Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4174
Untersuchung mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve-Phenytoin
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ordnet die Ziffer 4174 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), speziell den Ligandenassays, zu. Diese Leistung umfasst die quantitative Bestimmung des Antiepileptikums Phenytoin im Serum oder Plasma. Eine eventuell erforderliche Doppelbestimmung zur Qualitätssicherung sowie das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve sind mit der Gebühr bereits abgegolten.
Es ist zwingend vorgeschrieben, dass der untersuchte Parameter auf der Liquidation namentlich ausgewiesen wird. Ohne die explizite Angabe von Phenytoin ist die Rechnung formal fehlerhaft und kann von Kostenträgern zurückgewiesen werden.
GOÄ 4174 in der Praxis: Therapeutisches Drug Monitoring von Phenytoin
Phenytoin ist ein bewährtes Antikonvulsivum mit einer engen therapeutischen Breite und einer nicht-linearen Pharmakokinetik. Bereits geringe Dosisänderungen können zu unvorhersehbaren Schwankungen des Serumspiegels führen. Daher ist ein regelmäßiges therapeutisches Drug Monitoring (TDM) für die Patientensicherheit unerlässlich.
Typische Indikationen für die Bestimmung nach GOÄ 4174 sind die Neueinstellung des Patienten, der Verdacht auf mangelnde Compliance oder das Auftreten von Intoxikationssymptomen wie Nystagmus und Ataxie. Auch bei veränderten physiologischen Zuständen wie einer Schwangerschaft oder fortgeschrittenen Niereninsuffizienz ist die engmaschige Kontrolle des Wirkstoffspiegels medizinisch geboten.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4174
Fallbeispiel 1: Routinekontrolle bei stabiler Epilepsie-Therapie
Ein Patient stellt sich zur halbjährlichen Routinekontrolle unter laufender Phenytoin-Medikation vor. Es erfolgt eine venöse Blutentnahme zur Bestimmung des Wirkstoffspiegels, um die therapeutische Dosis zu verifizieren. Abgerechnet werden die GOÄ-Ziffer 250 für die Blutentnahme und die GOÄ-Ziffer 4174 für den Ligandenassay.
Fallbeispiel 2: Verdacht auf Phenytoin-Toxizität
Eine Patientin klagt über neu aufgetretenen Schwindel und Gangunsicherheiten unter Phenytoin-Therapie. Der behandelnde Arzt vermutet eine Überdosierung aufgrund veränderter Metabolisierung. Neben der klinischen Untersuchung wird der Serumspiegel notfallmäßig bestimmt und über die GOÄ-Ziffer 4174 liquidiert.
Fallbeispiel 3: Dosisanpassung bei Non-Compliance-Verdacht
Bei einem Patienten treten trotz verordneter Medikation wiederholt Krampfanfälle auf. Zur Überprüfung der Compliance und eventuellen Dosisanpassung wird der Phenytoin-Spiegel bestimmt. Die Abrechnung erfolgt korrekt über die GOÄ-Ziffer 4174 unter Angabe des Parameters auf der Rechnung.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4174: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Praxis ist das Versäumnis, den konkreten Parameter auf der Rechnung anzugeben. Die bloße Nennung der Ziffer 4174 reicht nicht aus; der Begriff Phenytoin muss zwingend aufgeführt werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen Rechnungen ohne diese Angabe regelmäßig.
Zudem darf die Ziffer nicht mehrfach für dieselbe Blutprobe berechnet werden, selbst wenn eine Doppelbestimmung zur Absicherung des Ergebnisses durchgeführt wurde. Diese ist laut Leistungsbeschreibung bereits in der Ziffer 4174 enthalten. Ein separater Ansatz einer weiteren Ziffer aus dem Bereich der Ligandenassays für denselben Analyten ist unzulässig.
Achtung: Die Kombination mit anderen unspezifischen Laborschnelltests für denselben Wirkstoff am selben Behandlungstag ist ausgeschlossen. Achten Sie stets auf die exakte Dokumentation des Entnahmezeitpunkts, um Nachfragen der Kostenträger zu vermeiden.
Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Dokumentation der GOÄ 4174: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen Abrechnung und schützt vor Regressansprüchen. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation für das Drug Monitoring sowie der genaue Zeitpunkt der Blutentnahme (Talspiegel vs. Spitzenkonzentration) dokumentiert werden. Auch die aktuelle Dosierung des Medikaments sollte vermerkt sein.
Das Laborergebnis muss mitsamt dem Referenzbereich des Labors unverzüglich in die Akte eingepflegt werden. Bei Abweichungen vom therapeutischen Bereich ist die daraus resultierende therapeutische Konsequenz ebenfalls schriftlich festzuhalten.
Dokumentation: Blutentnahme um 08:00 Uhr (vor morgendlicher Einnahme, Talspiegel) bei V. a. unzureichende therapeutische Wirkung. Phenytoin-Bestimmung mittels Ligandenassay veranlasst. Ergebnis: 8,2 µg/ml (subtherapeutisch). Dosisanpassung besprochen.
GOÄ 4174: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da es sich bei der GOÄ 4174 um eine Leistung des Abschnitts M handelt, liegt der Regelhöchstsatz bei 1,15. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Satz (18,94 €) ist nur unter Angabe einer schriftlichen, patientenbezogenen Begründung möglich. Typische Gründe sind schwierige Probenverhältnisse, wie stark lipämisches oder hämolytisches Serum, die eine aufwendige Probenvorbereitung erfordern.
Typische Ziffernkombinationen
Die Bestimmung des Phenytoin-Spiegels erfolgt selten isoliert. Typischerweise wird die Ziffer 4174 mit der GOÄ-Ziffer 250 (Blutentnahme) kombiniert. Findet im selben Quartal oder am selben Tag eine ausführliche Beratung statt, können auch die GOÄ-Ziffer 1 oder GOÄ-Ziffer 3 herangezogen werden, sofern die Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Tipp: Achten Sie bei der Kombination von Beratungsleistungen und Laboruntersuchungen auf die zeitliche Konsistenz in der Dokumentation, um Überschneidungen plausibel zu begründen.
Ziffer 4174 in der neuen GOÄ
Die alte Ziffer 4174 wird zur Nummer 11664 — „Antiepileptika, je Medikament, IA z.B. Carbamazepin, Ethosuximid, Phenobarbital, Phenytoin, Primidon, Valproinsäure; Serum oder Plasma; Signal-(Tracer-)verstärkter Immunoassay; Auswertung: apparativ-quantitativ.“ — mit festem Satz von 11,29 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €). Abrechenbar: 1x je untersuchtem Medikament. Das/Die untersuchte(n) Antiepileptikum(a) ist/sind in der Rechnung anzugeben.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4174
Was hat nicht gestimmt?