GOÄ 4124: Porphobilinogen-Abrechnung in der Praxis

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4124
Porphobilinogen (PBG) , photometrisch und säulenchromatographisch
Punktzahl 570  
Einfachsatz 33,22 € 1,0x
Regelhöchstsatz 38,20 € 1,1x
Höchstsatz 43,19 € 1,3x

Die quantitative Bestimmung von Porphobilinogen (PBG) nach GOÄ-Ziffer 4124 ist essenziell bei Verdacht auf akute Porphyrien. Erfahren Sie alles zur Abrechnung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4124

GOÄ-Ziffer 4124: Porphobilinogen (PBG), photometrisch und säulenchromatographisch – 570 Punkte.

Die Leistung nach GOÄ-Ziffer 4124 beschreibt die quantitative Bestimmung von Porphobilinogen (PBG) im Urin. Diese Untersuchung wird mittels einer Kombination aus Säulenchromatografie und anschließender Spektrometrie durchgeführt. Die Ziffer ist dem Abschnitt M III (Spezielle Laboruntersuchungen), Unterabschnitt 16 (Porphyrine und ihre Vorläufer) zugeordnet.

Medizinisch umfasst die Leistung die komplette analytische Kette der PBG-Bestimmung. Hierzu gehört die chromatographische Trennung, meist über eine Ionenaustauschchromatografie, sowie die anschließende photometrische Messung nach Zugabe von Ehrlich-Reagenz bei einer Wellenlänge von 553 nm. Beide Teilschritte sind mit der Gebühr abgegolten.

GOÄ 4124 in der Praxis: Diagnostik bei akutem Porphyrieverdacht

Die Bestimmung von PBG ist der entscheidende diagnostische Schritt beim Verdacht auf eine akute Porphyrie. Ein akuter Schub äußert sich klinisch häufig durch heftige, unklare Abdominalschmerzen, neurologische Ausfälle oder psychiatrische Symptome. In diesen Fällen ist eine rasche Diagnostik mittels Spontanurin zwingend erforderlich.

Die quantitative Bestimmung im Spontanurin, idealerweise zwei bis drei Stunden nach Beginn der Symptomatik, ist der zeitaufwendigen Sammlung von 24-Stunden-Sammelurin vorzuziehen. Letztere birgt erhebliche Präanalytik-Fehler und verzögert die kritische therapeutische Entscheidung. Ein unauffälliger PBG-Wert im akuten Stadium schließt eine akute Porphyrie (mit Ausnahme des sehr seltenen ALA-Dehydratase-Mangels) nahezu vollständig aus.

Tipp: Um verlässliche quantitative Aussagen im Spontanurin treffen zu können, sollte die PBG-Ausscheidung stets auf die Kreatininkonzentration bezogen werden. Die Bestimmung des Urinkreatinins nach GOÄ-Ziffer 3585.H1 ist hierbei zusätzlich berechnungsfähig.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4124

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Akute Intermittierende Porphyrie (AIP)

Eine Patientin stellt sich mit akuten, kolikartigen Bauchschmerzen und Tachykardie vor. Zum Ausschluss einer AIP wird eine Urinprobe entnommen. Die Bestimmung von PBG erfolgt mittels Säulenchromatografie und Photometrie. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4124 zum Regelsatz (1,15-fach) sowie die Kreatinin-Bestimmung nach GOÄ-Ziffer 3585.H1 zur Normierung.

Fallbeispiel 2: Abklärung einer chronischen Bleivergiftung

Bei einem Industriearbeiter besteht der Verdacht auf eine chronische Bleiexposition mit neurologischen Symptomen. Da Schwermetalle die Häm-Biosynthese hemmen, wird neben der Delta-Aminolävulinsäure (ALA) auch PBG im Urin bestimmt. Die Abrechnung erfolgt über die Kombination der GOÄ-Ziffer 4124 für PBG und der GOÄ-Ziffer 4120 für die ALA-Bestimmung.

Fallbeispiel 3: Differenzialdiagnose bei Porphyria cutanea tarda (PCT)

Ein Patient zeigt typische Hautveränderungen an den Handrücken nach Sonnenexposition. Zur Differenzialdiagnostik wird PBG im Urin bestimmt, um eine akute Porphyrieform auszuschließen. Da bei der PCT die PBG-Werte typischerweise normal sind, die Gesamt-Porphyrine jedoch erhöht, erfolgt die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4124 parallel zur Bestimmung der Gesamt-Porphyrine nach GOÄ-Ziffer 4121.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4124: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die separate Liquidation der chromatographischen Trennung und der photometrischen Messung. Da die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 4124 explizit beide methodischen Schritte nennt, ist eine getrennte Abrechnung unzulässig. Beide Schritte bilden eine gebührenrechtliche Einheit.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die mehrfache Abrechnung der Kreatinin-Bestimmung aus derselben Urinprobe. Wird aus einer Spontanurinprobe sowohl PBG als auch ALA bestimmt, darf die normierende Kreatinin-Bestimmung (GOÄ 3585.H1) nur einmalig auf der Rechnung erscheinen.

Achtung: Die Bestimmung von PBG im symptomfreien Intervall kann bei bestimmten Porphyrie-Typen normal ausfallen. Eine Abrechnung ohne dokumentierte klinische Symptomatik oder konkreten Verdacht wird von Prüfstellen oft als medizinisch nicht notwendig zurückgewiesen.

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Dokumentation der GOÄ 4124: Praxisbewährte Hinweise

Für eine rechtssichere Abrechnung ist eine lückenlose Dokumentation der klinischen Indikation unerlässlich. In der Patientenakte müssen die akuten Symptome (z. B. abdominelle Schmerzen, neurologische Defizite) sowie der genaue Zeitpunkt der Urinentnahme im Verhältnis zum Symptombeginn festgehalten werden.

Auch die präanalytischen Schritte, wie der Schutz der Urinprobe vor Lichteinfall (da Porphyrine und PBG lichtempfindlich sind), sollten kurz dokumentiert werden. Dies stützt die medizinische Notwendigkeit der Untersuchung bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger.

Dokumentationsbeispiel:
Verdacht auf akuten Porphyrieschub bei unklarem Abdomen. Spontanuringewinnung 2,5 h nach Schmerzbeginn. Probe lichtgeschützt gelagert. Anforderung: PBG quantitativ (GOÄ 4124) und Kreatinin (GOÄ 3585.H1).

GOÄ 4124: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich bei der GOÄ-Ziffer 4124 um eine Leistung des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) handelt, liegt der normale Gebührenrahmen zwischen dem 1,0-fachen und dem 1,3-fachen Satz. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-fache der Gebühr.

Eine Überschreitung des Schwellenwertes bis zum Höchstsatz (1,3-fach) ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig. Solche Gründe können ein außergewöhnlich hoher präanalytischer Aufwand bei stark verunreinigten Proben oder schwierige chromatographische Trennungen bei interferierenden Substanzen im Urin sein. Diese Erschwernisse müssen auf der Rechnung detailliert begründet werden.

Typische Ziffernkombinationen

In der Praxis wird die Bestimmung von PBG selten isoliert durchgeführt. Sinnvolle und medizinisch begründete Ziffernkombinationen umfassen:

  • GOÄ-Ziffer 4120: Bestimmung der Delta-Aminolävulinsäure (ALA) im Urin zur differenzialdiagnostischen Abgrenzung.
  • GOÄ-Ziffer 4121: Bestimmung der Gesamt-Porphyrine im Urin.
  • GOÄ-Ziffer 3585.H1: Bestimmung des Urinkreatinins zur Normierung der Ausscheidungwerte.

Ziffer 4124 in der neuen GOÄ

Die alte Ziffer 4124 wird zur Nummer 12799 — „Porphobilinogen (PBG) Spontanurin, 24-Std.-Urin; Säulenchromatographie (z.B. Ionenaustauschchromatographie) einschließlich Spektrometrie; Auswertung: apparativ- quantitativ.“ — mit festem Satz von 29,35 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 38,20 €).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4124

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4124 ist bei begründetem Verdacht auf eine akute Porphyrie, eine chronische Bleivergiftung oder bei der Abklärung einer angeborenen Tyrosinämie indiziert. Besonders zielführend ist die Bestimmung im Spontanurin kurz nach einem akuten Schub. Eine routinemäßige Bestimmung ohne klinischen Verdacht ist hingegen nicht erstattungsfähig.
Nein, eine separate Berechnung der Säulenchromatografie neben der GOÄ-Ziffer 4124 ist nicht zulässig. Die Leistungsbeschreibung umfasst explizit sowohl den photometrischen als auch den säulenchromatographischen Analyseschritt als eine gebührenrechtliche Einheit. Beide Methoden sind somit mit der einmaligen Gebühr abgegolten.
Ja, die Bestimmung des Urinkreatinins nach GOÄ-Ziffer 3585.H1 ist neben der GOÄ 4124 gesondert berechnungsfähig. Dies ist medizinisch notwendig, um die Porphobilinogen-Ausscheidung im Spontanurin auf die Kreatininkonzentration zu beziehen. Werden mehrere Analysen aus derselben Probe durchgeführt, darf das Kreatinin jedoch nur einmal berechnet werden.
Für die GOÄ-Ziffer 4124 gilt als Laborleistung des Abschnitts M ein Regelhöchstsatz von 1,15. Ein Abweichen von diesem Schwellenwert bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur bei nachweisbaren, außergewöhnlichen Erschwernissen in der Probenaufbereitung oder Analyse zulässig. Diese Erschwernisse müssen auf der Liquidation detailliert begründet werden.
Die Bestimmung im 24-Stunden-Sammelurin bietet gegenüber dem Spontanurin keinen diagnostischen Vorteil und verzögert die kritische Befunderhebung bei einem akuten Schub. Zudem ist das korrekte Sammeln über 24 Stunden hinweg äußerst fehleranfällig und kann zu verfälschten Analyseergebnissen führen. Aus diesem Grund ist der Spontanurin 2 bis 3 Stunden nach einem Schub das Material der Wahl.
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