Der Schellong-Test nach GOÄ-Ziffer 600 ist essenziell bei orthostatischen Beschwerden. Erfahren Sie, wie Sie typische Abrechnungsfehler sicher vermeiden.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 600
Herzfunktionsprüfung nach Schellong einschl. graphischer Darstellung
Die GOÄ-Ziffer 600 beschreibt eine standardisierte Methode zur Überprüfung der orthostatischen Toleranz. Diese Untersuchung, auch bekannt als Schellong-Stehversuch, dient der Erfassung von Blutdruck- und Herzfrequenzänderungen beim Übergang vom Liegen zum Stehen. Die Leistung umfasst neben der Durchführung der Messungen explizit auch die grafische Darstellung der erhobenen Parameter.
Die grafische Dokumentation ist ein integraler Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Ohne diese visuelle Aufbereitung der Messwerte ist die Ziffer 600 nicht vollständig erbracht und somit nicht abrechnungsfähig. Die Auswertung ermöglicht die Differenzierung zwischen verschiedenen Formen der orthostatischen Dysregulation.
GOÄ 600 in der Praxis: Diagnostik orthostatischer Dysregulationen
Der Schellong-Test kommt vor allem bei Patienten mit unklarem Schwindel, Synkopen oder chronischer Hypotonie zum Einsatz. Durch den standardisierten Ablauf lassen sich sympathikotone und asympathikotone Regulationsstörungen präzise voneinander abgrenzen. Dies liefert wertvolle Hinweise für die weitere Therapieplanung.
In der täglichen Praxis wird der Patient zunächst in einer längeren Ruhephase im Liegen überwacht. Nach dem plötzlichen Aufstehen erfolgen in definierten Abständen weitere Messungen von Blutdruck und Puls. Diese strukturierte Erfassung ist entscheidend für die klinische Validität des Tests.
Tipp: Achten Sie darauf, dass die Ruhephase vor dem Aufstehen mindestens 5 bis 10 Minuten beträgt, um verlässliche Ausgangswerte für die spätere grafische Kurve zu erhalten.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 600
Fallbeispiel 1: Abklärung von rezidivierendem Schwindel
Ein Patient stellt sich mit wiederkehrendem Schwindel beim morgendlichen Aufstehen vor. Es wird ein standardisierter Schellong-Stehversuch mit anschließender grafischer Auswertung durchgeführt. Die Untersuchung zeigt einen deutlichen Blutdruckabfall ohne adäquaten Pulsanstieg.
Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 600 zum Regelsatz (2,3-fach). Da am selben Tag keine symptombezogene Untersuchung (Ziffer 5) abgerechnet wird, ist die Liquidation der GOÄ 600 vollkommen korrekt.
Fallbeispiel 2: Synkopenabklärung bei einem Jugendlichen
Bei einem jugendlichen Patienten mit stattgehabter Synkope wird zum Ausschluss einer orthostatischen Intoleranz der Schellong-Test durchgeführt. Aufgrund einer ausgeprägten Schwindelsymptomatik während der Stehphase muss der Test engmaschig überwacht und vorzeitig abgebrochen werden.
Neben der grafischen Darstellung wird der erhöhte Überwachungsaufwand dokumentiert. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 600 unter Anwendung eines erhöhten Steigerungssatzes von 3,5-fach mit der Begründung des erhöhten Betreuungsaufwands bei drohender Synkope.
Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle unter medikamentöser Therapie
Zur Kontrolle einer medikamentösen Therapie bei bekannter orthostatischer Hypotonie wird ein Kontroll-Schellong-Test durchgeführt. Die Werte werden grafisch aufbereitet und mit den Vorbefunden verglichen.
Die Leistung wird als eigenständige Funktionsprüfung mit der Ziffer 600 abgerechnet. Da keine weiteren EKG-Leistungen am selben Tag stattfinden, kommt es zu keinen Konflikten mit den Ausschlussbestimmungen.
Häufige Fehler bei der GOÄ 600: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Nebeneinanderberechnung der GOÄ 600 mit den Ziffern 5 bis 8. Diese Ausschlussbestimmungen der GOÄ sind strikt einzuhalten. Findet am selben Tag eine symptombezogene Untersuchung statt, muss die höher bewertete Leistung ausgewählt werden.
Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen ist das sogenannte Orthostase-EKG. Wird lediglich ein EKG im Stehen zusätzlich zum Ruhe-EKG (Ziffer 651) durchgeführt, rechtfertigt dies nicht den Ansatz der Ziffer 600. Diese Modifikation muss über den Steigerungsfaktor der Ziffer 651 abgegolten werden.
Achtung: Die Durchführung einer ergometrischen Funktionsprüfung (z. B. Belastungs-EKG) darf niemals über die Ziffer 600 abgerechnet werden. Hierfür ist die analoge Ziffer A 796 heranzuziehen.
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Dokumentation der GOÄ 600: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen alle gemessenen Blutdruck- und Pulswerte im Liegen sowie zu den definierten Zeitpunkten im Stehen (meist 1, 3, 5, 10 Minuten) dokumentiert sein. Auch die grafische Darstellung muss physisch oder digital in der Akte hinterlegt sein.
Zusätzlich sollten eventuell aufgetretene Symptome wie Schwindel, Blässe oder Schweißausbruch genau festgehalten werden. Dies stützt nicht nur die Diagnose, sondern liefert auch die medizinische Begründung für eventuelle Faktorerhöhungen.
Dokumentation: Schellong-Test durchgeführt. Ruhephase 10 Min (BP 120/80, HR 65). Stehphase nach 1, 3, 5, 10 Min dokumentiert. Grafische Kurve erstellt und archiviert. Patient klagte in Min 3 über leichten Schwindel bei BP 95/60.
GOÄ 600: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Gebührensatzes über den Regelsatz von 2,3-fach hinaus ist bei der GOÄ 600 gut begründbar. Ein erhöhter Zeitaufwand kann entstehen, wenn der Patient aufgrund ausgeprägter Kreislaufinstabilität besonders langsam mobilisiert werden muss. Auch eine verlängerte Messphase bei verzögerter Regulation rechtfertigt einen höheren Faktor.
Typische Begründungen für den 3,5-fachen Satz sind beispielsweise eine "erhebliche Sturzgefahr bei ausgeprägter orthostatischer Hypotonie" oder ein "erhöhter Zeitaufwand durch engmaschige Blutdruckmessungen im Minutentakt bei instabilem Kreislauf".
Typische Ziffernkombinationen
Da die Ziffern 650 bis 652 (EKG-Leistungen) am selben Tag ausgeschlossen sind, ist eine Kombination mit einem Standard-Ruhe-EKG am gleichen Behandlungstag nicht zulässig. Erlaubt ist hingegen die Kombination mit anderen nicht-ausgeschlossenen Funktionsprüfungen oder Laborleistungen.
Wird an demselben Tag eine ausführliche Beratung (Ziffer 3) oder eine andere nicht-ausgeschlossene Leistung erbracht, kann diese problemlos neben der GOÄ 600 aufgeführt werden, sofern die jeweiligen Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Ziffer 600 in der neuen GOÄ
Die Herzfunktionsprüfung nach Schellong erhält mit der neuen Nummer 2800 einen direkten Nachfolger — jetzt als „Kreislauffunktionsprüfung nach Schellong" bezeichnet — mit einem festen Satz von 28,02 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 9,77 €) je Sitzung, einmal berechnungsfähig. Die graphische Darstellung wird in der neuen Legende nicht mehr ausdrücklich erwähnt; sachlich ist die Prüfung identisch.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 600
Was hat nicht gestimmt?