GOÄ 4125: Porphyrinprofil abrechnen – Tipps & Fallbeispiele

4 Min. Lesezeit
GOÄ 4125
Porphyrinprofil (Urin, Stuhl, Erythrozyten) , Hochdruckflüssigkeitschromatographie , je Material
Punktzahl 570  
Einfachsatz 33,22 € 1,0x
Regelhöchstsatz 38,20 € 1,1x
Höchstsatz 43,19 € 1,3x

Die Abrechnung des Porphyrinprofils nach GOÄ-Ziffer 4125 wirft oft Fragen zur Materialanzahl und Methodik auf. Erfahren Sie, wie Sie Fehler vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4125

Porphyrinprofil (Urin, Stuhl, Erythrozyten), Hochdruckflüssigkeitschromatographie, je Material - 570 Punkte

Die GOÄ-Ziffer 4125 beschreibt die chromatographische Trennung und quantitative Bestimmung der einzelnen Porphyrin-Metaboliten. Diese Leistung stellt eine detaillierte Aufschlüsselung der Gesamt-Porphyrine dar. Sie kommt zum Einsatz, wenn ein einfacher Suchtest bereits pathologische Ergebnisse geliefert hat.

Die Analyse erfolgt mittels Hochdruckflüssigkeitschromatographie (HPLC), welche eine präzise Trennung physikochemisch eng verwandter Analyten ermöglicht. Die Kopplung mit einem Fluoreszenzdetektor sichert die exakte Quantifizierung. Die aufwendige Probenvorbereitung ist in der Ziffer bereits enthalten.

GOÄ 4125 in der Praxis: Indikationen und Materialauswahl

Die Durchführung eines Porphyrinprofils ist bei klinischem Verdacht auf eine Porphyrie absolut indiziert. Dies gilt insbesondere, wenn Voruntersuchungen wie die Bestimmung von Porphobilinogen (PBG) oder Aminolävulinsäure (ALA) auffällig waren. Auch bei Verdacht auf eine chronische Bleivergiftung liefert das Profil entscheidende diagnostische Hinweise.

Als Untersuchungsmaterialien dienen Urin, Stuhl oder Erythrozyten. Während der Spontanurin das bevorzugte Erstlinienmaterial darstellt, werden Stuhl und Erythrozyten zur weitergehenden Differenzierung genutzt. Die Wahl des Materials hängt stark von der vermuteten Porphyrie-Form ab.

Tipp: Die Bestimmung im Stuhl ist besonders wertvoll, wenn der Verdacht auf eine hereditäre Koproporphyrie (HKP) oder Porphyria cutanea tarda (PCT) besteht, da hier spezifische Metabolitenmuster im Stuhl nachweisbar sind.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4125

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Akute Intermittierende Porphyrie (AIP)

Ein Patient stellt sich mit unklaren, kolikartigen Bauchschmerzen und neurologischen Symptomen vor. Der Suchtest auf Porphobilinogen im Urin verläuft positiv. Zur Sicherung der Diagnose wird ein Urin-Porphyrinprofil mittels HPLC angefordert. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4125 einmal für das Material Urin.

Fallbeispiel 2: Differenzierung einer kutanen Porphyrie

Bei einem Patienten mit Blasenbildung an sonnenexponierten Hautstellen besteht der Verdacht auf eine Porphyria cutanea tarda. Zur genauen Differenzierung erfolgt die parallele Untersuchung von Urin und Stuhl. Da die Analyse in zwei unterschiedlichen Materialien durchgeführt wird, ist die GOÄ-Ziffer 4125 zweifach berechnungsfähig.

Fallbeispiel 3: Abklärung einer schweren Bleivergiftung

Bei Verdacht auf eine berufliche Bleiexposition zeigt der Patient eine stark erhöhte ALA-Ausscheidung. Zur vollständigen Abklärung wird das Porphyrinprofil im Urin sowie das Zink-Protoporphyrin in den Erythrozyten bestimmt. Die Abrechnung erfolgt zweifach für die beiden getrennten Probenmaterialien.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4125: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der separaten Abrechnung der spektrometrischen Detektion. Die HPLC und die anschließende Fluoreszenzdetektion gelten abrechnungstechnisch als eine Einheit. Eine zusätzliche Berechnung von spektrometrischen Einzelleistungen ist unzulässig und führt regelmäßig zu Beanstandungen.

Zudem muss die Abrechnung je Material plausibel begründet sein. Werden mehrere Materialien am selben Tag abgerechnet, müssen die Untersuchungsmaterialien (z. B. Urin und Erythrozyten) auf der Liquidation zwingend getrennt ausgewiesen werden. Pauschale Mehrfachabrechnungen ohne Materialangabe werden von privaten Krankenversicherungen abgelehnt.

Achtung: Die chemische Aufbereitung der Erythrozyten (Hämolysat-Herstellung) darf nicht als eigene Leistung deklariert werden. Diese Probenvorbereitung ist mit der Gebühr für die GOÄ 4125 abgegolten.

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Dokumentation der GOÄ 4125: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist für die rechtssichere Abrechnung unerlässlich. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, das verwendete Probenmaterial sowie die angewandte HPLC-Methodik dokumentiert werden. Auch die quantitativen Einzelergebnisse der Metaboliten gehören in den Befundbericht.

Besonders bei der Abrechnung mehrerer Materialien muss die medizinische Notwendigkeit der parallelen Untersuchung klar aus den Aufzeichnungen hervorgehen. Dies erleichtert die Argumentation bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger erheblich.

Dokumentation: Verdacht auf PCT bei kutanen Läsionen. Anforderung Porphyrinprofil mittels HPLC aus Spontanurin und Stuhl zur Differenzierung der Metaboliten (Uroporphyrin, Heptacarboxyporphyrin, Isokoproporphyrin).

GOÄ 4125: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich um eine Laborleistung des Abschnitts M handelt, liegt der Regelhöchstsatz bei dem 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist nur in seltenen, begründeten Ausnahmefällen möglich. Ein erhöhter Aufwand bei der Probenvorbereitung oder schwierige Trennungsbedingungen können als Begründung dienen.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ-Ziffer 4125 wird häufig mit den Suchtests für Porphyrinvorläufer kombiniert. Sinnvoll ist die gemeinsame Abrechnung mit der Ziffer 4120 für die Bestimmung der Aminolävulinsäure (ALA) oder der Ziffer 4124 für Porphobilinogen. Auch die Bestimmung der Gesamt-Porphyrine nach Ziffer 4121 ist im Vorfeld oder parallel möglich, sofern es sich um unterschiedliche diagnostische Fragestellungen handelt.

Ziffer 4125 in der neuen GOÄ

Ziffer 4125 (Porphyrinprofil (Urin, Stuhl, Erythrozyten), Hochdruckflüssigkeitschromatographie, je Material) geht in der neuen Nummer 12800 auf: „Porphyrinprofil Porphyrinmetaboliten-Profil, ggf. einschließlich Gesamt-Porphyrine; z.B. Urin (z.B. Spontanurin), Stuhl, Plasma, Erythrozyten(-Hämolysat), ggf. einschließlich Probenaufbereitung; z.B. Hochdruckflüssigkeitschromatographie (HPLC) einschließlich Spektrometrie (Fluorimetrie), z.B. Dünnschichtchromatographie, einschließlich Fluorimetrie; Auswertung: apparativ-quantitativ (mindesten drei Metaboliten).“ — fester Satz 23,94 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 38,20 €). Abrechenbar: je Probenmaterial. Die Leistung nach Nummer 12800 ist neben der Leistung nach Nummer 12797 nicht berechnungsfähig, wenn die Untersuchung aus dem gleichen Probenmaterial erfolgt.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4125

Die GOÄ-Ziffer 4125 wird bei klinischem Verdacht auf eine Porphyrie oder zur Abklärung einer Bleivergiftung abgerechnet. Voraussetzung ist die Durchführung eines Porphyrinprofils mittels Hochdruckflüssigkeitschromatographie (HPLC). Die Untersuchung erfolgt in der Regel nach auffälligen Vortests wie der Bestimmung von ALA oder PBG.
Ja, die Ziffer 4125 ist je Untersuchungsmaterial berechnungsfähig. Werden am selben Tag beispielsweise Urin, Stuhl und Erythrozyten getrennt mittels HPLC analysiert, kann die Ziffer dreimal in Ansatz gebracht werden. Die jeweiligen Materialien müssen auf der Rechnung klar angegeben werden.
Als Untersuchungsmaterialien für das Porphyrinprofil sind Urin, Stuhl und Erythrozyten definiert. Urin (bevorzugt Spontanurin oder 24-Stunden-Sammelurin) dient meist als Erstlinienmaterial. Stuhl und Erythrozyten (als Hämolysat) werden zur weitergehenden Differenzierung bei pathologischen Vorbefunden herangezogen.
Nein, die Herstellung des Hämolysats aus einer Erythrozytensuspension ist mit der Gebühr für die GOÄ 4125 abgegolten. Dies umfasst auch die dafür notwendige Zentrifugation aus Heparin- oder EDTA-Vollblut. Zusätzliche Ziffern für diese Probenvorbereitung dürfen nicht angesetzt werden.
Nein, die HPLC und die nachgeschaltete Spektrometrie (wie die Fluoreszenzdetektion) gelten abrechnungstechnisch als ein einziges Verfahren. Eine separate Berechnung der Detektion neben der Ziffer 4125 ist daher ausgeschlossen. Beide Schritte sind vollständig durch die Ziffer 4125 abgegolten.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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