GOÄ 628: Herzkatheterismus rechtssicher abrechnen

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GOÄ 628
Herzkatheterismus mit Druckmessungen und oxymetrischen Untersuchungen – einschließlich fortlaufender EKG- und Röntgenkontrolle – im zeitlichen Zusammenhang mit Leistungen nach den Nummern 355 und/oder 360 –
Punktzahl 800  
Einfachsatz 46,63 € 1,0x
Regelhöchstsatz 107,25 € 2,3x
Höchstsatz 163,21 € 3,5x

Die Abrechnung des Herzkatheterismus nach GOÄ-Ziffer 628 birgt Fallstricke. Erfahren Sie alles über Ausschlüsse, Analogbewertungen und Steigerungsfaktoren.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 628

Herzkatheterismus mit Druckmessungen und oxymetrischen Untersuchungen – einschließlich fortlaufender EKG- und Röntgenkontrolle – im zeitlichen Zusammenhang mit Leistungen nach den Nummern 355 und/oder 360 –

Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 628 umfasst den diagnostischen Herzkatheterismus, der zwingend mit Druckmessungen und oxymetrischen Bestimmungen einhergeht. Ebenfalls fest in die Leistung integriert sind die fortlaufende EKG- und Röntgenkontrolle während des gesamten Eingriffs. Diese begleitenden Überwachungsmaßnahmen dürfen daher nicht separat in Rechnung gestellt werden.

Ein zentrales Kriterium für die Anwendung der Ziffer 628 ist der zeitliche Zusammenhang mit den radiologischen Kontrastmitteleinbringungen nach den Nummern 355 (Kontrastmitteleinfüllung in das rechte Herz und/oder die Pulmonalarterie) und/oder 360 (Kontrastmitteleinfüllung in das linke Herz und/oder die Aorta). Ohne diese spezifischen radiologischen Leistungen ist die Ziffer 628 in der Regel nicht die zutreffende Abrechnungsposition.

GOÄ 628 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext

Der klinische Einsatz der GOÄ-Ziffer 628 findet sich typischerweise in der invasiven Kardiologie bei der Durchführung von Rechts- oder Linksherzkatheteruntersuchungen. Diese Untersuchungen dienen der präzisen Beurteilung von Klappenvitien, Shunt-Vitien oder der hämodynamischen Situation bei pulmonaler Hypertonie. Die Ziffer bildet das kardiologische Kernstück des Eingriffs ab, während die radiologischen Komponenten separat erfasst werden.

Ein wichtiges kardiologisches Spezialgebiet betrifft das endokardiale Kathetermapping. Nach einer offiziellen Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer kann das Mapping bei supraventrikulären Tachykardien analog nach der Ziffer 628 berechnet werden. Dies stellt eine wichtige Option für elektrophysiologische Praxen und Abteilungen dar, um diesen zeitaufwendigen Eingriff adäquat abzubilden.

Tipp: Für das endokardiale Kathetermapping bei ventrikulären Tachykardien ist die Ziffer 628 hingegen nicht heranzuziehen. Hierfür ist die Ziffer 3091 analog die korrekte Wahl.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 628

Fallbeispiel 1: Diagnostischer Linksherzkatheterismus

Ein Patient mit Verdacht auf eine koronare Herzkrankheit und ein Mitralklappenvitium unterzieht sich einer Linksherzkatheteruntersuchung. Es erfolgen Druckmessungen im linken Ventrikel sowie die Kontrastmitteleinbringung zur Lävokardiographie.

Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 628 für den Katheterismus inklusive EKG- und Röntgenüberwachung. Die Kontrastmitteleinbringung wird zusätzlich mit der Ziffer 360 berechnet, während die radiologische Sachleistung über die entsprechenden Abschnitte der GOÄ liquidiert wird.

Fallbeispiel 2: Rechtsherzkatheter bei pulmonaler Hypertonie

Zur Abklärung einer pulmonalarteriellen Hypertonie wird ein Rechtsherzkatheterismus durchgeführt. Dabei werden die Drücke im rechten Vorhof, rechten Ventrikel und der Arteria pulmonalis gemessen sowie Blutproben zur Oxymetrie entnommen.

Da dieser Eingriff im zeitlichen Zusammenhang mit einer Kontrastmitteleinfüllung in das rechte Herz (Ziffer 355) erfolgt, ist die Ziffer 628 voll berechnungsfähig. Die lückenlose Dokumentation der Druckkurven und Sauerstoffsättigungen sichert den Honoraranspruch.

Fallbeispiel 3: Analogabrechnung bei supraventrikulärer Tachykardie

Bei einer Patientin mit rezidivierendem AV-Knoten-Reentry-Tachykardie wird ein elektrophysiologisches Kathetermapping durchgeführt. Das Mapping dient der Lokalisierung der kreisenden Erregung vor einer geplanten Ablation.

Gemäß der Empfehlung der Bundesärztekammer wird diese Leistung als Analogabrechnung nach GOÄ 628 deklariert. Auf der Rechnung muss dies explizit als "endokardiales Kathetermapping bei supraventrikulären Tachykardien analog Nr. 628" ausgewiesen werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 628: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von ausgeschlossenen Leistungen. Die GOÄ schließt die gleichzeitige Berechnung der Ziffern 602 (Oxymetrie), 648 (EKG), 650 und 651 (Belastungs-EKG bzw. Langzeit-EKG) neben der Ziffer 628 strikt aus. Da diese diagnostischen Elemente bereits in der Ziffer 628 enthalten sind, führt eine Doppelabrechnung regelmäßig zu Kürzungen durch die privaten Krankenversicherungen.

Ebenfalls ausgeschlossen ist die Nebeneinanderberechnung der Ziffer 3710 (Zentraler Venenkatheter) und der radiologischen Ziffer 5295. Prüfstellen achten zudem penibel darauf, dass die Ziffer 628 pro Sitzung nur ein einziges Mal in Ansatz gebracht wird, selbst wenn sowohl ein Rechts- als auch ein Linksherzkatheterismus in derselben Sitzung erfolgen.

Achtung: Wird ein kombinierter Rechts- und Linksherzkatheterismus durchgeführt, kann nicht die Ziffer 628 doppelt oder neben der Ziffer 629 abgerechnet werden. In solchen Fällen ist die höher bewertete Ziffer 629 die korrekte primäre Abrechnungsposition.

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Dokumentation der GOÄ 628: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im OP-Bericht müssen alle Teilschritte des Katheterismus detailliert aufgeführt sein. Insbesondere die Durchführung der Druckmessungen in den jeweiligen Herzhöhlen sowie die Entnahme der Blutproben für die oxymetrischen Untersuchungen müssen mit konkreten Messwerten dokumentiert werden.

Zusätzlich sollte die kontinuierliche EKG- und Röntgenüberwachung explizit im Protokoll erwähnt werden. Bei der Analogabrechnung des Kathetermappings ist die genaue Lokalisation und die Art der dokumentierten Tachykardie für die Rechtfertigung der Analogziffer unerlässlich.

Dokumentationsbeispiel:
Rechtsherzkatheterismus über Vena femoralis. Kontinuierliche EKG- und Durchleuchtungskontrolle. Druckmessung RA (4 mmHg), RV (24/4 mmHg), PA (22/9, Mitteldruck 14 mmHg). Oxymetrische Blutentnahme aus RA, RV und PA zur Shuntdiagnostik. Zeitlicher Zusammenhang mit Kontrastmitteleinbringung nach Nr. 355.

GOÄ 628: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert der GOÄ-Ziffer 628 liegt beim 2,3-fachen Satz (107,25 €). Eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Höchstsatz (163,21 €) ist bei Vorliegen medizinischer Besonderheiten möglich. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind anatomische Varianten, schwere Kontrakturen, ausgeprägte Adipositas oder das Auftreten von hämodynamischen Instabilitäten während des Eingriffs, die ein besonders vorsichtiges und zeitaufwendiges Vorgehen erfordern.

Auch ein erhöhter Aufwand bei der Shunt-Bestimmung oder schwierige Drahtpassagen bei hochgradigen Klappenstenosen rechtfertigen eine Erhöhung des Steigerungsfaktors. Die Begründung muss stets patientenindividuell und für den medizinischen Laien verständlich auf der Rechnung formuliert werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer 628 wird regelhaft mit den radiologischen Leistungen für die Kontrastmitteleinbringung kombiniert. Hierzu zählen die Ziffer 355 für das rechte Herz und die Ziffer 360 für das linke Herz. Daneben sind die entsprechenden Ziffern für die radiologische Durchleuchtung und Befundung aus dem Abschnitt O der GOÄ ansetzbar, sofern die Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Ziffer 628 in der neuen GOÄ

Der Herzkatheterismus im zeitlichen Zusammenhang mit Kontrastmitteleinbringungen (Nrn. 355/360; heute beim 2,3-fachen Satz: 107,25 €) wird im Entwurf nach der Art des Katheters aufgeteilt:

  • 3046 Rechtsherzkatheteruntersuchung mit Pulmonalisdruckmessung (105,00 €)
  • 3001 Linksherzkatheteruntersuchung mit Koronarsondierung (548,04 €)
  • 3007 Spezielle nicht-koronare Diagnostik des Herzens (550,00 €)

Der bisherige Kontext „im zeitlichen Zusammenhang mit Kontrastmitteleinbringung" entfällt als eigenständiges Abgrenzungsmerkmal; maßgeblich ist die tatsächlich durchgeführte Katheterart.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 628

Nein, die GOÄ-Ziffer 628 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig. Bei einem kombinierten Rechts- und Linksherzkatheterismus ist stattdessen die höher bewertete Ziffer 629 heranzuziehen.
Nein, die fortlaufende EKG-Kontrolle ist integraler Bestandteil der Leistungsbeschreibung der Ziffer 628. Eine separate Abrechnung von EKG-Leistungen wie der Ziffer 648 ist daher ausgeschlossen.
Das endokardiale Kathetermapping bei supraventrikulären Tachykardien wird gemäß Empfehlung der Bundesärztekammer analog nach der GOÄ-Ziffer 628 abgerechnet. Dies muss auf der Liquidation entsprechend als Analogbewertung gekennzeichnet werden.
Neben der Ziffer 628 sind die Ziffern 355 für das rechte Herz und 360 für das linke Herz im zeitlichen Zusammenhang berechnungsfähig. Diese Kombination bildet die kardiologische Standardprozedur ab.
Eine Steigerung über den Regelsatz hinaus ist bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad oder Zeitaufwand zulässig, beispielsweise bei anatomischen Besonderheiten, schweren Klappenstenosen oder hämodynamischer Instabilität. Die Begründung muss patientenindividuell auf der Rechnung dokumentiert werden.
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