GOÄ 2070: Karpaltunnelsyndrom richtig abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 2070
Muskelkanalbildung(en) oder Operation des Karpal- oder Tarsaltunnelsyndroms mit Dekompression von Nerven
Punktzahl 1660  
Einfachsatz 96,76 € 1,0x
Regelhöchstsatz 222,55 € 2,3x
Höchstsatz 338,66 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2070 für Karpal- oder Tarsaltunnelspaltungen birgt Fallstricke. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, Kombinationen und Steigerungen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2070

GOÄ-Ziffer 2070: Muskelkanalbildung(en) oder Operation des Karpal- oder Tarsaltunnelsyndroms mit Dekompression von Nerven

Die Ziffer 2070 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt eine hochspezifische chirurgische Leistung aus dem Bereich der Extremitätenchirurgie. Diese Gebührenposition ist mit 1660 Punkten bewertet und deckt die operative Entlastung eingeengter Nervenbahnen an Hand oder Fuß ab. Die Leistung beschränkt sich dabei explizit nicht nur auf die bloße Spaltung des Retinaculum flexorum.

Vielmehr umfasst das Leistungsspektrum die Gesamtoperation inklusive aller notwendigen Begleitmaßnahmen. Dazu gehören unter anderem die Mobilisation des betroffenen Nervs, eventuelle Eingriffe an den Sehnenscheiden sowie die retrograde Faszienspaltung nach proximal. Auch eine gegebenenfalls erforderliche Synovektomie ist mit dieser Ziffer bereits abgegolten.

GOÄ 2070 in der Praxis: Korrekte Anwendung und Indikation

Die häufigste Indikation für den Ansatz der GOÄ 2070 ist das klassische Karpaltunnelsyndrom (KTS). Hierbei führt eine mechanische Enge im Bereich des Handgelenks zu einer schmerzhaften Kompression des Nervus medianus. Ein analoger Pathomechanismus liegt beim Tarsaltunnelsyndrom (TTS) am Fuß vor, bei dem der Nervus tibialis unter der Fußsohle komprimiert wird.

Da der Leistungstext im Plural von der Dekompression von "Nerven" spricht, ist die Entlastung mehrerer Nerven innerhalb desselben Operationsgebiets bereits mit der Ziffer 2070 abgegolten. Eine mehrfache Abrechnung der Ziffer für dieselbe Sitzung an derselben Extremität ist daher ausgeschlossen. Die chirurgische Intervention zielt darauf ab, den Gewebedruck dauerhaft zu senken und irreversible Nervenschäden zu verhindern.

Tipp: Sollte der Eingriff ambulant durchgeführt werden, darf der entsprechende OP-Zuschlag nach Ziffer 440 oder 445 nicht vergessen werden, um die Infrastrukturkosten adäquat abzubilden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2070

Fallbeispiel 1: Klassische Karpaltunnelspaltung

Ein Patient stellt sich mit therapieresistenten nächtlichen Parästhesien der Hand vor. Diagnostisch wird ein ausgeprägtes Karpaltunnelsyndrom gesichert, woraufhin eine offene Spaltung des Retinaculum flexorum erfolgt. Neben der Banddurchtrennung wird eine Neurolyse des Nervus medianus durchgeführt.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2070 zum Regelsatz (2,3-fach). Da die Neurolyse integraler Bestandteil der Dekompression ist, kann sie nicht separat berechnet werden. Zusätzlich wird der ambulante Zuschlag nach Ziffer 440 angesetzt.

Fallbeispiel 2: Tarsaltunnelsyndrom mit Synovektomie

Bei einer Patientin liegt ein Tarsaltunnelsyndrom am rechten Fuß vor, das operativ entlastet werden muss. Während des Eingriffs zeigt sich eine ausgeprägte Tenosynovitis, weshalb zusätzlich eine Synovektomie der Beugesehnen durchgeführt wird.

Auch in diesem Fall ist die GOÄ-Ziffer 2070 die federführende Position. Die Synovektomie ist nach ständiger Rechtsprechung mit der Ziffer 2070 abgegolten und darf nicht über die Ziffer 2111 extra liquidiert werden. Ein erhöhter Zeitaufwand kann jedoch über einen erhöhten Steigerungsfaktor geltend gemacht werden.

Fallbeispiel 3: Rezidiv-Karpaltunnelsyndrom mit interfaszikulärer Neurolyse

Es erfolgt eine Re-Operation bei einem Rezidiv-Karpaltunnelsyndrom mit massiver Vernarbung des Nervenbettes. Um den Nervus medianus zu retten, muss eine aufwendige interfaszikuläre Neurolyse unter dem Operationsmikroskop durchgeführt werden.

In dieser schweren Konstellation wird die GOÄ-Ziffer 2070 abgerechnet. Aufgrund der eigenständigen Indikation zur mikroskopischen Nervenschonung ist hier zusätzlich die Ziffer 2592 (interfaszikuläre Neurolyse) berechnungsfähig. Der extreme Mehraufwand der Dekompression rechtfertigt zudem das Steigern der Ziffer 2070 auf den 3,5-fachen Satz.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2070: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Praxis is die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Leistungen, die bereits im Leistungsumfang der GOÄ 2070 enthalten sind. Insbesondere die separate Abrechnung einer Neurolyse nach Ziffer 2583 wird von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig gestrichen. Die Nervenlösung ist integraler Bestandteil der Dekompression.

Zudem existieren strikte Ausschlusskriterien in der GOÄ. Die Ziffer 2070 darf nicht neben den Ziffern 2072 (Muskelverpflanzung), 2084 (Operation eines schnellenden Fingers), 2565 und 2566 (Nervennaht/Nerventransplantation) abgerechnet werden. Ein Verstoß gegen diese Ausschlüsse führt unweigerlich zur Beanstandung der gesamten Liquidation.

Achtung: Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 4. September 1996 (Az. L 5 Ka 3164/95) bestätigt, dass flankierende Sehnenscheideneingriffe nach Nr. 2091 nicht neben der Nr. 2070 berechnet werden dürfen, da sie methodisch dazugehören.

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Dokumentation der GOÄ 2070: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise OP-Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen alle durchgeführten Schritte detailliert beschrieben werden. Dies gilt insbesondere für die Darstellung des Nervenverlaufs, den Zustand des Epineuriums und das Ausmaß der Kompression.

Falls zusätzliche Ziffern wie die interfaszikuläre Neurolyse abgerechnet werden, muss die medizinische Notwendigkeit zweifelsfrei aus dem Bericht hervorgehen. Die bloße Erwähnung einer "Nervenfreilegung" reicht nicht aus, um komplexe mikrochirurgische Schritte zu begründen. Auch die Verwendung des Operationsmikroskops muss explizit dokumentiert sein.

Dokumentation: "...Nach Hautschnitt und Darstellung des Retinaculum flexorum erfolgt dessen vollständige Spaltung. Der Nervus medianus stellt sich im Karpalkanal sanduhrförmig komprimiert und hyperämisch dar. Unter mikroskopischer Sicht wird eine sorgfältige Epineurotomie und anschließende interfaszikuläre Neurolyse durchgeführt, bis der Nerv vollständig dekomprimiert und mobilisiert ist..."

GOÄ 2070: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Regelhöchstsatz von 2,3 (222,55 €) kann bei Vorliegen besonderer Erschwernisse bis zum 3,5-fachen Satz (338,66 €) gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind ausgeprägte anatomische Varianten, wie ein gespaltener Nervus medianus, oder massive postoperative Vernarbungen bei Rezidiveingriffen. Auch ein extrem hoher Zeitaufwand durch starke Blutungen oder Adhäsionen rechtfertigt die Steigerung.

Die Begründung auf der Rechnung muss patientenindividuell und nachvollziehbar formuliert sein. Pauschale Formulierungen wie "erhöhter Zeitaufwand" ohne nähere Erläuterung werden von den Kostenträgern meist nicht anerkannt. Es empfiehlt sich, die konkrete anatomische oder pathologische Besonderheit präzise zu benennen.

Typische Ziffernkombinationen

Sinnvolle und erlaubte Kombinationen erhöhen die Honorarsicherheit erheblich. Neben der GOÄ 2070 kann bei schweren Befunden die interfaszikuläre Neurolyse nach Ziffer 2592 oder 2593 berechnet werden. Auch die Ziffer 2584 (Neurolyse eines Hand- oder Fußnervs unter Verwendung des Operationsmikroskops) ist unter bestimmten Voraussetzungen kombinierbar.

Nicht zu vergessen sind die Zuschläge für das ambulante Operieren nach Ziffer 440 oder 445 sowie gegebenenfalls der Anästhesiezuschlag nach Ziffer 451 oder 452, sofern die Anästhesie durch den Operateur selbst erbracht wird. Werden in derselben Sitzung andere, nicht ausgeschlossene Eingriffe an derselben Extremität durchgeführt, müssen diese streng getrennt dokumentiert werden.

Ziffer 2070 in der neuen GOÄ

Aus der Muskelkanalbildung(en) oder Operation des Karpal- oder Tarsaltunnelsyndroms mit Dekompression von Nerven (heute 222,55 € beim 2,3-fachen Satz) entstehen in der neuen GOÄ 6 verschiedene Leistungen — die Dokumentation des konkreten Befundes oder Eingriffs entscheidet:

  • Bei Karpaltunnelsyndrom: 7780 (321,47 €)
  • Bei Karpaltunnelsyndrom: 7927 (287,88 €)
  • Bei Tarsaltunnelsyndrom: 7951 (287,88 €)
  • Bei Tarsaltunnelsyndrom: 8304 (je Engpass) (327,78 €)
  • Bei Loge-de-Guyon-Syndrom oder Supinator-Syndrom: 8305 (427,06 €)
  • Bei Pronator-Syndrom oder N.-ischiadicus-Kompression oder N.-suprascapularis-Kompression: 8306 (569,87 €)

Die Preisspanne reicht von 287,88 € bis 569,87 € — eine präzise Dokumentation entscheidet über den Ansatz.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2070

Die GOÄ-Ziffer 2070 umfasst die gesamte Operation inklusive aller flankierenden Maßnahmen wie der Nervenlösung und der Sehnenscheideneingriffe. Auch die retrograde Faszienspaltung nach proximal sowie eine Synovektomie sind mit dieser Gebühr abgegolten und können nicht separat berechnet werden.
Nein, die gleichzeitige Abrechnung der GOÄ 2070 und der GOÄ 2084 am selben Arm oder in derselben Sitzung ist durch den expliziten Abrechnungsausschluss der GOÄ untersagt. Bei getrennten Indikationen an unterschiedlichen Lokalisationen muss die Abrechnung besonders begründet werden.
Ein Überschreiten des 2,3-fachen Regelsatzes ist bei erhöhtem operativem Aufwand gerechtfertigt. Typische Begründungen sind starke Vernarbungen bei Rezidiveingriffen, anatomische Varianten des Nervenverlaufs oder ausgeprägte Adhäsionen.
Für die ambulante Durchführung der Operation nach GOÄ 2070 können die Zuschläge nach den Ziffern 440 oder 445 berechnet werden. Diese Zuschläge decken die Bereitstellung der operativen Infrastruktur im ambulanten Bereich ab.
Ja, bei besonders schweren Formen des Karpaltunnelsyndroms ist die zusätzliche Berechnung einer interfaszikulären Neurolyse nach den Ziffern 2592 oder 2593 zulässig. Dies setzt eine eigenständige medizinische Indikation und eine präzise Dokumentation des mikroskopischen Eingriffs voraus.
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