Die GOÄ-Ziffer 4123 beschreibt den qualitativen Nachweis von Porphobilinogen. Erfahren Sie, wie Sie den modernen PBG-Schnelltest rechtssicher analog abrechnen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4123
Porphobilinogen (PBG, Hösch-Test, Schwarz-Watson-Test) mit Rückextraktion, Farbreaktion und visuell, qualitativ
Die Gebührenordnungsziffer 4123 beschreibt den qualitativen Nachweis von Porphobilinogen (PBG) im Urin mittels klassischer nasschemischer Methoden. Zu diesen historischen Verfahren gehören insbesondere der Hösch-Test und der Schwarz-Watson-Test. Diese Methoden basieren auf einer spezifischen Farbreaktion, die nach einer Rückextraktion visuell ausgewertet wird. In der modernen Laboratoriumsmedizin gelten diese manuellen, rein qualitativen Urintests jedoch weitgehend als obsolet.
Dennoch behält die Ziffer in der Praxis eine hohe Relevanz. Sie dient heute als Grundlage für die analoge Bewertung moderner Schnelltests, die direkt in der Arztpraxis durchgeführt werden können. Die Leistung umfasst dabei die Probenvorbereitung, die Durchführung der Farbreaktion sowie die anschließende visuelle Beurteilung.
GOÄ 4123 in der Praxis: Obsoleszenz und die Rolle des PBG-Schnelltests
Da die klassischen nasschemischen Laborverfahren im klinischen Alltag kaum noch eine Rolle spielen, wird die GOÄ 4123 heute vor allem für den kommerziell erhältlichen PBG-Schnelltest analog herangezogen. Dieser Schnelltest dient dem schnellen Nachweis von PBG im Spontanurin bei Verdacht auf eine akute Porphyrie. Das Testprinzip nutzt die charakteristische Rosafärbung von PBG durch die Reaktion mit Dimethylaminobenzaldehyd (DMAB).
Vor der Farbreaktion wird das im Urin vorhandene PBG an einen speziellen Ionenaustauscher-Filter gebunden und anschließend eluiert. Die untere Nachweisgrenze dieses Schnelltests liegt bei 25 µmol/l, was deutlich über dem physiologischen Normalwert von unter 8,8 µmol/l liegt. Da bei einem akuten Schub einer Porphyrie die PBG-Ausscheidung in der Regel um das Zehnfache oder mehr erhöht ist, eignet sich der Test hervorragend für die Akutdiagnostik in der Praxis.
Trotz der hohen Spezifität bei stark erhöhten Werten hat der Schnelltest deutliche Limitationen. Er erlaubt lediglich eine semiquantitative Abschätzung der Konzentration anhand einer Farbkarte und bietet keine integrierte Positivkontrolle. Zudem werden leicht erhöhte Konzentrationen, wie sie nach dem Abklingen der akuten Phase auftreten, oft nicht erfasst. Ein negatives Testergebnis schließt eine Porphyrie daher nicht sicher aus und erfordert bei klinischem Verdacht immer eine quantitative Bestätigung.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4123
Fallbeispiel 1: Verdacht auf akute Porphyrie in der Notfallsprechstunde
Eine Patientin stellt sich mit unklaren, heftigen abdominellen Schmerzen und neurologischen Symptomen in der Praxis vor. Zum schnellen Ausschluss einer akuten Porphyrie führt das Praxisteam einen PBG-Schnelltest im Spontanurin durch. Der Test zeigt eine deutliche Rosafärbung, die semiquantitativ ausgewertet wird. Die Abrechnung dieses Schnelltests erfolgt analog nach der GOÄ-Ziffer 4123.
Fallbeispiel 2: Abklärung bei unklaren abdominellen Beschwerden
Ein Patient klagt über rezidivierende, kolikartige Bauchschmerzen ohne organischen Befund. Im Rahmen der differenzialdiagnostischen Abklärung wird in der Praxis ein qualitativer Porphobilinogen-Schnelltest durchgeführt. Das Ergebnis ist negativ, weshalb eine weitere Abklärung mittels quantitativer Verfahren eingeleitet wird. Der in der Praxis erbrachte Schnelltest wird als analoge Leistung nach GOÄ 4123 in Rechnung gestellt.
Fallbeispiel 3: Akutdiagnostik bei rötlichem Urin
Ein Patient stellt sich mit einer rötlichen Verfärbung des Urins ohne Anzeichen einer Hämaturie vor. Um eine vermehrte Ausscheidung von Porphyrinvorläufern schnell zu überprüfen, wird ein qualitativer PBG-Schnelltest durchgeführt. Die Auswertung erfolgt visuell direkt in der Praxis. Die erbrachte Leistung wird mit dem 1,15-fachen Regelsatz nach Ziffer A4123 liquidiert.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4123: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4123 ist das Fehlen der Kennzeichnung als Analogbewertung. Da der klassische Hösch- oder Schwarz-Watson-Test als obsolet gilt, muss der moderne Schnelltest zwingend als analoge Leistung (gekennzeichnet mit einem vorangestellten 'A') auf der Rechnung ausgewiesen werden. Eine direkte Abrechnung ohne Analog-Kennzeichnung wird von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen häufig beanstandet.
Ein weiterer Streitpunkt ist die parallele Abrechnung von qualitativen und quantitativen Verfahren aus derselben Probe. Wird am selben Tag im selben Labor sowohl der qualitative Schnelltest als auch die quantitative Bestimmung nach GOÄ 4124 durchgeführt, ist dies meist nicht nebeneinander berechnungsfähig. Die quantitative Untersuchung schließt die qualitative Diagnostik medizinisch und abrechnungstechnisch ein, sofern kein zeitlicher Versatz vorliegt.
Achtung: Der PBG-Schnelltest liefert keine Informationen über die Ausscheidung von Aminolävulinsäure (ALA). Ein negatives Testergebnis darf daher niemals als alleiniger Ausschluss einer Porphyrie gewertet werden, insbesondere wenn die akute Schmerzphase bereits abklingt.
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Dokumentation der GOÄ 4123: Praxisbewährte Hinweise
Für eine rechtssichere Abrechnung ist eine lückenlose Dokumentation in der Patientenakte unerlässlich. Neben der medizinischen Indikation, wie beispielsweise dem Verdacht auf eine akute Porphyrie, muss der verwendete Testkit inklusive Chargennummer dokumentiert werden. Auch der genaue Ablauf der Probenvorbereitung mittels Ionenaustauscher-Filter sollte kurz festgehalten werden.
Besonders wichtig ist die detaillierte Erfassung des Testergebnisses. Da es sich um ein semiquantitatives Verfahren handelt, sollte nicht nur 'positiv' oder 'negativ' dokumentiert werden, sondern auch die visuell abgeschätzte Farbintensität im Vergleich zur Referenzskala. Dies belegt den diagnostischen Aufwand und stützt eine eventuelle Schwellenwertüberschreitung.
Dokumentation: Durchführung eines qualitativen PBG-Schnelltests (analog GOÄ 4123) bei V. a. akute Porphyrie. Spontanurin filtriert, Elution durchgeführt, Farbreaktion mit DMAB visuell ausgewertet. Ergebnis: Leicht positive Rosafärbung (entspricht ca. 30 µmol/l laut Farbskala). Quantitative Bestätigungsdiagnostik veranlasst.
GOÄ 4123: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ-Ziffer 4123 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, unterliegt sie dem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt hier beim 1,15-fachen Satz, der Höchstsatz beim 1,3-fachen Satz. Eine Steigerung über den Regelsatz hinaus auf den 1,3-fachen Satz ist nur in Ausnahmefällen möglich und erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung.
Als Begründung für eine Steigerung kommt beispielsweise eine stark erschwerte visuelle Beurteilung infrage. Dies kann der Fall sein, wenn der Urin des Patienten durch andere Medikamente oder extreme Eigenfarbe stark verfärbt ist, was den Farbabgleich mit der Referenzkarte erheblich erschwert und einen erhöhten Zeitaufwand verursacht.
Typische Ziffernkombinationen
In der täglichen Praxis wird die GOÄ 4123 selten isoliert erbracht. Häufig erfolgt die Probenentnahme im Rahmen einer symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 5 oder einer eingehenden Beratung nach GOÄ-Ziffer 3. Diese klinischen Leistungen sind problemlos neben der Laborziffer berechenbar.
Tipp: Wenn der Schnelltest in der Praxis positiv ausfällt, sollte umgehend eine quantitative Bestätigung veranlasst werden. Die hierfür notwendige Blutentnahme oder Urinaufbereitung kann mit den entsprechenden Ziffern wie GOÄ 250 oder GOÄ 4124 (externes Labor) kombiniert werden.
Ziffer 4123 in der neuen GOÄ
Ziffer 4123 (Porphobilinogen (PBG, Hösch-Test, Schwarz-Watson-Test) mit Rückextraktion, Farbreaktion und visuell, qualitativ) findet ihren Nachfolger in Nummer 12799 — „Porphobilinogen (PBG) Spontanurin, 24-Std.-Urin; Säulenchromatographie (z.B. Ionenaustauschchromatographie) einschließlich Spektrometrie; Auswertung: apparativ- quantitativ.“ — mit festem Satz von 29,35 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 4,02 €).
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4123
Was hat nicht gestimmt?