Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2084 für Sehnenscheidenstenosenoperationen wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Fallstricken, Ausschlüssen und Steigerungen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2084
Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung unter der Ziffer 2084 wie folgt:
Sehnenscheidenstenosenoperation – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision –
Diese operative Leistung umfasst die vollständige Entlastung einer eingeengten Sehnenscheide. Der Eingriff dient der Wiederherstellung der freien Gleitfähigkeit der betroffenen Sehne. Die operative Freilegung und das Spalten des einengenden Gewebes sind Kernbestandteile dieser Ziffer.
Eine gegebenenfalls entnommene Probeexzision für die anschließende pathologische Untersuchung ist explizit Teil der Leistungsbeschreibung. Daher kann für die Gewebeentnahme keine separate Gebührenziffer in Ansatz gebracht werden.
GOÄ 2084 in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag
Der häufigste Anwendungsbereich der GOÄ-Ziffer 2084 ist die operative Therapie des sogenannten schnellenden Fingers (Digitus saltans). Auch bei einer fortgeschrittenen Tendovaginitis stenosans de Quervain im Bereich des ersten Strecksehnenfachs kommt diese Ziffer regelmäßig zur Anwendung.
Konservative Therapieversuche mittels Schienung oder Infiltrationen gehen dem operativen Eingriff meist voraus. Wenn diese Maßnahmen versagen, ist die operative Spaltung des Ringbandes oder des Sehnenfachs indiziert. Die Abrechnung setzt voraus, dass der Eingriff unter sterilen Bedingungen stattfindet.
Abzugrenzen ist die Leistung von reinen Sehnennaht-Operationen oder plastischen Rekonstruktionen. Die GOÄ 2084 konzentriert sich primär auf die Beseitigung der mechanischen Stenose zur Wiederherstellung der Sehnenbeweglichkeit.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2084
Fallbeispiel 1: Operative Therapie eines Digitus saltans
Ein Patient stellt sich mit einem schmerzhaften, blockierenden Ringfinger der rechten Hand vor. Nach erfolgloser konservativer Therapie erfolgt die operative Spaltung des A1-Ringbandes in Lokalanästhesie.
Neben der GOÄ 2084 für die Ringbandspaltung werden die Lokalanästhesie sowie der ambulante Operationszuschlag abgerechnet. Die histologische Untersuchung des entnommenen Gewebes wird separat durch den Pathologen liquidiert.
Fallbeispiel 2: Tendovaginitis stenosans de Quervain mit Biopsie
Bei einer Patientin besteht der Verdacht auf eine rheumatische Genese einer hartnäckigen Tendovaginitis de Quervain. Während der operativen Spaltung des ersten Strecksehnenfachs entnimmt der Operateur eine Gewebeprobe der Sehnenscheide zur histologischen Abklärung.
Abgerechnet wird die GOÄ 2084 zum Regelsatz. Die entnommene Probeexzision darf wegen des klaren Wortlauts der Ziffer nicht gesondert über die Nr. 2401 berechnet werden. Die medizinische Begründung für die Biopsie wird im OP-Bericht dokumentiert.
Fallbeispiel 3: Rezidiv-Eingriff bei ausgeprägter Vernarbung
Nach einer bereits andernorts durchgeführten Ringbandspaltung kommt es zu einem Rezidiv mit massiven Vernarbungen. Die erneute Präparation und Neurolyse der digitalisierenden Nerven gestaltet sich extrem schwierig und zeitaufwendig.
In diesem Fall wird die GOÄ 2084 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 3,5 berechnet. Die Begründung verweist auf den erheblichen Mehraufwand durch die ausgeprägte Vernarbung und die notwendige mikrochirurgische Neurolyse.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2084: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die gleichzeitige Ansetzung der GOÄ-Ziffer 2091. Die Ziffer 2091 beschreibt die Spaltung einer Sehnenscheide oder eine Sehnennaht, ist jedoch neben der 2084 strikt ausgeschlossen.
Ebenso führt die separate Berechnung einer Probeexzision nach den Ziffern 2401 oder 2402 regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen. Da die Gewebeentnahme im Text der GOÄ 2084 als "gegebenenfalls einschließlich" deklariert ist, ist sie mit der Hauptleistung abgegolten.
Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von GOÄ 2084 und GOÄ 2091 am selben Finger oder derselben anatomischen Struktur ist unzulässig und wird bei Prüfungen konsequent gestrichen.
Abrechnungsstellen achten zudem genau darauf, ob die geforderten Zuschläge für ambulantes Operieren korrekt zugewiesen wurden. Der Zuschlag nach Nr. 442 ist bei ambulanter Durchführung der GOÄ 2084 der passende Partner und darf nicht mit anderen OP-Zuschlägen verwechselt werden.
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Dokumentation der GOÄ 2084: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss den genauen Zugangsweg, die Darstellung der betroffenen Sehne und die vollständige Spaltung der Stenose detailliert beschreiben.
Falls eine Gewebeprobe entnommen wurde, muss dies ebenfalls im Bericht vermerkt und der histologische Befund der Akte beigefügt werden. Auch die Schnitt-Naht-Zeit und die Art der verwendeten Instrumente sollten dokumentiert werden.
Dokumentation: "...Hautschnitt über dem A1-Ringband des D3. Präparation der Unterhaut unter Schonung der Gefäß-Nerven-Bündel. Darstellung des verdickten Ringbandes und vollständige Längsspaltung. Die Sehne gleitet nun völlig frei. Wundverschluss mittels Rückstichnähten..."
Tipp: Vermerken Sie bei schwierigen anatomischen Verhältnissen oder starken Verwachsungen die genaue OP-Dauer und den Mehraufwand direkt im OP-Bericht, um eine spätere Faktorerhöhung rechtssicher zu begründen.
GOÄ 2084: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Regelsatz von 2,3 (54,56 €) kann bei Vorliegen besonderer Umstände bis zum Höchstsatz von 3,5 (83,02 €) gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind anatomische Varianten, starke entzündliche Veränderungen oder ein ausgeprägter Verwachsungsgrad bei Rezidiveingriffen.
Auch eine überdurchschnittliche OP-Dauer durch Adhäsionslösungen oder die Notwendigkeit einer besonders vorsichtigen Präparation bei gefährdeten Nervenbahnen rechtfertigt eine Faktorerhöhung. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar auf der Rechnung formuliert sein.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die GOÄ 2084 mit Anästhesieleistungen kombiniert. Hierzu zählen die Leitungsanästhesie nach Nr. 491 oder die Infiltrationsanästhesie nach Nr. 490. Bei ambulanter Durchführung ist zudem der Zuschlag nach Nr. 442 (Ambulante OP) anzusetzen.
Wird während des Eingriffs ein Operationsmikroskop verwendet, kann zusätzlich die Nr. 440a berechnet werden, sofern die medizinische Notwendigkeit gegeben ist. Sachkosten für Einmalinstrumente oder Nahtmaterial sind gemäß § 10 GOÄ gesondert auszuweisen.
Ziffer 2084 in der neuen GOÄ
Je nach Befund und Vorgehen löst die Sehnenscheidenstenosenoperation – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision – (heute 54,56 € beim 2,3-fachen Satz) in der neuen GOÄ unterschiedliche Leistungen aus:
- Bei Morbus de Quervain an den Daumenstreckern am Handgelenk: 7710 (1x je Eingriff) (271,81 €)
- Bei Stenose durch ein oder mehrere Ringbänder an Finger oder Zehe: 7711 (1x je Eingriff) (263,93 €)
- Bei Sehnenscheidenstenose proximal des Handgelenks oder des oberen Sprunggelenks: 7716 (380,64 €)
- Bei Sehnenscheidenstenose in Höhe von oder distal des Handgelenks oder des oberen Sprunggelenks: 7717 (426,99 €)
Die Preisspanne reicht von 263,93 € bis 426,99 € — eine präzise Dokumentation entscheidet über den Ansatz.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2084
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