GOÄ 4172: Opiat-Ligandenassay abrechnen – Tipps & Fehler

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4172
Untersuchung mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve-Opiate
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4172

Untersuchung mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve-Opiate

Die GOÄ-Ziffer 4172 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung aus dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen). Sie umfasst den Nachweis von Opiaten mittels eines Ligandenassays, wobei methodische Schritte wie eine eventuelle Doppelbestimmung oder das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve bereits abgegolten sind.

Ein wichtiger Aspekt dieser Ziffer ist die Bestimmung, dass die konkret untersuchten Parameter auf der Rechnung anzugeben sind. Dies dient der Transparenz gegenüber dem Zahlungspflichtigen und verhindert unzulässige Doppelabrechnungen.

GOÄ 4172 in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag

Die Bestimmung von Opiaten mittels Ligandenassay kommt in verschiedenen klinischen Szenarien zum Tragen. Häufige Einsatzbereiche sind das Drogenscreening bei Verdacht auf Substanzmissbrauch, die Überwachung im Rahmen einer Substitutionstherapie oder die Compliance-Prüfung bei chronischen Schmerzpatienten.

Auch in der Notfallmedizin, beispielsweise bei unklaren Bewusstseinsstörungen oder dem Verdacht auf eine akute Intoxikation, liefert das Verfahren schnelle und verlässliche Ergebnisse. Die Abgrenzung zu einfachen Schnelltests ist hierbei essenziell, da die GOÄ 4172 eine quantitative oder hochspezifische qualitative Laboranalyse voraussetzt.

Tipp: Für einfache qualitative Schnelltests (z. B. mittels Teststreifen in der Praxis) ist die GOÄ 4172 nicht anwendbar. Hierfür sollten die entsprechenden Ziffern für visuelle Schnelltests herangezogen werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4172

Fallbeispiel 1: Compliance-Prüfung in der Schmerztherapie

Ein Patient mit chronischen Rückenschmerzen befindet sich in einer langfristigen Therapie mit starken Analgetika. Zur Überprüfung der regelmäßigen Medikamenteneinnahme wird eine Urinprobe mittels Ligandenassay auf Opiate untersucht. Die Indikation und das Ergebnis werden dokumentiert, die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4172 mit Angabe des Parameters "Opiate".

Fallbeispiel 2: Notfalldiagnostik bei Intoxikationsverdacht

In der Notaufnahme wird ein somnolenter Patient mit Verdacht auf eine Mischintoxikation eingeliefert. Neben anderen Parametern wird ein quantitativer Ligandenassay für Opiate im Serum durchgeführt. Die Abrechnung der Ziffer 4172 erfolgt neben den Ziffern für die klinische Erstversorgung und weiteren toxikologischen Analysen.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle bei Substitutionsbehandlung

Im Rahmen einer suchtmedizinischen Betreuung wird eine regelmäßige Urinkontrolle durchgeführt, um Beikonsum auszuschließen. Die Bestimmung der Opiate erfolgt hochpräzise im Labor. Neben der GOÄ 4172 werden gegebenenfalls weitere spezifische Ligandenassays für andere Substanzklassen abgerechnet, wobei jeder Parameter einzeln aufgeführt wird.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4172: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4172 ist das Fehlen der genauen Parameterbezeichnung auf der Liquidation. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen Rechnungen konsequent, wenn lediglich die Ziffer ohne den Zusatz "Opiate" oder den spezifischen Wirkstoff aufgeführt ist.

Zudem darf die Ziffer nicht berechnet werden, wenn am selben Tag für denselben Analyten eine andere Bestimmungsmethode angewendet wurde. Die Doppelbestimmung ist explizit in der Leistungsbeschreibung enthalten und rechtfertigt keine mehrfache Berechnung der Ziffer für dieselbe Probe.

Achtung: Achten Sie darauf, dass bei der Einsendung an ein Fremdlabor die Ziffer 4172 nur dann auf Ihrer Rechnung erscheint, wenn Sie die Laborleistung im Wege der Eigenlaborerbringung (Speziallabor) tatsächlich selbst durchgeführt haben.

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Dokumentation der GOÄ 4172: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen Abrechnung und schützt vor Regressansprüchen. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, der Entnahmezeitpunkt des Untersuchungsmaterials (z. B. Urin oder Serum) sowie das detaillierte Laborergebnis hinterlegt sein.

Besonders bei der Steigerung des Gebührensatzes über den Regelsatz hinaus ist eine präzise medizinische Begründung in der Akte unverzichtbar. Das Dokumentationsprotokoll sollte den gesamten Prozess von der Indikationsstellung bis zur Befundinterpretation lückenlos abbilden.

Dokumentation: Indikation: Verdacht auf Opiat-Beikonsum bei laufender Substitutionstherapie. Material: Spontanurin. Methode: Ligandenassay (GOÄ 4172). Ergebnis: Opiate negativ. Befundbesprechung erfolgt am Folgetag.

GOÄ 4172: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Leistung des Abschnitts M ist die Steigerung der GOÄ 4172 streng reglementiert. Der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15 (16,76 €). Eine Überschreitung dieses Satzes bis zum Höchstsatz von 1,3 (18,94 €) ist nur bei Vorliegen besonderer Schwierigkeiten oder eines ungewöhnlichen Zeitaufwands zulässig.

Typische Begründungen für eine Faktorerhöhung können schwierige Probenaufbereitungen bei stark verunreinigten Proben oder komplexe Kreuzreaktivitäten sein, die eine differenzierte manuelle Nachbewertung erfordern. Die Begründung muss patientenbezogen und nachvollziehbar auf der Rechnung formuliert werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4172 wird im klinischen Alltag häufig mit anderen Ziffern des Abschnitts M kombiniert, um ein vollständiges Drogenscreening abzubilden. Zulässig ist die Nebeneinanderberechnung mit Ziffern für andere Substanzklassen wie Benzodiazepine (GOÄ 4174) oder Amphetamine, sofern es sich um eigenständige Ligandenassays handelt.

Nicht zulässig ist hingegen die Kombination mit Ziffern, die dieselbe methodische Bestimmung for denselben Analyten beschreiben. Auch die Kombination mit allgemeinen Beratungsleistungen (z. B. GOÄ 1 oder GOÄ 3) ist am selben Tag möglich, sofern die formalen Voraussetzungen dieser Ziffern erfüllt sind.

Ziffer 4172 in der neuen GOÄ

Ziffer 4172 (Untersuchung mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve-Opiate) findet ihren Nachfolger in Nummer 11719 — „Opiate Urin; Signal-(Tracer-)verstärkter Immunoassay (Gruppentest); Auswertung: apparativ-quantitativ-testspezifisch (Cut-off-Wert).“ — mit festem Satz von 12,30 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4172

Die GOÄ-Ziffer 4172 wird für den quantitativen oder qualitativen Nachweis von Opiaten mittels Ligandenassay berechnet. Dies ist typischerweise im Rahmen von Drogenscreenings, der Schmerztherapie oder bei Intoxikationsverdacht der Fall.
Da es sich um eine Leistung des Abschnitts M (Labor) handelt, liegt der Regelhöchstsatz bei dem 1,15-fachen Satz (16,76 €). Der Höchstsatz beträgt das 1,3-fache (18,94 €), während der einfache Gebührensatz bei 14,57 € liegt.
Ja, gemäß den Abrechnungsbestimmungen der GOÄ müssen die konkret untersuchten Parameter zwingend auf der Liquidation ausgewiesen werden. Eine bloße Nennung der Ziffer ohne Spezifizierung führt häufig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen.
Ja, die Nebeneinanderberechnung mit anderen Ligandenassays für unterschiedliche Analyte ist zulässig. Jeder Parameter muss jedoch einzeln begründet und dokumentiert sein.
Die Ziffer 4172 darf nicht neben anderen Methoden für denselben Analyten am selben Untersuchungstag berechnet werden. Zudem sind allgemeine Laborausschlüsse gemäß den Vorbemerkungen des Abschnitts M der GOÄ strikt einzuhalten.
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