Entwurf veröffentlicht · Stand Juni 2026

GOÄ neu: Was Ärzte
jetzt wissen müssen

Die erste GOÄ-Reform seit 1982 nimmt konkrete Form an. Feste Europreise, 30+ neue Leistungen, neues Kapitelformat — und eine Kontroverse, die viele Ärzte verunsichert.

1982
Letzte Reform
30+
Neue Ziffern
2026/27
Geplant
  • Was sich strukturell ändert — und was das für Ihre Praxis bedeutet
  • Welche neuen Leistungen ab Tag 1 abrechenbar sind
  • Wie Sie jetzt handeln, ohne auf das Inkrafttreten zu warten
Kostenlosen Leitfaden herunterladen

Basierend auf dem Referentenentwurf des BMG (Jan. 2025) und der Einigung von BÄK & PKV-Verband.

Kostenloser Praxis-Leitfaden · 10 Seiten · PDF

Die neue GOÄ —
Ihr Praxis-Leitfaden

Was ändert sich. Was bleibt. Was jetzt zählt.

DSGVO-konform
Verschlüsselt
Kein Spam

„Die neue GOÄ ist ein historischer Schritt für die Privatmedizin in Deutschland."

— Bundesärztekammer, Januar 2025

01

Was ist die neue GOÄ?

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt seit 1982 die Vergütung privatärztlicher Leistungen. Sie gilt für die Abrechnung gegenüber Privatpatienten, PKV-Versicherten, Selbstzahlern und Beihilfeempfängern. Die letzte substanzielle Anpassung des Punktwerts erfolgte 1996 — seitdem sind die Praxiskosten erheblich gestiegen, die Vergütung weitgehend nicht.

Die GOÄ neu ist die erste umfassende Reform seit über 40 Jahren. Sie ersetzt das bisherige Drei-Faktoren-System durch direkte Eurobeträge, ordnet die gesamte Leistungsstruktur in neuen Kapiteln (A–P) neu, führt über 30 bislang nicht abrechenbare Leistungsarten ein und schreibt eine maschinenlesbare digitale Rechnungsstellung vor.

Grundlage ist eine Einigung zwischen Bundesärztekammer (BÄK) und PKV-Verband aus Oktober 2023. Der vollständige Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit wurde im Januar 2025 veröffentlicht. Das Inkrafttreten wird für 2026 oder 2027 erwartet.

Eckdaten GOÄ neu

Gültig seit 1982 (Punktwert 1996)
Reform-Entwurf Januar 2025
Neue Leistungen 30+ neue Ziffern
Inkrafttreten Erwartet 2026/27
Gilt für PKV · Selbstzahler · Beihilfe

02

Aktueller Stand & Zeitplan

Wo steht die Reform — und wann müssen Praxen handlungsfähig sein?

Okt. 2023

Grundsatzeinigung

BÄK und PKV-Verband einigen sich auf die Grundstruktur

Jan. 2025

Entwurf veröffentlicht

Vollständiger Referentenentwurf des BMG

2025

Bundestag & Verbände

Stellungnahmen und parlamentarische Beratungen abgeschlossen

2026

Bundesrat

Laufend

Länderzustimmung — Abstimmung läuft

2026/27

Inkrafttreten

Mit Übergangsfristen für Softwareumstellung

03

Was ändert sich mit der neuen GOÄ?

5 Kernänderungen
01

Feste Europreise statt Faktorsystem

Die alte Kombination aus Punktzahl × Punktwert × Steigerungsfaktor wird durch direkte Eurobeträge ersetzt. Rechnungen werden transparenter — für Patienten und für die PKV.

02

Neue Kapitelstruktur A–P

Die Leistungsziffern werden vollständig neu geordnet. Viele Nummern ändern sich. Eine offizielle Transkodierungstabelle (alt → neu) wird bereitgestellt, aber Praxissoftware muss rechtzeitig aktualisiert werden.

03

Über 30 neue abrechenbare Leistungen

Koordinationsleistungen, Arzt-zu-Arzt-Kommunikation, Telemedizin, Befundsichtung und ambulant-stationäre Konvergenzziffern werden erstmals abrechenbar — besonders relevant für internistische und hausärztliche Praxen.

04

Zuschläge statt Steigerungsfaktoren

Der bisherige Gebührenrahmen (1,0-fach bis 3,5-fach nach §5 GOÄ) entfällt. Stattdessen gibt es definierte Zuschläge für Komplexität, Zeitaufwand und besondere Patientengruppen.

05

Maschinenlesbare Abrechnung

Die GOÄ neu schreibt ein standardisiertes digitales Rechnungsformat vor. Das ermöglicht direkte elektronische Übermittlung an PKV und Beihilfe und soll Rückfragen und Kürzungen reduzieren.

04

Was bleibt wie bisher?

Die Reform ist tiefgreifend — aber sie verändert nicht das Fundament der Privatmedizin.

Privatärztliche Abrechnung mit PKV & Selbstzahlern

Die Grundstruktur der Privatmedizin bleibt vollständig erhalten. Patienten zahlen direkt oder werden von ihrer PKV erstattet.

Honorarvereinbarungen (§2 GOÄ)

Schriftliche individuelle Honorarvereinbarungen mit dem Patienten bleiben möglich — auch über die Regelvergütung hinaus.

Analoge Abrechnung für Sonderfälle

Leistungen ohne eigene Ziffer können weiterhin analog nach einer vergleichbaren Ziffer abgerechnet werden.

Keine Budgetierung

Anders als in der GKV gibt es keine Deckelung. Jede erbrachte privatärztliche Leistung wird vergütet.

Die Kontroverse —
fair eingeordnet

BÄK spricht von historischem Fortschritt. Mehrere Fachverbände üben scharfe Kritik.

BÄK & PKV-Verband

  • +Historischer Schritt nach 40 Jahren ohne Reform
  • +Durchschnittliche Honorarerhöhung ca. 5–10 %
  • +PKV-Verband hat Entwurf grundsätzlich zugestimmt
  • +Klarere Regeln reduzieren Abrechnungsstreitigkeiten

Kritik der Fachverbände

  • Honorarerhöhungen für einige Fachgruppen nicht ausreichend
  • Bestimmte Leistungen (z.B. Hausarzt) weiterhin unterbewertet
  • Umstellungsaufwand für Praxen unterschätzt
  • Verbände wie BVOU, DGHM und Hausärzteverband lehnen ab

Unser Whitepaper ordnet die Kritik nach Fachgruppen ein und zeigt, was sie für Ihre Praxis bedeutet.

05

Was bedeutet das für Ihre Praxis?

Die Auswirkungen sind je nach Praxistyp sehr unterschiedlich.

Honorarerhöhung erwartet

Privatpraxis

Die neuen Europreise entsprechen einer durchschnittlichen Honorarerhöhung von ca. 5–10 %. Neue abrechenbare Leistungen eröffnen zusätzliche Potenziale.

  • Direkter Vergütungsanstieg durch neu kalkulierte Europreise
  • Erstmals abrechenbar: Telemedizin, Koordination, Befundsichtung
  • PKV-Verbände haben dem Entwurf grundsätzlich zugestimmt
  • Vereinfachte Rechnungsstellung durch digitales Standardformat

Privatanteil-Potenzial steigt

GKV-Praxis mit Privatanteil

Selbstzahler-Leistungen werden durch neue Ziffern attraktiver. Die digitale Abrechnung erleichtert die Parallelführung von GKV und GOÄ.

  • IGeL- und Selbstzahlerleistungen mit höherer Vergütung
  • Neue Ziffern für Prävention und Telemedizin als IGeL nutzbar
  • Praxissoftware muss rechtzeitig für die neue Struktur gerüstet sein
  • Parallelabrechnung GKV/GOÄ wird durch Digitalformat vereinfacht

Wahlleistungen neu strukturiert

Klinik & Chefarzt

Wahlärztliche Leistungen werden durch ambulant-stationäre Konvergenzziffern präziser geregelt. Chefambulanzen profitieren von klareren Abrechnungsregeln.

  • Neue ambulant-stationäre Konvergenzziffern für Grenzfälle
  • Klarere Regelungen für Privatpatienten in Chefambulanzen
  • Beihilferegelungen für Bundesbeamte werden parallel angepasst
  • Wahlärztliche Leistungen bleiben vollständig bestehen
Vollständigen Leitfaden herunterladen

Kostenlos · Sofort per E-Mail · Kein Spam

Kostenloser Praxis-Leitfaden · 10 Seiten

Das vollständige Bild
zur neuen GOÄ.

Was ändert sich Was bleibt Je Praxistyp Die Kontroverse Zeitplan Checkliste FAQ
Jetzt kostenlos herunterladen

Sofort per E-Mail · PDF · DSGVO-konform

06

5 Dinge, die sich jetzt schon lohnen

Ohne auf das Inkrafttreten zu warten — diese Schritte zahlen sich ab sofort aus.

01
Jetzt informieren, nicht warten
Wer die neue Systematik frühzeitig versteht, kann gezielt planen — statt kurz vor Inkrafttreten unter Druck zu reagieren.
02
Praxissoftware-Anbieter kontaktieren
Fragen Sie Ihren Anbieter jetzt: Ist ein Update für die neue Kapitelstruktur geplant? Bis wann? Die Transkodierung braucht Vorlaufzeit.
03
Neue abrechenbare Leistungen identifizieren
Prüfen Sie, welche der 30+ neuen Ziffern für Ihre Fachrichtung relevant sind — das sind sofort nutzbare Zusatzeinnahmen ab Tag 1.
04
PKV-Patientenkommunikation vorbereiten
Patienten werden Fragen haben, wenn Rechnungen plötzlich anders aussehen. Wer vorbereitet ist, schafft Vertrauen.
05
Honorarvereinbarungen überprüfen
Bestehende §2-GOÄ-Vereinbarungen sollten auf ihre Gültigkeit unter der neuen GOÄ geprüft werden — idealerweise mit juristischem Beistand.

07

Häufige Fragen zur neuen GOÄ

Die wichtigsten Fragen — klar beantwortet.

01 Was ist die neue GOÄ?
+
Die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ neu) ist die erste umfassende Reform der privatärztlichen Gebührenordnung seit 1982. Sie ersetzt das bisherige System aus Punktwert, Faktor und Punktzahl durch direkte Eurobeträge, führt über 30 neue Leistungsarten ein und schreibt eine maschinenlesbare Rechnungsstellung vor. Die GOÄ regelt die Abrechnung privatärztlicher Leistungen gegenüber PKV-Versicherten, Selbstzahlern und Beihilfeempfängern.
02 Wann tritt die neue GOÄ in Kraft?
+
Der Referentenentwurf wurde im Januar 2025 veröffentlicht. Nach parlamentarischen Beratungen im Bundestag und der Zustimmung des Bundesrats wird das Inkrafttreten voraussichtlich 2026 oder 2027 erwartet. Für Praxissoftware und Abrechnungssysteme sind Übergangszeiträume eingeplant.
03 Was ändert sich für niedergelassene Privatärzte?
+
Die wichtigste Änderung ist der Wechsel von der Faktorsystematik zu festen Europreisen. Der bisherige Gebührenrahmen (1,0-fach bis 3,5-fach) entfällt; stattdessen gibt es Zuschläge für besondere Umstände. Gleichzeitig werden über 30 bisher nicht abrechenbare Leistungen — darunter Telemedizin, Koordinationsleistungen und Prävention — erstmals vergütet. Im Durchschnitt wird eine Honorarerhöhung von ca. 5–10 % erwartet.
04 Bleibt die Abrechnung mit PKV-Patienten bestehen?
+
Ja. Die privatärztliche Abrechnung gegenüber PKV-Versicherten und Selbstzahlern bleibt vollständig erhalten. Die PKV-Verbände haben dem Grundkonzept der neuen GOÄ bereits zugestimmt. Honorarvereinbarungen nach dem bisherigen §2 GOÄ bleiben weiterhin möglich.
05 Was kritisieren die Ärzteverbände an der GOÄ neu?
+
Mehrere Berufsverbände — darunter der Hausärzteverband und Internisten-Verbände — sehen die Honorarerhöhungen als nicht ausreichend an. Einzelne Fachgruppen bemängeln, dass ihre Leistungen im Entwurf unterbewertet seien. Die Bundesärztekammer bezeichnet die Reform dagegen als "historischen Schritt" und empfiehlt die Annahme des Entwurfs. Der PKV-Verband hat dem Entwurf grundsätzlich zugestimmt.
06 Was ist der Unterschied zwischen GOÄ neu und der bisherigen GOÄ?
+
Die bisherige GOÄ von 1982 (letzte Anpassung 1996) arbeitet mit einem Drei-Faktoren-System: Punktzahl × Punktwert × Steigerungsfaktor (1,0 bis 3,5-fach). Die GOÄ neu ersetzt dies durch direkte Eurobeträge. Der Gebührenrahmen mit Steigerungsfaktoren entfällt zugunsten definierter Zuschläge. Die Leistungsstruktur wird vollständig neu geordnet (Kapitel A–P).
07 Müssen Praxen ihre Software aktualisieren?
+
Ja. Da die GOÄ neu eine maschinenlesbare Abrechnung vorschreibt und die Ziffernstruktur grundlegend neu geordnet wird, müssen alle Praxisverwaltungssysteme aktualisiert werden. Softwareanbieter werden Transkodierungstabellen bereitstellen. Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt mit dem eigenen Anbieter aufzunehmen.
08 Gilt die neue GOÄ auch für Chefärzte und Kliniken?
+
Ja. Wahlärztliche Leistungen im stationären Bereich werden durch die GOÄ neu miterfasst. Neue ambulant-stationäre Konvergenzziffern präzisieren die Abrechenbarkeit im Grenzbereich. Für Chefambulanzen werden klarere Regelungen für die Behandlung von Privatpatienten eingeführt.

Kostenloser Leitfaden

Verstehen,
was auf Sie
zukommt.

Der Leitfaden kostet nichts. Das Wissen darin spart Ihnen Fehler, Zeit und Honorar.

Jetzt herunterladen

Sofort per E-Mail · PDF · DSGVO-konform