GOÄ 4086: Östrogenrezeptoren korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4086
Östrogenrezeptoren – einschließlich Aufbereitung –
Punktzahl 1200  
Einfachsatz 69,94 € 1,0x
Regelhöchstsatz 80,43 € 1,1x
Höchstsatz 90,92 € 1,3x

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4086 für Östrogenrezeptoren wirft in der Praxis oft Fragen auf. Erfahren Sie, wann diese Ziffer noch aktuell ist.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4086

Östrogenrezeptoren – einschließlich Aufbereitung –

Die GOÄ-Ziffer 4086 beschreibt den biochemischen oder enzymimmunologischen Nachweis von Östrogenrezeptoren im Gewebeüberstand. Diese Leistung ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) unter den Hormonanalysen angesiedelt. Sie umfasst die komplette laboranalytische Aufbereitung des eingesandten Tumorgewebes.

In der modernen Onkologie hat sich das diagnostische Vorgehen jedoch stark verändert. Die Bestimmung im Zytosol gilt heute als veraltet und wird in den aktuellen Leitlinien nicht mehr empfohlen. Stattdessen bildet die immunhistochemische Untersuchung den medizinischen Standard.

GOÄ 4086 in der Praxis: Stellenwert und klinische Relevanz

Die Bestimmung des Rezeptorstatus ist für die therapeutische Entscheidung beim invasiven Mammakarzinom von entscheidender Bedeutung. Sie entscheidet darüber, ob eine endokrine Therapie für die Patientin infrage kommt. Dennoch findet die Abrechnung der GOÄ 4086 im klinischen Alltag kaum noch statt.

Der Grund hierfür liegt in der Probenbeschaffenheit und der Methodik. Für die biochemische Analyse nach GOÄ 4086 wird frisches oder tiefgefrorenes Tumorgewebe in relativ großer Menge benötigt. Da Diagnosen heute meist an minimal-invasiven Stanzbiopsien gestellt werden, ist dieses Verfahren praktisch nicht mehr durchführbar.

Ärzte müssen daher genau differenzieren, welche Methode im Labor tatsächlich angewandt wurde. Wird der Rezeptorstatus am histologischen Schnittbild bestimmt, ist die Abrechnung der GOÄ 4086 fehlerhaft. In diesen Fällen muss zwingend auf die Ziffer 4815 ausgewichen werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4086

Fallbeispiel 1: Retrospektive Analyse im Rahmen einer Studie

In einem spezialisierten Brustzentrum wird im Rahmen einer klinischen Studie an archiviertem, tiefgefrorenem Tumorgewebe eine biochemische Rezeptorbestimmung durchgeführt. Das Labor aufbereitet das Gewebe und bestimmt die Östrogenrezeptoren im Zytosol. Die Abrechnung erfolgt korrekt nach GOÄ-Ziffer 4086 zum Regelsatz.

Fallbeispiel 2: Falsche Abrechnung bei immunhistochemischer Bestimmung

Eine histopathologische Praxis bestimmt den Östrogenrezeptorstatus standardmäßig mittels Immunhistochemie an einer Stanzbiopsie. Das Labor rechnet fälschlicherweise die GOÄ 4086 ab. Da es sich um ein Schnittpräparat handelt, reklamiert die Versicherung die Rechnung. Richtig wäre hier die Abrechnung nach GOÄ-Ziffer 4815 gewesen.

Fallbeispiel 3: Bestimmung bei fortgeschrittenem Mammakarzinom aus OP-Präparat

Bei einer Patientin mit einem großflächigen Tumorrezidiv wird intraoperativ Frischgewebe entnommen. Auf ausdrücklichen Wunsch der Patientin und zur Absicherung früherer Befunde wird eine biochemische Analyse veranlasst. Das Labor führt die Aufbereitung und den enzymimmunologischen Nachweis durch. Die Abrechnung der GOÄ 4086 ist in diesem speziellen Einzelfall medizinisch begründet und liquidationsfähig.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4086: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4086 ist die Verwechslung mit der immunhistochemischen Untersuchung. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen sehr genau, ob tatsächlich eine biochemische Zytosol-Bestimmung vorlag. Da diese Methode kaum noch angewandt wird, führt die Ziffer 4086 fast immer zu Rückfragen.

Ein weiterer Fehler betrifft die Indikation. Die Bestimmung von Östrogenrezeptoren besitzt ausschließlich beim invasiven Mammakarzinom eine nachgewiesene klinische Relevanz. Eine Abrechnung bei anderen Tumorarten, wie beispielsweise Endometriumkarzinomen, wird von den Kostenträgern regelmäßig als medizinisch nicht notwendig zurückgewiesen.

Achtung: Rechnen Sie die GOÄ 4086 niemals für immunhistochemische Färbungen ab. Dies stellt einen schwerwiegenden Abrechnungsfehler dar, der bei Prüfungen sofort auffällt und zu Honorarrückforderungen führt.

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Dokumentation der GOÄ 4086: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Laborbuch und im Befundbericht müssen die angewandte Methode sowie die technischen Aufbereitungsschritte detailliert festgehalten werden. Auch die genaue Herkunft des Gewebes muss dokumentiert sein.

Zudem sollte der Befundbericht den quantitativen Messwert der Rezeptorkonzentration im Gewebeüberstand ausweisen. Aus der Dokumentation muss zweifelsfrei hervorgehen, dass es sich um eine biochemische Analyse und nicht um ein bildgebendes Verfahren am Schnittpräparat handelt.

Dokumentation: Biochemische Bestimmung der Östrogenrezeptoren im Zytosol aus Frischgewebe (invasives Mammakarzinom, linker oberer Quadrant). Aufbereitung mittels Ultrazentrifugation, quantitative Messung via Enzymimmunoassay (EIA). Ergebnis: 45 fmol/mg Protein.

GOÄ 4086: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ 4086 dem Abschnitt M angehört, ist der Gebührenrahmen stark eingeschränkt. Eine Steigerung über den Regelhöchstsatz von 1,15fach hinaus bis zum Höchstsatz von 1,3fach erfordert eine besondere Begründung. Diese muss auf außergewöhnliche Schwierigkeiten bei der Probenvorbereitung oder der Analyse selbst zurückzuführen sein.

Ein erhöhter Zeitaufwand durch eine extrem geringe Probenmenge, die eine aufwendige manuelle Vorbereitung erfordert, kann als Begründung dienen. Allgemeine Erschwernisse, die typischerweise bei jeder Laboranalyse auftreten, reichen für eine Steigerung hingegen nicht aus.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird neben den Östrogenrezeptoren auch der Progesteronrezeptor bestimmt. Hierfür kommt die analoge Ziffer für Progesteronrezeptoren zum Einsatz. Eine gleichzeitige Abrechnung der histopathologischen Begutachtung des Tumorgewebes nach den entsprechenden Ziffern des Abschnitts O ist zulässig, sofern die Leistungen nebeneinander erbracht wurden.

Tipp: Prüfen Sie vor der Abrechnung der GOÄ 4086 immer, ob nicht fälschlicherweise eine immunhistochemische Untersuchung nach GOÄ 4815 durchgeführt wurde. Dies spart Ihnen zeitaufwendige Korrespondenz mit den privaten Krankenversicherungen.

Ziffer 4086 in der neuen GOÄ

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Die Östrogenrezeptor-Bestimmung einschließlich Aufbereitung wird zur neuen Nummer 12077 — „Steroidhormonrezeptor" — mit 82,96 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 80,43 €). Die neue Legende erfasst Gewebe einschließlich Probenaufbereitung (Zellüberstand), ggf. einschließlich Dichtegradientenultrazentrifugation, und verlangt einen chemischen Rezeptornachweis (z. B. radioaktiv markierter Tracer, Enzym-markierter Rezeptorantikörper). Der untersuchte Hormonrezeptor ist in der Rechnung anzugeben. Nicht zu verwechseln mit der immunhistochemischen Methode: 13006 (immunhistochemischer Rezeptornachweis) ist der Nachfolger der alten 4815, nicht von 4086.

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Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4086

Die GOÄ-Ziffer 4086 darf für den biochemischen oder enzymimmunologischen Nachweis von Östrogenrezeptoren im Gewebeüberstand abgerechnet werden. Da diese Methode heute weitgehend durch die Immunhistochemie ersetzt wurde, ist die Abrechnung in der modernen Routinediagnostik selten geworden. Sie ist medizinisch nur beim invasiven Mammakarzinom indiziert.
Die GOÄ-Ziffer 4086 beschreibt die biochemische Bestimmung von Östrogenrezeptoren im Gewebeüberstand (Zytosol). Demgegenüber rechnet die GOÄ-Ziffer 4815 den modernen immunhistochemischen Nachweis am Gewebeschnitt ab. Letzterer ist heute der klinische Standard und sollte in der Routine bevorzugt werden.
Der Regelhöchstsatz für die GOÄ-Ziffer 4086 liegt bei 80,43 € bei Anwendung des 1,15-fachen Gebührensatzes. Der einfache Gebührensatz beträgt 69,94 €. Da es sich um eine Leistung des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) handelt, ist der Steigerungsrahmen auf maximal das 1,3-fache (90,92 €) begrenzt.
Nein, die Bestimmung des Östrogenrezeptorstatus besitzt laut den Abrechnungsrichtlinien nur beim Mammakarzinom klinische Relevanz. Eine Abrechnung bei anderen Gewebearten oder Tumorentitäten wird von privaten Krankenversicherungen in der Regel als medizinisch nicht notwendig abgelehnt.
Eine Steigerung auf den Höchstsatz von 1,3 ist nur bei außergewöhnlich schwierigen Laborbedingungen zulässig. Typische Begründungen sind ein extrem hoher Aufwand bei der Gewebeaufbereitung oder eine sehr geringe Probenmenge, die eine zeitaufwendige Mikrodissektion erfordert. Die Begründung muss individuell und nachvollziehbar auf der Rechnung dokumentiert werden.
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