GOÄ 652: Belastungs-EKG rechtssicher abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 652
Elektrokardiographische Untersuchung unter fortschreibender Registrierung (mindestens neun Ableitungen) in Ruhe und bei physikalisch definierter und reproduzierbarer Belastung (Ergometrie) – gegebenenfalls auch Belastungsänderung –
Punktzahl 445  
Einfachsatz 25,94 € 1,0x
Regelhöchstsatz 59,66 € 2,3x
Höchstsatz 90,79 € 3,5x

Das Belastungs-EKG nach GOÄ 652 gehört zum kardiologischen Standard. Erfahren Sie, wie Sie Fallstricke vermeiden und die Ziffer optimal abrechnen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 652

Elektrokardiographische Untersuchung unter fortschreibender Registrierung (mindestens neun Ableitungen) in Ruhe und bei physikalisch definierter und reproduzierbarer Belastung (Ergometrie) – gegebenenfalls auch Belastungsänderung –

Die Leistungslegende der GOÄ-Ziffer 652 beschreibt das klassische Belastungs-EKG (Ergometrie). Diese Untersuchung kombiniert die Aufzeichnung der elektrischen Herzströme im Ruhezustand mit einer anschließenden, definierten körperlichen Belastung. Die fortschreibende Registrierung stellt sicher, dass kardiale Veränderungen während der gesamten Belastungsphase lückenlos erfasst werden.

Ein wesentlicher Bestandteil der Leistung ist die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Ableitungen. Während für das vorausgehende Ruhe-EKG zwingend mindestens neun Ableitungen gefordert sind, reichen in der Belastungsphase medizinisch übliche Ableitungen aus. Die Leistung umfasst zudem die kontinuierliche Überwachung des Patienten zur Gewährleistung der medizinischen Sicherheit.

GOÄ 652 in der Praxis: Korrekte Indikation und Durchführung

Die Indikation zur Durchführung einer Ergometrie nach GOÄ 652 ist breit gefächert. Häufige klinische Szenarien umfassen den Verdacht auf eine koronare Herzkrankheit (KHK), die Abklärung von belastungsabhängigen Thoraxschmerzen oder die Beurteilung der Leistungsfähigkeit nach einem Myokardinfarkt. Auch die Aufdeckung von belastungsinduzierten Herzrhythmusstörungen gehört zu den klassischen Einsatzbereichen.

Für eine korrekte Abrechnung muss zwingend eine ergometrische Apparatur zum Einsatz kommen. Dies kann ein Fahrrad-Ergometer, ein Laufband-Ergometer oder eine Kletterstufe nach Kaltenbach und Klepzig sein. Eine einfache, nicht physikalisch definierte Belastung wie Kniebeugen reicht für die Berechnung der GOÄ 652 ausdrücklich nicht aus.

Achtung: Die Durchführung eines Belastungs-EKGs setzt immer eine unmittelbar vorausgehende Untersuchung in Ruhe voraus. Dies dient der Patientensicherheit, um eine akute Kontraindikation wie einen frischen Infarkt vor der Belastung auszuschließen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 652

Fallbeispiel 1: Verdacht auf koronare Herzkrankheit

Ein Patient stellt sich mit belastungsabhängigen retrosternalen Schmerzen in der Praxis vor. Der Arzt führt zur weiteren Abklärung ein Belastungs-EKG auf dem Fahrrad-Ergometer durch. Nach einem Ruhe-EKG mit 12 Ableitungen erfolgt die stufenweise Belastung bis zur Ausbelastungsgrenze. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 652 zum Regelsatz (2,3-fach), da keine außergewöhnlichen Erschwernisse vorlagen.

Fallbeispiel 2: Belastungsinduzierte Rhythmusstörungen bei Sportlern

Ein ambitionierter Freizeitsportler klagt über gelegentliches Herzrasen ausschließlich unter maximaler körperlicher Belastung. Es erfolgt eine Ergometrie mit kontinuierlicher Monitorüberwachung und Blutdruckmessung. Während der Belastung treten ventrikuläre Extrasystolen auf, die dokumentiert werden. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 652, wobei die Dokumentation der Rhythmusstörungen die medizinische Notwendigkeit belegt.

Fallbeispiel 3: Analoge Anwendung bei ventrikulären Spätpotentialen

Bei einem Patienten nach abgelaufenem Myokardinfarkt soll das kardiologische Risiko mittels eines hochverstärkten Oberflächen-EKGs analysiert werden. Da diese Methode nicht direkt in der GOÄ abgebildet ist, erfolgt die Abrechnung analog. Gemäß den Empfehlungen der Bundesärztekammer wird hierfür die Ziffer A 658 (analog GOÄ 652) herangezogen.

Häufige Fehler bei der GOÄ 652: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die zusätzliche Abrechnung eines Ruhe-EKGs nach GOÄ 651 am selben Tag. Da das Ruhe-EKG integraler Bestandteil der GOÄ 652 ist, führt diese Doppelabrechnung regelmäßig zu Kürzungen durch private Krankenversicherungen. Auch die Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffer 600 für die begleitenden Blutdruckmessungen ist unzulässig, da diese Messungen bereits in der Ziffer 652 enthalten sind.

Zudem beanstanden Prüfstellen häufig das Fehlen der Mindestanzahl von neun Ableitungen im vorausgehenden Ruhe-EKG. Praxen müssen sicherstellen, dass das Ruhe-EKG vollumfänglich dokumentiert ist. Eine unvollständige Dokumentation der Belastungsstufen oder der Abbruchkriterien führt ebenfalls schnell zum Honorarverlust.

Achtung: Die GOÄ-Ziffer 600 (Kreislauffunktionsprüfung) darf nur dann neben der GOÄ 652 abgerechnet werden, wenn anlässlich derselben Konsultation eine eigenständige, separate Prüfung wie beispielsweise ein Schellong-Test durchgeführt wurde.

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Dokumentation der GOÄ 652: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen alle Phasen der Untersuchung präzise festgehalten werden. Dazu gehören die Ausgangswerte in Ruhe, die genauen Belastungsstufen in Watt sowie die jeweils gemessenen Blutdruck- und Herzfrequenzwerte.

Auch das Erreichen der Zielherzfrequenz oder die spezifischen Gründe für einen vorzeitigen Abbruch der Untersuchung müssen dokumentiert werden. Typische Abbruchkriterien sind beispielsweise Angina-Pectoris-Beschwerden, schwere Dyspnoe oder ein pathologischer Blutdruckabfall.

Dokumentationsbeispiel: Ergometrie auf Fahrrad-Ergometer. Ruhe-EKG (12 Ableitungen): unauffällig. Belastung stufenweise: 50W, 100W, 150W je 2 Min. HF-Anstieg von 72/min auf 155/min. RR-Verlauf: 120/80 bis 180/95 mmHg. Keine Erregungsrückbildungsstörungen, keine Rhythmusstörungen. Abbruch bei Erreichen der Ausbelastungsgrenze.

GOÄ 652: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 652 unterliegt nicht den Einschränkungen für rein technische Leistungen des Abschnitts A. Daher kann der Multiplikator bei entsprechendem Mehraufwand problemlos bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenüberschreitung (über 2,3-fach) sind eine ausgeprägte Adipositas, die den Elektrodenkontakt erschwert, oder das Auftreten von schweren Herzrhythmusstörungen, die eine engmaschige Überwachung erfordern.

Typische Ziffernkombinationen

In der täglichen Praxis wird die Ergometrie häufig mit anderen kardiologischen Leistungen kombiniert. Zulässig und sinnvoll ist die Kombination mit einer echokardiographischen Untersuchung nach GOÄ 424 oder einer Beratung nach GOÄ 1 oder 3. Nicht zulässig ist hingegen die gleichzeitige Abrechnung von Funktionsprüfungen nach den Ziffern 650 oder A 796.

Tipp: Sollte am Vortag aus einer anderen Indikation heraus bereits ein Ruhe-EKG nach GOÄ 651 erfolgt sein, hindert dies nicht die Abrechnung der GOÄ 652 am Folgetag. Die medizinische Notwendigkeit des erneuten Ruhe-EKGs im Rahmen der Ergometrie bleibt hiervon unberührt.

Ziffer 652 in der neuen GOÄ

Das Belastungs-EKG mit fortschreibender Registrierung in Ruhe und unter Ergometrie (heute beim 2,3-fachen Satz: 59,66 €) wird zur neuen Nummer 2903: „EKG mit mindestens zwölf Ableitungen unter fortschreibender Registrierung, mit Ausgangs-EKG, physikalisch definierter Belastung und Nachbeobachtung, einschließlich Blutdruckmessung, ggf. einschließlich Pulsoxymetrie und Vektorkardiographie, je Sitzung" — Festpreis 62,93 €. Wichtig: Die Blutdruckmessung ist jetzt obligater Bestandteil von 2903 — sie kann nicht mehr separat nach Ziffer 600 abgerechnet werden. Neben 2903 ist 2900 nicht berechnungsfähig.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 652

Nein, die Abrechnung eines separaten Ruhe-EKGs nach GOÄ 651 ist am selben Tag neben der GOÄ 652 ausgeschlossen. Das Ruhe-EKG ist bereits ein integraler Bestandteil der Leistung nach GOÄ 652.
Nein, wiederholte Blutdruckmessungen während des Belastungs-EKGs sind in der GOÄ 652 enthalten und können nicht separat nach GOÄ 600 abgerechnet werden. Eine Ausnahme besteht nur, wenn zusätzlich eine eigenständige Kreislauffunktionsprüfung wie ein Schellong-Test erfolgt.
Für das vorausgehende Ruhe-EKG sind mindestens neun Ableitungen zwingend vorgeschrieben. Während der Belastungsphase reichen in der Regel drei Ableitungen aus, um die medizinischen Anforderungen zu erfüllen.
Die Leistung setzt eine physikalisch definierte und reproduzierbare Belastung voraus, was den Einsatz einer ergometrischen Apparatur erfordert. Typische Beispiele hierfür sind Fahrrad-Ergometer, Laufband-Ergometer oder eine Kletterstufe nach Kaltenbach und Klepzig.
Ja, die GOÄ 652 unterliegt nicht der Einschränkung für technische Leistungen und kann bei erhöhtem Aufwand bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden. Typische Begründungen sind schwere Herzrhythmusstörungen, ausgeprägte Adipositas oder ein vorzeitiger Abbruch wegen Angina Pectoris.
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