Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4175
Untersuchung mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve-Primidon
Die GOÄ-Ziffer 4175 beschreibt eine quantitative Laboruntersuchung zur Bestimmung des Wirkstoffs Primidon im Blut. Diese Analyse erfolgt mittels eines Ligandenassays, einer hochspezifischen immunologischen Methode zur Konzentrationsmessung. Die Ziffer ist im Abschnitt M III (Speziallabor) der Gebührenordnung verortet.
In der Leistungsbeschreibung ist explizit verankert, dass eine eventuelle Doppelbestimmung sowie die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve bereits abgegolten sind. Diese Teilschritte dürfen daher nicht als eigenständige Leistungen in Rechnung gestellt werden. Zudem gilt die generelle Vorgabe, dass der untersuchte Parameter auf der Rechnung namentlich auszuweisen ist.
GOÄ 4175 in der Praxis: Therapeutisches Drug Monitoring bei Epilepsie
Die Bestimmung von Primidon ist ein wesentlicher Bestandteil des therapeutischen Drug Monitorings (TDM). Da Primidon ein Antikonvulsivum mit einer engen therapeutischen Breite ist, muss der Serumspiegel regelmäßig überwacht werden. Dies sichert den Therapieerfolg und minimiert das Risiko schwerer Nebenwirkungen.
Ein besonderer klinischer Aspekt ist, dass Primidon im Körper teilweise zu Phenobarbital metabolisiert wird. Daher ist in vielen Fällen die parallele Bestimmung beider Substanzen medizinisch indiziert. Die Bestimmung des aktiven Metaboliten Phenobarbital erfolgt jedoch über eine andere Ziffer, was bei der Abrechnung berücksichtigt werden muss.
Typische Indikationen für die Anwendung der GOÄ 4175 sind die Neueinstellung des Patienten, mangelnde Therapietreue (Compliance-Überprüfung) oder der Verdacht auf eine Primidon-Intoxikation. Auch bei veränderter Nieren- oder Leberfunktion ist eine engmaschige Kontrolle des Wirkstoffspiegels geboten.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4175
Fallbeispiel 1: Routinekontrolle bei stabiler Therapie
Ein Patient mit bekannter Epilepsie stellt sich zur halbjährlichen Routinekontrolle vor. Die Medikation mit Primidon läuft seit Jahren stabil. Zur Überprüfung der therapeutischen Konzentration wird Blut entnommen und die GOÄ 4175 abgerechnet. Die Begründung liegt in der Sicherung des therapeutischen Fensters bei Dauertherapie.
Fallbeispiel 2: Verdacht auf mangelnde Compliance
Bei einem Patienten kommt es trotz verordneter Primidon-Therapie zu wiederholten Krampfanfällen. Es besteht der Verdacht auf unregelmäßige Medikamenteneinnahme. Die Bestimmung des Serumspiegels mittels GOÄ 4175 zeigt einen Wert weit unterhalb des therapeutischen Bereichs, was den Verdacht bestätigt. Die Abrechnung erfolgt zur Therapieüberwachung bei unzureichender Anfallskontrolle.
Fallbeispiel 3: Vorgehen bei Intoxikationsverdacht
Ein Patient zeigt Symptome wie Ataxie, Schwindel und ausgeprägte Schläfrigkeit unter Primidon-Therapie. Zum Ausschluss einer Überdosierung wird eine Notfallbestimmung des Wirkstoffspiegels veranlasst. Die Abrechnung der GOÄ 4175 ist durch den dringenden Verdacht auf eine Arzneimitteltoxizität medizinisch vollumfänglich begründet.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4175: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4175 ist das Versäumnis, den konkreten Parameter auf der Liquidation anzugeben. Die bloße Nennung der Ziffer ohne den Zusatz "Primidon" führt regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen. Die Rechnungstransparenz ist hierbei ein zwingendes Kriterium.
Achtung: Die Abrechnung einer Doppelbestimmung als separate Leistung neben der GOÄ 4175 ist unzulässig. Da diese methodisch bereits in der Ziffer enthalten ist, führt eine Mehrfachabrechnung zur Kürzung der Liquidation.
Zudem müssen die allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M beachtet werden. Werden am selben Tag mehrere Ligandenassays durchgeführt, ist genau zu prüfen, ob Ausschlussbestimmungen greifen. Die Bestimmung des Metaboliten Phenobarbital muss korrekt abgegrenzt und darf nicht fälschlicherweise unter der GOÄ 4175 subsumiert werden.
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Dokumentation der GOÄ 4175: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen Abrechnung. In der Patientenakte müssen die genaue Indikation für das TDM, der Zeitpunkt der Blutentnahme (idealerweise der Talspiegel direkt vor der nächsten Einnahme) und das Laborergebnis dokumentiert werden.
Dokumentation: Blutentnahme zur Primidon-Bestimmung (Talspiegel) bei V. a. Non-Compliance bei bekannter Epilepsie. Laborbefund: Primidon-Konzentration im Serum bestimmt nach GOÄ 4175.
Besonders bei der Steigerung des Gebührensatzes ist eine detaillierte Dokumentation der medizinischen Besonderheiten unerlässlich. Nur so kann die Praxis im Falle von Rückfragen der Kostenträger die medizinische Notwendigkeit schnell und rechtssicher nachweisen.
Tipp: Notieren Sie stets die Uhrzeit der letzten Medikamenteneinnahme sowie die Uhrzeit der Blutentnahme. Diese Angaben sind für die klinische Interpretation des Primidon-Spiegels essenziell und untermauern die Qualität der Dokumentation.
GOÄ 4175: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ 4175 dem Speziallabor (Abschnitt M III) angehört, liegt der Regelhöchstsatz beim 1,15-fachen Satz (16,76 €). Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Satz (18,94 €) ist möglich, erfordert jedoch eine einzelfallbezogene, medizinische Begründung. Typische Gründe für eine Faktorerhöhung sind ein ungewöhnlich hoher Analyseaufwand durch störende Begleitsubstanzen im Serum des Patienten.
Typische Ziffernkombinationen
In der täglichen Praxis wird die Bestimmung des Primidon-Spiegels häufig mit anderen Leistungen kombiniert. Typischerweise wird die Blutentnahme nach GOÄ 250 berechnet. Findet im selben Quartal oder am selben Tag eine Beratung statt, können die Ziffern 1 oder 3 herangezogen werden, sofern die Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Da Primidon zu Phenobarbital abgebaut wird, ist die Kombination mit der Bestimmung von Phenobarbital klinisch sinnvoll und abrechnungstechnisch zulässig, sofern beide Parameter separat indiziert und dokumentiert sind.
Ziffer 4175 in der neuen GOÄ
Die alte Ziffer 4175 wird zur Nummer 11664 — „Antiepileptika, je Medikament, IA z.B. Carbamazepin, Ethosuximid, Phenobarbital, Phenytoin, Primidon, Valproinsäure; Serum oder Plasma; Signal-(Tracer-)verstärkter Immunoassay; Auswertung: apparativ-quantitativ.“ — mit festem Satz von 11,29 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €). Abrechenbar: 1x je untersuchtem Medikament. Das/Die untersuchte(n) Antiepileptikum(a) ist/sind in der Rechnung anzugeben.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4175
Was hat nicht gestimmt?