Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 3091: Erfahren Sie alles über die korrekte Abrechnung bei Ablationen, PVI und renaler Denervation sowie typische Fallstricke.
1. Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3091
Operation am Reizleitungssystem (Korrektur von Rhythmusstörungen – ausschließlich der Schrittmacherbehandlung –)
Die Gebührenordnungsziffer 3091 ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie), Unterabschnitt XIII (Herzchirurgie) der GOÄ verortet. Sie beschreibt originär die chirurgische Korrektur von kardialen Rhythmusstörungen. Diese komplexen Eingriffe setzen eine enge, interdisziplinäre Kooperation zwischen der Herzchirurgie und der Kardiologie voraus. Die vorbereitende kardiologische Diagnostik ist dabei stets eine eigenständige Leistung und wird separat liquidiert.
Obwohl der historische Leistungstext primär auf offene, herzchirurgische Verfahren abzielt, hat sich das Anwendungsspektrum durch die medizinische Entwicklung stark verschoben. Heute wird die Ziffer 3091 über Analogbewertungen der Bundesärztekammer (BÄK) sehr häufig für moderne, kathetergestützte Interventionen herangezogen. Der Leistungsumfang deckt somit sowohl klassische offene Operationen als auch minimalinvasive elektrophysiologische Therapieverfahren ab.
2. GOÄ 3091 in der Praxis: Indikationen und Analogabrechnungen
In der klassischen Herzchirurgie kommt die GOÄ 3091 bei offenen Verfahren wie der MAZE-Operation zur chirurgischen Behandlung von Vorhofflimmern zum Einsatz. Dies geschieht häufig als Begleiteingriff im Rahmen von Klappenrekonstruktionen oder Bypass-Operationen. Auch die chirurgische Endokardresektion bei therapierefraktären ventrikulären Tachyarrhythmien fällt unter dieses Leistungsspektrum, wird heute jedoch meist als Reservemethode genutzt.
Die weitaus größere Bedeutung in der täglichen Praxis besitzt die Ziffer 3091 im Bereich der interventionellen Kardiologie. Gemäß den offiziellen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer ist die analoge Heranziehung der Ziffer 3091 für die kathetergestützte Ablation von tachykarden Rhythmusstörungen sachgerecht. Hierzu zählen insbesondere die Pulmonalvenenisolation (PVI) bei Vorhofflimmern sowie die renale Sympathikusdenervation (RSD) bei therapieresistenter Hypertonie.
Tipp: Bei der Pulmonalvenenisolation (PVI) erfolgt die Abrechnung der Ablation analog nach der Ziffer 3091 einmalig für alle Pulmonalvenen gemeinsam. Eine Abrechnung pro einzelner Lungenvene ist nicht zulässig.
3. Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3091
Fallbeispiel 1: Chirurgische MAZE-Operation
Bei einem Patienten mit persistierendem Vorhofflimmern und hochgradiger Mitralklappeninsuffizienz erfolgt eine chirurgische Mitralklappenrekonstruktion. Als Begleiteingriff führt das herzchirurgische Team eine chirurgische Ablation (MAZE-Verfahren) durch. Die Rekonstruktion der Klappe wird eigenständig berechnet, während die chirurgische Rhythmuskorrektur korrekt mit der GOÄ-Ziffer 3091 liquidiert wird.
Fallbeispiel 2: Kathetergestützte Pulmonalvenenisolation (PVI)
Ein Patient stellt sich zur interventionellen Behandlung von paroxysmalem Vorhofflimmern vor. Der Kardiologe führt eine elektrophysiologische Untersuchung mit anschließender Verödung der Lungenvenen mittels Hochfrequenzstrom durch. Die Ablation wird analog mit der GOÄ-Ziffer 3091 abgerechnet. Die zusätzlich erforderliche transseptale Punktion und Schleusenanlage wird separat analog nach Ziffer 629 liquidiert.
Fallbeispiel 3: Bilaterale renale Sympathikusdenervation (RSD)
Zur Behandlung einer schweren, therapierefraktären arteriellen Hypertonie erfolgt eine kathetergeführte, beidseitige Verödung der Nierenarteriennerven. Da es sich um ein bilaterales Verfahren handelt, ist der zweimalige analoge Ansatz der GOÄ-Ziffer 3091 (einmal je Seite) zulässig. Beträgt die reine Interventionszeit jedoch weniger als eine Stunde, sollte dies über einen reduzierten Steigerungssatz berücksichtigt werden.
4. Häufige Fehler bei der GOÄ 3091: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der Pulmonalvenenisolation ist der Versuch, die Ziffer 3091 mehrfach für die verschiedenen Lungenvenen anzusetzen. Die Abrechnungsempfehlung der BÄK stellt unmissverständlich klar, dass die Ziffer nur einmalig für alle Pulmonalvenen berechnet werden darf. Mehrfachansätze führen in der Regel zu sofortigen Kürzungen durch die privaten Krankenversicherungen.
Zudem müssen die expliziten Ausschlussziffern beachtet werden. Die GOÄ-Ziffer 3091 darf nicht neben den Ziffern 3095 (Anlage eines Schrittmachersystems) oder 3097 (Revision eines Schrittmachers) abgerechnet werden. Auch die Abgrenzung zum Vorhofverschluss (LAA-Occluder) ist wichtig: Dieser wird nicht nach 3091 analog, sondern nach den analogen Ziffern 629 und 5348 liquidiert.
Achtung: Bei der renalen Sympathikusdenervation (RSD) fordern Prüfstellen bei beidseitiger Abrechnung der Ziffer 3091 häufig den Nachweis der Interventionszeit. Liegt diese unter 60 Minuten, wird ein Überschreiten des Regelsatzes ohne triftige medizinische Begründung konsequent abgelehnt.
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5. Dokumentation der GOÄ 3091: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und detaillierte Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im OP-Bericht oder Interventionsprotokoll müssen alle Teilschritte der Prozedur präzise erfasst werden. Dazu gehören die genauen Zugangswege, die verwendeten Katheter- und Mappingsysteme sowie die exakten Ablationspunkte und die applizierte Energie.
Besonders bei analogen Anwendungen muss die medizinische Notwendigkeit und der konkrete Ablauf transparent dargestellt werden. Bei der renalen Denervation ist die Dokumentation der Eingriffszeit für beide Seiten essenziell, um den zweifachen Ansatz der Ziffer 3091 rechtssicher zu begründen.
Dokumentationsbeispiel: "Transfemoraler Zugang rechts, transseptale Punktion unter Durchleuchtungskontrolle. Elektroanatomisches Mapping des linken Vorhofs. Zirkuläre Ablation aller vier Pulmonalvenen mittels Hochfrequenzstrom bis zum vollständigen Ein- und Austrittsblock. Gesamte Interventionszeit: 75 Minuten. Keine Komplikationen."
6. GOÄ 3091: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes (2,3-fach) bis zum Höchstsatz (3,5-fach) ist bei der GOÄ 3091 bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad oder überdurchschnittlichem Zeitaufwand möglich. Typische Begründungen für eine Steigerung sind anatomische Besonderheiten (z. B. ausgeprägte Elongation der Gefäße), ausgeprägte Narbenbildung nach Voroperationen, eine instabile Hämodynamik während des Eingriffs oder ein extrem zeitaufwendiges Mapping bei komplexen, atypischen Vorhofflattern.
Typische Ziffernkombinationen
Im Rahmen einer elektrophysiologischen Intervention treten häufig sinnvolle Kombinationen auf. Neben der analogen Ziffer 3091 für die Ablation kann die transseptale Punktion analog nach Ziffer 629 berechnet werden. Erfordern auftretende Rhythmusstörungen während des Eingriffs eine Kardioversion oder Defibrillation zur Terminierung, ist zusätzlich die Ziffer 430 ansetzbar. Das vorangehende endokardiale Kathetermapping wird bei ventrikulären Tachykardien ebenfalls analog nach Ziffer 3091, bei supraventrikulären Tachykardien hingegen analog nach Ziffer 628 berechnet.
Ziffer 3091 in der neuen GOÄ
Ziffer 3091 (Operation am Reizleitungssystem (Korrektur von Rhythmusstörungen – ausschließlich der Schrittmacherbehandlung –)) verzweigt in der neuen GOÄ je nach Technik oder Indikation. Bisheriger 2,3-facher Satz: 603,27 €.
- bei endoskopische epikardiale Ablation einer Vorhofrhythmusstörung: 9511 „Endoskopisch, epikardiale Ablation einer Vorhofrhythmusstörung, je Seite" (643,54 €) — je Seite
- bei Katheterablation einer Herzrhythmusstörung: 3034 „Katheterablation von Herzrhythmusstörungen, einschließlich -Erfolgskontrolle per EKG und intrakardiale Ableitungen -Stimulationsmanöver - medikamentöse Provokation(en), ggf. einschließlich ferngesteuerter Ablationsverfahren" (585,51 €)
Für die Variante „anderes offen-chirurgisches Verfahren am Reizleitungssystem (z.B. Endokardresektion, Endokardisolation, MAZE-Operation offen-chirurgisch)" sieht der Entwurf keine eigenständige Nachfolgeziffer vor.
Die Bandbreite reicht von 585,51 € bis 643,54 € — die Dokumentation des konkreten Vorgehens entscheidet über die Ziffer.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3091
Was hat nicht gestimmt?