Die Abrechnung der GOÄ 424 (Doppler-Echokardiographie) wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, Zuschlägen und rechtssicherer Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 424
Zweidimensionale Doppler-echokardiographische Untersuchung mit Bilddokumentation – einschließlich der Leistung nach Nummer 423 – (Duplex-Verfahren)
Die GOÄ-Ziffer 424 beschreibt eine hochspezialisierte sonographische Untersuchung des Herzens. Diese Leistung kombiniert die klassische zweidimensionale B-Bild-Echokardiographie mit der Doppler-Sonographie im sogenannten Duplex-Verfahren. Durch diese Kombination lassen sich morphologische Strukturen des Herzens und hämodynamische Blutfluss-Phänomene simultan darstellen.
Die Leistungsbeschreibung stellt klar, dass die einfachere eindimensionale Doppler-Echokardiographie nach GOÄ 423 bereits vollständig in der Ziffer 424 enthalten ist. Eine nebeneinanderstehende Abrechnung dieser beiden Ziffern ist daher ausgeschlossen. Die Bilddokumentation ist obligater Bestandteil der Leistung und muss für eine vollständige Erbringung archiviert werden.
GOÄ 424 in der Praxis: Indikationen und kardiologische Diagnostik
Die Anwendung der GOÄ 424 ist in der kardiologischen und allgemeinmedizinischen Diagnostik von zentraler Bedeutung. Typische Indikationen umfassen den Verdacht auf oder die Verlaufskontrolle von Herzklappenerkrankungen, Herzinsuffizienz sowie koronarer Herzkrankheit. Auch bei der Abklärung von unklaren Herzgeräuschen oder Dyspnoe liefert das Verfahren entscheidende diagnostische Hinweise.
Durch die Kombination von B-Bild und Doppler-Technik können Ärztinnen und Ärzte sowohl die Anatomie der Herzkammern als auch die Strömungsgeschwindigkeiten des Blutes präzise vermessen. Dies ermöglicht die exakte Quantifizierung von Stenosen oder Insuffizienzen der Herzklappen. Die Echokardiographie erfordert modernste Ultraschallgeräte und eine hohe fachliche Expertise des Untersuchers.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 424
Fallbeispiel 1: Abklärung eines neu aufgetretenen Herzgeräusches
Ein Patient stellt sich mit Belastungsdyspnoe und einem neu auskultierten Systolikum vor. Zum Ausschluss einer Aortenklappenstenose erfolgt eine zweidimensionale Doppler-Echokardiographie im Duplex-Verfahren. Die Untersuchung zeigt eine kalzifizierte Aortenklappe mit erhöhtem Flussgradienten. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 424 zum Regelsatz (2,3-fach) mit 93,84 €.
Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle bei bekannter Herzinsuffizienz
Bei einer Patientin mit bekannter chronischer Herzinsuffizienz wird eine Routinekontrolle der linksventrikulären Pumpfunktion durchgeföhrt. Mittels Duplex-Verfahren werden die Ejektionsfraktion und das diastolische Füllungsmuster bestimmt. Neben der GOÄ 424 wird der Zuschlag GOÄ 406 für die farbcodierte Darstellung angesetzt, da die Farbcodierung zur Beurteilung einer Mitralklappeninsuffizienz zwingend erforderlich war.
Fallbeispiel 3: Akute Abklärung bei Verdacht auf Perikarderguss
Ein Patient mit stechenden Thoraxschmerzen nach einem viralen Infekt wird sonographisch untersucht. Die Echokardiographie sichert die Diagnose eines geringen Perikardergusses ohne hämodynamische Relevanz. Die Dokumentation erfolgt per Video-Loop und Standbildern. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 424, wobei aufgrund der erschwerten Schallbedingungen bei adipösem Habitus ein gesteigerter Faktor von 2,8 gewählt wird.
Häufige Fehler bei der GOÄ 424: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 424 ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung mit anderen sonographischen Leistungen. Die Ziffern 401 (Zuschlag für Duplex-Verfahren) und 422 bzw. 423 sind explizit ausgeschlossen, da das Duplex-Verfahren bereits integraler Bestandteil der GOÄ 424 ist. Auch die Kombination mit den kardiologischen Funktionsprüfungen nach den Ziffern 650 bis 655 ist am selben Untersuchungstag nicht zulässig.
Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen betrifft die Abgrenzung der Farbcodierung. Der Zuschlag nach GOÄ 406 darf nur berechnet werden, wenn tatsächlich eine farbcodierte Doppler-Echokardiographie stattgefunden hat. Eine blo×e farbige Darstellung der Frequenzspektrumanalyse rechtfertigt diesen Zuschlag nicht und föhrt regelmäßig zu Beanstandungen.
Achtung: Die Nebeneinanderberechnung der GOÄ 424 mit der GOÄ 435 (Transösophageale Echokardiographie) ist am selben Tag ausgeschlossen. Sollten beide Untersuchungen medizinisch notwendig sein, muss die Begründung in der Rechnung extrem detailliert dargelegt werden, um Honorarverluste zu vermeiden.
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Dokumentation der GOÄ 424: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen. Die Dokumentation muss zwingend die schriftliche Beurteilung der morphologischen Strukturen sowie die quantitativen Messergebnisse der Doppler-Untersuchung umfassen. Zudem ist die Bilddokumentation (z. B. als digital gespeicherte Standbilder oder Videosequenzen) rechtlich vorgeschrieben.
In der Patientenakte sollten die gemessenen Parameter wie die Flussgeschwindigkeiten, Druckgradienten und die Klappenöffnungsflächen explizit aufgeföhrt werden. Auch die Indikation für die Untersuchung muss klar aus der Dokumentation hervorgehen. Fehlen diese Angaben, kann die Leistung bei einer Prüfung nachträglich gestrichen werden.
Dokumentation: Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie (Duplex). Linker Ventrikel normal groß, EF ca. 55%. Keine regionalen Wandbewegungsstörungen. Aortenklappe trikuskpid, zarte Taschen, Vmax 1,2 m/s, kein Anhalt für Stenose oder relevante Insuffizienz. Bilddokumentation auf PACS archiviert.
Tipp: Nutzen Sie standardisierte strukturierte Befundvorlagen in Ihrer Praxissoftware. Dies spart wertvolle Zeit bei der Dokumentation und stellt sicher, dass alle abrechnungsrelevanten Parameter der GOÄ 424 lückenlos erfasst werden.
GOÄ 424: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Steigerungssatzes über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz ist bei der GOÄ 424 bei erhöhtem Aufwand möglich. Typische Begründungen für eine Faktorerhöhung sind schwierige Schallbedingungen (z. B. bei ausgeprägtem Lungenemphysem, Adipositas oder Thoraxdeformitäten). Auch eine mangelnde Compliance des Patienten oder komplexe vitale Bedrohungssituationen können eine Steigerung rechtfertigen.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 424 lässt sich hervorragend mit verschiedenen Zuschlägen kombinieren, um den tatsächlichen Untersuchungsaufwand abzubilden. Neben dem Zuschlag für die Farbcodierung (GOÄ 406) können bei entsprechender Indikation auch die Zuschläge nach GOÄ 404 (kontinuierlicher Doppler) und GOÄ 405 (gepulster Doppler) berechnet werden. Für spezielle Fragestellungen existieren zudem analoge Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, wie die Ziffer A 1007 für die fetale Echokardiographie.
Ziffer 424 in der neuen GOÄ
Aus der bisherigen Ziffer 424 (2,3-facher Satz: 93,84 €) werden in der neuen GOÄ mehrere Leistungen — Methode und Befund entscheiden, welche Ziffer gilt:
- 1304 „Transösophageale farbkodierte Doppler-Echokardiographie, ggf. einschließlich - oxymetrischer und EKG-Überwachung -Darstellung der herznahen Gefäße (z.B. Aorta ascendens, Pulmonalarterien, V. cava) mittels Doppler-Verfahren (PW- und/oder CW-Doppler) - abschnittsweiser Mitdarstellung von benachbarten Organen und Strukturen, je Sitzung“ (128,59 €) — bei: transösophageal
- 1312 „Echokardiographische Untersuchung des Herzens mittels B-Mode-Verfahren (gemäß Leistungsinhalt der Leistung nach Nummer 1302), in Ruhe und unter definierter ergometrischer Belastung, einschließlich Auswertung und digitaler Archivierung der Bilddaten sowie Verfahren zur Verbesserung der Auflösung und des Kontrasts (Tissue Harmonic Imaging), je Sitzung“ (207,30 €) — bei: Stressechokardiographie unter ergometrischer Belastung
- 1313 „Echokardiographische Untersuchung des Herzens mittels B-Mode-Verfahren (gemäß Leistungsinhalt der Leistung nach Nummer 1302), in Ruhe und unter standardisierter pharmakologischer Belastung (z.B. Dobutamin-/Atropin-Gabe), einschließlich -Gabe des Pharmakons -Auswertung und digitaler Archivierung der Bilddaten sowie Verfahren zur Verbesserung der Auflösung und des Kontrasts (Tissue Harmonic Imaging), je Sitzung“ (207,30 €) — bei: Stressechokardiographie unter pharmakologischer Belastung
- 1301 „Doppler-Echokardiographie mittels PW- und/oder CW-Doppler, ggf. einschließlich der Untersuchung der großen herznahen Gefäße (Aorta ascendens, Pulmonalarterien, V. cava), je Sitzung“ (56,05 €) — bei: PW- und/oder CW-Doppler-Echokardiographie ohne Farbkodierung
- 4849 „Rechnergestützte Tomographie des Augenhintergrundes mittels Frequency Domain-Optical Coherence Tomography (FD-OCT), ggf. einschließlich Farbkodierung“ (84,32 €) — bei: ophthalmologische OCT des Augenhintergrundes — Nr. 424 GOÄalt analog eingesetzt
- 1303 „Farbkodierte Doppler-Echokardiographie des Herzens, einschließlich der Leistung nach Nummer 1301 und 1302, je Sitzung“ (112,65 €)
Die Preisspanne reicht von 56,05 € bis 207,30 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 424
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