Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3089 für multiple Koronarbypässe birgt Fallstricke. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie OPCAB-Erhöhungen und Ausschlüsse meistern.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3089
Operation zur direkten myokardialen Revaskularisation mehrerer Versorgungsabschnitte
Die GOÄ-Ziffer 3089 beschreibt eine hochkomplexe chirurgische Leistung aus dem Bereich der Herzchirurgie. Sie umfasst die operative Wiederherstellung der Durchblutung des Herzmuskels an mindestens zwei oder mehr Herzkranzgefäßen. Diese myokardiale Revaskularisation wird in der Regel durch das Anlegen von aortokoronaren Venen- oder Arterienbypässen realisiert.
Der Leistungstext betont explizit die Mehrzahl der Versorgungsabschnitte. Dies bedeutet, dass sämtliche Anastomosen im Rahmen einer Sitzung mit dieser einen Ziffer abgegolten sind. Eine Multiplikation der Ziffer anhand der Anzahl der angelegten Bypässe ist somit ausgeschlossen.
GOÄ 3089 in der Praxis: Indikationen und OP-Verfahren
Die Indikation zur Abrechnung der GOÄ 3089 ist bei Patienten mit einer Mehrgefäß-Koronararterienerkrankung (KHK) gegeben. Typischerweise liegt eine hochgradige Stenose oder ein Verschluss mehrerer Hauptäste der Koronararterien vor. Der chirurgische Eingriff zielt darauf ab, die chronische Ischämie des Myokards dauerhaft zu beheben.
In der modernen Herzchirurgie kommen zwei wesentliche Verfahren zum Einsatz. Neben der klassischen Operation unter Verwendung der Herz-Lungen-Maschine (HLM) hat sich das OPCAB-Verfahren (Off-Pump Coronary Artery Bypass) etabliert. Bei Letzterem erfolgt die Revaskularisation am schlagenden Herzen, was besondere Anforderungen an das chirurgische Team stellt.
Achtung: Unabhängig von der gewählten Operationsmethode – ob mit oder ohne HLM – ist das Halten und Stabilisieren des Herzens durch den Assistenten oder ein mechanisches System mit der Grundleistung abgegolten. Eine separate Berechnung dieser Teilleistung ist nach § 4 Abs. 2a GOÄ unzulässig.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3089
Fallbeispiel 1: Konventioneller Dreifach-Bypass mit HLM
Ein Patient mit einer fortgeschrittenen Drei-Gefäß-Erkrankung erhält im Rahmen einer geplanten Operation drei aortokoronare Venenbypässe unter Einsatz der Herz-Lungen-Maschine. Der Eingriff verläuft ohne Komplikationen.
Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3089 zum Regelhöchstsatz von 2,3. Da es sich um eine Standardoperation ohne außergewöhnliche Erschwernisse handelt, ist eine Steigerung über den Schwellenwert hinaus nicht gerechtfertigt. Die HLM-Nutzung wird über die entsprechenden gesonderten Ziffern abgerechnet.
Fallbeispiel 2: OPCAB-Eingriff mit temporären Shunts
Bei einem Patienten mit schwerer COPD soll eine Belastung durch die Herz-Lungen-Maschine vermieden werden. Der Chirurg führt eine OPCAB-Operation durch und legt zwei Bypässe am schlagenden Herzen an. Zur Sicherung des Blutflusses während der Anastomosierung werden temporäre intrakoronare Shunts eingelegt.
Durch den Verzicht auf die HLM und die Einlage der Shunts erhöht sich der zeitliche und technische Schwierigkeitsgrad erheblich. Der Operateur rechnet die GOÄ 3089 mit dem 3,5-fachen Steigerungssatz ab und begründet dies detailliert mit dem erhöhten Aufwand der Shunt-Anlage am schlagenden Herzen.
Fallbeispiel 3: Komplexe OPCAB-Operation bei Multimorbidität
Ein multimorbider Patient mit chronischer Niereninsuffizienz und einer bestehenden dualen Plättchenhemmung benötigt eine dringliche Revaskularisation zweier Abschnitte mittels OPCAB. Während der Operation kommt es aufgrund der Thrombozytenaggregationshemmung zu diffusen Blutungen, die den Eingriff massiv verzögern. Zudem erschweren stark verkalkte Gefäßwände die Shunteinlage.
Da die Erschwernisfaktoren kumulieren, reicht der 3,5-fache Satz der GOÄ 3089 nicht aus, um den tatsächlichen Aufwand abzubilden. Neben der GOÄ 3089 zum Höchstsatz wird für die intrakoronare Shuntanlage je Shunt ein analoger Ansatz der Nr. 2821 abzüglich der Nr. 2820 im 1,7-fachen Satz vorgenommen. Dies setzt eine lückenlose Dokumentation der Erschwerungsgründe voraus.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3089: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die mehrfache Ansetzung der Ziffer 3089 bei der Versorgung von drei oder mehr Gefäßen. Da der Leistungstext explizit von "mehreren Versorgungsabschnitten" spricht, ist die Ziffer unabhängig von der genauen Anzahl der Bypässe nur einmal pro Sitzung berechenbar. Private Krankenversicherungen kürzen solche Mehrfachansätze konsequent.
Zudem existieren strikte Ausschlusskriterien. Die GOÄ 3089 darf nicht neben der Ziffer 3088 (Revaskularisation eines Versorgungsabschnitts) oder der Ziffer 3090 (Revaskularisation mittels freiem Transplantat) abgerechnet werden. Diese Ausschlüsse dienen der Vermeidung von Doppelabrechnungen für denselben operativen Zugangsweg.
Tipp: Achten Sie darauf, dass bei der Verwendung von arteriellen oder venösen Transplantaten die Entnahme der Gefäße (z. B. der Arteria mammaria oder der Vena saphena magna) korrekt nach den dafür vorgesehenen Ziffern separat verschlüsselt wird, sofern diese nicht explizit in der Hauptleistung enthalten sind.
Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Dokumentation der GOÄ 3089: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation im Operationsbericht ist das wichtigste Fundament, um Honorarkürzungen abzuwehren. Insbesondere bei der Überschreitung des Schwellenwertes von 2,3 müssen die patientenindividuellen Besonderheiten detailliert dargelegt werden. Allgemeine Floskeln wie "erhöhter Zeitaufwand" reichen für eine erfolgreiche Begründung nicht aus.
Der Bericht sollte die genaue Lokalisation der Anastomosen, die Beschaffenheit der Koronargefäße (z. B. Grad der Kalzifizierung) sowie die konkreten OP-Schritte umfassen. Bei OPCAB-Eingriffen müssen die Verwendung von Stabilisatoren und die Einbringung von intrakoronaren Shunts explizit erwähnt werden.
Dokumentationsbeispiel: "Direkte myokardiale Revaskularisation von RIVA und RCX mittels OPCAB-Technik. Erhebliche Erschwerung der Anastomosierung durch ausgeprägte, zirkuläre Wandverkalkungen der Zielgefäße. Notwendigkeit der Einbringung temporärer intrakoronarer Shunts zur Ischämieprophylaxe am schlagenden Herzen. Deutlich verlängerte Anastomosenzeit von insgesamt 45 Minuten."
GOÄ 3089: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Steigerungssatzes über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz ist bei der GOÄ 3089 gut begründbar. Typische Kriterien für eine Steigerung sind eine extreme Adipositas des Patienten, ausgeprägte Verwachsungen nach Voroperationen (Re-Eingriff) oder eine stark eingeschränkte linksventrikuläre Funktion. Auch die Durchführung als OPCAB-Eingriff mit Shunt-Einsatz rechtfertigt regelmäßig den Ansatz des Höchstsatzes.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 3089 können verschiedene begleitende Leistungen abgerechnet werden. Hierzu gehören die Anästhesieleistungen, die postoperative Intensivüberwachung sowie die Entnahme der Bypass-Transplantate (z. B. GOÄ 2070 für die Freilegung einer Arterie). Nicht zulässig ist hingegen die zusätzliche Abrechnung von unselbstständigen Teilleistungen wie dem Verschluss der Sternotomie, da dieser integraler Bestandteil des Gesamteingriffs ist.
Ziffer 3089 in der neuen GOÄ
Ziffer 3089 (Operation zur direkten myokardialen Revaskularisation mehrerer Versorgungsabschnitte) verzweigt in der neuen GOÄ je nach Technik oder Indikation. Bisheriger 2,3-facher Satz: 1.005,44 €.
- bei mehrere Bypässe ohne Herz-Lungen-Maschine: 9562 „Revaskularisation eines Herzkranzgefäßes durch einen arteriellen oder venösen Bypass ohne Einsatz der Herz-Lungen-Maschine, ggf. einschließlich -Einlage eines temporären intraluminalen Shuntes -Anlegen von Perikardschlingen -Flussmessungen und Gefäßentnahme(n)" (841,80 €)
- bei mehrere Bypässe ohne Herz-Lungen-Maschine: 9563 „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 9562 für die Revaskularisation eines Herzkranzgefäßes durch einen weiteren arteriellen oder venösen Bypass, je Bypass" (182,74 €) [Zuschlag] — je weiterer Bypass
- bei mehrere Bypässe unter Einsatz der Herz-Lungen-Maschine: 9565 „Revaskularisation eines Herzkranzgefäßes durch einen arteriellen oder venösen Bypass unter Einsatz der Herz-Lungen-Maschine, ggf. einschließlich -Einlage eines temporären intraluminalen Shuntes -Anlegen von Perikardschlingen -Flussmessungen und Gefäßentnahme(n)" (617,32 €)
- bei mehrere Bypässe unter Einsatz der Herz-Lungen-Maschine: 9569 „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 9565 für die Revaskularisation eines Herzkranzgefäßes durch einen weiteren arteriellen oder venösen Bypass, je Bypass" (182,74 €) [Zuschlag] — je weiterer Bypass
Die Bandbreite reicht von 182,74 € bis 841,80 € — die Dokumentation des konkreten Vorgehens entscheidet über die Ziffer.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3089
Was hat nicht gestimmt?