GOÄ 600: Schellong-Test korrekt abrechnen – Tipps & Fehler

5 Min. Lesezeit
GOÄ 600
Herzfunktionsprüfung nach Schellong einschl. graphischer Darstellung
Punktzahl 73  
Einfachsatz 4,25 € 1,0x
Regelhöchstsatz 9,77 € 2,3x
Höchstsatz 14,88 € 3,5x
Ausschlüsse

Der Schellong-Test nach GOÄ-Ziffer 600 ist essenziell bei orthostatischen Beschwerden. Erfahren Sie, wie Sie typische Abrechnungsfehler sicher vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 600

Herzfunktionsprüfung nach Schellong einschl. graphischer Darstellung

Die GOÄ-Ziffer 600 beschreibt eine standardisierte Methode zur Überprüfung der orthostatischen Toleranz. Diese Untersuchung, auch bekannt als Schellong-Stehversuch, dient der Erfassung von Blutdruck- und Herzfrequenzänderungen beim Übergang vom Liegen zum Stehen. Die Leistung umfasst neben der Durchführung der Messungen explizit auch die grafische Darstellung der erhobenen Parameter.

Die grafische Dokumentation ist ein integraler Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Ohne diese visuelle Aufbereitung der Messwerte ist die Ziffer 600 nicht vollständig erbracht und somit nicht abrechnungsfähig. Die Auswertung ermöglicht die Differenzierung zwischen verschiedenen Formen der orthostatischen Dysregulation.

GOÄ 600 in der Praxis: Diagnostik orthostatischer Dysregulationen

Der Schellong-Test kommt vor allem bei Patienten mit unklarem Schwindel, Synkopen oder chronischer Hypotonie zum Einsatz. Durch den standardisierten Ablauf lassen sich sympathikotone und asympathikotone Regulationsstörungen präzise voneinander abgrenzen. Dies liefert wertvolle Hinweise für die weitere Therapieplanung.

In der täglichen Praxis wird der Patient zunächst in einer längeren Ruhephase im Liegen überwacht. Nach dem plötzlichen Aufstehen erfolgen in definierten Abständen weitere Messungen von Blutdruck und Puls. Diese strukturierte Erfassung ist entscheidend für die klinische Validität des Tests.

Tipp: Achten Sie darauf, dass die Ruhephase vor dem Aufstehen mindestens 5 bis 10 Minuten beträgt, um verlässliche Ausgangswerte für die spätere grafische Kurve zu erhalten.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 600

Fallbeispiel 1: Abklärung von rezidivierendem Schwindel

Ein Patient stellt sich mit wiederkehrendem Schwindel beim morgendlichen Aufstehen vor. Es wird ein standardisierter Schellong-Stehversuch mit anschließender grafischer Auswertung durchgeführt. Die Untersuchung zeigt einen deutlichen Blutdruckabfall ohne adäquaten Pulsanstieg.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 600 zum Regelsatz (2,3-fach). Da am selben Tag keine symptombezogene Untersuchung (Ziffer 5) abgerechnet wird, ist die Liquidation der GOÄ 600 vollkommen korrekt.

Fallbeispiel 2: Synkopenabklärung bei einem Jugendlichen

Bei einem jugendlichen Patienten mit stattgehabter Synkope wird zum Ausschluss einer orthostatischen Intoleranz der Schellong-Test durchgeführt. Aufgrund einer ausgeprägten Schwindelsymptomatik während der Stehphase muss der Test engmaschig überwacht und vorzeitig abgebrochen werden.

Neben der grafischen Darstellung wird der erhöhte Überwachungsaufwand dokumentiert. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 600 unter Anwendung eines erhöhten Steigerungssatzes von 3,5-fach mit der Begründung des erhöhten Betreuungsaufwands bei drohender Synkope.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle unter medikamentöser Therapie

Zur Kontrolle einer medikamentösen Therapie bei bekannter orthostatischer Hypotonie wird ein Kontroll-Schellong-Test durchgeführt. Die Werte werden grafisch aufbereitet und mit den Vorbefunden verglichen.

Die Leistung wird als eigenständige Funktionsprüfung mit der Ziffer 600 abgerechnet. Da keine weiteren EKG-Leistungen am selben Tag stattfinden, kommt es zu keinen Konflikten mit den Ausschlussbestimmungen.

Häufige Fehler bei der GOÄ 600: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Nebeneinanderberechnung der GOÄ 600 mit den Ziffern 5 bis 8. Diese Ausschlussbestimmungen der GOÄ sind strikt einzuhalten. Findet am selben Tag eine symptombezogene Untersuchung statt, muss die höher bewertete Leistung ausgewählt werden.

Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen ist das sogenannte Orthostase-EKG. Wird lediglich ein EKG im Stehen zusätzlich zum Ruhe-EKG (Ziffer 651) durchgeführt, rechtfertigt dies nicht den Ansatz der Ziffer 600. Diese Modifikation muss über den Steigerungsfaktor der Ziffer 651 abgegolten werden.

Achtung: Die Durchführung einer ergometrischen Funktionsprüfung (z. B. Belastungs-EKG) darf niemals über die Ziffer 600 abgerechnet werden. Hierfür ist die analoge Ziffer A 796 heranzuziehen.

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Dokumentation der GOÄ 600: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen alle gemessenen Blutdruck- und Pulswerte im Liegen sowie zu den definierten Zeitpunkten im Stehen (meist 1, 3, 5, 10 Minuten) dokumentiert sein. Auch die grafische Darstellung muss physisch oder digital in der Akte hinterlegt sein.

Zusätzlich sollten eventuell aufgetretene Symptome wie Schwindel, Blässe oder Schweißausbruch genau festgehalten werden. Dies stützt nicht nur die Diagnose, sondern liefert auch die medizinische Begründung für eventuelle Faktorerhöhungen.

Dokumentation: Schellong-Test durchgeführt. Ruhephase 10 Min (BP 120/80, HR 65). Stehphase nach 1, 3, 5, 10 Min dokumentiert. Grafische Kurve erstellt und archiviert. Patient klagte in Min 3 über leichten Schwindel bei BP 95/60.

GOÄ 600: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Gebührensatzes über den Regelsatz von 2,3-fach hinaus ist bei der GOÄ 600 gut begründbar. Ein erhöhter Zeitaufwand kann entstehen, wenn der Patient aufgrund ausgeprägter Kreislaufinstabilität besonders langsam mobilisiert werden muss. Auch eine verlängerte Messphase bei verzögerter Regulation rechtfertigt einen höheren Faktor.

Typische Begründungen für den 3,5-fachen Satz sind beispielsweise eine "erhebliche Sturzgefahr bei ausgeprägter orthostatischer Hypotonie" oder ein "erhöhter Zeitaufwand durch engmaschige Blutdruckmessungen im Minutentakt bei instabilem Kreislauf".

Typische Ziffernkombinationen

Da die Ziffern 650 bis 652 (EKG-Leistungen) am selben Tag ausgeschlossen sind, ist eine Kombination mit einem Standard-Ruhe-EKG am gleichen Behandlungstag nicht zulässig. Erlaubt ist hingegen die Kombination mit anderen nicht-ausgeschlossenen Funktionsprüfungen oder Laborleistungen.

Wird an demselben Tag eine ausführliche Beratung (Ziffer 3) oder eine andere nicht-ausgeschlossene Leistung erbracht, kann diese problemlos neben der GOÄ 600 aufgeführt werden, sofern die jeweiligen Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Ziffer 600 in der neuen GOÄ

Die Herzfunktionsprüfung nach Schellong erhält mit der neuen Nummer 2800 einen direkten Nachfolger — jetzt als „Kreislauffunktionsprüfung nach Schellong" bezeichnet — mit einem festen Satz von 28,02 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 9,77 €) je Sitzung, einmal berechnungsfähig. Die graphische Darstellung wird in der neuen Legende nicht mehr ausdrücklich erwähnt; sachlich ist die Prüfung identisch.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 600

Nein, die GOÄ-Ziffer 600 darf nicht am selben Tag neben den Ziffern 5 bis 8 abgerechnet werden. Diese Ausschlüsse sind in den allgemeinen Bestimmungen der GOÄ fest verankert. Bei einer kombinierten Erbringung muss die höherwertige Leistung gewählt oder die Untersuchung an einem anderen Tag dokumentiert werden.
Nein, eine reine EKG-Registrierung im Stehen rechtfertigt nicht die Abrechnung der GOÄ 600. Diese Modifikation des Ruhe-EKGs wird stattdessen über einen erhöhten Steigerungssatz der GOÄ-Ziffer 651 abgegolten. Die Ziffer 600 setzt eine vollständige Herzfunktionsprüfung nach Schellong inklusive grafischer Darstellung voraus.
Die GOÄ 600 darf nicht neben den Ziffern 5 bis 8, 435 sowie 650 bis 652 berechnet werden. Dies betrifft insbesondere symptombezogene Untersuchungen, die Konsultation im Notfalldienst sowie verschiedene EKG-Leistungen. Eine sorgfältige Beachtung dieser Ausschlüsse schützt vor Honorarkürzungen durch private Krankenversicherungen.
Eine ergometrische Funktionsprüfung mittels Fahrrad- oder Laufbandergometer wird analog nach der Ziffer A 796 abgerechnet. Dies basiert auf den offiziellen Empfehlungen der Bundesärztekammer zur analogen Bewertung. Die Ziffer 600 ist für diese Form der Belastungsprüfung nicht anwendbar.
Der Steigerungssatz kann bei einem ungewöhnlich hohen Zeitaufwand oder besonderen Erschwernissen auf bis zu 3,5-fach angehoben werden. Typische Begründungen sind eine stark verzögerte Kreislaufregulation, erhebliche Schwindelsymptomatik des Patienten oder die Notwendigkeit engmaschigerer Messungen. Die medizinische Begründung muss detailliert in der Rechnung dokumentiert werden.
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