Die Abrechnung des automatisierten Differenzialblutbilds nach GOÄ 3551 wirft oft Fragen auf. Unser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie Fehler vermeiden.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3551
Differenzierung der Leukozyten, elektronisch-zytometrisch, zytochemisch-zytometrisch oder mittels mechanisierter Mustererkennung (Bildanalyse), zusätzlich zu der Leistung nach Nummer 3550
Die GOÄ-Ziffer 3551 beschreibt die automatisierte Differenzierung der weißen Blutkörperchen (Leukozyten). Diese Untersuchung erfolgt stets als Ergänzung zum kleinen Blutbild nach der Ziffer 3550, um ein sogenanntes großes Blutbild zu erstellen. Der zusätzliche apparative Aufwand rechtfertigt die separate Berechnung dieser Ziffer.
Die Leistungslegende unterscheidet dabei nicht zwischen verschiedenen Differenzierungsgraden. Ob eine dreimodale, fünfmodale oder noch höhergradige Erfassung der Zellpopulationen stattfindet, ist für die Gebührenhöhe unerheblich. Entscheidend ist die Durchführung mit einem anerkannten automatisierten Verfahren.
GOÄ 3551 in der Praxis: Indikation und Verfahren
In der täglichen Praxis ist das automatisierte Differenzialblutbild ein unverzichtbares Werkzeug zur Abklärung unklarer Infektionen, Entzündungen oder hämatologischer Erkrankungen. Die medizinische Indikation ist insbesondere dann gegeben, wenn erstmals eine Leukozytose oder eine Leukopenie festgestellt wird. Auch zur Verlaufskontrolle bei bekannten Knochenmarkserkrankungen oder unter immunsuppressiver Therapie ist die Untersuchung essenziell.
Technologisch kommen heute hochentwickelte Blutbild-Analyzer zum Einsatz. Diese nutzen elektronisch-zytometrische Methoden wie das Impedanz- oder Laser-Streulicht-Verfahren sowie zytochemische Reaktionen mit Fluoreszenzfarbstoffen. Die mechanisierte Mustererkennung mittels digitaler Bildanalyse spielt in der Routine hingegen eine untergeordnete Rolle.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3551
Fallbeispiel 1: Erstdiagnose einer unklaren Infektion
Ein Patient stellt sich mit hohem Fieber und reduziertem Allgemeinzustand in der Praxis vor. Zur Abklärung wird ein vollständiges Blutbild angefordert. Neben dem kleinen Blutbild erfolgt die automatisierte Differenzierung der Leukozyten zur Bestimmung der Granulozyten- und Lymphozytenanteile. Abgerechnet werden die Ziffer 3550 für das kleine Blutbild und die Ziffer 3551 für das Differenzialblutbild.
Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle unter Chemotherapie
Bei einer Patientin unter laufender zytostatischer Therapie ist eine engmaschige Überwachung des Blutbildes erforderlich. Es soll eine beginnende Neutropenie rechtzeitig erkannt werden. Die Bestimmung erfolgt automatisiert im praxiseigenen Labor. Neben der Ziffer 3550 wird die Ziffer 3551 für die präzise Zellaufschlüsselung erfolgreich in Rechnung gestellt.
Fallbeispiel 3: Abklärung einer zufällig entdeckten Leukopenie
Im Rahmen einer Routineuntersuchung zeigt das kleine Blutbild eine verminderte Leukozytenzahl. Zur weiteren Differenzierung veranlasst der Arzt die automatisierte Aufteilung der Zellreihen. Da die Untersuchung aus derselben Blutprobe erfolgt, ist die Kombination aus Ziffer 3550 und Ziffer 3551 medizinisch voll begründet und abrechnungsfähig.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3551: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die mehrfache Berechnung der Ziffer 3551 bei Verwendung unterschiedlicher Messkanäle desselben Geräts. Die Leistung ist pro Untersuchungsmaterial strikt nur einmal berechnungsfähig. Dies gilt auch dann, wenn das Gerät sowohl Impedanz- als auch Fluoreszenzmessungen kombiniert durchführt.
Ein weiterer kritischer Punkt betrifft das Auftreten von sogenannten Flags (Warnhinweisen des Analyzers). Wenn das Gerät Zellen nicht eindeutig zuordnen kann, ist eine mikroskopische Nachdifferenzierung zwingend erforderlich. Diese nachfolgende manuelle Überprüfung darf im Laborbereich nicht einfach zusätzlich als M-III-Leistung deklariert werden, es sei denn, sie erfolgt regelkonform in der eigenen Praxis.
Achtung: Führt der Arzt die mikroskopische Nachdifferenzierung bei unklaren Gerätebefunden in der eigenen Praxis durch, kann er neben der Ziffer 3551 die Ziffer 3502 abrechnen. Im Fremdlabor ist diese Kombination hingegen meist nicht ohne Weiteres übertragbar.
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Dokumentation der GOÄ 3551: Praxisbewährte Hinweise
Für eine rechtssichere Abrechnung ist eine lückenlose Dokumentation der Messergebnisse und der zugrundeliegenden Indikation unerlässlich. In der Patientenakte müssen die quantitativen Werte der differenzierten Zellreihen (wie Neutrophile, Lymphozyten, Monozyten, Eosinophile und Basophile) dokumentiert werden. Auch eventuelle Geräte-Fehlermeldungen und die daraufhin eingeleiteten Schritte gehören in die Akte.
Sollte eine manuelle Nachdifferenzierung notwendig gewesen sein, muss dieser Arbeitsschritt inklusive des mikroskopischen Befundes explizit vermerkt werden. Dies sichert die Abrechnung gegenüber Rückfragen von privaten Krankenversicherungen ab.
Dokumentation: Pat. mit V. a. bakterielle Infektion. Blutbild-Analyse durchgeführt. Befund GOÄ 3551: Neutrophile 72%, Lymphozyten 18%, Monozyten 8%, Eosinophile 1%, Basophile 1%. Keine Flags vorhanden. Befund freigegeben.
GOÄ 3551: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die Ziffer 3551 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, unterliegt sie besonderen Bestimmungen bezüglich des Steigerungssatzes. Der Regelhöchstsatz liegt hier bei dem 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist nur bei außergewöhnlich schwierigen Probenverhältnissen oder extremen technischen Störungen zulässig und muss auf der Rechnung detailliert begründet werden.
Typische Ziffernkombinationen
Die Ziffer 3551 wird regelhaft mit der Ziffer 3550 (kleines Blutbild) kombiniert. Eine isolierte Abrechnung der Ziffer 3551 ohne die Basisziffer 3550 ist medizinisch und formal unüblich. Bei medizinischer Notwendigkeit einer manuellen Überprüfung im eigenen Labor kann zudem die Ziffer 3502 (mikroskopische Untersuchung eines gefärbten Ausstrichs) hinzutreten.
Tipp: Achten Sie darauf, dass bei einer Überweisung an ein Großlabor die Ziffer 3551 direkt vom Laborarzt abgerechnet wird. In der eigenen Praxispraxis sollten Sie die Ziffer nur ansetzen, wenn Sie die entsprechenden Analysegeräte selbst vorhalten und betreiben.
Ziffer 3551 in der neuen GOÄ
Die bisherige Ziffer 3551 ("Differenzierung der Leukozyten, elektronisch-zytometrisch, zytochemisch-zytometrisch oder mittels mechanisierter Mustererkennung (Bildanalyse), zusätzlich zu der Leistung nach Nummer 3550", 2,3-facher Satz: 1,35 €) entspricht in der neuen GOÄ der Nummer 11091 mit festem Satz von 0,75 €.
Abrechnungshinweis: Die Leistung nach Nummer 11091 ist zusätzlich zu der Leistung nach Nummer 11025 oder 11090 berechnungsfähig.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3551
Was hat nicht gestimmt?