GOÄ 569: Photo-Patch-Test korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 569
Photo-Patch-Test (belichteter Läppchentest), bis zu drei Tests je Sitzung, je Test
Punktzahl 30  
Einfachsatz 1,75 € 1,0x
Regelhöchstsatz 3,15 € 1,8x
Höchstsatz 4,37 € 2,5x

Der Photo-Patch-Test nach GOÄ 569 ist essenziell zur Diagnose von Lichtallergien. Erfahren Sie, wie Sie die Ziffer rechtssicher und fehlerfrei abrechnen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 569

Photo-Patch-Test (belichteter Läppchentest), bis zu drei Tests je Sitzung, je Test

Der Photo-Patch-Test nach der GOÄ-Ziffer 569 ist ein hochspezialisiertes dermatologisches Verfahren. Es dient dem Nachweis von photoallergischen oder phototoxischen Hautreaktionen. Dabei werden potenzielle Allergene unter Lichtausschluss auf die Haut aufgebracht und später gezielt mit UV-A-Bestrahlung belichtet. Diese Methode ist essenziell, um den genauen Fotosensibilisator zu identifizieren.

Die Leistung umfasst das Aufbringen der Testsubstanzen, die lichtundurchlässige Abdeckung sowie die anschließende kontrollierte Belichtung. Auch die mehrfachen Ablesungen der Hautreaktionen sind Teil des beschriebenen Leistungsumfangs. Ein parallel durchgeführter, unbelichteter Kontrolltest ist für die Differenzierung zwingend erforderlich.

GOÄ 569 in der Praxis: Diagnostik von Lichtallergien

In der dermatologischen Praxis wird der belichteter Läppchentest bei Verdacht auf lichtinduzierte Kontaktallergien eingesetzt. Typische Auslöser sind Wirkstoffe in Medikamenten, Kosmetika oder Sonnenschutzmitteln. Die Abgrenzung zum klassischen Epikutantest ist klinisch von großer Bedeutung.

Klinische Symptome zeigen sich meist an lichtexponierten Hautstellen wie Gesicht, Handrücken und Dekolleté. Durch die gezielte Zuweisung der GOÄ 569 können Ärzte diese spezifischen fotoallergische Reaktionen exakt diagnostizieren. Der Test erfordert eine präzise zeitliche Taktung bei Applikation, Bestrahlung und Ablesung.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 569

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Ketoprofen-Fotoallergie

Ein Patient stellt sich mit einem juckenden Ekzem an den Unterarmen nach Anwendung eines Schmerzgels vor. Es besteht der dringende Verdacht auf eine Ketoprofen-Fotoallergie. Es werden drei Testsubstanzen appliziert, nach 24 Stunden belichtet und mehrfach abgelesen. Die Abrechnung erfolgt dreimal nach der GOÄ-Ziffer 569.

Fallbeispiel 2: Abklärung einer UV-Filter-Allergie

Nach dem Urlaub klagt eine Patientin über schweren Ausschlag im Gesicht nach Nutzung von Sonnencreme. Zur Abklärung einer UV-Filter-Allergie werden drei spezifische chemische Lichtschutzfilter getestet. Die Durchführung und Belichtung der drei Areale rechtfertigt die dreifache Abrechnung der GOÄ 569.

Fallbeispiel 3: Berufsbedingte Fotodermatitis

Ein Bauarbeiter zeigt chronische Hautveränderungen an unbedeckten Körperstellen. Es wird eine Berufsbedingte Fotodermatitis durch Kontaktstoffe in Kombination mit Sonnenlicht vermutet. Zwei verdächtige Substanzen werden im belichteten Läppchentest geprüft, was zur zweifachen Abrechnung der GOÄ 569 führt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 569: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der Überschreitung der maximalen Testanzahl pro Sitzung. Die GOÄ gibt eine strikte Mengenbegrenzung von maximal drei Tests je Sitzung vor. Werden mehr Tests durchgeführt, können diese nicht alle über die Ziffer 569 liquidiert werden.

Achtung: Die Abrechnung von mehr als drei Einzelleistungen nach GOÄ 569 in einer Sitzung ist formal ausgeschlossen. Zusätzliche belichtete Tests können nicht über diese Ziffer liquidiert werden.

Zudem beanstanden Prüfstellen häufig die fehlerhafte Kombination mit dem Kontrolltest. Der notwendige unbelichteter Kontrolltest darf nicht unter der Ziffer 569 abgerechnet werden. Hierfür müssen die entsprechenden Ziffern für den Standard-Epikutantest herangezogen werden.

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Dokumentation der GOÄ 569: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die getesteten Substanzen und die genaue Lokalisation festgehalten werden. Auch die applizierte UV-A-Dosis sowie die exakten Ablesungszeitpunkte nach der Bestrahlung sind zwingend zu dokumentieren.

Dokumentation: Photo-Patch-Test mit 3 Substanzen (Ketoprofen, Benzophenon-3, Octocrylen). Applikation für 24h. Bestrahlung des Testareals A mit UV-A (5 J/cm²). Unbelichtetes Kontrollareal B abgedeckt. Ablesung sofort, nach 24h und nach 48h. Befund: Positive Reaktion auf Ketoprofen nur im belichteten Areal A.

Fehlen Angaben zur Bestrahlungsstärke oder zu den Ablesungsintervallen, gilt die Leistung als nicht vollständig erbracht. Dies führt bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen regelmäßig zum Ausschluss der Abrechnungsposition.

GOÄ 569: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus erfordert eine medizinische Begründung. Relevante Gründe für Schwellenwertüberschreitungen sind beispielsweise eine stark entzündete Altershaut oder eine erschwerte Testauswertung bei ausgeprägtem Begleitgneis. Auch eine mangelnde Compliance des Patienten, die das Aufbringen erschwert, kann geltend gemacht werden.

Tipp: Begründen Sie Schwellenwertüberschreitungen stets patientenindividuell. Pauschale Begründungen wie "erhöhter Zeitaufwand" werden von privaten Krankenversicherungen häufig abgelehnt.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 569 wird regelmäßig mit Beratung- und Untersuchungsleistungen kombiniert. Zulässig ist die Nebeneinanderberechnung mit den Ziffern GOÄ 1, 3 oder 5. Die für den Vergleich notwendigen unbelichtete Kontrolltests werden zusätzlich über die GOÄ-Ziffern 380 bis 382 abgerechnet.

Ziffer 569 in der neuen GOÄ

Der Photo-Patch-Test (belichteter Läppchentest; bisher 2,3-facher Satz 3,15 € je Test) erhält in der neuen GOÄ keinen eigenständigen Nachfolger, wird aber aus zwei Ziffern kombiniert abgebildet:

  • 1001 „Epikutantest (1. bis 30. Test je Behandlungsfall) oder kutane Testung, je Test" (4,69 €) — je aufgebrachter Testsubstanz; die Tests zählen zum Behandlungsfall-Limit von 30
  • 1004 „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1001 für eine zusätzliche Belichtung, je Sitzung" (8,63 €) — einmal je Sitzung für den UV-A-Belichtungsschritt; bei Kindern unter 8 Jahren stattdessen 1005 (10,09 €; nicht neben 1004 berechnungsfähig)

Der Zuschlag 1004 (bzw. 1005 bei Kindern) ist einmal je Sitzung ansetzbar — nicht je Test. Die 1001-Positionen werden je Testsubstanz gezählt und laufen ins Behandlungsfall-Maximum ein. Für das kontrollunbelichtete Parallel-Testareal fällt kein weiterer Belichtungszuschlag an.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 569

Die GOÄ-Ziffer 569 darf maximal dreimal pro Sitzung berechnet werden. Jede einzelne belichtete Testsubstanz gilt dabei als ein Test. Weitere darüber hinausgehende Tests in derselben Sitzung sind nicht über diese Ziffer abrechenbar.
Nein, die UV-A-Bestrahlung des Testareals ist integraler Bestandteil der Leistung nach GOÄ 569. Eine zusätzliche Abrechnung von Lichttherapie-Ziffern wie der GOÄ 565 für dasselbe Areal ist daher nicht zulässig.
Der parallel durchgeführte, unbelichtete Kontrolltest wird über die regulären Epikutantest-Ziffern abgerechnet. Hierfür kommen je nach Anzahl der Testsubstanzen die GOÄ-Ziffern 380 bis 382 zum Einsatz.
Ein Erhöhen des Steigerungssatzes bis zum 3,5-fachen Satz ist bei erschwerten Bedingungen möglich. Typische Gründe sind eine stark überempfindliche Haut mit schwieriger Differenzierung der Reaktionen oder eine erschwerte Testapplikation bei unruhigen Patienten.
Ja, die GOÄ 569 kann in derselben Sitzung neben einer symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ 5 berechnet werden. Voraussetzung ist, dass die Untersuchung medizinisch notwendig war und über die reine Testdurchführung hinausging.
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