Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4176
Untersuchung mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve-Propaphenon
Die Gebührenordnungsziffer 4176 beschreibt eine hochspezifische Laborleistung aus dem Bereich der Ligandenassays. Diese Methode dient dem Nachweis und der quantitativen Bestimmung von Wirkstoffen im Blutserum, in diesem Fall speziell des Antiarrhythmikums Propafenon. Die Leistung umfasst alle vorbereitenden Schritte sowie die eigentliche Messung.
In der Bewertung von 250 Punkten sind eventuell erforderliche Doppelbestimmungen sowie das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve bereits abgegolten. Eine gesonderte Berechnung dieser Teilschritte ist daher ausgeschlossen. Gemäß den Abrechnungsbestimmungen ist der konkret untersuchte Parameter zwingend auf der Liquidation anzugeben.
GOÄ 4176 in der Praxis: Indikation und therapeutisches Drug Monitoring
Die Bestimmung von Propafenon mittels Ligandenassay kommt primär im Rahmen des Therapeutischen Drug Monitorings (TDM) zum Einsatz. Da Propafenon eine geringe therapeutische Breite besitzt und die Metabolisierung interindividuell stark variiert, ist eine regelmäßige Kontrolle des Wirkstoffspiegels medizinisch indiziert. Dies gilt insbesondere bei der Neueinstellung des Patienten oder bei Verdacht auf Non-Compliance.
Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Abklärung von Intoxikationserscheinungen oder unerwünschten Arzneimittelwirkungen wie proarrhythmischen Effekten. Auch bei Patienten mit eingeschränkter Leber- oder Nierenfunktion ist die engmaschige Überwachung des Serumspiegels mittels dieser Ziffer klinisch geboten. Die präzise quantitative Erfassung sichert die Wirksamkeit der antiarrhythmischen Therapie und minimiert schwerwiegende Risiken.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4176
Fallbeispiel 1: Neueinstellung auf Propafenon
Ein Patient mit paroxysmalem Vorhofflimmern wird ambulant auf das Antiarrhythmikum Propafenon eingestellt. Zur Überprüfung des Erreichens des Steady-State-Spiegels erfolgt am vierten Tag nach Therapiebeginn eine Blutentnahme. Die quantitative Bestimmung im Labor wird nach GOÄ-Ziffer 4176 abgerechnet, da die Überwachung der Serumkonzentration in der Einstellungsphase medizinisch notwendig ist.
Fallbeispiel 2: Verdacht auf Intoxikation bei Überdosierung
Eine ältere Patientin unter dauerhafter Propafenon-Therapie stellt sich mit Schwindel, Bradykardie und verbreiterten QRS-Komplexen im EKG vor. Es besteht der dringende Verdacht auf eine Wirkstoffakkumulation. Die sofortige Bestimmung des Serumspiegels sichert die Diagnose der Intoxikation und begründet die Abrechnung der Ziffer 4176.
Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle bei eingeschränkter Organfunktion
Bei einem chronisch niereninsuffizienten Patienten unter stabiler Medikation verschlechtern sich die Retentionswerte. Da die Elimination von Propafenon-Metaboliten beeinträchtigt sein kann, wird eine Spiegelbestimmung durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt korrekt über die GOÄ 4176 unter Angabe des Parameters auf der Rechnung.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4176: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4176 ist das Fehlen der konkreten Parameterangabe auf der Rechnung. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen weisen Liquidationen regelmäßig zurück, wenn der Begriff "Propafenon" nicht explizit aufgeführt ist. Die bloße Nennung der Ziffernummer reicht für eine erfolgreiche Erstattung nicht aus.
Achtung: Die Doppelbestimmung darf nicht als eigene Leistung oder über eine andere Ziffer zusätzlich abgerechnet werden. Alle methodischen Zwischenschritte sind mit der Gebühr für die GOÄ 4176 vollständig abgegolten.
Zudem ist auf die Abgrenzung zu anderen laborchemischen Ziffern des Abschnitts M zu achten. Die Berechnung von allgemeinen Suchtests oder unspezifischen Screening-Verfahren neben der gezielten quantitativen Bestimmung führt häufig zu Beanstandungen im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
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Dokumentation der GOÄ 4176: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament für eine rechtssichere Abrechnung gegenüber den Kostenträgern. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation für das Drug Monitoring sowie der genaue Zeitpunkt der Blutentnahme vermerkt sein. Dies ist entscheidend für die Interpretation des Laborwerts.
Dokumentation: Blutentnahme um 08:00 Uhr zur Bestimmung des Propafenon-Talspiegels bei V. a. Non-Compliance unter laufender Medikation (3x 300mg/Tag). Laboranforderung GOÄ 4176 veranlasst.
Auch das erhaltene Laborergebnis inklusive der herangezogenen Referenzbereiche muss dauerhaft in den Krankenunterlagen archiviert werden. Bei Rückfragen von Prüfinstanzen kann so die medizinische Notwendigkeit der Untersuchung jederzeit zweifelsfrei nachgewiesen werden.
GOÄ 4176: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Laborleistungen des Abschnitts M weisen einen reduzierten Gebührenrahmen auf, bei dem der Regelhöchstsatz bei 1,15 und der Höchstsatz bei 1,3 liegt. Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 1,15 ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Als Begründung für einen höheren Multiplikator kommen beispielsweise schwierige Probenaufbereitungen bei stark lipämischem Serum infrage.
Tipp: Dokumentieren Sie außergewöhnliche laboranalytische Erschwernisse detailliert, um eine Steigerung auf den 1,3-fachen Satz gegenüber der privaten Krankenversicherung erfolgreich durchzusetzen.
Typische Ziffernkombinationen
Im klinischen Alltag wird die Bestimmung nach GOÄ 4176 häufig mit der Blutentnahme nach GOÄ-Ziffer 250 kombiniert. Zur Überwachung der kardialen Situation des Patienten erfolgt zudem oft die zeitgleiche Ableitung eines Ruhe-EKGs nach GOÄ-Ziffer 651. Auch die Beratung des Patienten über die Dosisanpassung ist eine regelmäßige und zulässige Begleitbemaßung.
Ziffer 4176 in der neuen GOÄ
Die alte Ziffer 4176 wird zur Nummer 11662 — „Antiarrhythmika, je Medikament, IA z.B. Chinidin, Flecainid, Lidocain, Propafenon; Serum oder Plasma; Signal-(Tracer-)verstärkter Immunoassay; Auswertung: apparativ-quantitativ.“ — mit festem Satz von 18,60 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €). Abrechenbar: 1x je untersuchtem Medikament. Das/Die untersuchte(n) Antiarrhythmikum(a) ist/sind in der Rechnung anzugeben.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4176
Was hat nicht gestimmt?