Die Abrechnung des Porphyrinprofils nach GOÄ-Ziffer 4126 wirft oft Fragen auf. Unser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie die Dünnschichtchromatographie korrekt anwenden.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4126
Porphyrinprofil (Urin, Stuhl, Erythrozyten) , Dünnschichtchromatographie , je Material
Die Leistungsziffer 4126 ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) unter der Rubrik "Porphyrine und ihre Vorläufer" angesiedelt. Sie bewertet die dünnschichtchromatographische Auftrennung und Bestimmung von Porphyrinen aus verschiedenen biologischen Proben. Die Abrechnung erfolgt je Untersuchungsmaterial, was eine mehrfache Berechnung bei unterschiedlichen Probenarten ermöglicht.
Die physikochemische Methode der Dünnschichtchromatographie (DC) dient der Trennung von Substanzgemischen auf einer stationären Phase. Durch Kapillarkräfte wandert die mobile Phase und trennt die Porphyrine in charakteristische Banden auf. Die Auswertung erfolgt meist fluorimetrisch oder densitometrisch unter UV-Licht.
GOÄ 4126 in der Praxis: Stellenwert in der Porphyrie-Diagnostik
Die Diagnostik von Porphyrien erfordert eine präzise Differenzierung der ausgeschiedenen Porphyrine. Obwohl die Dünnschichtchromatographie durch modernere Verfahren wie die High-Performance Liquid Chromatography (HPLC) nach GOÄ 4125 teilweise verdrängt wurde, besitzt sie weiterhin Relevanz. Insbesondere bei der schnellen, kostengünstigen Orientierung im Urin oder Stuhl wird sie eingesetzt.
Klinische Indikationen umfassen den Verdacht auf akute hepatische Porphyrien oder kutane Porphyrieformen wie die Porphyria cutanea tarda. Die Bestimmung des Porphyrinprofils liefert hierbei entscheidende Hinweise auf das spezifische Enzymdefektmuster. Da die Methode apparativ weniger aufwendig ist, eignet sie sich für spezialisierte Labore als verlässliche Screening-Methode.
Tipp: Bei der Einsendung von Proben ist auf absoluten Lichtschutz zu achten, da Porphyrine extrem lichtempfindlich sind und ein vorzeitiger Abbau die Messergebnisse verfälschen kann.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4126
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Porphyria cutanea tarda
Ein Patient stellt sich mit bullösen Hautveränderungen an den Handrücken nach Sonnenexposition vor. Zum Ausschluss einer Porphyria cutanea tarda veranlasst der Arzt ein Porphyrinprofil aus dem Urin mittels Dünnschichtchromatographie. Die Abrechnung erfolgt einfach mit der GOÄ-Ziffer 4126 für das Material Urin.
Fallbeispiel 2: Differenzialdiagnostik bei unklaren abdominellen Beschwerden
Bei einer Patientin mit rezidivierenden, kolikartigen Bauchschmerzen besteht der Verdacht auf eine akute intermittierende Porphyrie. Es erfolgt die parallele Untersuchung von Urin und Stuhl zur Erstellung des Porphyrinprofils mittels Dünnschichtchromatographie. Da zwei unterschiedliche Materialien untersucht werden, ist die GOÄ-Ziffer 4126 zweifach ansetzbar.
Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle unter Therapie
Zur Überwachung einer bekannten Porphyrie wird das Porphyrinprofil im Stuhl bestimmt, um den Therapieerfolg zu dokumentieren. Die chromatographische Trennung erfolgt plangemäß im Labor. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4126 zum Regelsatz für das Material Stuhl.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4126: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler liegt in der Verwechslung der chromatographischen Methoden. Wird eine HPLC durchgeführt, muss die höher bewertete GOÄ 4125 herangezogen werden; die Abrechnung der GOÄ 4126 ist dann unzulässig. Prüfstellen der privaten Krankenversicherungen achten genau auf die dokumentierte Methodik im Laborbuch.
Zudem darf die Ziffer nicht mehrfach für dasselbe Material berechnet werden, selbst wenn mehrere Fraktionen dargestellt werden. Die Abrechnung ist streng an das jeweilige Ausgangsmaterial (Urin, Stuhl oder Erythrozyten) gebunden. Eine unzulässige Vervielfachung führt regelmäßig zu Beanstandungen und Honorarkürzungen.
Achtung: Die gleichzeitige Abrechnung von GOÄ 4125 (HPLC) und GOÄ 4126 (Dünnschichtchromatographie) für dieselbe Probe ist medizinisch nicht begründbar und wird von Kostenträgern als Doppelabrechnung zurückgewiesen.
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Dokumentation der GOÄ 4126: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist die beste Absicherung gegen Honorarrückforderungen. Im Laborbefund müssen das konkrete Untersuchungsmaterial sowie die angewandte Methode (Dünnschichtchromatographie) explizit genannt werden. Auch die qualitative und quantitative Auswertung der Banden (z. B. mittels Densitometrie) gehört in den Befundbericht.
Für die Rechtfertigung gegenüber privaten Krankenversicherungen empfiehlt es sich, die klinische Indikation (z. B. Verdacht auf Porphyrie) im Krankenblatt zu hinterlegen. Dies erleichtert den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit gemäß § 1 Abs. 2 GOÄ erheblich.
Dokumentationsbeispiel: Bestimmung des Porphyrinprofils aus dem 24-Stunden-Sammelurin mittels Dünnschichtchromatographie (DC) und anschließender fluorimetrischer Bandenauswertung. Indikation: Verdacht auf Porphyria cutanea tarda bei kutanen Läsionen.
GOÄ 4126: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Als Leistung des Abschnitts M unterliegt die GOÄ 4126 dem eingeschränkten Gebührenrahmen für Laborleistungen. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-Fache des Gebührensatzes. Eine Überschreitung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur bei Vorliegen besonderer Erschwernisse zulässig, was im Einzelfall detailliert begründet werden muss (z. B. extreme Verunreinigungen der Probe, die aufwendige Vorbereitungsschritte erforderten).
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die Bestimmung des Porphyrinprofils mit der Bestimmung der Vorläuferstufen kombiniert. Hierzu zählen die Delta-Aminolävulinsäure (ALA) oder das Porphobilinogen (PBG). Diese ergänzenden Analysen werden über separate Ziffern des Abschnitts M abgerechnet und ergänzen das diagnostische Bild sinnvoll, ohne die Bestimmungen nach GOÄ 4126 auszuschließen.
Ziffer 4126 in der neuen GOÄ
Ziffer 4126 (Porphyrinprofil (Urin, Stuhl, Erythrozyten), Dünnschichtchromatographie, je Material) geht in der neuen Nummer 12800 auf: „Porphyrinprofil Porphyrinmetaboliten-Profil, ggf. einschließlich Gesamt-Porphyrine; z.B. Urin (z.B. Spontanurin), Stuhl, Plasma, Erythrozyten(-Hämolysat), ggf. einschließlich Probenaufbereitung; z.B. Hochdruckflüssigkeitschromatographie (HPLC) einschließlich Spektrometrie (Fluorimetrie), z.B. Dünnschichtchromatographie, einschließlich Fluorimetrie; Auswertung: apparativ-quantitativ (mindesten drei Metaboliten).“ — fester Satz 23,94 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 30,83 €). Abrechenbar: je Probenmaterial. Die Leistung nach Nummer 12800 ist neben der Leistung nach Nummer 12797 nicht berechnungsfähig, wenn die Untersuchung aus dem gleichen Probenmaterial erfolgt.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4126
Was hat nicht gestimmt?