Dokumentation der GOÄ A7020: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist für die Erstattungsfähigkeit essenziell. Es müssen die genaue Dauer der Okulopression sowie das verwendete Hilfsmittel festgehalten werden. Auch die Ausgangs- und Endwerte des Augeninnendrucks sollten idealerweise dokumentiert werden. Dies belegt die medizinische Notwendigkeit und Wirksamkeit der Maßnahme.

Dokumentation: Präoperative kontrollierte Okulopression mittels Honan-Ballon bei 30 mmHg für 20 Minuten zur Vertiefung der Vorderkammer vor Katarakt-OP. Ausgangsdruck: 22 mmHg, Enddruck: 12 mmHg. Keine Komplikationen.

GOÄ A7020: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Abrechnung erfolgt standardmäßig mit dem 2,3-fachen Satz. Bei schwierigen anatomischen Verhältnissen oder mangelnder Kooperation des Patienten kann der Faktor auf bis zu 3,5 gesteigert werden. Eine detaillierte individuelle Begründung auf der Rechnung ist in diesem Fall zwingend erforderlich.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer A7020 wird typischerweise mit den operativen Ziffern der Augenheilkunde kombiniert. Dazu gehören insbesondere die Ziffern für Kataraktoperationen (z. B. GOÄ 1375) oder Glaukomoperationen (z. B. GOÄ 1380). Eine zeitgleiche Abrechnung von einfachen diagnostischen Tonometrien am selben Auge ist am selben Tag meist nicht zulässig, es sei denn, es liegt eine gesonderte Indikation vor.

Tipp: Achten Sie bei der Kombination mit operativen Eingriffen darauf, dass die Okulopression als eigenständige, präoperative Leistung dokumentiert und nicht fälschlicherweise als Teil der Anästhesie deklariert wird.

Ziffer A7020 in der neuen GOÄ

Die präoperative kontrollierte Bulbushypotonie mittels Okulopression ist in der neuen GOÄ als fakultativer Bestandteil in die Kataraktoperations-Ziffern aufgegangen und nicht mehr eigenständig abrechnungsfähig. Die Phakoemulsifikation (10356) und die intra- oder extrakapsuläre Linsenextraktion (10359) schließen die Okulopression dem Wortlaut nach ein. Außerhalb einer Kataraktoperation findet sich im Entwurf kein eigenständiger Nachfolger. Der alte 2,3-fache Satz lag bei 25,40 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A7020

Die Ziffer A7020 wird analog zur GOÄ-Ziffer 1257 abgerechnet, da die Okulopression nicht eigenständig in der GOÄ abgebildet ist. Dies entspricht einer Empfehlung der Bundesärztekammer. Die Abrechnung erfolgt somit formal als Analoggebühr.
Eine Steigerung über den Regelsatz von 2,3 hinaus ist bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad oder überdurchschnittlichem Zeitaufwand möglich. Typische Gründe sind anatomische Besonderheiten des Auges oder ein unruhiger Patient, der eine kontinuierliche Überwachung erfordert. Die Begründung muss auf der Rechnung angegeben werden.
Ja, die präoperative Okulopression ist eine eigenständige Leistung und kann neben der operativen Ziffer für die Katarakt-OP berechnet werden. Sie dient der Optimierung der Operationsbedingungen und ist kein integraler Bestandteil der OP-Ziffer selbst. Eine präzise Dokumentation der Durchführung ist hierbei ratsam.
Nein, eine rein medikamentöse Senkung des Augeninnendrucks erfüllt nicht die Kriterien der Ziffer A7020. Die Leistung setzt zwingend eine physikalische Kompression des Augapfels voraus. Medikamentöse Therapien müssen über andere Ziffern oder Sachkosten abgerechnet werden.
Für die Durchführung der Okulopression werden in der Praxis meist spezielle Kompressionsgeräte wie der Honan-Ballon oder mechanische Kompressorien genutzt. Auch eine kontrollierte manuelle Kompression ist unter Einhaltung der medizinischen Standards möglich. Das verwendete Verfahren sollte in der Patientenakte dokumentiert werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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