GOÄ 651: Ruhe-EKG korrekt abrechnen – Tipps & Beispiele

5 Min. Lesezeit
GOÄ 651
Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe – auch gegebenenfalls nach Belastung – mit Extremi­täten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen) –
Punktzahl 253  
Einfachsatz 14,75 € 1,0x
Regelhöchstsatz 26,55 € 1,8x
Höchstsatz 36,88 € 2,5x

Das Ruhe-EKG nach GOÄ 651 gehört zum Praxisalltag. Erfahren Sie, wie Sie die Ziffer rechtssicher abrechnen, typische Fehler vermeiden und Honorarverluste verhindern.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 651

Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe – auch gegebenenfalls nach Belastung – mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen) –

Die GOÄ-Ziffer 651 beschreibt die klassische elektrokardiographische Untersuchung im Ruhezustand. Diese Leistung erfordert zwingend das Schreiben von mindestens neun Ableitungen, um die Kriterien der Leistungslegende vollständig zu erfüllen. In der modernen medizinischen Praxis entspricht dies standardmäßig dem 12-Kanal-EKG mit sechs Extremitäten- und sechs Brustwandableitungen. Ein wesentlicher und obligater Bestandteil dieser Ziffer ist die grafische Registrierung des Erregungsablaufs am Herzen.

GOÄ 651 in der Praxis: Indikationen und klinischer Stellenwert

Die Durchführung eines Ruhe-EKGs gehört zu den Routinemaßnahmen in der kardiologischen und allgemeinmedizinischen Diagnostik. Typische Indikationen umfassen den Verdacht auf koronare Herzkrankheit, Herzrhythmusstörungen oder entzündliche Herzerkrankungen. Auch im Rahmen von präoperativen Untersuchungen oder zur Verlaufskontrolle bei chronischen Erkrankungen wie Hypertonie kommt die Ziffer regelmäßig zum Einsatz.

Ein besonderer Aspekt der GOÄ 651 ist der fakultative Einschluss von Belastungsuntersuchungen, die keine physikalisch definierte Belastungsstufe aufweisen. Hierzu zählen beispielsweise einfache Belastungsformen wie Kniebeugen oder Treppensteigen sowie der klassische Stehversuch (Orthostase-EKG). Da diese Methoden keine reproduzierbare Leistungsmessung erlauben, fallen sie explizit unter die Ziffer 651 und nicht unter die Ziffer 652.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 651

Fallbeispiel 1: Verdacht auf akutes Koronarsyndrom

Ein Patient stellt sich mit akuten Thoraxschmerzen in der Praxis vor. Zur diagnostischen Abklärung erfolgt umgehend ein 12-Kanal-Ruhe-EKG. Aufgrund anhaltender Beschwerden und zur Verlaufskontrolle wird nach 30 Minuten ein zweites EKG geschrieben. In diesem Fall ist die GOÄ-Ziffer 651 zweimal berechnungsfähig, da eine engmaschige Verlaufskontrolle bei akutem Infarktverdacht medizinisch indiziert und eigenständig abgeschlossen ist.

Fallbeispiel 2: Präoperative Diagnostik

Vor einem geplanten ambulanten operativen Eingriff benötigt ein älterer Patient eine Freigabe. Neben der körperlichen Untersuchung wird ein Ruhe-EKG mit zwölf Ableitungen durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 651 zum Regelsatz. Da es sich um eine einmalige diagnostische Maßnahme handelt, ist die Ziffer in dieser Sitzung nur einmal ansetzbar.

Fallbeispiel 3: Orthostase-Test bei Kreislaufbeschwerden

Zur Abklärung von rezidivierenden Schwindelattacken wird ein Orthostase-EKG durchgeführt. Die Registrierung erfolgt zuerst im Liegen und anschließend nach dem Aufstehen. Da dieser Stehversuch keine physikalisch definierte Belastung darstellt, ist die Leistung vollständig mit der GOÄ-Ziffer 651 abgegolten und darf nicht über die Ziffer 652 abgerechnet werden.

Häufige Fehler bei die GOÄ 651: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die gleichzeitige Berechnung der GOÄ 651 neben anderen kardiologischen Funktionsuntersuchungen. Die Ziffer ist laut den allgemeinen Bestimmungen nicht neben den Ziffern 650, 652 oder 653 am selben Tag berechnungsfähig. Wird beispielsweise eine Ergometrie durchgeführt, ist das darin enthaltene Ruhe-EKG bereits mit der Ziffer 652 abgegolten.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von GOÄ 651 und GOÄ 435 (Spirometrische Untersuchung) ist ebenfalls ausgeschlossen. Bei gleichzeitiger Erbringung muss die höher bewertete Leistung ausgewählt werden.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig den Mehrfachansatz der Ziffer innerhalb einer Sitzung ohne ausreichende Begründung. Ein einfacher Rhythmusstreifen oder ein Karotis-Sinus-Druckversuch rechtfertigen keinen Mehrfachansatz, sondern müssen über den Steigerungsfaktor abgebildet werden.

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Dokumentation der GOÄ 651: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen durch Prüfstellen. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation, die Anzahl der abgeleiteten Kanäle sowie der schriftliche Befund detailliert festgehalten werden. Der grafische Ausdruck des EKGs muss dauerhaft archiviert und dem Patientenakt eindeutig zugeordnet sein.

Dokumentation: Ruhe-EKG (12 Ableitungen) bei V. a. Rhythmusstörung. Sinusrhythmus, HF 72/min, keine Erregungsrückbildungsstörungen. Befundkopie in Akte archiviert.

Tipp: Bei einer medizinisch notwendigen Mehrfachabrechnung am selben Tag sollten die genauen Uhrzeiten der jeweiligen Untersuchungen und die klinische Notwendigkeit (z. B. Rhythmuskontrolle) explizit dokumentiert werden.

GOÄ 651: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 1,8-fachen Satz bis zum 2,5-fachen Höchstsatz erfordert eine einzelfallbezogene Begründung. Typische Gründe für eine Steigerung sind ein erhöhter Zeitaufwand durch mangelnde Kooperationsfähigkeit des Patienten, beispielsweise bei fortgeschrittener Demenz oder starkem Tremor. Auch eine besonders aufwendige Differenzialdiagnostik bei komplexen Rhythmusstörungen kann als Begründung dienen.

Typische Ziffernkombinationen

Das Ruhe-EKG wird häufig im Rahmen einer umfassenden Diagnostik mit anderen Leistungen kombiniert. Zulässig ist die gemeinsame Abrechnung mit Beratungsleistungen nach den Ziffern 1 oder 3 sowie mit symptombezogenen Untersuchungen nach Ziffer 5. Auch die Kombination mit Laborleistungen oder Blutentnahmen (Ziffer 250) ist im Praxisalltag üblich und problemlos möglich.

Ziffer 651 in der neuen GOÄ

Die elektrokardiographische Ruheuntersuchung mit mindestens neun Ableitungen (heute beim 2,3-fachen Satz: 26,55 €) wird im Entwurf nach der Ableitungszahl aufgeteilt:

  • 2901 EKG mit mindestens zwölf Ableitungen in Ruhe, einschließlich graphischer Aufzeichnung, ggf. einschließlich Nachbelastungsuntersuchung und Vektorkardiographie, je Sitzung (29,00 €) — gilt für das Standard-12-Kanal-EKG
  • 2900 EKG mit weniger als zwölf Ableitungen, mit graphischer Aufzeichnung (12,51 €) — Ausnahmefall, z. B. bei neun bis elf Ableitungen

Das Standard-12-Kanal-EKG fällt künftig unter 2901. Die Vektorkardiographie ist in 2901 als fakultativer Bestandteil bereits enthalten — sie kann nicht mehr separat abgerechnet werden.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 651

Eine mehrfache Abrechnung am selben Tag ist nur zulässig, wenn die Untersuchungen in getrennten Sitzungen stattfinden oder bei akutem Verdacht (z. B. Herzinfarkt-Ausschluss) eine Verlaufskontrolle medizinisch notwendig ist. Dies muss in der Rechnung detailliert begründet werden.
Nein, die GOÄ 651 ist neben der GOÄ 652 am selben Tag ausgeschlossen. Wenn ein definiertes Belastungs-EKG stattfindet, ist dieses über die höher bewertete Ziffer 652 abzurechnen.
Für die Abrechnung der GOÄ 651 müssen mindestens neun Ableitungen registriert und ausgewertet werden. Der heutige Standard umfasst in der Regel zwölf Ableitungen (sechs Extremitäten- und sechs Brustwandableitungen).
Ein Belastungstest ohne physikalisch definierte und reproduzierbare Belastungsstufe (wie Kniebeugen oder Treppensteigen) wird über die GOÄ 651 abgerechnet. Die GOÄ 652 setzt zwingend eine normierte Ergometrie voraus.
Ein erhöhter Multiplikator kann durch erschwerende Faktoren wie ausgeprägten Tremor, mangelnde Kooperationsfähigkeit des Patienten oder die zusätzliche zeitaufwendige Analyse von Rhythmusstörungen begründet werden. Auch die Auswertung nach medikamentöser Provokation rechtfertigt eine Steigerung.
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