GOÄ 2031: Panaritium-Eröffnung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2031
Eröffnung eines ossalen oder Sehnenscheidenpanaritiums einschließlich örtlicher Drainage
Punktzahl 189  
Einfachsatz 11,02 € 1,0x
Regelhöchstsatz 25,35 € 2,3x
Höchstsatz 38,57 € 3,5x

Wie wird die Eröffnung eines tiefen Panaritiums nach GOÄ 2031 rechtssicher abgerechnet? Erfahren Sie alles zu Indikationen, Ausschlüssen und Beispielen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2031

Eröffnung eines ossalen oder Sehnenscheidenpanaritiums einschließlich örtlicher Drainage

Die Leistungsziffer 2031 beschreibt die operative Eröffnung eines tiefen, bis auf den Knochen reichenden Panaritiums (Panaritium ossale) oder eines Panaritiums mit Beteiligung der Sehnenscheide (Panaritium tendinosum). Diese Eingriffe erfordern eine präzise chirurgische Technik, um eine weitere Ausbreitung der Infektion im Gewebe zu verhindern.

Die Leistung umfasst neben der eigentlichen Inzision und Eröffnung des Infektherdes auch die Einbringung einer örtlichen Drainage zur Sicherung des Sekretabflusses. Da es sich um schwerwiegende, tief reichende Entzündungen handelt, ist eine sorgfältige chirurgische Exploration des betroffenen Areals integraler Bestandteil dieser Ziffer.

GOÄ 2031 in der Praxis: Indikationen und klinische Abgrenzung

Die Indikation zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2031 ist streng an die anatomische Tiefe der Entzündung gebunden. Ein einfaches, oberflächliches Panaritium (z. B. Panaritium cutaneum oder subunguale) rechtfertigt diese Ziffer nicht; hierfür ist die GOÄ-Ziffer 2030 heranzuziehen.

Ein Panaritium ossale liegt vor, wenn die eitrige Entzündung den Knochen von Fingern oder Zehen erreicht oder direkt in diesen eindringt. Beim Panaritium tendinosum ist die Sehnenscheide betroffen, was aufgrund der drohenden Verklebung der Sehne und konsekutiven Bewegungseinschränkung eine sofortige chirurgische Intervention erfordert.

Tipp: Liegen ein ossales und ein Sehnenscheidenpanaritium nebeneinander vor, ermöglicht das Bindeglied „oder“ im Leistungstext die zweimalige Berechnung der GOÄ 2031 in derselben Sitzung. Dies muss in der Rechnung explizit begründet werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2031

Fallbeispiel 1: Operative Sanierung eines Panaritium ossale am Zeh

Ein Patient stellt sich mit einer fortgeschrittenen, schmerzhaften Entzündung des Großzehenendglieds vor. Die klinische und radiologische Untersuchung bestätigt den Verdacht auf ein Panaritium ossale mit Knochenbeteiligung.

Der Arzt führt in Leitungsanästhesie die Inzision, die Eröffnung des Knochenherdes, die Nekrosektomie und das Einlegen einer Laschendrainage durch. Abgerechnet werden die GOÄ 2031 für die Eröffnung sowie die entsprechende Anästhesieleistung.

Fallbeispiel 2: Sehnenscheidenpanaritium am Zeigefinger

Bei einem Patienten zeigt sich das typische Bild eines Panaritium tendinosum am rechten Zeigefinger mit starker Beugeschmerzhaftigkeit. Es erfolgt die chirurgische Eröffnung der Sehnenscheide, die Entlastung des Eiterherdes und die Einbringung einer Drainage.

Neben der GOÄ 2031 für den chirurgischen Eingriff wird die postoperative Erstversorgung der Wunde dokumentiert. Eine zusätzliche Spülung der Sehnenscheide nach GOÄ 2090 ist aufgrund des expliziten Abrechnungsausschlusses in derselben Sitzung nicht separat berechenbar.

Fallbeispiel 3: Gleichzeitiges Vorliegen beider Befunde

Ein Patient weist nach einer verschleppten Verletzung sowohl ein knöchernes Panaritium als auch ein Sehnenscheidenpanaritium am selben Finger auf. Beide Befunde werden in einer Sitzung operativ versorgt und drainiert.

In diesem Fall kann die GOÄ-Ziffer 2031 zweimal angesetzt werden. Die Rechnungsbegründung muss die anatomische Unabhängigkeit und das gleichzeitige Vorliegen beider schwerwiegender Befunde verdeutlichen.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2031: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Verwechslung der GOÄ 2031 mit der GOÄ 2030 (Eröffnung eines oberflächlichen Panaritiums). Private Krankenversicherungen fordern bei der Abrechnung der höher bewerteten Ziffer 2031 regelmäßig den Nachweis der Knochen- oder Sehnenscheidenbeteiligung ein.

Zudem müssen die strikten Abrechnungsausschlüsse beachtet werden. Die GOÄ 2031 darf nicht neben den Ziffern 2010 (Wundversorgung), 2030, 2033, 2034 sowie den Ziffern 2427 bis 2432 (Exzisionen/Operationen an Sehnen) abgerechnet werden.

Achtung: Auch die Ziffer 2090 (Spülung eines Gelenks oder einer Sehnenscheide) ist neben der GOÄ 2031 am selben Tag für dasselbe Operationsgebiet ausgeschlossen. Die Spülung gilt als Bestandteil der operativen Revision.

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Dokumentation der GOÄ 2031: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch private Kostenträger. Der Operationsbericht muss die Diagnose des Panaritium ossale oder Panaritium tendinosum zweifelsfrei belegen.

Es muss detailliert beschrieben werden, wie weit die Entzündung fortgeschritten war (z. B. "Eröffnung bis auf den Knochen" oder "Eröffnung der Sehnenscheide"). Auch das Einbringen und die Art der örtlichen Drainage (z. B. Easyflow-Drainage, Minilasche) müssen zwingend dokumentiert sein.

Dokumentationsbeispiel: "Lokalanästhesie nach Oberst am Digitus II links. Längsinzision über dem Mittelphalanx. Darstellung der eitrig infiltrierten Sehnenscheide. Eröffnung der Sehnenscheide (Panaritium tendinosum) und Entleerung von rahmigem Eiter. Ausgiebige mechanische Reinigung, Einlegen einer sterilen Kapillardrainage. Steriler Verband."

GOÄ 2031: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen oder stark ausgeprägten Befunden kann der Schwellenwert von 2,3 überschritten und bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden. Typische Begründungen sind eine starke Gewebezerstörung, die Notwendigkeit einer aufwendigen Präparation nahe an Nerven-Gefäß-Bündeln oder ein extrem hoher Zeitaufwand bei der Nekrosektomie.

Auch chronische Vorerkrankungen des Patienten (wie z. B. ein schlecht eingestellter Diabetes mellitus oder eine periphere arterielle Verschlusskrankheit), die den Eingriff verkomplizieren, rechtfertigen eine Faktorerhöhung.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ 2031 mit Anästhesieleistungen kombiniert. Typisch ist hierbei die GOÄ 490 (Infiltrationsanästhesie) oder die GOÄ 491 (Leitungsanästhesie, z. B. nach Oberst).

Zudem können die erforderlichen Verbandleistungen (z. B. GOÄ 200) sowie die postoperative Überwachung oder Beratung (GOÄ 1 oder GOÄ 5) an den Folgetagen regelkonform in Ansatz gebracht werden.

Ziffer 2031 in der neuen GOÄ

Die Eröffnung eines ossalen oder Sehnenscheidenpanaritiums einschließlich örtlicher Drainage wird zur neuen Nummer 7104 — Festpreis 60,92 €. Das sind 140 % mehr als der heutige 2,3-fache Satz von 25,35 €. 7104 ist der einzige eigenständige neue Panaritium-Code und differenziert nicht nach Tiefe (subkutan/ossal/Sehnenscheide). Wird bei einem Sehnenscheidenpanaritium zusätzlich eine Spülvorrichtung proximal angelegt, ist neben 7104 auch 7726 (Eröffnung der Sehnenscheide und Anlegen einer Spülvorrichtung) ansetzbar – dies entspricht dem alten Ansatz von 2031 plus 2032.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2031

Die GOÄ 2031 darf bei der chirurgischen Eröffnung eines tiefen Panaritiums mit Knochenbeteiligung (Panaritium ossale) oder Sehnenscheidenbeteiligung (Panaritium tendinosum) abgerechnet werden. Der Eingriff muss eine örtliche Drainage beinhalten. Oberflächliche Entzündungen fallen hingegen unter die GOÄ 2030.
Ja, die GOÄ 2031 kann zweimal in einer Sitzung berechnet werden, wenn sowohl ein ossales als auch ein Sehnenscheidenpanaritium nebeneinander vorliegen. Dies muss in der Liquidation detailliert begründet werden. Bei unterschiedlichen Fingern oder Zehen ist die mehrfache Berechnung ebenfalls möglich.
Neben der GOÄ 2031 dürfen die Ziffern 2010, 2030, 2033, 2034, 2090 sowie die operativen Sehnenziffern 2427 bis 2432 nicht abgerechnet werden. Diese Ausschlüsse gelten für dasselbe Operationsgebiet in derselben Sitzung.
Nein, eine Spülung nach GOÄ 2090 ist am selben Tag im selben Operationsgebiet neben der GOÄ 2031 ausgeschlossen. Die Spülung gilt als integraler Bestandteil der chirurgischen Versorgung des Panaritiums.
Eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz ist bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen, starker Gewebezerstörung oder hohem Zeitaufwand zulässig. Auch Begleiterkrankungen wie Diabetes mellitus, die das Infektionsrisiko und die Heilung erschweren, können als Begründung dienen.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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