Die Abrechnung der Retikulozytenzahl nach GOÄ-Ziffer 3552 wirft in der Praxis oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Indikationen, Kombinationen und Fehlern.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3552
GOÄ-Ziffer 3552: Retikulozytenzahl – 70 Punkte (Einfachsatz: 4,08 €, Regelhöchstsatz: 4,69 €, Höchstsatz: 5,30 €)
Die Gebührenordnungsziffer 3552 beschreibt die Bestimmung der Retikulozytenzahl im Vollblut. Diese Laboruntersuchung ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt 1 (Körperzellen und deren Bestandteile, Zellfunktionsuntersuchungen) der Gebührenordnung für Ärzte verortet. Die Leistung dient der quantitativen Erfassung der jugendlichen, noch nicht vollständig ausgereiften roten Blutkörperchen.
Als eigenständige Laborleistung komplettiert die Bestimmung der Retikulozyten das rote Blutbild auf diagnostischer Ebene. Statistisch gesehen kommt diese spezialisierte Untersuchung deutlich seltener vor als das Standard-Blutbild. Auf etwa 25 erbrachte Leistungen des kleinen Blutbildes nach GOÄ-Ziffer 3550 entfällt eine Bestimmung der Retikulozytenzahl nach Ziffer 3552.
GOÄ 3552 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen
Die Bestimmung der Retikulozyten ist klinisch immer dann indiziert, wenn die erythropoetische Aktivität des Knochenmarks beurteilt werden muss. Dies ist insbesondere bei der Abklärung von Anämien der Fall. Durch die Quantifizierung der Retikulozyten lässt sich feststellen, ob eine Anämie hyperregenerativ oder hyporegenerativ verläuft.
Typische Indikationen umfassen den Verdacht auf hämolytische Anämien oder den Zustand nach akuten Blutverlusten, bei denen eine gesteigerte Neubildung von Erythrozyten zu erwarten ist. Demgegenüber stehen hyporegenerative Zustände, wie sie bei chronischen Erkrankungen, renaler Anämie oder Knochenmarksdepressionen auftreten. Auch die Verlaufskontrolle unter einer Therapie mit Eisen, Vitamin B12, Folsäure oder Erythropoetin (EPO) stellt ein klassisches Einsatzgebiet dar.
Tipp: Nutzen Sie die Bestimmung der Retikulozytenzahl gezielt zur Überprüfung des Therapieerfolgs bei einer Eisensubstitution. Ein Anstieg der Retikulozyten (sogenannte Retikulozytenkrise) zeigt bereits nach wenigen Tagen das Ansprechen der Therapie an.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3552
Fallbeispiel 1: Abklärung einer unklaren Anämie
Ein Patient stellt sich mit Abgeschlagenheit und Blässe in der Praxis vor. Das zuvor bestimmte kleine Blutbild zeigt eine normochrome, normozytäre Anämie. Zur Differenzierung zwischen einer hyperregenerativen (z. B. Hämolyse) und einer hyporegenerativen Form wird die Retikulozytenzahl bestimmt. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3552 mit dem Regelsatz (1,15-facher Satz, da Laborleistung des Abschnitts M).
Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle unter Erythropoetin-Therapie
Bei einer Patientin mit renaler Anämie unter laufender Therapie mit Erythropoetin (EPO) soll die Aktivität der Erythropoese überwacht werden. Hierzu wird im Vollblut die Retikulozytenzahl bestimmt. Die wiederholte Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3552 ist in diesem therapeutischen Kontext als Verlaufskontrolle medizinisch begründet und voll berechnungsfähig.
Fallbeispiel 3: Analoge Bestimmung der Erythroblastenzahl
Bei einem intensivmedizinisch betreuten Patienten ohne primäre hämatologische Erkrankung besteht der Verdacht auf eine schlechte Prognose quoad vitam. Zur prognostischen Abschätzung wird die Erythroblastenzahl automatisiert bestimmt. Da diese Leistung nicht direkt in der GOÄ abgebildet ist, erfolgt die Abrechnung analog nach GOÄ-Ziffer 3552.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3552: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis betrifft die gesonderte Berechnung von Indizes. Der Retikulozyten-Index (RI) und der Retikulozyten-Produktionsindex (RPI) sind rechnerische Größen, die auf Basis des Hämatokrits ermittelt werden. Diese Indizes sind gemäß den Allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M nicht separat berechnungsfähig, sondern mit der Gebühr für die Ziffer 3552 abgegolten.
Zudem beanstanden private Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig die unzulässige Kombination von automatisierten und manuellen Verfahren für dieselbe Fragestellung. Die gewählte Untersuchungsmethode (ob zytochemisch-zytometrisch via Analyzer oder manuell mittels Vitalfärbung) hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gebühr und darf nicht doppelt berechnet werden.
Achtung: Zufällig im Rahmen eines mikroskopischen Differenzialblutbildes (nach GOÄ-Ziffern 3502 oder 3680) gefundene Erythroblasten dürfen nicht zusätzlich analog nach Ziffer 3552 abgerechnet werden. Die analoge Abrechnung setzt eine gezielte, automatisierte Bestimmung voraus.
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Dokumentation der GOÄ 3552: Praxisbewährte Hinweise
Für eine rechtssichere Abrechnung ist eine lückenlose Dokumentation in der Patientenakte unerlässlich. Neben der medizinischen Indikation (z. B. Verdacht auf Hämolyse oder Therapiekontrolle bei Eisenmangel) müssen das angewandte Verfahren und das konkrete Untersuchungsergebnis festgehalten werden. Das Ergebnis sollte sowohl als relativer Prozentsatz als auch als absolute Zahl pro Mikroliter angegeben werden.
Bei der analogen Anwendung für die automatisierte Erythroblastenzahl muss die Indikation besonders sorgfältig dokumentiert werden. Da der Nachweis von Erythroblasten im peripheren Blut von Erwachsenen stets einen pathologischen Befund darstellt, sollte die zugrundeliegende Verdachtsdiagnose (z. B. myeloproliferative Erkrankung oder prognostische Abschätzung auf der Intensivstation) klar aus der Akte hervorgehen.
Dokumentationsbeispiel:
Indikation: V. a. hämolytische Anämie bei unklarem Hb-Abfall. Untersuchung: Retikulozytenzahl (Vollblut, zytometrisch). Ergebnis: Retikulozyten 3,2 % (relativ), 96.000/µl (absolut). Befund spricht für hyperregenerative Erythropoese.
GOÄ 3552: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Als Laborleistung des Abschnitts M1 unterliegt die GOÄ-Ziffer 3552 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz (4,69 €). Eine Überschreitung dieses Schwellenwertes bis zum Höchstsatz von 1,3 (5,30 €) ist nur in begründeten Einzelfällen zulässig. Ein erhöhter Aufwand, beispielsweise durch schwierige Probenaufbereitung bei extrem viskosem Blut, muss auf der Rechnung nachvollziehbar begründet werden.
Typische Ziffernkombinationen
Die Bestimmung der Retikulozytenzahl erfolgt regelhaft in Kombination mit dem kleinen Blutbild nach GOÄ-Ziffer 3550, um die Erythrozytenzahl als Bezugsgröße für die Berechnung des absoluten Retikulozytenwerts heranzuziehen. Auch die Kombination mit Parametern des Eisenstoffwechsels wie Ferritin (GOÄ-Ziffer 3562) oder Transferrin ist im Rahmen der Anämiediagnostik medizinisch sinnvoll und abrechnungstechnisch zulässig.
Nicht zulässig ist hingegen die routinemäßige, ungerichtete Bestimmung von Erythroblasten im Rahmen eines großen Blutbildes nach Ziffer 3551. Nur bei gezielter, medizinisch begründeter Fragestellung darf die Erythroblastenzahl analog nach Ziffer 3552 angesetzt werden.
Ziffer 3552 in der neuen GOÄ
Die bisherige Ziffer 3552 ("Retikulozytenzahl", 2,3-facher Satz: 4,69 €) entspricht in der neuen GOÄ der Nummer 11092 mit festem Satz von 1,69 €.
Abrechnungshinweis: Die Leistung nach Nummer 11092 ist zusätzlich zu der Leistung nach Nummer 11090 berechnungsfähig.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3552
Was hat nicht gestimmt?