Die GOÄ-Ziffer 4665 beschreibt die Charakterisierung von Viren mittels einfacher Verfahren. Erfahren Sie, warum diese Leistung heute als obsolet gilt.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4665
Untersuchung zur Charakterisierung von Viren mittels einfacher Verfahren (z. B. Ätherresistenz , Chloroformresistenz , pH3-Test ), je Ansatz
Die Gebührenordnungsziffer 4665 ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) unter der Rubrik "c. Identifizierung, Charakterisierung" angesiedelt. Die Leistung wird mit 250 Punkten bewertet, was im einfachen Gebührensatz einem Honorar von 14,57 € entspricht. Der Regelhöchstsatz (1,15-facher Satz) liegt bei 16,76 €.
Der Leistungsinhalt umfasst die Charakterisierung bereits angezüchteter Viren. Voraussetzung für diese physikalisch-chemischen Prüfungen ist das Vorliegen eines zytopathischen Effekts in einer zuvor erfolgreich angelegten konventionellen Zellkultur. Kurzzeitkulturen sind für diese nachfolgenden Differenzierungsschritte explizit nicht geeignet.
GOÄ 4665 in der Praxis: Ein obsoletes Verfahren der klassischen Virologie
In der modernen virologischen Diagnostik hat die GOÄ 4665 ihre praktische Relevanz nahezu vollständig verloren. Die in der Leistungsbeschreibung genannten Methoden wie die Ätherresistenz, die Chloroformresistenz oder der pH3-Test zur Bestimmung der Säureresistenz gelten heute als medizinisch überholt. Ihre diagnostische Aussagekraft hinsichtlich Sensitivität und Spezifität entspricht nicht mehr dem aktuellen wissenschaftlichen Standard.
Zudem ist die Einstufung als "einfaches Verfahren" irreführend, da jede zellkulturbasierte Methode einen erheblichen labortechnischen Aufwand erfordert. Dies spiegelt sich auch in der identischen Bewertung mit der vermeintlich komplexeren Ziffer 4666 wider. In der modernen Laborpraxis werden Viren stattdessen direkt über hochspezifische molekularbiologische Verfahren oder immunologische Methoden identifiziert.
Achtung: Da die klassischen Stufenverfahren zur Viruscharakterisierung medizinisch überholt sind, fordern private Krankenversicherungen und Beihilfestellen zunehmend den Verzicht auf die GOÄ 4665 zugunsten modernerer, zielgerichteter Nachweise.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4665
Fallbeispiel 1: Historische Differenzierung von Enteroviren
In einem spezialisierten Forschungslabor wird zur Typisierung eines unbekannten Isolats aus einer Zellkultur ein pH3-Test durchgeführt, um eine Säureresistenz nachzuweisen. Dies dient der Abgrenzung von säurelabilen Rhinoviren gegenüber säurestabilen Enteroviren. Nach erfolgreichem Nachweis des zytopathischen Effekts erfolgt die Durchführung des pH3-Tests.
Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4665 zum Regelsatz (1,15-fach), da es sich um einen klassischen Ansatz zur Charakterisierung handelt. Die medizinische Begründung verweist auf die spezifische Fragestellung der Säurestabilität im Rahmen der wissenschaftlichen Aufarbeitung.
Fallbeispiel 2: Abgrenzung mittels Ätherresistenzprüfung
Zur Charakterisierung eines neu isolierten, lipidumhüllten Virus wird eine Ätherresistenzprüfung angesetzt. Das Ziel ist es festzustellen, ob das Virus durch die Zerstörung seiner Lipidhülle an Infektiosität verliert. Nach der Vorbehandlung zeigt sich in der Folgekultur kein zytopathischer Effekt mehr.
Dieser Ansatz wird mit der Ziffer 4665 berechnet. Da der Aufwand durch die parallele Führung von Kontrollkulturen erhöht war, wird der 1,3-fache Höchstsatz mit entsprechender Begründung herangezogen.
Fallbeispiel 3: Umstellung auf moderne Identifizierungsverfahren
Ein Patient stellt sich mit Verdacht auf eine virale Infektion vor. Anstelle der veralteten Stufendiagnostik mittels physikalisch-chemischer Charakterisierung (GOÄ 4665) entscheidet sich das Labor direkt für eine spezifische Identifizierung mittels monoklonaler Antikörper.
In diesem Fall wird die GOÄ 4665 nicht berechnet. Stattdessen kommt direkt eine höherwertige Ziffer wie die GOÄ 4666 zur Anwendung. Kostenträger beanstanden diese direkte Abrechnung in der Regel nicht, da die Stufendiagnostik medizinisch überholt ist.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4665: Was Prüfer beanstanden
Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4665 liegt in der mangelnden medizinischen Begründung für die Anwendung eines obsoleten Verfahrens. Private Krankenversicherungen prüfen zunehmend streng, ob die Durchführung dieser historisch geprägten Tests im Zeitalter von PCR und Antigen-Nachweisen überhaupt noch medizinisch notwendig war. Fehlt eine nachvollziehbare Begründung, droht die vollständige Streichung der Position.
Ein weiterer Fehler ist die fehlerhafte Kombination mit Kurzzeitkulturen. Die Charakterisierung mittels Äther- oder Chloroformresistenz setzt zwingend eine konventionelle Zellkultur mit sichtbarem zytopathischem Effekt voraus. Die Abrechnung der GOÄ 4665 nach einer reinen Kurzzeitkultur ist medizinisch unlogisch und wird bei Prüfungen regelmäßig beanstandet.
Tipp: Es empfiehlt sich, die routinemäßige Abrechnung der GOÄ 4665 zu vermeiden. Stattdessen sollten direkt die spezifischen Identifizierungsziffern der GOÄ (4666 ff.) genutzt werden, da diese den aktuellen medizinischen Standard abbilden und von den Kostenträgern problemlos erstattet werden.
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Dokumentation der GOÄ 4665: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist bei der Abrechnung veralteter oder seltener Laborleistungen essenziell. In der Patientenakte muss klar dokumentiert sein, aus welchem Grund die physikalisch-chemische Charakterisierung gewählt wurde. Zudem müssen die Ergebnisse der vorausgegangenen Zellkultur inklusive des beobachteten zytopathischen Effekts präzise festgehalten werden.
Auch die Details des Testansatzes (z. B. Einwirkzeit des Äthers oder Chloroforms, pH-Wert-Messung) sowie das Verhalten der Kontrollkulturen gehören zwingend in den Laborbericht. Nur so kann im Falle einer Nachfrage durch den medizinischen Dienst der privaten Kassen die medizinische Notwendigkeit dargelegt werden.
Dokumentationsbeispiel:
Konventionelle Zellkultur zeigt nach 48h deutlichen zytopathischen Effekt (CPE). Ansatz zur Charakterisierung mittels pH3-Test (Säureresistenz) zur Differenzierung des Isolats. Kontrolle nach Passage zeigt persistierende Infektiosität bei pH 3. Befund: Säureresistentes Virus isoliert.
GOÄ 4665: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Ein Abweichen vom Regelsatz (1,15-fach) bis zum Höchstsatz (1,3-fach) ist bei Laborleistungen des Abschnitts M nur in engen Grenzen möglich. Eine Faktorerhöhung erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung. Typische Begründungen für eine Steigerung bei der GOÄ 4665 können ein ungewöhnlich hoher Aufwand bei der Probenvorbereitung oder extreme Schwierigkeiten bei der Kultivierung des spezifischen Erregers sein.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 4665 wird typischerweise im Anschluss an eine erfolgreiche Virusanzucht nach der Ziffer 4655 berechnet. Eine gleichzeitige Abrechnung mit modernen, hochspezifischen Identifizierungsverfahren (z. B. Ziffern 4666 bis 4671) für denselben Erregeransatz ist in der Regel nicht zulässig, da diese die einfachen Charakterisierungsverfahren medizinisch ersetzen. Die Nebeneinanderberechnung führt fast immer zu Erstattungskonflikten mit den privaten Krankenversicherungen.
Ziffer 4665 in der neuen GOÄ
Die Charakterisierung von Viren mittels einfacher Verfahren (z. B. Ätherresistenz, Chloroformresistenz, pH3-Test) hat im Entwurf keine eigenständige Nachfolgeleistung. (Heute beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €.)
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4665
Was hat nicht gestimmt?