GOÄ 650: EKG bei Rhythmusstörungen korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 650
Elektrokardiographische Untersuchung zur Feststellung einer Rhythmusstörung und/oder zur Verlaufskontrolle – gegebenenfalls als Notfall-EKG –
Punktzahl 152  
Einfachsatz 8,86 € 1,0x
Regelhöchstsatz 15,95 € 1,8x
Höchstsatz 22,15 € 2,5x

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 650 für das kleine EKG wirft in der Praxis oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, Dokumentation und Steigerung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 650

Elektrokardiographische Untersuchung zur Feststellung einer Rhythmusstörung und/oder zur Verlaufskontrolle – gegebenenfalls als Notfall-EKG –

Die GOÄ-Ziffer 650 beschreibt eine elektrokardiographische Untersuchung, die primär der Diagnostik von Herzrhythmusstörungen oder der Verlaufskontrolle dient. Diese Leistung umfasst die Aufzeichnung der elektrischen Aktivitäten der Herzmuskelfasern über Elektroden an der Körperoberfläche.

Ein wesentliches Merkmal dieser Ziffer ist, dass sie für Untersuchungen mit weniger als neun Ableitungen herangezogen wird. Sobald mindestens neun Ableitungen (Extremitäten- und Brustwandableitungen) aufgezeichnet werden, ist stattdessen die GOÄ-Ziffer 651 zu wählen.

Die Leistung erfordert zwingend eine graphische Registrierung des Erregungsablaufs. Eine reine Betrachtung des Monitors ohne Dokumentation erfüllt den Leistungsinhalt nicht.

GOÄ 650 in der Praxis: Indikationen und Abgrenzung

In der täglichen Praxis kommt die GOÄ 650 häufig bei der schnellen Abklärung akuter Beschwerden oder im Rahmen von Verlaufskontrollen zum Einsatz. Typische Indikationen sind der Verdacht auf Herzrhythmusstörungen, Palpitationen oder Schwindelgefühle.

Wichtig ist die Abgrenzung zur Elektrokardioskopie nach GOÄ-Ziffer 431. Letztere beschreibt die reine visuelle Überwachung der Herzstromkurve ohne dauerhafte graphische Registrierung und ist nur im Notfall berechnungsfähig.

Tipp: Wird während einer Monitorüberwachung aufgrund einer akuten Rhythmusstörung ein gezielter EKG-Ausdruck zur Dokumentation erstellt, kann die GOÄ 650 abgerechnet werden. Die reine kontinuierliche Monitorüberwachung ohne indizierten Ausdruck ist hingegen nicht gesondert berechnungsfähig.

Auch bei Verlaufskontrollen ist die Wahl der Ziffer von der Anzahl der Ableitungen abhängig. Eine Verlaufskontrolle rechtfertigt nicht automatisch die GOÄ 650, wenn tatsächlich ein vollständiges EKG mit mindestens neun Ableitungen geschrieben wurde.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 650

Fallbeispiel 1: Akutes Herzrasen in der Praxis

Ein Patient stellt sich mit akutem Herzrasen und Schwindel in der Praxis vor. Der Arzt führt umgehend ein EKG mit sechs Ableitungen durch, um eine Rhythmusstörung auszuschließen oder zu dokumentieren.

Die medizinische Notwendigkeit für das EKG mit reduzierten Ableitungen ist gegeben. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 650 zum Regelsatz (1,8-fach), da eine graphische Registrierung und Auswertung stattgefunden hat.

Fallbeispiel 2: EKG-Ausdruck bei Monitorüberwachung

Während einer postoperativen Überwachung zeigt der Monitor eines Patienten plötzlich eine ventrikuläre Extrasystolie. Das Pflegepersonal startet auf Anweisung des Arztes einen EKG-Ausdruck zur Dokumentation und Befundung.

Obwohl die reine Monitorüberwachung abgegolten ist, rechtfertigt der gezielte, medizinisch indizierte EKG-Ausschrieb die separate Berechnung der GOÄ 650. Mehrfache Ausdrucke im selben zeitlichen Zusammenhang können jedoch nur einmal berechnet werden.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle unter Antiarrhythmika

Ein Patient mit bekannter Rhythmusstörung erscheint zur regelmäßigen Verlaufskontrolle unter medikamentöser Therapie. Es wird ein EKG mit drei Ableitungen zur Frequenzkontrolle angefertigt.

Da weniger als neun Ableitungen genutzt wurden, ist die GOÄ 650 die korrekte Ziffer für diese Verlaufskontrolle. Die Dokumentation umfasst die Frequenz, den Rhythmus und den therapeutischen Verlauf.

Häufige Fehler bei der GOÄ 650: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die Abrechnung der GOÄ 650 neben einer Herzechokardiographie nach den Ziffern 422 bis 424. Die in der Echokardiographie integrierte EKG-Kurve zur zeitlichen Zuordnung ist bereits in der Ultraschallleistung enthalten.

Achtung: Eine eigenständige EKG-Untersuchung nach GOÄ 650 ist neben der Echokardiographie nur dann berechnungsfähig, wenn sie als eigenständige Stufendiagnostik indiziert, separat dokumentiert und ausgewertet wurde.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die Nebeneinanderberechnung mit anderen EKG-Leistungen. Die GOÄ 650 ist gemäß den Abrechnungsbestimmungen explizit nicht neben den Ziffern 651 bis 653 sowie 655, 656 und 659 berechnungsfähig.

Auch die Verwechslung mit der fortlaufenden EKG-Kontrolle, die in vielen Funktionsprüfungen enthalten ist, führt regelmäßig zu Kürzungen. Hier ist die GOÄ 650 in der Regel ausgeschlossen.

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Dokumentation der GOÄ 650: Praxisbewährte Hinweise

Für eine rechtssichere Abrechnung ist eine lückenlose Dokumentation unerlässlich. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation, die Anzahl der Ableitungen sowie der konkrete Befund detailliert festgehalten werden.

Der physische oder digitale EKG-Streifen muss dauerhaft archiviert und dem Patientenakt zugeordnet sein. Ohne diesen dokumentierten Erregungsablauf gilt die Leistung als nicht erbracht.

Dokumentationsbeispiel: Indikation: Ausschluss Vorhofflimmern bei Palpitationen. EKG (6 Ableitungen): Sinusrhythmus, HF 78/min, keine signifikanten Rhythmusstörungen oder Erregungsrückbildungsstörungen. EKG-Ausdruck archiviert.

Bei der Durchführung eines Karotisdruckversuchs im Rahmen des EKGs sollte dieser ebenfalls explizit dokumentiert werden, um eine spätere Faktorerhöhung zu begründen.

GOÄ 650: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Gebührenrahmen der GOÄ 650 reicht vom 1,0-fachen Mindestsatz bis zum 2,5-fachen Höchstsatz, wobei der Schwellenwert bei 1,8 liegt. Eine Überschreitung des Schwellenwerts erfordert eine patientenbezogene, medizinische Begründung.

Typische Gründe für eine Faktorerhöhung auf bis zu 2,5-fach sind ein erheblicher Mehraufwand durch unkooperative Patienten oder die Durchführung unter erschwerten Notfallbedingungen. Auch die Durchführung eines zusätzlichen Karotisdruckversuchs kann über den Steigerungsfaktor abgebildet werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 650 wird häufig mit Beratungs- und Untersuchungsleistungen kombiniert. Zulässig ist beispielsweise die gemeinsame Abrechnung mit der GOÄ-Ziffer 1 (Beratung) oder der GOÄ-Ziffer 5 (Symptombezogene Untersuchung).

Nicht zulässig ist hingegen die Kombination mit aufwendigeren EKG-Ziffern am selben Tag, es sei denn, es handelt sich um zeitlich getrennte Sitzungen mit eigenständiger Indikation, was in der Rechnung klar zu kennzeichnen ist.

Ziffer 650 in der neuen GOÄ

Die elektrokardiographische Untersuchung zur Feststellung einer Rhythmusstörung oder Verlaufskontrolle (heute beim 2,3-fachen Satz: 15,95 €) wird zur neuen Nummer 2900: „Elektrokardiographische Untersuchung mit weniger als zwölf Ableitungen, mit graphischer Aufzeichnung, auch als Notfall-EKG, je Sitzung" — Festpreis 12,51 €. EKG-Monitoring ohne graphische Aufzeichnung bleibt nicht berechnungsfähig.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 650

Nein, die GOÄ-Ziffern 650 und 651 schließen sich am selben Tag gegenseitig aus. Wenn ein vollständiges EKG mit mindestens neun Ableitungen durchgeführt wird, ist ausschließlich die GOÄ 651 anzusetzen.
Die reine kontinuierliche Monitorüberwachung ist nicht über die GOÄ 650 abrechenbar. Wird jedoch aufgrund einer medizinischen Indikation ein gezielter EKG-Ausdruck zur Dokumentation und Auswertung erstellt, kann die Ziffer 650 einmalig angesetzt werden.
Grundsätzlich ist das in der Echokardiographie integrierte EKG nicht separat berechnungsfähig. Eine eigenständige Abrechnung der GOÄ 650 ist nur zulässig, wenn das EKG als separate, medizinisch indizierte Stufendiagnostik durchgeführt und dokumentiert wurde.
Die GOÄ 650 ist für elektrokardiographische Untersuchungen mit weniger als neun Ableitungen vorgesehen. Sobald eine Untersuchung mit mindestens neun Ableitungen erfolgt, muss die GOÄ 651 gewählt werden.
Eine Steigerung bis zum 2,5-fachen Satz ist bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad oder Zeitaufwand möglich. Typische Begründungen sind unkooperative Patienten, Notfallsituationen oder die Durchführung eines zusätzlichen Karotisdruckversuchs.
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