Die präoperative Bulbushypotonie mittels Okulopression nach GOÄ-Ziffer A7020 optimiert Operationsbedingungen. Erfahren Sie alles zur korrekten Abrechnung.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A7020
Präoperative kontrollierte Bulbushypotonie mittels Okulopression (analog Nr. 1257)
Die Ziffer A7020 beschreibt eine wichtige präoperative Maßnahme in der Augenheilkunde. Durch gezielten, kontrollierten Druck auf den Augapfel wird der Augeninnendruck vor einem chirurgischen Eingriff gesenkt. Diese Methode dient dazu, die Vorderkammertiefe zu vergrößern und den Glaskörper zu dehydrieren. Dadurch entstehen deutlich verbesserte Bedingungen für den Operateur während des anschließenden Eingriffs.
GOÄ A7020 in der Praxis: Indikation und klinischer Nutzen
Die kontrollierte Okulopression wird vor allem bei intraokularen Eingriffen eingesetzt. Typische Anwendungsbereiche sind die operative Behandlung des grauen Stars oder des grünen Stars. Durch die physikalische Drucksenkung wird das Risiko für einen gefährlichen Glaskörpervorfall während der Operation minimiert. Die Maßnahme dauert in der Regel bis zu 30 Minuten und erfordert eine kontinuierliche Überwachung des Patienten.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A7020
Fallbeispiel 1: Vorbereitung einer Katarakt-OP bei engem Kammerwinkel
Bei einem Patienten mit fortgeschrittener Katarakt und anatomisch engem Kammerwinkel wird präoperativ eine 20-minütige Okulopression durchgeführt. Dies dient der gezielten Vertiefung der Vorderkammer, um das Verletzungsrisiko der Iris zu minimieren. Die Abrechnung erfolgt über die Analogziffer A7020 neben der eigentlichen Operationsziffer. Die medizinische Notwendigkeit wird in der Dokumentation klar begründet.
Fallbeispiel 2: Kombinierte Glaukom- und Kataraktoperation
Ein Patient mit primärem Offenwinkelglaukom benötigt eine kombinierte Operation. Zur Vermeidung eines plötzlichen intraoperativen Druckabfalls wird eine kontrollierte Bulbushypotonie durchgeführt. Diese physikalische Vorbereitung optimiert die Operationsbedingungen erheblich. Die Leistung wird mit dem Regelsatz von 2,3 abgerechnet.
Fallbeispiel 3: Erschwerte Okulopression bei unruhigem Patienten
Bei einem sehr unruhigen, älteren Patienten ist eine kontinuierliche manuelle Überwachung des Kompressionsdrucks erforderlich. Der erhöhte zeitliche und personelle Aufwand rechtfertigt eine Faktorerhöhung. Die Abrechnung erfolgt mit dem Höchstsatz von 3,5 unter Angabe der entsprechenden Begründung.
Häufige Fehler bei der GOÄ A7020: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler ist das Fehlen der Kennzeichnung als Analogbewertung auf der Liquidation. Da es sich um eine Analogziffer handelt, muss dies formal korrekt ausgewiesen werden. Zudem darf die Ziffer nicht berechnet werden, wenn die Drucksenkung ausschließlich auf medikamentösem Weg erfolgt. Die physikalische Kompression ist zwingende Voraussetzung für die Abrechnung.
Achtung: Die Ziffer A7020 darf nur bei tatsächlicher physikalischer Okulopression (z. B. mittels Honan-Ballon oder Kompressorium) abgerechnet werden. Eine rein medikamentöse präoperative Drucksenkung rechtfertigt diese Ziffer nicht.
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Dokumentation der GOÄ A7020: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist für die Erstattungsfähigkeit essenziell. Es müssen die genaue Dauer der Okulopression sowie das verwendete Hilfsmittel festgehalten werden. Auch die Ausgangs- und Endwerte des Augeninnendrucks sollten idealerweise dokumentiert werden. Dies belegt die medizinische Notwendigkeit und Wirksamkeit der Maßnahme.
Dokumentation: Präoperative kontrollierte Okulopression mittels Honan-Ballon bei 30 mmHg für 20 Minuten zur Vertiefung der Vorderkammer vor Katarakt-OP. Ausgangsdruck: 22 mmHg, Enddruck: 12 mmHg. Keine Komplikationen.
GOÄ A7020: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Abrechnung erfolgt standardmäßig mit dem 2,3-fachen Satz. Bei schwierigen anatomischen Verhältnissen oder mangelnder Kooperation des Patienten kann der Faktor auf bis zu 3,5 gesteigert werden. Eine detaillierte individuelle Begründung auf der Rechnung ist in diesem Fall zwingend erforderlich.
Typische Ziffernkombinationen
Die Ziffer A7020 wird typischerweise mit den operativen Ziffern der Augenheilkunde kombiniert. Dazu gehören insbesondere die Ziffern für Kataraktoperationen (z. B. GOÄ 1375) oder Glaukomoperationen (z. B. GOÄ 1380). Eine zeitgleiche Abrechnung von einfachen diagnostischen Tonometrien am selben Auge ist am selben Tag meist nicht zulässig, es sei denn, es liegt eine gesonderte Indikation vor.
Tipp: Achten Sie bei der Kombination mit operativen Eingriffen darauf, dass die Okulopression als eigenständige, präoperative Leistung dokumentiert und nicht fälschlicherweise als Teil der Anästhesie deklariert wird.
Ziffer A7020 in der neuen GOÄ
Die präoperative kontrollierte Bulbushypotonie mittels Okulopression ist in der neuen GOÄ als fakultativer Bestandteil in die Kataraktoperations-Ziffern aufgegangen und nicht mehr eigenständig abrechnungsfähig. Die Phakoemulsifikation (10356) und die intra- oder extrakapsuläre Linsenextraktion (10359) schließen die Okulopression dem Wortlaut nach ein. Außerhalb einer Kataraktoperation findet sich im Entwurf kein eigenständiger Nachfolger. Der alte 2,3-fache Satz lag bei 25,40 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A7020
Was hat nicht gestimmt?