GOÄ 2083: Freie Sehnentransplantation korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2083
Freie Sehnentransplantation
Punktzahl 1650  
Einfachsatz 96,17 € 1,0x
Regelhöchstsatz 221,19 € 2,3x
Höchstsatz 336,60 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der freien Sehnentransplantation nach GOÄ 2083 birgt Fallstricke. Unser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie Honorarverluste sicher vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2083

GOÄ 2083: Freie Sehnentransplantation – 1650 Punkte

Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 2083 umfasst den gesamten operativen Prozess einer freien Sehnentransplantation. Hierzu gehören die sorgfältige Präparation der Spendersehne, deren vollständige Entnahme sowie die anschließende Aufbereitung, gegebenenfalls inklusive einer Duplikatur zur Verstärkung des Transplantats. Abschließend ist auch die Einpflanzung und Fixierung des Transplantats an der Zielstruktur im Leistungsumfang enthalten.

Da es sich um eine freie Transplantation handelt, erfolgt die Entnahme des Gewebes an einer anderen Stelle als die Einbringung. In der Praxis handelt es sich in den allermeisten Fällen um ein autologes Sehnentransplantat, welches dem Patienten in derselben operativen Sitzung entnommen wird.

GOÄ 2083 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2083 ist in verschiedenen chirurgischen und orthopädischen Fachgebieten von hoher Relevanz. Ein klassisches Einsatzgebiet ist die Rekonstruktion des vorderen Kreuzbands (VKB) am Kniegelenk. Hierbei werden standardmäßig die Semitendinosus- oder Gracilis-Sehne als Transplantat herangezogen.

Ein weiteres wichtiges Anwendungsfeld liegt in der Handchirurgie und Fußchirurgie. Bei veralteten Sehnenrupturen oder ausgedehnten Gewebedefekten, beispielsweise nach Traumata, reicht eine primäre Sehnennaht oft nicht aus. In diesen Fällen stellt die freie Transplantation, etwa unter Verwendung der Palmaris-longus-Sehne, die Methode der Wahl dar, um die Funktion der Extremität wiederherzustellen.

Tipp: Die Entnahme des Transplantats und die Empfängerpräparation müssen nicht zwingend über denselben operativen Zugang erfolgen. Die Ziffer 2083 deckt beide Operationsschritte (Entnahme und Einbringung) vollumfänglich ab.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2083

Fallbeispiel 1: Rekonstruktion des vorderen Kreuzbands

Ein Patient stellt sich mit einer Ruptur des vorderen Kreuzbands vor. Intraoperativ erfolgt die Entnahme der Semitendinosus-Sehne, deren Präparation zur Duplikatur und die anschließende arthroskopisch gestützte Einbringung als Kreuzbandersatz. Neben den arthroskopischen Leistungen wird für die Sehnentransplantation die GOÄ-Ziffer 2083 angesetzt.

Fallbeispiel 2: Veraltete Strecksehnenruptur am Zeigefinger

Bei einer veralteten Strecksehnenruptur des Zeigefingers ist eine direkte Naht aufgrund einer Retraktion der Sehnenstümpfe unmöglich. Der Operateur entnimmt ein Segment der Palmaris-longus-Sehne des Unterarms und transplantiert dieses in den Defektbereich des Fingers. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 2083 für die freie Transplantation.

Fallbeispiel 3: Chronische Achillessehnenruptur mit Defekt

Bei einer chronischen Achillessehnenruptur liegt ein Substanzdefekt von vier Zentimetern vor. Zur Überbrückung wird eine freie Transplantation der Flexor-hallucis-longus-Sehne durchgeführt. Da es sich um eine freie Verpflanzung zur Defektdeckung handelt, ist der Ansatz der GOÄ-Ziffer 2083 medizinisch begründet und abrechnungstechnisch korrekt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2083: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Ziffern, die demselben operativen Ziel dienen. Die GOÄ schließt das Nebeneinanderberechnen der Ziffern 2064 (Sehnennaht) sowie 2071 bis 2076 (Sehnenplastiken und Sehnenverlagerungen) aus, sofern diese als operative Einzelschritte an derselben Sehne durchgeführt werden.

Wird beispielsweise an einer transplantierten Sehne zusätzlich eine Naht zur Stabilisierung durchgeführt, ist diese Naht mit der GOÄ-Ziffer 2083 abgegolten. Erfolgen diese Eingriffe jedoch an verschiedenen Sehnen im selben Operationsgebiet, ist eine Nebeneinanderberechnung zulässig und muss in der Rechnung klar spezifiziert werden.

Achtung: Private Kostenträger kürzen Rechnungen häufig pauschal, wenn die Ziffern 2071 bis 2076 neben der 2083 auftauchen. Hier muss der OP-Bericht zweifelsfrei belegen, dass es sich um unterschiedliche anatomische Strukturen handelt.

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Dokumentation der GOÄ 2083: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte OP-Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die Entnahmestelle des Transplantats, die Art der Präparation (z. B. das Vorliegen einer Duplikatur) sowie die exakte Lokalisation der Einpflanzung präzise beschreiben.

Zudem sollten die verwendeten Fixationsmaterialien (wie Interferenzschrauben oder Endobuttons) und der postoperative Befund dokumentiert werden. Dies erleichtert im Falle einer Prüfung den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit und der korrekten Ziffernkombination.

Dokumentationsbeispiel:
"... Nach sterilem Abwaschen und Abdecken Entnahme der Semitendinosus-Sehne über einen anteromedialen Hilfsschnitt. Präparation der Sehne am Graftmaster, Bildung einer vierfachen Duplikatur. Arthroskopische Vorbereitung des tibialen und femoralen Tunnels. Einziehen des Transplantats (freie Sehnentransplantation nach GOÄ 2083) und stabile Fixierung mittels Endobutton femoral und Interferenzschraube tibial..."

GOÄ 2083: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert der GOÄ-Ziffer 2083 liegt beim 2,3-fachen Satz (221,19 €). Eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Höchstsatz (336,60 €) ist bei Vorliegen besonderer Erschwernisse möglich. Typische Begründungen sind erhebliche anatomische Varianten, ausgeprägte Vernarbungen im Entnahme- oder Empfängergebiet nach Voroperationen oder ein überdurchschnittlicher Zeitaufwand bei der Transplantatpräparation.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die freie Sehnentransplantation im Rahmen größerer Gelenkeingriffe durchgeführt. Bei ambulanten Operationen kann der Zuschlag nach Nr. 440 (Zuschlag für ambulante operative Leistungen) berechnet werden. Wird für die feine Präparation, insbesondere in der Handchirurgie, ein Operationsmikroskop benötigt, ist der Zuschlag nach Nr. 445 ansetzbar.

Zudem ist die Kombination mit Anästhesieleistungen und bildgebenden Verfahren (z. B. intraoperative Durchleuchtung) üblich. Es ist stets darauf zu achten, dass die Ziffern für die Gelenkmobilisation oder Arthroskopie nicht die Sehnentransplantation als Teilschritt beinhalten.

Ziffer 2083 in der neuen GOÄ

Die Freie Sehnentransplantation wird zur neuen Nummer 7721, abrechenbar 1x je Eingriff — Festpreis 498,70 €. Das sind 125 % mehr als der heutige 2,3-fache Satz von 221,19 €. Die neue Ziffer ist die allgemeine Transplantation einer Sehne, Faszie oder eines Muskels und enthält gegebenenfalls die Entnahme sowie weitere Transplantatmaßnahmen. Abschnitt 11.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2083

Die GOÄ-Ziffer 2083 wird für die freie Transplantation einer Sehne berechnet, was sowohl die Entnahme als auch die Einpflanzung umfasst. Typische Indikationen sind der vordere Kreuzbandersatz oder komplexe Sehnenrekonstruktionen an Hand und Fuß. Die Leistung setzt voraus, dass das Transplantat vollständig von seiner ursprünglichen Blutversorgung getrennt wird.
Neben der GOÄ 2083 dürfen die Ziffern 2064 sowie 2071 bis 2076 nicht berechnet werden, sofern sie dieselbe Sehne betreffen. Handelt es sich jedoch um Eingriffe an unterschiedlichen Sehnen im selben Operationsgebiet, ist eine Nebeneinanderberechnung zulässig. In diesem Fall muss die anatomische Trennung im Operationsbericht detailliert begründet werden.
Nein, die Entnahme der Spendersehne ist bereits im Leistungsumfang der GOÄ-Ziffer 2083 enthalten und darf nicht gesondert in Rechnung gestellt werden. Die Ziffer deckt die gesamte Kette von der Präparation über die Entnahme bis zur Einpflanzung ab. Lediglich zusätzliche, nicht im Leistungstext enthaltene Rekonstruktionsschritte an anderen Strukturen sind separat berechnungsfähig.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz) für die GOÄ-Ziffer 2083 beträgt 221,19 Euro bei einer zugrundeliegenden Punktzahl von 1650 Punkten. Der einfache Gebührensatz liegt bei 96,17 Euro. Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen kann der Satz mit entsprechender Begründung bis zum 3,5-fachen Höchstsatz von 336,60 Euro gesteigert werden.
Bei einer ambulanten Durchführung der freien Sehnentransplantation kann der Zuschlag nach Nr. 440 angesetzt werden. Wird während des Eingriffs ein Operationsmikroskop verwendet, ist zusätzlich der Zuschlag nach Nr. 445 berechnungsfähig. Beide Zuschläge helfen dabei, den erhöhten apparativen und zeitlichen Aufwand in der Praxis abzubilden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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