GOÄ 4020: Cortisol-Bestimmung rechtssicher abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4020
Hormonbestimmung mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Cortisol
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4020

Hormonbestimmung mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve - Cortisol

Die GOÄ-Ziffer 4020 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung aus dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen). Im Zentrum steht die quantitative Bestimmung des Hormons Cortisol mittels eines Ligandenassays. Diese methodische Vorgabe schließt moderne Verfahren wie den Radioimmunoassay (RIA), den Enzyme-linked Immunosorbent Assay (ELISA) oder Lumineszenzimmunoassays ein.

Die Leistungsbeschreibung stellt klar, dass eine eventuell durchgeführte Doppelbestimmung sowie die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve bereits mit der Gebühr abgegolten sind. Diese Teilschritte dürfen daher nicht als eigenständige Leistungen berechnet werden. Zudem verlangt die Legende explizit, dass der untersuchte Parameter auf der Rechnung anzugeben ist.

GOÄ 4020 in der Praxis: Diagnostik von Funktionsstörungen der Nebennierenrinde

In der täglichen Praxis findet die GOÄ 4020 primär Anwendung bei der Abklärung von Erkrankungen der Nebennierenrinde. Typische Indikationen umfassen den Verdacht auf ein Cushing-Syndrom (Hypercortisolismus) oder eine Nebennierenrindeninsuffizienz (Morbus Addison). Da die Cortisolsekretion einer ausgeprägten zirkadianen Rhythmik unterliegt, sind präzise Entnahmezeiten für die Interpretation essenziell.

Häufig wird die Bestimmung im Rahmen von dynamischen Funktionstests durchgeführt. Hierzu zählen der Dexamethason-Suppressionstest oder der ACTH-Stimulationstest. Bei diesen Testverfahren werden mehrere Blutproben zu definierten Zeitpunkten entnommen, um die Reaktion des endokrinen Systems zu bewerten. Jede dieser Einzelbestimmungen ist unter Angabe der Uhrzeit separat nach GOÄ 4020 berechnungsfähig.

Tipp: Bei der Durchführung von Tagesprofilen oder dynamischen Funktionstests sollte die genaue Uhrzeit der Probenentnahme sowohl in der Patientenakte als auch auf der Liquidation vermerkt werden, um Rückfragen der Kostenträger zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4020

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Cushing-Syndrom

Ein Patient stellt sich mit klinischen Zeichen eines Hypercortisolismus vor. Zur diagnostischen Abklärung wird ein Dexamethason-Kurztest durchgeführt. Hierbei erfolgt die Blutentnahme zur Bestimmung des Basalwerts am Morgen nach der abendlichen Einnahme von Dexamethason.

Die Bestimmung des Cortisolspiegels im Serum wird nach GOÄ 4020 abgerechnet. Da es sich um eine gezielte Einzellaborleistung handelt, erfolgt die Abrechnung zum Regelsatz. Die Indikation und das Testergebnis werden dokumentiert.

Fallbeispiel 2: Erstellung eines Cortisol-Tagesprofils

Zur Beurteilung des zirkadianen Rhythmus bei chronischer Erschöpfung wird ein Cortisol-Tagesprofil angefordert. Es erfolgen drei Speichelentnahmen über den Tag verteilt (8:00 Uhr, 14:00 Uhr und 20:00 Uhr).

Die drei separaten Analysen werden jeweils mit der GOÄ 4020 berechnet. Auf der Rechnung werden die drei Entnahmezeiten explizit ausgewiesen. Dies begründet die dreifache Nebeneinanderberechnung am selben Kalendertag.

Fallbeispiel 3: ACTH-Stimulationstest bei V. a. Nebennierenrindeninsuffizienz

Bei Verdacht auf eine primäre Nebennierenrindeninsuffizienz wird ein ACTH-Stimulationstest durchgeführt. Es erfolgt eine Blutentnahme vor der ACTH-Gabe (Basalwert) sowie eine weitere Entnahme 60 Minuten nach der Injektion (Stimulationswert).

Beide Cortisolbestimmungen werden separat nach GOÄ 4020 in Rechnung gestellt. Die Injektion des ACTH-Präparats wird zusätzlich mit der entsprechenden GOÄ-Ziffer für eine intramuskuläre oder intravenöse Injektion liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4020: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4020 ist das Fehlen der konkreten Parameterbezeichnung auf der Rechnung. Die GOÄ schreibt zwingend vor, dass der untersuchte Parameter – in diesem Fall Cortisol – namentlich genannt werden muss. Fehlt diese Angabe, kann die Erstattung von privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen rechtmäßig verweigert werden.

Ein weiterer Streitpunkt ist die mehrfache Berechnung am selben Tag ohne Angabe von Uhrzeiten. Private Kostenträger vermuten in solchen Fällen oft eine unzulässige Doppelbestimmung aus derselben Probe. Nur durch die Angabe unterschiedlicher Entnahmezeiten lässt sich die medizinische Notwendigkeit mehrerer Analysen plausibel darlegen.

Achtung: Die Durchführung einer Doppelbestimmung zur internen Qualitätssicherung darf nicht als zwei getrennte Leistungen abgerechnet werden. Dies ist explizit durch den Wortlaut der GOÄ 4020 abgegolten.

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Dokumentation der GOÄ 4020: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen Abrechnung. In der Patientenakte müssen neben dem Laborbefund auch die genauen Rahmenbedingungen der Probenentnahme festgehalten werden. Dazu gehören das Datum, die exakte Uhrzeit der Entnahme sowie gegebenenfalls der Bezug zu einem durchgeführten Funktionstest.

Besonders bei Speichelproben, die vom Patienten selbst zu Hause gewonnen werden, ist eine schriftliche Anleitung und die Dokumentation der Patienten-Compliance ratsam. Dies sichert die Validität der Ergebnisse und stützt die Abrechnung im Falle einer Überprüfung.

Dokumentation: 15.10.2023, 08:00 Uhr: Venöse Blutentnahme zur Bestimmung des Cortisol-Basalwerts (GOÄ 4020) vor Durchführung des ACTH-Tests. Probe zentrifugiert und gekühlt ins Labor überführt.

GOÄ 4020: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Leistung des Abschnitts M (Labor) unterliegt die GOÄ 4020 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Satz ist nur mit einer schriftlichen, patientenbezogenen Begründung zulässig.

Gründe für eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes können ein ungewöhnlich hoher analytischer Aufwand oder schwierige Probenbedingungen sein. Dies muss auf der Rechnung nachvollziehbar dargelegt werden, beispielsweise bei stark lipämischen oder hämolytischen Proben, die eine Sonderbehandlung erfordern.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4020 wird häufig mit anderen endokrinologischen Parametern kombiniert. Typisch ist die gleichzeitige Bestimmung von ACTH (Adrenocorticotropes Hormon) zur Lokalisation der Störung. Auch die Kombination mit der Bestimmung von DHEA-Sulfat oder Aldosteron ist in der Praxis geläufig.

Zudem können die Kosten für die Blutentnahme (z. B. nach GOÄ 250) und der Versand der Proben (Wegegeld oder Versandkosten nach § 10 GOÄ) zusätzlich in Ansatz gebracht werden. Es ist darauf zu achten, dass die allgemeinen Labor-Ausschlussregeln eingehalten werden.

Ziffer 4020 in der neuen GOÄ

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Die Cortisol-Bestimmung mittels Ligandenassay wird zur neuen Nummer 11988 — „Cortisol" — mit 10,23 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €). Die neue Legende erweitert die zulässigen Materialien auf Urin, Speichel und erlaubt eine Probenaufbereitung (z. B. Extraktion); für die Standardanwendung aus Serum oder Plasma bleibt die Zuordnung eindeutig.

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Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4020

Der einfache Gebührensatz für die GOÄ-Ziffer 4020 beträgt 14,57 €. Bei Anwendung des Regelhöchstsatzes von 1,15-fach beläuft sich der Betrag auf 16,76 €. Der maximale Höchstsatz von 1,3-fach liegt bei 18,94 €.
Mit der GOÄ-Ziffer 4020 wird die quantitative Bestimmung von Cortisol im Serum, Plasma oder Speichel mittels Ligandenassay abgerechnet. Dies umfasst gegebenenfalls auch eine Doppelbestimmung sowie die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve. Weitere Parameter müssen separat codiert werden.
Ja, die GOÄ 4020 kann am selben Tag mehrfach abgerechnet werden, wenn mehrere Proben zu unterschiedlichen Zeiten entnommen wurden, wie etwa bei einem Tagesprofil. In diesem Fall ist die Angabe der Uhrzeiten der jeweiligen Blutentnahmen auf der Rechnung zwingend erforderlich. Dies beugt Beanstandungen durch private Krankenversicherungen effektiv vor.
Für die GOÄ 4020 gelten die allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen). Insbesondere ist darauf zu achten, dass identische Analysen aus derselben Probe nicht mehrfach berechnet werden dürfen. Zudem sind Überschneidungen mit anderen hormonellen Screening-Ziffern im Einzelfall zu prüfen.
Auf der Liquidation muss der konkret untersuchte Parameter, in diesem Fall Cortisol, explizit angegeben werden. Ohne diese Bezeichnung ist die Rechnung formal fehlerhaft und kann von Kostenträgern zurückgewiesen werden. Eine präzise Dokumentation des Entnahmezeitpunkts stützt zudem die Abrechnung.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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