GOÄ 4171: Netilmicin-Bestimmung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4171
Untersuchung mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve-Netilmicin
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4171

Untersuchung mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve - Netilmicin

Die GOÄ-Ziffer 4171 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung aus dem Bereich der Ligandenassays. Diese Methode dient dem Nachweis und der quantitativen Bestimmung von Netilmicin im Blut des Patienten. Die Leistung umfasst standardmäßig auch eventuell notwendige Doppelbestimmungen sowie das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve zur Qualitätssicherung.

Ein wesentlicher Aspekt dieser Ziffer ist die Verpflichtung zur Transparenz. Gemäß den Abrechnungsbestimmungen müssen die untersuchten Parameter explizit auf der Rechnung angegeben werden. Ohne diese Angabe ist die Rechnung formal fehlerhaft und kann von privaten Krankenversicherungen zurückgewiesen werden.

GOÄ 4171 in der Praxis: Therapeutisches Drug Monitoring von Aminoglykosiden

Netilmicin ist ein hochwirksames Aminoglykosid-Antibiotikum, das vor allem bei schweren, systemischen Infektionen durch gramnegative Erreger eingesetzt wird. Aufgrund der engen therapeutischen Breite und des Risikos für nephrotoxische und ototoxische Nebenwirkungen ist eine engmaschige Überwachung der Serumkonzentration zwingend erforderlich. Dieses Verfahren wird als therapeutisches Drug Monitoring (TDM) bezeichnet.

Klinische Situationen für den Einsatz der GOÄ 4171 umfassen die Überwachung von Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion oder älteren Patienten. Auch bei einer länger andauernden Therapie ist die regelmäßige Bestimmung der Tal- und Spitzenkonzentrationen medizinisch notwendig. Dies sichert den Therapieerfolg und minimiert gleichzeitig das Toxizitätsrisiko.

Tipp: Um eine optimale Therapieanpassung zu gewährleisten, sollte die Blutentnahme für den Talspiegel unmittelbar vor der nächsten Dosis und für den Spitzenspiegel ca. 30 bis 60 Minuten nach Infusionsende erfolgen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4171

Fallbeispiel 1: Routineüberwachung bei laufender Therapie

Ein Patient mit einer schweren Pseudomonas-Sepsis erhält eine intravenöse Therapie mit Netilmicin. Zur Überwachung der Nierenverträglichkeit und Wirksamkeit wird am dritten Therapietag eine Bestimmung des Serumspiegels veranlasst. Die Blutentnahme erfolgt am Morgen. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4171 zum Regelsatz (1,15-fach), da keine Besonderheiten vorlagen.

Fallbeispiel 2: Bestimmung von Tal- und Spitzenkonzentration bei Niereninsuffizienz

Bei einer älteren Patientin mit vorbestehender chronischer Niereninsuffizienz und einer schweren Harnwegsinfektion muss die Netilmicin-Dosis exakt angepasst werden. Es werden an einem Tag zwei Blutproben entnommen: eine unmittelbar vor der Infusion (Talspiegel) und eine 45 Minuten nach Ende der Infusion (Spitzenspiegel). Beide Proben werden im Labor analysiert. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4171 zweimal unter Angabe der jeweiligen Uhrzeiten der Blutentnahme auf der Liquidation.

Fallbeispiel 3: Vorgezogene Kontrolle bei akutem Kreatininanstieg

Während einer laufenden Netilmicin-Therapie zeigt sich im Labor ein plötzlicher Anstieg des Serum-Kreatinins. Zur Vermeidung einer manifesten Nierenschädigung wird sofort eine außerplanmäßige Bestimmung des Netilmicin-Spiegels durchgeführt. Aufgrund des erhöhten logistischen Aufwands und der dringlichen Eil-Analytik wird die GOÄ-Ziffer 4171 mit dem Höchstsatz (1,3-fach) abgerechnet, was auf der Rechnung entsprechend begründet wird.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4171: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4171 ist das Versäumnis, den konkreten Wirkstoffnamen auf der Rechnung anzugeben. Die bloße Nennung der Ziffer ohne den Zusatz "Netilmicin" führt regelmäßig zu Rückfragen und Kürzungen durch die privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen. Die Angabe des Parameters ist eine zwingende formale Voraussetzung.

Ein weiterer Streitpunkt ist die unbegründete Mehrfachabrechnung am selben Kalendertag. Werden Spitzen- und Talspiegel bestimmt, müssen die unterschiedlichen Entnahmezeiten zwingend auf der Rechnung dokumentiert sein. Ohne diese zeitliche Differenzierung gehen Prüfer von einer unzulässigen Doppelbestimmung aus derselben Probe aus, die mit der Ziffer bereits abgegolten wäre.

Achtung: Die Doppelbestimmung aus ein und derselben Probe zur Absicherung des Laborergebnisses ist laut Leistungsbeschreibung bereits in der GOÄ 4171 enthalten und darf nicht als zwei getrennte Leistungen berechnet werden.

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Dokumentation der GOÄ 4171: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen Abrechnung und schützt vor Regressansprüchen. In der Patientenakte müssen neben dem Laborbefund selbst auch die genauen Zeitpunkte der Blutentnahme und der Medikamentenapplikation festgehalten werden. Nur so lässt sich der Bezug zum Talspiegel oder Spitzenspiegel im Nachhinein zweifelsfrei belegen.

Zusätzlich sollte die medizinische Indikation für das Monitoring, wie beispielsweise eine veränderte Nierenfunktion oder eine klinische Verschlechterung, dokumentiert werden. Dies erleichtert die Begründung bei einer eventuellen Schwellenwertüberschreitung über den 1,15-fachen Satz hinaus.

Dokumentationsbeispiel:
10:15 Uhr: Blutentnahme zur Bestimmung des Netilmicin-Talspiegels (unmittelbar vor Infusionsbeginn). Infusion von Netilmicin von 10:30 bis 11:00 Uhr. 11:45 Uhr: Zweite Blutentnahme zur Bestimmung des Spitzenspiegels. Indikation: Engmaschiges TDM bei bekannter Niereninsuffizienz Stadium III.

GOÄ 4171: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 4171 gehört zum Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen). Der Regelhöchstsatz für diese Leistungen liegt bei 1,15-fach. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3-fach ist bei Vorliegen besonderer Umstände möglich. Typische Begründungen sind ein außergewöhnlich hoher Analyseaufwand bei schwierigen Probenmatrizes oder eine dringend erforderliche Eilbestimmung bei akutem Nierenversagen.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die Bestimmung von Netilmicin zusammen mit anderen laborchemischen Parametern durchgeführt. Sinnvoll und zulässig ist die Kombination mit Ziffern zur Überwachung der Nierenfunktion, wie der Bestimmung von Kreatinin (z. B. GOÄ 3584.H1) oder Harnstoff. Auch die Kombination mit der Blutentnahme nach GOÄ 250 ist im Rahmen der ambulanten Versorgung ein Standardverfahren, sofern die Probenentnahme in der eigenen Praxis erfolgt.

Ziffer 4171 in der neuen GOÄ

Die alte Ziffer 4171 wird zur Nummer 11661 — „Aminoglykoside(-Antibiotika), je Medikament, IA z.B. Amikacin, Gentamicin, Netilmicin, Tobramycin; Serum oder Plasma; Signal-(Tracer-)verstärkter Immunoassay; Auswertung: apparativ-quantitativ.“ — mit festem Satz von 19,25 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €). Abrechenbar: 1x je untersuchtem Medikament. Das/Die untersuchte(n) Aminoglykosid(e) ist/sind in der Rechnung anzugeben.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4171

Die GOÄ-Ziffer 4171 wird für die quantitative Bestimmung des Aminoglykosid-Antibiotikums Netilmicin mittels Ligandenassay abgerechnet. Dies ist besonders im Rahmen des therapeutischen Drug Monitorings (TDM) zur Vermeidung von Nephro- und Ototoxizität indiziert. Die Bestimmung erfolgt in der Regel aus Serum oder Plasma.
Für die GOÄ 4171 beträgt der Einfachsatz (1,0-fach) 14,57 € bei einer Punktzahl von 250. Der Regelhöchstsatz für Laborleistungen im M-Bereich liegt bei 1,15-fach (16,76 €), während der maximale Höchstsatz 1,3-fach (18,94 €) beträgt. Höhere Sätze erfordern eine medizinische Begründung auf der Rechnung.
Ja, gemäß den Abrechnungsbestimmungen der GOÄ muss der konkrete untersuchte Parameter auf der Liquidation angegeben werden. Bei der Abrechnung der Ziffer 4171 muss daher explizit die Bezeichnung "Netilmicin" aufgeführt sein. Das Fehlen dieser Angabe kann zur Beanstandung durch Kostenträger führen.
Eine mehrfache Abrechnung am selben Tag ist nur dann zulässig, wenn die Blutentnahmen zu unterschiedlichen Zeiten erfolgten, beispielsweise zur Bestimmung von Tal- und Spitzenkonzentrationen. In diesen Fällen müssen die genauen Uhrzeiten der Probenentnahme auf der Rechnung dokumentiert werden. Andernfalls wird die Mehrfachabrechnung von den Kassen abgewiesen.
Die GOÄ 4171 darf nicht neben anderen Ziffern für denselben Parameter am selben Tag berechnet werden. Zudem sind allgemeine Laborausschlüsse des Abschnitts M zu beachten, insbesondere wenn es sich um standardisierte Profiluntersuchungen handelt. Die Kombination mit anderen therapeutischen Drug-Monitoring-Ziffern für unterschiedliche Wirkstoffe ist jedoch erlaubt.
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