Die Bestimmung von Progesteronrezeptoren nach GOÄ-Ziffer 4087 ist essenziell für die Therapiesteuerung beim Mammakarzinom. Dieser Leitfaden zeigt alle Abrechnungsregeln.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4087
Progesteronrezeptoren – einschließlich Aufbereitung –
Die Gebührenordnungsziffer 4087 beschreibt die quantitative Bestimmung von Progesteronrezeptoren im Labor. Diese Leistung ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt 14 (Hormone und ihre Metabolite, biogene Amine, Rezeptoren) angesiedelt. Die Bewertung erfolgt mit einer Punktzahl von 1200, was im einfachen Gebührensatz einem Honorar von 69,94 € entspricht.
Ein wesentlicher Aspekt dieser Leistungsbeschreibung ist der Zusatz „einschließlich Aufbereitung“. Dies bedeutet, dass sämtliche labortechnischen Schritte zur Vorbereitung des Gewebes oder der Zellen abgegolten sind. Eine separate Berechnung von Zerkleinerungs- oder Extraktionsverfahren ist somit ausgeschlossen.
GOÄ 4087 in der Praxis: Rezeptoranalytik beim Mammakarzinom
Die Bestimmung des Progesteronrezeptor-Status ist ein fundamentaler Bestandteil der modernen Onkologie. Insbesondere beim Mammakarzinom der Frau liefert der Rezeptorstatus entscheidende prognostische und prädiktive Informationen. Zusammen mit dem Östrogenrezeptor-Status bestimmt er die Sensitivität des Tumors gegenüber einer endokrinen Therapie.
In der klinischen Praxis wird die Untersuchung veranlasst, sobald ein malignes Tumorgeschehen der Mamma oder des Endometriums histologisch gesichert ist. Die quantitative Bestimmung ermöglicht es, den Nutzen von Antihormontherapien präzise abzuschätzen. Die Abgrenzung zu rein qualitativen Verfahren ist dabei für die Qualitätssicherung essenziell.
Tipp: Bei der Anforderung ist genau zu prüfen, ob eine biochemische Bestimmung nach GOÄ 4087 oder eine immunhistochemische Untersuchung gewünscht ist, da sich die Abrechnungswege grundlegend unterscheiden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4087
Fallbeispiel 1: Erstdiagnose eines Mammakarzinoms
Bei einer Patientin wird durch eine Stanze ein invasiv-duktales Mammakarzinom diagnostiziert. Zur Festlegung des therapeutischen Vorgehens wird das Tumorgewebe im Labor auf Östrogen- und Progesteronrezeptoren untersucht. Die Abrechnung erfolgt durch das Labor mit der Kombination aus GOÄ 4086 (Östrogenrezeptoren) und GOÄ 4087 (Progesteronrezeptoren) jeweils zum Regelsatz.
Fallbeispiel 2: Rezidivdiagnostik bei bekanntem Tumor
Einige Jahre nach der Primärtherapie tritt bei einer Patientin ein Lokalrezidiv auf. Da sich der Rezeptorstatus im Laufe der Erkrankung verändern kann (Rezeptorkonversion), wird erneut eine Biopsie entnommen und analysiert. Die erneute Abrechnung der GOÄ 4087 ist hierbei vollumfänglich begründet und medizinisch notwendig.
Fallbeispiel 3: Abklärung eines Endometriumkarzinoms
Bei einer Patientin mit fortgeschrittenem Endometriumkarzinom soll geprüft werden, ob eine gestagenbasierte Therapie erfolgversprechend ist. Das durch Kürettage gewonnene Gewebe wird quantitativ auf Progesteronrezeptoren untersucht. Das Labor rechnet hierfür die GOÄ-Ziffer 4087 ab, um die hormonelle Abhängigkeit des Tumors zu dokumentieren.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4087: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Verwechslung der biochemischen Rezeptorbestimmung mit der immunhistochemischen Färbung. Die GOÄ 4087 bezieht sich auf die quantitative biochemische Analyse (z. B. mittels Ligandenbindungsassay oder ELISA im Zytosol). Wird die Bestimmung stattdessen am histologischen Schnittpräparat durchgeführt, müssen Ziffern aus dem Abschnitt O (Pathologie) gewählt werden.
Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die zusätzliche Abrechnung von Vorbereitungsschritten. Da die Aufbereitung des Gewebes explizit im Leistungstext genannt wird, sind separate Ziffern für die Gewebehomogenisierung unzulässig. Dies führt bei Prüfungen regelmäßig zu Honorarkürzungen.
Achtung: Die Doppelabrechnung von biochemischen und immunhistochemischen Verfahren für denselben Rezeptor aus derselben Probe ohne dokumentierte medizinische Sonderindikation wird von Prüfstellen als unwirtschaftlich zurückgewiesen.
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Dokumentation der GOÄ 4087: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen und Rückfragen der Kostenträger. In der Patientenakte muss die Indikation zur Rezeptorbestimmung klar hervorgehen. Dazu gehören Angaben zum Primärtumor, zum Metastasierungsstatus oder zum Verdacht auf ein Rezidiv.
Im Laborbefund müssen die angewandte Methode sowie die quantitativen Messergebnisse präzise dokumentiert werden. Auch die Qualität des eingesandten Gewebes und der Zustand der Probenaufbereitung sollten kurz vermerkt sein, um die aufwendige Bearbeitung nachvollziehbar zu machen.
Dokumentation: Quantitative Bestimmung der Progesteronrezeptoren aus Tumorgewebe (Mamma-Stanzbiopsie links) mittels ELISA nach standardisierter Gewebeaufbereitung. Ergebnis: Progesteronrezeptor-positiv (Wert: [X] fmol/mg Protein).
GOÄ 4087: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da es sich bei der GOÄ 4087 um eine Leistung des Speziallabors handelt, liegt der normale Gebührenrahmen zwischen dem 1,0-fachen und dem 1,3-fachen Satz. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-fache (80,43 €). Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 (90,92 €) ist nur bei Vorliegen besonderer Erschwernisse zulässig.
Typische Begründungen für eine Schwellenüberschreitung sind ein extrem geringes Probenvolumen, das eine aufwendige Mikromethode erfordert, oder stark nekrotisches Gewebe, welches die Aufbereitung erheblich erschwert. Diese Besonderheiten müssen auf der Rechnung einzelfallbezogen begründet werden.
Typische Ziffernkombinationen
In der onkologischen Labordiagnostik wird die GOÄ 4087 fast immer in Kombination mit der GOÄ 4086 (Östrogenrezeptoren) abgerechnet. Auch die Bestimmung weiterer Tumormarker oder Hormonparameter aus dem Abschnitt M ist je nach klinischer Fragestellung zulässig. Eine Kombination mit histologischen Begutachtungen ist üblich, sofern die Leistungen von den jeweils berechtigten Fachdisziplinen erbracht werden.
Ziffer 4087 in der neuen GOÄ
Ziffer 4087 (Progesteronrezeptoren – einschließlich Aufbereitung –) findet ihren Nachfolger in Nummer 13006 — „Histologische oder zytologische Untersuchung und Begutachtung eines Materials unter Anwendung je eines immunhistochemischen oder immunzytochemischen Sonderverfahrens, mit Nachweis oder Ausschluss eines qualitativen Markers (qualitative Merkmalsbestimmung), je Material und Sonderverfahren“ — mit festem Satz von 105,15 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 80,43 €). Abrechenbar: je Material und Sonderverfahren. Die Leistungen nach Nummer 13006 und 13007 sind für dasselbe Material und denselben Marker nicht nebeneinander abrechnungsfähig.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4087
Was hat nicht gestimmt?