GOÄ 3550: Kleines Blutbild richtig abrechnen – Tipps & Fehler

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3550
Blutbild und Blutbildbestandteile
Punktzahl 60  
Einfachsatz 3,50 € 1,0x
Regelhöchstsatz 4,02 € 1,1x
Höchstsatz 4,55 € 1,3x
Ausschlüsse
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Die GOÄ-Ziffer 3550 gehört zu den am häufigsten genutzten Laborziffern. Erfahren Sie alles zur korrekten Abrechnung, Ausschlüssen und Steigerungsfaktoren.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3550

GOÄ 3550: Blutbild und Blutbildbestandteile (Erythrozytenzahl und/oder Hämatokrit und/oder Hämoglobin und/oder mittleres Zellvolumen (MCV) und die errechneten Kenngrößen (z. B. MCH, MCHC) und die Erythrozytenverteilungskurve und/oder Leukozytenzahl und/oder Thrombozytenzahl) - Punktzahl: 60

Die Ziffer 3550 aus dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) beschreibt eine Komplexleistung zur quantitativen Erfassung der zellulären Blutbestandteile. Sie deckt das klassische kleine Blutbild vollumfänglich ab. Für die Berechnung genügt bereits die Bestimmung eines einzigen der genannten Parameter aus dem Probenmaterial.

Die Leistung darf pro Blutprobe nur einmal abgerechnet werden, selbst wenn alle enthaltenen Parameter bestimmt werden. Dies trägt der modernen Laboranalytik Rechnung, bei der hochmechanisierte Hämatologie-Analyzer die Werte vollautomatisch in einem Durchlauf ermitteln.

GOÄ 3550 in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag

Die Bestimmung des kleinen Blutbildes gehört zu den am häufigsten durchgeführten Laboruntersuchungen in der Arztpraxis. Typische Indikationen umfassen den Verdacht auf Anämien, Infektionen, Entzündungsprozesse oder Gerinnungsstörungen. Auch im Rahmen von Routine-Screenings und präoperativen Vorbereitungen ist die Ziffer unverzichtbar.

In der Praxis wird meist antikoaguliertes EDTA-Vollblut verwendet. Die Präanalytik gilt als unkompliziert, erfordert jedoch eine rasche Verarbeitung oder sachgerechte Lagerung. Die Bestimmung erfolgt heute fast ausschließlich über automatisierte Durchflusszytometrie oder Impedanzverfahren.

Tipp: Beachten Sie den Unterschied zum großen Blutbild. Für das große Blutbild müssen Sie die GOÄ 3550 mit der Ziffer 3551 für das Differentialblutbild kombinieren.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3550

Fallbeispiel 1: Abklärung einer vermuteten Eisenmangelanämie

Eine Patientin stellt sich mit chronischer Müdigkeit und Blässe in der Praxis vor. Zur Abklärung einer Anämie veranlasst der Arzt ein kleines Blutbild aus einer EDTA-Blutprobe. Das Labor bestimmt Hämoglobin, Hämatokrit, Erythrozytenzahl und MCV.

Da diese Parameter alle unter die Leistungslegende fallen, rechnet die Praxis die GOÄ-Ziffer 3550 ab. Die errechneten Werte wie MCH und MCHC sind mit der Gebühr abgegolten und dürfen nicht separat berechnet werden.

Fallbeispiel 2: Präoperative Routineuntersuchung

Vor einem geplanten ambulanten chirurgischen Eingriff benötigt der Anästhesist aktuelle Laborwerte des Patienten. Es wird eine Blutprobe entnommen, um die Leukozyten- und Thrombozytenzahl sowie den Hb-Wert zu bestimmen.

Auch in diesem Fall ist die GOÄ 3550 die korrekte Ziffer für die Abrechnung. Da es sich um eine Standarduntersuchung handelt, erfolgt die Abrechnung in der Regel zum Regelhöchstsatz (1,15-fach).

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle bei bekannter Thrombozytopenie

Ein Patient mit bekannter Thrombozytopenie kommt zur regelmäßigen Kontrolle der Thrombozytenzahl. Es wird ausschließlich dieser eine Parameter aus dem Vollblut bestimmt.

Obwohl nur ein einzelner Parameter analysiert wurde, ist die Abrechnung der GOÄ 3550 vollkommen korrekt. Die Ziffer wird ausgelöst, sobald mindestens ein Parameter der Legende bestimmt wird.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3550: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die mehrfache Abrechnung der Ziffer 3550 aus derselben Blutprobe, wenn verschiedene Parameter zeitlich versetzt angefordert werden. Die Ziffer ist eine Komplexgebühr und darf pro Probenmaterial unabhängig von der Anzahl der gemessenen Werte nur einmal auf der Rechnung erscheinen.

Zudem versuchen Praxen gelegentlich, errechnete Kenngrößen wie MCH oder MCHC als eigenständige Leistungen anzusetzen. Dies ist nach den Allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M unzulässig, da rechnerische Ermittlungen nicht gesondert berechnungsfähig sind.

Achtung: Die GOÄ 3550 darf nicht neben der Ziffer 23 oder im direkten Zusammenhang mit einer Dialysebehandlung abgerechnet werden. Solche Kombinationen führen regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen.

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Dokumentation der GOÄ 3550: Praxisbewährte Hinweise

Für eine rechtssichere Abrechnung müssen die angeforderten und bestimmten Parameter lückenlos in der Patientenakte dokumentiert werden. Der Laborbefund mit den konkreten Messwerten (z. B. Leukozytenzahl, Hb-Wert) muss archiviert und dem Patienten zugeordnet sein.

Falls die Untersuchung in der eigenen Praxis (Praxislabor) durchgeführt wurde, sollten auch das verwendete Gerät und die Qualitätskontrollen dokumentiert werden. Dies sichert die Abrechnung bei eventuellen Rückfragen der Prüfstellen ab.

Dokumentation: EDTA-Blutentnahme zur Erstellung eines kleinen Blutbildes bei V. a. Infekt. Parameter bestimmt: Leukozyten 12.400/µl, Hb 14,2 g/dl, Thrombozyten 280.000/µl. Befund im System hinterlegt.

GOÄ 3550: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit im Laborbereich

Im Abschnitt M der GOÄ gelten besondere Steigerungssätze. Der Regelsatz für Laborleistungen liegt bei 1,15-fach (4,02 €), während der Höchstsatz auf den 1,3-fachen Faktor (4,55 €) begrenzt ist. Eine Überschreitung des Regelsatzes erfordert eine medizinische Begründung, wie etwa schwierige präanalytische Bedingungen oder extreme Abweichungen, die eine manuelle Nachkontrolle erforderten.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ 3550 zusammen mit der Ziffer 250 (Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter) abgerechnet. Für die Erstellung eines großen Blutbildes ist die Kombination mit der Ziffer 3551 (Differentialblutbild) der Standardweg in der täglichen Praxis.

Ziffer 3550 in der neuen GOÄ

Die Leistung „Blutbild und Blutbildbestandteile" (2,3-facher Satz bisher: 4,02 €) wird in der neuen GOÄ auf mehrere Ziffern aufgeteilt. Welche gilt, hängt von der dokumentierten Situation ab:

  • Bei Hämatologie-Analyzer, simultan-apparativ-quantitativ, Parameterprofil mindestens Hämoglobin und Leukozyten und Thrombozyten aus demselben Probenmaterial: 11025 „Blutbild, insgesamt Parameterprofil (mindestens Hämoglobin, Leukozyten und Thrombozyten); Vollblut (antikoaguliert); Hämatologie-Analyzer; Auswertung: simultan-apparativ-quantitativ." (3,69 €)
  • Bei sonstige Fälle: 11090 „Blutbild Erythrozytenzahl und/oder Hämatokrit und/oder Hämoglobin und/oder Leukozyten- und/oder Thrombozytenzahl, ggf. einschließlich errechneter Kenngrößen …" (1,61 €, 1x je Probenmaterial; bei manueller quantitativer Bestimmung entsprechend der Anzahl der bestimmten Parameter mehrfach berechnungsfähig)

Der Preisspanne der Nachfolgeziffern reicht von 1,61 € bis 3,69 € — die Dokumentation entscheidet.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3550

Nein, die GOÄ 3550 darf unabhängig von der Anzahl der bestimmten Parameter aus demselben Probenmaterial nur einmal berechnet werden. Auch bei zeitlich versetzter Auswertung bleibt die einmalige Abrechnung pro Blutprobe bestehen.
Die GOÄ 3550 deckt das kleine Blutbild ab, während die GOÄ 3551 das Differentialblutbild umfasst. Für ein großes Blutbild müssen beide Ziffern nebeneinander abgerechnet werden.
Nein, errechnete Kenngrößen sind gemäß den Allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M nicht gesondert berechnungsfähig. Sie sind mit der Gebühr für die GOÄ 3550 abgegolten.
Für Laborleistungen nach Abschnitt M gilt der 1,15-fache Satz als Regelhöchstsatz. Der maximale Steigerungssatz liegt beim 1,3-fachen Faktor und erfordert eine schriftliche Begründung.
Nein, die kapilläre oder venöse Blutentnahme ist nicht Teil der Ziffer 3550. Sie kann separat, beispielsweise über die GOÄ-Ziffer 250, in Rechnung gestellt werden.
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