Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 2064: So rechnen Sie Sehnen-, Faszien- und Muskelverlängerungen rechtssicher ab und vermeiden Honorarkürzungen durch Kostenträger.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2064
GOÄ-Ziffer 2064: Sehnen-, Faszien- oder Muskelverlängerung oder plastische Ausschneidung – 924 Punkte.
Die Leistungsbeschreibung umfasst operative Eingriffe zur Verlängerung von Sehnen, Faszien oder Muskeln sowie deren plastische Ausschneidung. Diese Ziffer ist nicht auf bestimmte Körperregionen beschränkt, sondern bezieht sich auf den gesamten Bewegungsapparat. Die medizinische Maßnahme dient in der Regel der Wiederherstellung der physiologischen Funktion und Beweglichkeit bei Kontrakturen oder Verkürzungen.
Wichtig für die Abgrenzung ist, dass eine einfache Tenolyse, also die Befreiung einer Sehne aus störendem Narbengewebe, nicht unter die GOÄ 2064 fällt. Hierfür ist stattdessen die GOÄ-Ziffer 2076 heranzuziehen. Zudem ist die Leistung im Rahmen einer Tympanoplastik (Ziffer 1610) bereits abgegolten und darf dort nicht separat berechnet werden.
GOÄ 2064 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext
Die Anwendung der GOÄ 2064 erfordert eine präzise Indikationsstellung, da es sich um einen rekonstruktiven chirurgischen Eingriff handelt. Typische Indikationen sind angeborene oder erworbene Sehnenverkürzungen, wie sie beispielsweise beim spastischen Spitzfuß oder bei chronischen Kontrakturen nach Traumata vorkommen. Auch die plastische Ausschneidung von chronisch verändertem Fasziengewebe, etwa bei einer fortgeschrittenen Plantarfasziitis, fällt unter dieses Leistungsspektrum.
Der behandelnde Arzt muss darauf achten, dass der Eingriff über das bloße Lösen von Verwachsungen hinausgeht. Es muss eine tatsächliche anatomische Längenveränderung oder eine plastische Gewebeexzision stattfinden. Nur so ist die Abgrenzung zu einfacheren Weichteileingriffen sauber begründet.
Tipp: Bei der chirurgischen Sanierung einer chronischen Achillessehnenerkrankung mit plastischer Rekonstruktion oder Verlängerung stellt die GOÄ 2064 eine adäquate Abrechnungsbasis dar, sofern die Kriterien der plastischen Ausschneidung erfüllt sind.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2064
Fallbeispiel 1: Operative Verlängerung der Achillessehne
Ein Patient stellt sich mit einer ausgeprägten, strukturellen Verkürzung der Achillessehne bei spastischer Parese vor. Es erfolgt eine offene Z-Plastik zur Sehnenverlängerung unter stationären oder ambulanten Bedingungen. Neben der Anästhesie und den Grundleistungen wird die GOÄ-Ziffer 2064 für die plastische Verlängerung der Sehne erfolgreich abgerechnet.
Fallbeispiel 2: Plastische Ausschneidung der Plantarfaszie
Bei einer therapieresistenten, chronischen Plantarfasziitis mit ausgeprägter Fibrosierung wird eine operative Teilresektion und plastische Ausschneidung der Plantarfaszie durchgeführt. Da es sich um eine plastische Exzision von Faszienstrukturen handelt, ist die Abrechnung der GOÄ 2064 medizinisch und gebührenrechtlich vollkommen gerechtfertigt.
Fallbeispiel 3: Muskelverlängerung bei Beugekontraktur
Nach einem schweren Trauma zeigt ein Patient eine fixierte Beugekontraktur des Kniegelenks durch eine Verkürzung der ischiokruralen Muskulatur. Im Rahmen des operativen Eingriffs erfolgt eine plastische Muskelverlängerung zur Wiederherstellung des Bewegungsumfangs. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 2064, da eine gezielte Verlängerung des Muskel-Sehnen-Übergangs stattfindet.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2064: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung mit anderen chirurgischen Leistungen. Die GOÄ 2064 ist explizit nicht neben den Ziffern 2031, 2072, 2073, 2284, 2565 und 2566 berechenbar. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Ausschlüsse im Rahmen automatisierter Rechnungsprüfungen sehr genau.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Abgrenzung zur einfachen Tenolyse nach GOÄ 2076. Wenn lediglich Verwachsungen gelöst werden, ohne dass eine plastische Rekonstruktion oder Verlängerung stattfindet, führt die Abrechnung der GOÄ 2064 regelmäßig zu Beanstandungen. Der operative Bericht muss den plastischen Charakter des Eingriffs zweifelsfrei belegen.
Achtung: Wird die GOÄ 2064 im zeitlichen und anatomischen Zusammenhang mit einer Tympanoplastik (GOÄ 1610) erbracht, ist sie durch diese abgegolten. Eine separate Berechnung ist in diesem Fall gebührenrechtlich ausgeschlossen.
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Dokumentation der GOÄ 2064: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und detaillierte OP-Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen die Schnittführung, die Darstellung der betroffenen Struktur (Sehne, Faszie oder Muskel) sowie die konkrete Technik der Verlängerung (z. B. Z-Plastik) präzise beschrieben werden. Auch die exakten Maße des exzidierten Gewebes bei einer plastischen Ausschneidung sollten dokumentiert werden.
Zudem muss die medizinische Notwendigkeit, also die präoperative Funktionseinschränkung oder Kontraktur, klar aus der Patientenakte hervorgehen. Dies erleichtert die Argumentation bei eventuellen Rückfragen von Kostenträgern erheblich.
Dokumentationsbeispiel: "... Nach Hautinzision Darstellung der verkürzten Achillessehne. Durchführung einer plastischen Z-Verlängerung um insgesamt 2 cm unter Erhalt der Kontinuität. Plastische Ausschneidung von degenerativ verändertem Sehnengewebe im mittleren Drittel (Größe ca. 1x1 cm). Funktionsprüfung zeigt freie Dorsalextension im oberen Sprunggelenk..."
GOÄ 2064: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen, ausgeprägten Vernarbungen nach Voroperationen oder einem erheblichen zeitlichen Mehraufwand kann der Schwellenwert von 2,3 überschritten werden. Eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz ist mit einer patientenbezogenen, medizinischen Begründung möglich. Typische Begründungen sind beispielsweise "erhöhter Zeitaufwand durch massive postoperative Verwachsungen" oder "schwierige Präparation bei stark veränderter Gewebearchitektur".
Typische Ziffernkombinationen
Wird der Eingriff ambulant in der Praxis oder einer tagesklinischen Einrichtung durchgeführt, sind die Zuschläge für ambulantes Operieren nach GOÄ 440 (bei Schwellenwert-Überschreitung) oder GOÄ 444 ansetzbar. Zudem können primäre Wundverschlüsse oder notwendige neurolytische Begleiteingriffe, sofern sie eine selbstständige Leistung mit eigenständiger Indikation darstellen, zusätzlich berechnet werden. Es ist jedoch stets darauf zu achten, dass keine Doppelbewertung derselben operativen Teilschritte erfolgt.
Ziffer 2064 in der neuen GOÄ
Aus der Sehnen-, Faszien- oder Muskelverlängerung oder plastische Ausschneidung (heute 123,88 € beim 2,3-fachen Satz) entstehen in der neuen GOÄ 7 verschiedene Leistungen — die Dokumentation des konkreten Befundes oder Eingriffs entscheidet:
- Bei Verlängerung einer Strecksehne an Finger oder Handgelenk: 7722 (1x je Eingriff) (294,25 €)
- Bei Verlängerung einer Beugesehne an Finger oder Handgelenk: 7723 (1x je Eingriff) (385,62 €)
- Bei Verlängerung einer sonstigen Sehne, Faszie oder eines Muskels: 7727 (1x je Eingriff) (365,65 €)
- Bei plastische Ausschneidung über gemeinsamen Zugang in Höhe oder distal des Handgelenks bzw. oberen Sprunggelenks: 7717 (1x je Eingriff) (426,99 €)
- Bei plastische Ausschneidung über gemeinsamen Zugang proximal des Handgelenks bzw. oberen Sprunggelenks: 7716 (1x je Eingriff) (380,64 €)
- Bei Rekonstruktion einer weiteren Sehne im selben Eingriff wie die Leistung nach Nummer 7756: 7761 (127,62 €)
- Bei arthroskopische Schultermaßnahme nach Nr. 7902, insbesondere Refixation des Bizepssehnenankers (SLAP-Repair): 7902 (1x; durchgeführte Prozedur in der Rechnung angeben) (653,39 €)
Die Preisspanne reicht von 127,62 € bis 653,39 € — eine präzise Dokumentation entscheidet über den Ansatz.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2064
Was hat nicht gestimmt?