GOÄ 4170: N-Azetylprocainamid richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4170
Untersuchung mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve-N-Azetylprocainamid
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4170

Untersuchung mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve - N-Azetylprocainamid

Die GOÄ-Ziffer 4170 beschreibt eine quantitative Analyse von N-Azetylprocainamid (NAPA) im Serum oder Plasma. Diese Untersuchung erfolgt mittels eines Ligandenassays, wie beispielsweise einem Enzymimmunoassay (EIA) oder Radioimmunoassay (RIA). Die Leistung umfasst bereits eine eventuell notwendige Doppelbestimmung sowie das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve zur Kalibrierung.

Als Leistung des Speziallabors (Abschnitt M III der GOÄ) unterliegt diese Ziffer besonderen Abrechnungsbestimmungen. Eine wichtige Vorgabe ist, dass der konkret untersuchte Parameter auf der Liquidation namentlich ausgewiesen werden muss.

GOÄ 4170 in der Praxis: Indikation und therapeutisches Drug Monitoring

Die Bestimmung von N-Azetylprocainamid ist ein wesentlicher Bestandteil des therapeutischen Drug Monitorings (TDM) bei Patienten, die mit dem Antiarrhythmikum Procainamid behandelt werden. Da Procainamid in der Leber zu NAPA acetyliert wird und beide Substanzen kardial wirksam sowie potenziell toxisch sind, ist die Überwachung beider Spiegel klinisch hochgradig relevant. Besonders bei Patienten mit bekannter Niereninsuffizienz oder unklarem Acetylierer-Status ist diese Labordiagnostik unverzichtbar.

Typische Indikationen für die Abrechnung der GOÄ 4170 sind der Verdacht auf eine Überdosierung oder die regelmäßige Therapiekontrolle zur Vermeidung von schweren Nebenwirkungen wie Proarrhythmien. Die Ziffer darf nur dann angesetzt werden, wenn die Analyse tatsächlich mittels eines Ligandenassays durchgeführt wurde.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4170

Fallbeispiel 1: Routine-Monitoring bei stabiler Therapie

Ein Patient unter langfristiger Procainamid-Therapie stellt sich zur regelmäßigen Kontrolle in der kardiologischen Praxis vor. Zur Überprüfung der therapeutischen Breite wird Blut entnommen, um den Wirkstoffspiegel und den aktiven Metaboliten NAPA zu bestimmen. Die Bestimmung von N-Azetylprocainamid erfolgt im Labor mittels Ligandenassay und wird korrekt mit der GOÄ-Ziffer 4170 abgerechnet.

Fallbeispiel 2: Verdacht auf Intoxikation bei Niereninsuffizienz

Bei einer Patientin mit bekannter chronischer Niereninsuffizienz und Procainamid-Medikation treten neuartige Herzrhythmusstörungen auf. Es besteht der dringende Verdacht auf eine Kumulation des aktiven Metaboliten NAPA. Das Labor führt eine Notfall-Bestimmung mittels Ligandenassay durch, was die Abrechnung der GOÄ 4170 rechtfertigt.

Fallbeispiel 3: Abklärung des Acetylierer-Status

Zu Beginn einer Therapie mit Procainamid soll der individuelle Acetylierungs-Typ des Patienten bestimmt werden, um die Dosis optimal anzupassen. Hierzu wird nach der ersten Medikamentengabe das Verhältnis von Procainamid zu N-Azetylprocainamid im Plasma bestimmt. Die Analyse des Metaboliten wird über die GOÄ 4170 liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4170: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4170 ist das Versäumnis, den konkreten Parameternamen auf der Rechnung anzugeben. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass die untersuchten Parameter in der Liquidation genannt werden müssen, andernfalls droht eine Beanstandung durch die Private Krankenversicherung (PKV). Zudem darf die Ziffer nicht mehrfach für dieselbe Probe berechnet werden, selbst wenn eine Doppelbestimmung zur Qualitätssicherung durchgeführt wurde.

Achtung: Die Durchführung einer Doppelbestimmung ist bereits mit der Gebühr für die GOÄ 4170 abgegolten und darf keinesfalls als separate Leistung oder über einen erhöhten Steigerungssatz abgerechnet werden.

Ein weiterer Fehler betrifft die unzulässige Kombination mit anderen unspezifischen Labormethoden für denselben Analyten am selben Tag. Private Kostenträger prüfen sehr genau, ob für die Bestimmung von N-Azetylprocainamid fälschlicherweise zusätzliche allgemeine Laborziffern herangezogen wurden.

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Dokumentation der GOÄ 4170: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das Fundament für eine erfolgreiche Abrechnung und schützt vor Regressansprüchen. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation für das Drug Monitoring sowie der genaue Zeitpunkt der Blutentnahme (Talspiegel- oder Spitzenwert-Bestimmung) dokumentiert werden. Auch das Laborergebnis und die daraus resultierende therapeutische Konsequenz gehören zwingend in die Akte.

Dokumentation: Indikation: V. a. NAPA-Akkumulation bei Procainamid-Therapie und Kreatinin-Anstieg. Blutentnahme um 08:00 Uhr (Talspiegel). Laborergebnis N-Azetylprocainamid: [Wert] µg/ml. Dosisanpassung vorgenommen.

Durch diese strukturierte Erfassung der klinischen Parameter lässt sich die medizinische Notwendigkeit der Untersuchung im Falle einer Nachfrage durch den Medizinischen Dienst oder private Versicherungen lückenlos belegen.

GOÄ 4170: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ-Ziffer 4170 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, ist der Gebührenrahmen stark eingeschränkt. Der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15 (16,76 €) und der maximale Steigerungssatz bei 1,3 (18,94 €). Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 1,15 ist nur bei Vorliegen besonderer, patientenbezogener Erschwernisse zulässig und muss auf der Rechnung detailliert begründet werden.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die Bestimmung von N-Azetylprocainamid zusammen mit der Bestimmung der Muttersubstanz Procainamid durchgeführt. Für die Bestimmung von Procainamid selbst kommt in der Regel eine analoge Ziffer oder eine passende Ziffer aus dem Bereich der Ligandenassays infrage. Zudem kann die für die Blutentnahme erforderliche Leistung nach GOÄ-Ziffer 250 (Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Vakuumbehälter) angesetzt werden, sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt sind.

Tipp: Achten Sie bei der Kombination von Laborwerten darauf, dass die Blutentnahme (GOÄ 250) nur einmal pro Sitzung berechnet werden darf, unabhängig davon, wie viele Laborparameter anschließend bestimmt werden.

Ziffer 4170 in der neuen GOÄ

Ziffer 4170 (Untersuchung mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve-N-Azetylprocainamid) findet ihren Nachfolger in Nummer 11662 — „Antiarrhythmika, je Medikament, IA z.B. Chinidin, Flecainid, Lidocain, Propafenon; Serum oder Plasma; Signal-(Tracer-)verstärkter Immunoassay; Auswertung: apparativ-quantitativ.“ — mit festem Satz von 18,60 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €). Abrechenbar: 1x je untersuchtem Medikament. Das/Die untersuchte(n) Antiarrhythmikum(a) ist/sind in der Rechnung anzugeben.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4170

Die Bestimmung nach GOÄ-Ziffer 4170 kostet im einfachen Satz 14,57 € und im Regelhöchstsatz (1,15-fach) 16,76 €. Der maximale Steigerungssatz (1,3-fach) beträgt 18,94 €. Höhere Sätze sind bei Laborleistungen im Speziallabor grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Abrechnung ist im Rahmen des therapeutischen Drug Monitorings bei einer Therapie mit dem Antiarrhythmikum Procainamid indiziert. Dies ist besonders wichtig bei Patienten mit Niereninsuffizienz zur Vermeidung von Toxizitäten. Auch zur Abklärung des Acetylierer-Status wird die Ziffer herangezogen.
Nein, eine eventuell erforderliche Doppelbestimmung ist bereits im Leistungstext der GOÄ 4170 enthalten und abgegolten. Sie darf weder separat berechnet noch als Begründung für eine Schwellenwertüberschreitung genutzt werden. Die Ziffer deckt diesen Aufwand vollständig ab.
Auf der Liquidation muss der konkret untersuchte Parameter, in diesem Fall N-Azetylprocainamid, explizit angegeben werden. Ohne diese Angabe entspricht die Rechnung nicht den formalen Vorgaben der GOÄ. Dies kann zu Beanstandungen und Verzögerungen bei der Erstattung führen.
Ja, eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist unter Angabe einer patientenbezogenen Begründung möglich. Typische Gründe sind außergewöhnliche Schwierigkeiten bei der Probenvorbereitung oder komplexe Begleiterkrankungen des Patienten. Eine Steigerung über den Faktor 1,3 hinaus ist für Laborleistungen jedoch ausgeschlossen.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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