GOÄ 3090: Koronaranomalien richtig abrechnen – Leitfaden

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3090
Operation von Anomalien der Koronararterien
Punktzahl 4000  
Einfachsatz 233,15 € 1,0x
Regelhöchstsatz 536,25 € 2,3x
Höchstsatz 816,02 € 3,5x

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3090 bei Operationen von Koronaranomalien. Vermeiden Sie Honorarverluste und Erstattungsstreitigkeiten.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3090

Operation von Anomalien der Koronararterien (4000 Punkte)

Die GOÄ-Ziffer 3090 beschreibt eine hochspezialisierte herzchirurgische Leistung zur operativen Behebung von Anomalien der Koronararterien. Diese Ziffer deckt komplexe chirurgische Rekonstruktionen ab, die über die standardmäßige Versorgung von Herzkranzgefäßen hinausgehen. Ziel des Eingriffs ist die Wiederherstellung einer physiologischen Durchblutung des Myokards.

Die Leistung umfasst die operative Korrektur angeborener Fehlursprünge und Fehlverbindungen. Ein klassisches Beispiel hierfür ist das Bland-White-Garland-Syndrom, bei dem die linke Koronararterie fehlerhaft aus der Arteria pulmonalis entspringt. Auch erworbene oder angeborene Fistelverbindungen fallen unter dieses Leistungsspektrum.

GOÄ 3090 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Der klinische Einsatz der GOÄ-Ziffer 3090 erfordert eine präzise Abgrenzung zu rein degenerativen Herzerkrankungen. Typische Szenarien umfassen die chirurgische Sanierung von Koronarfisteln, die eine Verbindung zu den Herzkammern oder großen Gefäßen herstellen. Auch die Resektion oder Exzision von Koronarangiomen rechtfertigt den Ansatz dieser Ziffer.

Entscheidend für die Abrechnung ist, dass tatsächlich eine operative Korrektur der anatomischen Anomalie stattfindet. Bloße anatomische Varianten, die keinen Krankheitswert besitzen und nicht chirurgisch therapiert werden, dürfen nicht über die GOÄ 3090 abgerechnet werden. Die Indikation muss stets durch bildgebende Verfahren gesichert sein.

Tipp: Die präoperative angiographische Dokumentation der Anomalie ist essenziell, um Erstattungsansprüche gegenüber privaten Kostenträgern erfolgreich durchzusetzen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3090

Fallbeispiel 1: Korrektur eines Bland-White-Garland-Syndroms bei einem Säugling

Ein Säugling mit fortgeschrittener Herzinsuffizienz zeigt angiographisch einen Fehlabgang der linken Koronararterie aus der Lungenschlagader. Es erfolgt die operative Re-Implantation der anomalen Arterie in die Aorta ascendens unter Einsatz der herzlungenmaschine.

Da es sich um eine klassische angeborene Fehlverbindung handelt, ist der Ansatz der GOÄ 3090 vollumfänglich gerechtfertigt. Die Abrechnung erfolgt neben den Ziffern für die extrakorporale Zirkulation.

Fallbeispiel 2: Verschluss einer großen Koronarfistel

Bei einem erwachsenen Patienten wird eine symptomatische Fistelverbindung zwischen der linken Herzkranzarterie und dem rechten Ventrikel diagnostiziert. Der Chirurg verschließt die Fistel operativ mittels direkter Naht unter Erhalt des Hauptgefäßes.

Dieser isolierte Eingriff zur Behebung einer Fehlverbindung der Koronargefäße entspricht exakt dem Leistungsinhalt der GOÄ 3090. Die Ziffer ist als Hauptleistung anzusetzen.

Fallbeispiel 3: Bypass-Operation mit gleichzeitiger Korrektur eines Koronarangioms

Ein Patient erhält aufgrund einer koronaren Herzkrankheit zwei aortokoronare Venenbypässe. Während desselben Eingriffs wird ein präoperativ diagnostiziertes, symptomatisches Koronarangiom exzidiert.

In diesem Fall kann neben der GOÄ-Ziffer 3088 für die Bypass-Operation auch die GOÄ-Ziffer 3090 berechnet werden. Die Kombination beider Ziffern ist zulässig, da eine eigenständige, über die Standard-Revaskularisierung hinausgehende Anomalie korrigiert wurde.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3090: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der schematischen Abrechnung der GOÄ 3090 im Rahmen von routinemäßigen Bypass-Operationen. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Kombination extrem streng. Ohne den Nachweis einer echten, therapierten Anomalie wird die Ziffer regelmäßig gestrichen.

Die Zentralen Konsultationsausschüsse der Landesärztekammern (ZKBÄK) haben klargestellt, dass die GOÄ 3090 nicht standardmäßig neben den Nummern 3088 oder 3089 berechenbar ist. Sie darf nur dann zur Anwendung kommen, wenn eine tatsächliche Korrektur stattgefunden hat. Dies muss im Operationsbericht detailliert beschrieben sein.

Achtung: Die bloße Darstellung oder Mobilisation einer anatomisch leicht abweichenden Koronararterie ohne echten Korrektureingriff rechtfertigt den Ansatz der GOÄ 3090 nicht.

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Dokumentation der GOÄ 3090: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die anatomische Situation, den präoperativen Befund und die konkreten chirurgischen Schritte zur Behebung der Anomalie präzise beschreiben. Auch die präoperative Angiographie sollte als Befundkopie der Liquidation beigefügt werden.

Besonders wichtig ist die Darstellung des therapeutischen Nutzens des Eingriffs. Die Dokumentation sollte verdeutlichen, dass der Eingriff zur Vermeidung von Myokardischämien oder Volumenbelastungen zwingend erforderlich war. Dies erleichtert die Argumentation bei Erstattungsprüfungen erheblich.

Dokumentation: Präoperativer Nachweis einer Fistel zwischen LAD und rechtem Vorhof. Intraoperativ Darstellung der Fistel, schrittweise Präparation und sichere Ligatur mittels Durchstechungsnaht. Kontrolle der ungestörten Perfusion des nachfolgenden Koronarsegments.

GOÄ 3090: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 3090 kann bei Vorliegen besonderer Erschwernisse über den Regelhöchstsatz von 2,3 gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Faktorerhöhung bis 3,5 sind ausgeprägte Verwachsungen bei Re-Operationen oder extrem fragile Gefäßstrukturen bei Säuglingen. Auch anatomische Varianten, die den operativen Zugang erheblich erschweren, rechtfertigen eine Steigerung.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ 3090 in Kombination mit Leistungen der extrakorporalen Zirkulation (GOÄ 3094 oder 3095) abgerechnet. Auch die temporäre Schrittmacheranlage oder intraoperative Ultraschalldiagnostik sind zulässige Begleitbypässe. Eine sorgfältige Abstimmung der Ziffernkombinationen verhindert den Vorwurf der Doppelabrechnung.

Ziffer 3090 in der neuen GOÄ

Ziffer 3090 (Operation von Anomalien der Koronararterien) verzweigt in der neuen GOÄ je nach Technik oder Indikation. Bisheriger 2,3-facher Satz: 536,25 €.

  • bei Fehlabgang einer Koronararterie: 9625 „Korrektur eines Fehlabgangs einer Koronararterie, als selbständige Leistung" (1.010,16 €)
  • bei koronare Fistel, Angiom oder sonstige Operation an den Herzkranzgefäßen (nicht Fehlabgang): 9571 „Operation an den Herzkranzgefäßen (z.B. Naht nach Verletzung, Ausschaltung eines Aneurysmas, Verschluss einer erworbenen koronaren Fistel)" (404,06 €)

Die Bandbreite reicht von 404,06 € bis 1.010,16 € — die Dokumentation des konkreten Vorgehens entscheidet über die Ziffer.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3090

Die GOÄ 3090 ist neben einer Bypass-Operation nur dann berechenbar, wenn zusätzlich eine echte, nachweisbare Koronaranomalie operativ korrigiert wird. Eine standardmäßige Abrechnung im Rahmen einer normalen Revaskularisierung ist ausgeschlossen. Die medizinische Notwendigkeit muss präoperativ angiographisch und intraoperativ im OP-Bericht dokumentiert sein.
Typische Indikationen für die GOÄ 3090 sind angeborene Fehlursprünge wie das Bland-White-Garland-Syndrom, Koronarfisteln oder Koronarangiome. Reine anatomische Varianten ohne Krankheitswert oder chirurgischen Korrekturbedarf reichen für die Abrechnung nicht aus. Der Eingriff muss auf die operative Behebung der Anomalie abzielen.
Ohne gesonderte Begründung kann die GOÄ 3090 bis zum Regelhöchstsatz von 2,3 gesteigert werden, was einem Betrag von 536,25 Euro entspricht. Für eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 3,5 (816,02 Euro) müssen patientenspezifische Besonderheiten vorliegen. Diese Erschwernisse müssen in der Rechnung nachvollziehbar begründet werden.
Ja, die Ziffer 3090 umfasst explizit auch Operationen von angeborenen Fehlverbindungen bei Säuglingen. Gerade bei dieser Altersgruppe treten komplexe Anomalien wie der Fehlabgang der linken Koronararterie häufig auf. Die besonderen anatomischen Schwierigkeiten können zudem eine Steigerung des Gebührensatzes rechtfertigen.
Private Krankenversicherungen prüfen die Abrechnung der GOÄ 3090 besonders kritisch, insbesondere wenn sie in Kombination mit Bypass-Operationen auftritt. Häufig werden detaillierte Operationsberichte und präoperative Angiographiebefunde angefordert. Eine lückenlose Dokumentation des spezifischen Korrektureingriffs schützt vor Honorarkürzungen.
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