Der Granulozytenfunktionstest nach GOÄ 3693 birgt Abrechnungshürden. Erfahren Sie, wie Sie Stimulatoren, Zellseparation und Kombinationen korrekt ansetzen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3693
Granulozytenfunktionstest (Adhäsivität, Chemotaxis (bis zu drei Stimulatoren), Sauerstoffaufnahme (bis zu drei Stimulatoren), Luminiszenz (O-Radikale), Degranulierung), je Funktionstest
Die GOÄ-Ziffer 3693 bewertet hochspezialisierte Zellfunktionsuntersuchungen der Granulozyten, die primär der Abwehr bakterieller Infektionen dienen. Die Leistung umfasst verschiedene methodische Ansätze wie die Messung der Chemotaxis, der Sauerstoffaufnahme oder der Degranulierung. Die eigentliche in vitro durchgeführte Messung der zellulären Reaktion nach Stimulation ist mit der Gebühr abgegolten.
Wichtig für die Abrechnung ist, dass die Ziffer je Funktionstest berechnet wird. Die dafür notwendige Isolierung der Zellen ist jedoch nicht in der Ziffer enthalten. Diese vorbereitenden Schritte müssen gesondert betrachtet und abgerechnet werden.
GOÄ 3693 in der Praxis: Indikationen und klinischer Stellenwert
Die Durchführung eines Granulozytenfunktionstests nach GOÄ 3693 ist als Ultima Ratio bei Patienten mit einer stark erhöhten Infektanfälligkeit indiziert. Dies gilt insbesondere dann, wenn Infektionen durch Erreger auftreten, die gemeinhin als apathogen eingestuft werden. Vor der Durchführung sollten jedoch sekundäre Immundefekte, Komplementdefekte oder eine bestehende Neutropenie ausgeschlossen sein.
Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Basophilen-Degranulation im Rahmen der Allergiediagnostik. Wenn klassische Haut- und IgE-Tests keine eindeutigen Ergebnisse liefern, kann dieser Test Klarheit bringen. Dies ist häufig bei Verdacht auf seltene Medikamentenallergien oder exotische Allergene der Fall.
Achtung: Eine laufende Antibiotikatherapie kann die Testergebnisse verfälschen. Daher muss vor der Durchführung sichergestellt sein, dass der Patient keine Antibiotika einnimmt.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3693
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Leukozyten-Adhäsionsdefizienz (LAD)
Ein Patient stellt sich mit rezidivierenden, schweren bakteriellen Infektionen ohne Eiterbildung vor. Zum Ausschluss einer LAD wird ein Chemotaxis-Test durchgeführt. Die Isolierung der Granulozyten erfolgt vorab aus Vollblut.
Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 3693 für den Funktionstest. Zusätzlich wird die Dextransedimentations-Methode zur Zellisolierung nach Nr. 4003 berechnet. Da der Test negativ ausfällt, schließt sich eine durchflusszytometrische Untersuchung der Integrine an, die nach Nr. 3696 abgerechnet wird.
Fallbeispiel 2: Diagnostik einer unklaren Medikamentenallergie
Bei einer Patientin besteht der dringende Verdacht auf eine Typ-1-Allergie gegen ein spezifisches Narkotikum, für das kein kommerzieller IgE-Test existiert. Es wird ein Basophilen-Aktivierungstest (BAT) mit zwei verschiedenen Konzentrationen des Medikaments als Stimulatoren durchgeführt.
Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3693 zweifach, da zwei Stimulatoren eingesetzt und ausgewertet wurden. Die durchflusszytometrische Analyse und die Kontrollansätze sind in diesem Fall integraler Bestandteil der Leistung und nicht separat berechenbar.
Fallbeispiel 3: Abklärung einer chronischen Granulomatose
Zur Abklärung einer gestörten intrazellulären Erregerabtötung wird die Sauerstoffradikalbildung mittels Cytochrom-c-Reduktion untersucht. Es werden drei unterschiedliche Stimulatoren eingesetzt, um die Aktivierbarkeit der NADPH-Oxidase umfassend zu prüfen.
Die Abrechnung erfolgt durch den dreifachen Ansatz der GOÄ-Ziffer 3693, da drei Stimulatoren verwendet wurden. Dies schöpft die in der Leistungsbeschreibung verankerte Höchstgrenze von maximal drei Stimulatoren pro Funktionstest voll aus.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3693: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3693 ist das separate Berechnen von Kontrollansätzen. Sowohl positive als auch negative Kontrollansätze sind zwingend mitzuführen, jedoch sind sie laut Leistungslegende nicht gesondert berechnungsfähig. Dies führt bei Prüfungen regelmäßig zu Honorarkürzungen.
Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die Überschreitung der Stimulatoren-Grenze. Die Legende begrenzt die Abrechnung auf maximal drei Stimulatoren je Funktionstest. Ein vierter Stimulator darf nicht über diese Ziffer abgerechnet werden.
Auch die im Rahmen der Degranulationstests eingesetzten Nachweisverfahren wie ELISA oder Ligandenassays zur Histaminbestimmung sind bereits mit der Gebühr abgegolten. Eine zusätzliche Abrechnung dieser Laborverfahren ist unzulässig.
Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Dokumentation der GOÄ 3693: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist essenziell, um Rückfragen von Kostenträgern erfolgreich abzuwehren. In der Patientenakte müssen die genaue Indikationsstellung (z. B. Ausschluss eines primären Immundefekts) sowie die klinische Symptomatik detailliert festgehalten werden. Auch der Ausschluss von Störfaktoren wie einer Antibiotikatherapie sollte dokumentiert sein.
Für die Abrechnung ist es zudem zwingend erforderlich, die verwendeten Stimulatoren namentlich und mit ihrer Anzahl zu protokollieren. Nur so lässt sich der mehrfache Ansatz der Ziffer plausibel begründen.
Dokumentationsbeispiel: Verdacht auf Immundefekt bei rezidivierenden atypischen Pneumonien. Ausschluss Antibiotikatherapie. Durchführung Granulozyten-Chemotaxis-Test nach Zellseparation (Dextransedimentation). Verwendung von 2 Stimulatoren (fMLP, C5a) plus Negativkontrolle.
GOÄ 3693: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ-Ziffer 3693 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, unterliegt sie besonderen Bestimmungen. Der Regelhöchstsatz liegt hier bei dem 1,15-fachen Satz, während der maximale Höchstsatz das 1,3-fache des Gebührensatzes beträgt. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Satz erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung.
Gerechtfertigt ist eine Erhöhung des Schwellenwertes beispielsweise bei einem extrem hohen zeitlichen Aufwand während der manuellen Zellseparation oder bei unerwarteten Schwierigkeiten in der Probenaufbereitung, die den üblichen Rahmen deutlich überschreiten.
Typische Ziffernkombinationen
Die Ziffer 3693 lässt sich hervorragend mit der GOÄ-Ziffer 4003 kombinieren. Diese Ziffer deckt die Dextransedimentations-Methode zur Isolierung und Anreicherung der Granulozyten ab und ist einmal pro Patientenprobe berechenbar. Dies sollte routinemäßig genutzt werden, wenn mit isolierten Zellen gearbeitet wird.
Sollte nach einem negativen Chemotaxis-Test die Expression von Oberflächenantigenen (Integrinen) mittels Durchflusszytometrie notwendig sein, können hierfür die Ziffern 3696 und 3697 zusätzlich in Ansatz gebracht werden. Diese sind nicht Bestandteil der Nr. 3693.
Tipp: Achten Sie darauf, dass die isolierten Granulozyten extrem schnell verarbeitet werden müssen. Dokumentieren Sie die Zeitspanne zwischen Blutentnahme und Testbeginn, um die medizinische Notwendigkeit und die Qualität der Durchführung zu untermauern.
Ziffer 3693 in der neuen GOÄ
Die Granulozytenfunktionstests werden zur neuen Nummer 12115 mit einem Festpreis von 35,97 € je Funktionstest und Stimulator (heute beim 2,3-fachen Satz: 38,20 €). Die neue Legende nennt die bisher üblichen Tests ausdrücklich: Spontanbeweglichkeit/Chemotaxis, Phagozytose-Test, Phagozytose-Abtötungstest, Sauerstoffradikalbildung, Basophilen-Degranulationstest und Basophilen-Aktivierungstest. Gegenüber der alten Ziffer (je Funktionstest) wird in der neuen GOÄ je Funktionstest und Stimulator abgerechnet. Der oder die Stimulatoren und Funktionstests sind in der Rechnung anzugeben. Eine gegebenenfalls vorausgehende Zellisolierung ist einmal pro Patientenprobe gesondert nach Nummer 11795 berechnungsfähig.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3693
Was hat nicht gestimmt?