Die GOÄ-Ziffer 4007 deckelt als Höchstwert molekularbiologische PCR-Untersuchungen nach Ziffer 4006. Erfahren Sie, wie Sie Honorarverluste sicher vermeiden.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4007
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) definiert die Ziffer 4007 als spezifische Höchstwertregelung im Bereich der Laboratoriumsuntersuchungen. Der offizielle Leistungstext lautet:
Höchstwert für die Leistungen nach Nummer 4006
Diese Ziffer dient der wirtschaftlichen Begrenzung von molekularbiologischen Untersuchungen. Wenn ein Arzt oder Labor mehrere PCR-Analysen nach der Ziffer 4006 für denselben Patienten durchführt, greift ab einer bestimmten Anzahl dieser Höchstwert. Damit wird verhindert, dass die Kosten für komplexe molekulargenetische Diagnostiken unkontrolliert steigen.
GOÄ 4007 in der Praxis: Wirtschaftliche Deckelung bei PCR-Multiplex-Analysen
In der modernen Labormedizin werden Erreger oder genetische Marker selten einzeln analysiert. Häufig kommen sogenannte Multiplex-PCR-Verfahren zum Einsatz, bei denen parallel mehrere Zielsequenzen untersucht werden. Jede dieser einzelnen PCR-Reaktionen entspricht gebührenrechtlich der Ziffer 4006. Ohne eine Deckelung würde die Abrechnung solcher Panels extrem teuer werden.
Die GOÄ 4007 greift genau an dieser Stelle und deckelt das Honorar für diese Analysen. Sie stellt sicher, dass das Wirtschaftlichkeitsgebot auch bei hochmoderner Diagnostik gewahrt bleibt. Für die Praxis bedeutet dies, dass ab der dritten oder vierten PCR-Leistung am selben Tag der Höchstwert automatisch die Abrechnung dominiert.
Tipp: Achten Sie bei der Anforderung von PCR-Panels im Labor darauf, dass die Indikationsstellung präzise dokumentiert ist, um die Notwendigkeit der multiplen Analysen im Vorfeld zu rechtfertigen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4007
Fallbeispiel 1: Erregernachweis bei respiratorischen Infekten
Ein Patient stellt sich mit dem Verdacht auf eine atypische Pneumonie in der Praxis vor. Zur schnellen Abklärung veranlasst der Arzt eine molekularbiologische Untersuchung auf Mycoplasma pneumoniae, Chlamydia pneumoniae und Legionella pneumophila mittels PCR. Dies entspricht einer dreifachen Durchführung der Ziffer 4006. Da die Summe der Einzelleistungen den Schwellenwert überschreitet, erfolgt die Abrechnung gedeckelt über die GOÄ-Ziffer 4007.
Fallbeispiel 2: Gastrointestinales Erregerpanel
Bei einem Patienten mit chronischem, blutigem Diarrhoe soll eine schnelle Erregerdifferenzierung erfolgen. Das Labor führt eine PCR-Untersuchung auf Salmonella, Shigella, Campylobacter und Yersinia aus einer Stuhlprobe durch. Jede dieser vier Bestimmungen stellt eine Leistung nach Ziffer 4006 dar. Die Abrechnung erfolgt korrekt unter Anwendung des Höchstwerts nach Nummer 4007, da die Einzelziffern den Höchstbetrag überschreiten.
Fallbeispiel 3: Thrombophilie-Diagnostik
Zur Abklärung einer familiären Thromboseneigung wird eine molekulargenetische Untersuchung der Faktor-V-Leiden-Mutation und der Prothrombin-G20210A-Mutation durchgeführt. Beide Analysen basieren auf der Polymerase-Kettenreaktion und werden jeweils nach Ziffer 4006 bewertet. Auch in diesem Fall sorgt die GOÄ 4007 für die tarifkonforme Deckelung der molekularbiologischen Leistungen.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4007: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist das schlichte Addieren von Einzelleistungen nach Ziffer 4006, ohne den zwingenden Höchstwert zu berücksichtigen. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen Laborrechnungen in diesem Segment besonders akribisch. Eine Überschreitung des Höchstwerts ohne die Ziffer 4007 führt unweigerlich zu Rechnungskürzungen und Nachfragen.
Achtung: Die künstliche Aufteilung von Probenmaterial auf unterschiedliche Tage, um den Höchstwert nach GOÄ 4007 zu umgehen, ist unzulässig. Solche Splittings werden von Prüfstellen leicht erkannt und als Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot gewertet.
Zudem muss beachtet werden, dass der Höchstwert nur für Leistungen nach Nummer 4006 gilt. Andere molekularbiologische Ziffern, die nicht explizit dieser Höchstwertregelung unterliegen, dürfen nicht fälschlicherweise in die Berechnung der GOÄ 4007 einbezogen werden. Dies führt zu systematischen Fehlern in der Honorarermittlung.
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Dokumentation der GOÄ 4007: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das Fundament jeder erfolgreichen GOÄ-Abrechnung. Für jede durchgeführte PCR-Untersuchung nach Ziffer 4006 muss die medizinische Notwendigkeit klar aus der Patientenakte hervorgehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein breites Erregerspektrum parallel analysiert wird.
In der Dokumentation sollten das genaue Untersuchungsmaterial, das Entnahmedatum sowie die spezifischen Zielgene oder Erreger namentlich genannt werden. Nur so kann bei einer Nachprüfung der Zusammenhang der Leistungen nachvollzogen werden.
Dokumentation: PCR-Multiplex-Untersuchung aus Sputum vom 15.10.2023 bei V. a. atypische Pneumonie. Einzelnachweise für Mycoplasma pneumoniae, Chlamydia pneumoniae und Legionella pneumophila durchgeführt. Gesamtabrechnung gedeckelt nach GOÄ 4007.
GOÄ 4007: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Obwohl es sich bei der GOÄ 4007 um einen Höchstwert handelt, ist dieser unter bestimmten Voraussetzungen steigerungsfähig. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz, was einem Betrag von 241,31 € entspricht. Bei besonders schwierigen Probenverhältnissen oder extrem aufwendigen Differenzierungen kann der Faktor bis zum Höchstsatz von 1,3 (272,78 €) gesteigert werden. Dies erfordert jedoch eine detaillierte, patientenbezogene Begründung auf der Rechnung.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 4007 wird typischerweise in Kombination mit den grundlegenden Beratungs- und Untersuchungsleistungen der GOÄ abgerechnet. Dazu gehören beispielsweise die Ziffern 1, 3 oder 5 für die klinische Betreuung des Patienten. Wichtig ist, dass die eigentlichen Einzelleistungen nach Ziffer 4006 zwar intern erfasst, auf der Liquidation jedoch durch den Höchstwert 4007 ersetzt oder entsprechend gedeckelt dargestellt werden.
Ziffer 4007 in der neuen GOÄ
Der Höchstwert zur Leistung nach Nummer 4006 entfällt in der neuen GOÄ ersatzlos. Die alte Höchstwertregelung für die taktierte HLA-Typisierung je Antiserum ist durch die neue Pauschalziffer 11783 (Gesamttypisierung HLA-Klasse-I) strukturell überholt. Heute liegt der 2,3-fache Satz bei 241,30 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4007
Was hat nicht gestimmt?